Archivalien der Neuzeit
Von Robert Kretzschmar
Eine breit angelegte Publikation zur Entwicklung der archivalischen Quellen in der Frühen Neuzeit, wie sie mit der geradezu monumentalen Quellenkunde der Habsburgermonachie 2004 für deren Herrschaftsraum publiziert wurde,[1] liegt für den Südwesten Deutschlands nicht vor.[2] Jedoch finden sich wertvolle raumübergreifende Informationen zu einzelnen Quellengattungen und Gattungsgruppen von Schriftgut in allgemeinen Veröffentlichungen zur Quellenkunde[3] und insbesondere zur Aktenkunde,[4] zudem für den Südwesten teils auch in Findbüchern zu einzelnen Archivbeständen sowie gedruckten Beständeübersichten.[5]
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über wesentliche Tendenzen bei der Entwicklung des Schriftguts in der Frühen Neuzeit gegeben werden. Er knüpft an den Beitrag des Verfassers zu Archivalien und Archivgut aus quellenkundlicher Sicht. Heterogenität als zentrales Wesensmerkmal an[6] und verweist auf einzelne Artikel der Südwestdeutschen Archivalienkunde.
Den historischen Hintergrund bildete die fortgesetzte Entwicklung der Städte und Territorialisierung der Herrschaften im Südwesten,[7] die bei größeren Territorien wie Württemberg mit einem kontinuierlichen Ausbau der Ämter verbunden war, vor allem aber auch mit neuen Strukturen und Praktiken in der Verwaltung.
Besondere Bedeutung hatte dabei die Entwicklung kollegialer Organe auf der oberen Ebene (Rat, Oberrat, Geheimer Rat, Rentkammer, Kirchenrat, Kriegsrat) wie auch bei der Lokalverwaltung, deren Wirken und Beratungen in Landes- und Kanzleiordnungen reguliert wurden, wobei auch Vorschriften zur schriftlichen Kommunikation innerhalb und mit der Verwaltung, der Aktenbildung und des Zugriffs auf Unterlagen ergingen.[8] Mit den Unterlagen dieser Einrichtungen, die ihren Weg in die Archive fanden, sind in neuartiger Weise unterschiedliche Sichten auf die jeweiligen Verhältnisse in der Herrschaft dokumentiert.
Dem wachsenden Einsatz von „Schriftlichkeit“[9]insgesamt lagen dabei die Alphabetisierung der Bevölkerung als Folge der Ausbildung des Schulwesens[10] sowie der Gebrauch von Papier zugrunde, das schon im Spätmittelalter begonnen hatte, sich gegenüber dem Pergament durchzusetzen[11] und zu Beginn der Frühen Neuzeit hinsichtlich der Formate normiert wurde.[12] Als Schrift behauptete sich in den Kanzleien die Kurrentschrift,[13] deren Maßstäbe für den Gebrauch in den Kanzleien durch eine Vielzahl weit verbreiteter Schreibmeistereibücher[14] gesetzt wurden. Wesentliche Bedeutung gewannen Drucktechniken und neue Verfahren in der Kartographie.[15] Der Druck bot zugleich die Grundlage für die Verbreitung von Dokumenten, Flugblättern, insbesondere auch Schmähschriften mit polemischen Texten und Bildern in bisher unbekannten Dimensionen.[16]
Insgesamt ist die Entwicklung nicht als krasse Zäsur zu sehen. Vielmehr setzen sich bei der Entstehung und dem Gebrauch schriftlicher Unterlagen Tendenzen fort, die sich schon im ausgehenden Mittelalter bei der Ausdifferenzierung des Schriftguts abgezeichnet hatten, insbesondere bei den Amtsbüchern,[17] die weiter ausdifferenziert wurden (so zum Beispiel bei den Urbaren[18] und im Rechnungswesen),[19] aber auch bei listenmäßigen Aufstellungen zu verschiedensten Zwecken in Gestalt sogenannter Register,[20] die sich teils zu Serien von Amtsbüchern auswuchsen.[21]
Von ganz besonderer Bedeutung war die Entwicklung des behördlichen Aktenwesens, dessen Grundprinzipien für einen langen Zeitraum bestimmend bleiben sollten.[22] In der Praxis bildeten sich Regularien der Aktenführung aus, die regelmäßig in geeigneter Form verfügt bzw. aktualisiert wurden;[23] so haben sich zum Beispiel in Württemberg Akten zum Kanzleiwesen erhalten mit Vorschriften und Maßregeln zur Beschleunigung der herrschaftlichen Geschäfte und zur Abstellung von Unordnungen bei Ausfertigungen.[24]
Auf dieser Grundlage entstanden Konzepte, Ausfertigungen und Abschriften, die – teils als aufeinander bezogene Einzelschriftstücke – in Akten eingingen, das darin dokumentierte Handeln gegenüber früheren Zeiten in ganz neuer Weise nachvollziehen lassen und für die heutige Auswertung eine Fülle an Informationen bereitstellen.[25]
Daneben bestand auch eine Kultur der privaten Briefkorrespondenz, deren Dimensionen nicht unterschätzt werden dürfen. So hat der Mathematiker, Astronom und Geodät Wilhelm Schickhardt (1592--1635) 244 Briefe an 37 Adressaten hinterlassen und 353 Briefe von 98 Verfassern erhalten.[26] Und die Markgräfin Karoline Luise von Baden (1723-1783) stand in Korrespondenz mit 750 Personen.[27]
Die Zunahme der Schriftlichkeit und die wachsende Produktion von Schriftgut führte bei den Territorien und Städten zu einer sich institutionalisierenden und professionalisierenden Bewahrung von herrschaftlichem bzw. behördlichem Schriftgut in Registraturen und Archiven, wozu beispielhaft nur auf die Entwicklung in Württemberg verwiesen sei, wo seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert eine Konzentration der Registratur greifbar wird, 1504 der Hofregistrator Jacob von Rammingen (der Ältere) wirkte, 1558 ein erstes Generalregister angelegt wurde und sich in der Folge die Hofregistratur zu einem Hofarchiv entwickelte.[28]
Zeitgleich setzte auch die fachliche Auseinandersetzung mit den Prinzipien und Praktiken einer sachgerechten Ordnung und Verwahrung von Schriftgut ein, wozu insbesondere der württembergische Archivar und Archivtheoretiker Jakob von Rammingen (bzw. Ramingen) der Jüngere[29] (1510-1583) mit seine Schriften Von der Registratur und jren Gebäuwen und Regimenten […], Heidelberg 1571[30] und Summarischer Bericht, was es mit einer künstlichen und vollkommenen Registratur für eine Gestalt […], Heidelberg 1571) [31] zu nennen ist.[32]
Von heutigen Maßstäben der Schriftgutverwaltung war man freilich weit entfernt. Denn während Serien von Amtsbüchern meist bis in die Gegenwart unverändert erhalten geblieben sind, hat man in den Registraturen und Archiven der Frühen Neuzeit Akten häufig nach thematischen Bezügen ohne Rücksicht auf den Entstehungskontext und Überlieferungszusammenhang gebildet. In der Annahme, damit den gezielten Zugriff für die Nutzung zu erleichtern, wurden Vorgänge oder einzelne Schriftstücke auf der Grundlage einer Aktenordnung nach entsprechenden Sachbetreffen – in Württemberg den sog. Membra (Gliedern) – abgelegt, womit teils die ursprünglichen Entstehungszusammenhänge zerrissen wurden.[33] Die nach der thematischen Zugehörigkeit ( Pertinenz)[34] entstandenen sog. Pertinenzbestände prägen bis heute den Charakter frühneuzeitlicher Akten nicht nur in Württemberg. Die Nachvollziehbarkeit einzelner Vorgänge, Abläufe und Entwicklungen kann dadurch ihre Grenzen haben.
Insgesamt bietet die Überlieferung der Frühen Neuzeit im Vergleich mit der des Mittelalters jedoch zunehmend dichter werdender Quellen aus vielfältigen Lebensbereichen und Entstehungskontexten mit einer schier unermesslichen Fülle an Informationen und Daten, oft großer Lebensnähe und neuen Qualitäten bildlicher, insbesondere auch kartografischer Zeugnisse.
Wie sehr sich das Auswertungspotential archivalischer Überlieferung in der Frühen Neuzeit erweitert hat, ist aus den einzelnen Beiträgen der Südwestdeutschen Archivalienkunde ersichtlich und deutet sich schon in ihren Titeln an. Sie reicht, um nur einige aus dem Spektrum zu nennen, von Dorf-, Landes-, Polizei- und Schützenordnungen über juristische Konsilien und Gesandtschaftsakten, Hochschulmatrikel, Türkensteuerlisten, Warenbegleitbriefe und Leichenpredigten bis hin zu Stadtansichten.
Anmerkungen
[1] Pauser/Scheutz/Winkelbauer, Quellenkunde.
[2] Für Westfalen s. jetzt die entsprechenden Beiträge in Pätzold/Reininghaus, Quellenkunde.
[3] Vgl. die entsprechenden Abschnitte bei Beck/Henning, Die archivalischen Quellen; eine Übersicht gibt auch Ernst Opgenoorth, Einführung, S. 40-118, hier bes. 63-103.
[4] Verwiesen sei hierzu nur auf Hochedlinger, Aktenkunde.
[5] Vgl. beispielhaft die Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (A-Bestände).
[6] Archivalien und Archivgut aus quellenkundlicher Sicht - LEO-BW
[7] Verwiesen sei dazu und zum Folgenden auf die entsprechenden Abschnitte bei Wolgast, Reformation und Gegenreformation, hier bes. S. 162-171 sowie am Beispiel Württembergs bei Mertens, Württemberg, hier bes. S. 91-120.
[8] Vgl. dazu beispielhaft für Württemberg, Wunder, Kleine Geschichte, S. 82-89, Mertens, Württemberg, S. 113-118 und insbesondere den Text der Zweiten Württembergischen Kanzleiordnung Herzog Christophs vom 26. Mai 1553 (HStAS A 248 Bü. 1000) bei Reyscher, Bd. 12, S. 242-256. 1660 erließ Eberhard III. eine Erneuerte und vermehrte Kanzleiordnung (HStAS A 248 Bü. 1001), s. dazu Wunder, Kleine Geschichte, S. 85, zur Kanzlei als solche ebd. S. 87.
[9] Vgl. dazu jetzt die Beobachtungen für Württemberg bei Meyer-Schlenkrich, Papierzeit, S. 613-616.
[10] Zur Alphabetisierung und zum Schulwesen vgl. am Beispiel Württembergs Wunder, Kleine Geschichte, S. 90-93.
[11] Vgl. Meyer-Schlenkrich, Papierzeit, S. 613-616.
[12] Vgl. Henning, Einführung, S. 14.
[13] Vgl. dazu Beck, Schrift, S. 256-262.
[14] Vgl. dazu jetzt den Blog der Deutschen Nationalbibliothek https://blog.dnb.de/schreibmeisterbuecher-digital/ ( 22.11.2025).
[15] Verwiesen sei dazu nur auf Maschenz, Karten und Pläne, sowie Eberhard Merk, Handgezeichnete Karten - LEO-BW; ders. Gedruckte Karten - LEO-BW.
[16] Vgl. Regina Keyler, Flugblätter - LEO-BW.
[17] Vgl. Robert Kretzschmar, Amtsbücher - LEO-BW.
[18] Vgl. Peter Rückert, Urbare - LEO-BW.
[19] Vgl. Christian Keitel, Rechnungen - LEO-BW.
[20] Vgl. Christian Keitel, Register - LEO-BW; Anna Aurast, Fremden- und Nachtbücher - LEO-BW; Jörg Heinrich, Musterungslisten - LEO-BW.
[21] Vgl. Robert Kretzschmar, Amtsbücher - LEO-BW (hier bei Anm. 10).
[22] Vgl. Robert Kretzschmar, Akten - LEO-BW.
[23] Verwiesen sei dazu nur nochmals auf die Zweite Württembergischen Kanzleiordnung von 1553, wie Anm. 8.
[24] HStAS A 248 Bü.1001 und 1002.
[25] Vergl. die bei Kretzschmar, wie Anm. 8, genannte Literatur.
[26]Seck, Wilhelm Schickhardt, Briefwechsel, Bd. 1, S. 7.
[27] Karoline Luise von Baden. Kunst und Korrespondenz
[28] Schneider, Zur Geschichte des württembergischen Staatsarchivs, S. 1-10.
[29] Vgl. zu ihm jetzt Waalwijk, Jacob von Rammingen.
[30] 'Ramingen, Jacob von: Von der Registratur, Vnd Jren Gebäwen vnd Regimenten, deßgleichen von jhren Bawmeistern vnd Verwaltern vnd jrer qualificationen vnd habitibus', Bild 1 von 90 | MDZ
[31] 'Ramingen, Jacob von: Summarischer Bericht, Wie es mit einer künstlichen vnd volkomnen Registratur Ein gestalt', Bild 1 von 90 | MDZ.
[32] Zu weiteren Verfassern archivtheoretischer und -praktischer Schriften des 16., 17. und 18. Jahrhunderts s. Brenneke, Archivkunde.
[33] Vgl. in der Südwestdeutschen Archivalienkunde den Artikel des Verf. Akten - LEO-BW sowie die Einleitung zur Übersicht über die Bestände, Altwürttembergisches Archiv, S. 12 f.
[34] Vgl. die Erläuterungen Portal Archive in Baden-Württemberg - Pertinenz, Pertinenzprinzip sowie Pertinenzprinzip – Wikipedia.
Literatur
- Beck, Friedrich/Henning, Eckart, Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, 5. Aufl. Köln/Weimar/Wien 2012.
- Beck, Friedrich, Schrift, in: Beck/Henning, archivalische Quellen, S. 225-276.
- Brenneke, Adolf, Archivkunde. Ein Beitrag zur Theorie und Geschichte des europäischen Archivwesens, Leipzig 1953.
- Henning, Eckart, Einführung, in: Beck/Henning, archivalische Quellen, S. 13-21.
- Hochedlinger, Michael, Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit, Wien 2009.
- Karoline Luise von Baden. Kunst und Korrespondenz (25.11.2025).
- Maschenz, Andreas, Karten und Pläne, in: Beck/Henning, archivalische Quellen, S. 145-156.
- Mertens, Dieter, Württemberg, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2, Stuttgart 1995, S. 1-163.
- Meyer-Schlenkrich, Carla: Wann beginnt die Papierzeit? Zur Wissensgeschichte eines spätmittelalterlichen Beschreibstoffs, Berlin-Bochum 2024.
- Ernst Opgenoorth, Einführung in das Studium der neueren Geschichte (Uni-Taschenbücher 1553), 5. Aufl. 1997.
- Aemilius Ludwig Reyscher (Hg.), Sammlung der württembergischen Gesetze, Bd. 12, Enthaltend den ersten Theil der Sammlung der Regierungs-Gesetze, Tübingen 1841; 'Sammlung der württembergischen Regierungs-Gesetze. 1, Enthaltend den ersten Theil der Samml. der Regierungs-Gesetze : ... Regierungs-Gesetze vom Jahre 1489 bis zum Jahr 1634', Bild 270 von 1056 | MDZ (25.11.2025).
- Josef Pauser/Martin Scheutz/Thomas Winkelbauer (Hgg.), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch, Wien/München 2005.
- 'Ramingen, Jacob von: Von der Registratur, Vnd Jren Gebäwen vnd Regimenten, deßgleichen von jhren Bawmeistern vnd Verwaltern vnd jrer qualificationen vnd habitibus', Bild 1 von 90 | MDZ (25.11.2025).
- 'Ramingen, Jacob von: Summarischer Bericht, Wie es mit einer künstlichen vnd volkomnen Registratur Ein gestalt', Bild 1 von 90 | MDZ (25.11.2025).
- Schneider, Eugen, Zur Geschichte des württembergischen Staatsarchivs, in: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte. Neue Folge XII (1903), S. 1-22.
- Schreibmeisterbücher digital – blog.dnb.de (25.11.2025).
- Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Altwürttembergisches Archiv (A-Bestände), 2. erweiterte Aufl., bearbeitet von Hans-Martin Maurer, Stephan Molitor und Peter Rückert (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 32), Stuttgart 1999.
- Waalwijk, Hans, Jacob von Rammingen (1510-1583), in: Duranti, Luciana/Franks, Patricia C. (Hgg.), Encyclopedia of Archival Writers,1515–2015, S. 526-529.
- Wolgast, Eike, Reformationszeit und Gegenreformation (1500-1648), in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 1, Stuttgart 2000, S. 145-306.
- Wunder, Bernd, Kleine Geschichte des Herzogtums Württemberg, Leinfelden-Echterdingen 2009.
Zitierhinweis: Robert Kretzschmar, Archivalien der Frühen Neuzeit, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 06.08.2026.
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