Polizeiliche Ermittlungsakten

Von Martin Häußermann

Beerdigung der RAF-Terroristen auf dem Dornhaldenfriedhof in Stuttgart am 27. Oktober 1977, (Quelle: Landesarchiv BW, StAL EL 51/11 DO 2)
Beerdigung der RAF-Terroristen auf dem Dornhaldenfriedhof in Stuttgart am 27. Oktober 1977, (Quelle: Landesarchiv BW, StAL EL 51/11 DO 2)

Definition der Quellen

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Abschnitt eines Strafverfahrens und wird von den Strafverfolgungsbehörden beim Bekanntwerden einer Straftat eingeleitet. Es ist gleichzeitig auch der wichtigste Teil eines Strafverfahrens, denn in aller Regel werden hier die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist es, den Sachverhalt aufzuklären, und die Beweise zu sichern, die zur Ermittlung des Täters und seiner Verurteilung in einem gerichtlichen Verfahren führen werden. Das Ermittlungsverfahren liegt rein theoretisch in der Hand der Staatsanwaltschaft, die damit „Herrin des Verfahrens“ ist. In der Praxis werden jedoch in den meisten Fällen die Ermittlungen ausschließlich von der Polizei durchgeführt.

Die Aktenführung der Polizei bei Ermittlungsverfahren ist demzufolge eine doppelte. Alle Originaldokumente werden in der Verfahrensakte abgelegt, die nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übergeben wird. Bei der Polizei verbleibt eine identische Kopie dieser Verfahrensakte. Allerdings können im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens Unterlagen – vor allem Bildmaterial – entstanden sein, die keinen Eingang in die Verfahrensakte gefunden haben, also nicht in den Akten der Staatsanwaltschaft zu finden sind. Deshalb sind die bei der Polizei verbliebenen Ermittlungsunterlagen nicht komplett kassabel.

Aufbau und Inhalt

Die Verfahrensakte (und damit auch die bei der Polizei verbleibendende Kopie) gliedert sich in die Hauptakte, die Nebenakte und die Spurenakte. Schriftgut, das der Geheimhaltung im Sinne des § 96 StPO unterliegt, wird nicht in die Verfahrensakte aufgenommen, sondern in einem gesonderten Ordner entsprechend der Verschlusssachenanweisung (VSA-BW) abgelegt.

Die Hauptakte enthält alle relevanten bzw. beweiserheblichen Feststellungen zum Tatverdächtigen und Tatgeschehen, die sich aus dem objektiven und subjektiven Tatbefund ergeben. Die sind:

  • Berichte (Strafanzeige, Zwischen- und Schlussbericht, Anträge)
  • Kenntniserlangung (Anzeigen, Vermerke)
  • Opferkomplex (Vernehmung, Opferdaten)
  • Zeugenkomplex (Zeugenvernehmungen in alphabetischer Reihenfolge)
  • Täterkomplex (Täterhinweise, Vernehmung, Täterraster)
  • Gutachten (Obduktionsergebnisse, ärztliche Gutachten, z.B. Blutalkoholspiegel)
  • Justizunterlagen (Haftunterlagen, Beschlüsse, Schriftverkehr).

Die Nebenakte gliedert sich auf in

  • Fahndungsmaßnahmen
  • Pressemitteilungen
  • Durchsuchungsmaßnahmen
  • Lichtbildordner.

In der Spurenakte werden alle Spuren gesammelt, diejenigen mit beweiserheblichem Inhalt jedoch am Ende der Ermittlungen mit Legeschein entnommen und in der Hauptakte bei den entsprechenden Komplexen abgelegt. Die Spurenakte verbleibt in der Regel nach mündlicher Absprache mit der Staatsanwaltschaft auf Abruf bei der Polizei.

Die Gliederung und der Aufbau der bei der Polizei verbleibenden Ermittlungsakte entsprechen im Wesentlichen der Verfahrensakte. Hier werden jedoch noch weitere polizeiinterne Unterlagen (z.B. Polasausdrucke) beigefügt.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Plattenspieler von Gudrun Ensslin (Vorlage: Landesarchiv BW, StAL EL 51/3 Bü 679, Reproduktion: Arwed Messmer)
Plattenspieler von Gudrun Ensslin (Vorlage: Landesarchiv BW, StAL EL 51/3 Bü 679, Reproduktion: Arwed Messmer)

Zunächst ist festzustellen: Polizeiliche Ermittlungsakten wurden nicht für die wissenschaftliche Forschung, sondern ausschließlich zum Zwecke des Strafverfahrens angelegt.[1] Sie dokumentieren daher ausschließlich die polizeiliche Ermittlungsarbeit, deren Interesse nicht auf die Analyse historischer Zusammenhänge, sondern allein auf die Aufklärung des strafwürdigen Tatgeschehens gerichtet war. Nichtsdestotrotz bietet deren Analyse zahllose Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Forschung. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist der im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur EL 48/2 verwahrte Bestand des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg mit den Ermittlungsakten zu den NSG-Verbrechen während der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Angelegt unter rein ermittlungstaktischen Prämissen, bieten die Unterlagen weitreichende Angaben zu den Schicksalen der dem NS-Regime zum Opfer gefallenen Menschen, ihren Lebensumständen, persönlichen Angelegenheiten bis hin zu ihrer Ernährung in den Lagern. Details über die an ihnen verübten Gräueltaten geraten ans Licht: die Erschießungen, das Verscharren in Massengräbern und über die „Enterdungen“ während des Rückzuges – das Ausgraben und Verbrennen der halb verwesten Leichen vor allem durch Zwangsarbeiter, um dadurch die begangenen Verbrechen vertuschen zu können. Es können aber auch Täterbilder rekonstruiert werden, sei es durch Selbstaussagen oder durch Aussagen von Familienangehörigen oder Kameraden. Selbstverständlich sind derlei Angaben mit Vorsicht zu genießen, denn die betreffenden Zeugenaussagen sind häufig erst Jahre nach der Tat zu Protokoll gegeben worden und schildern daher häufig nicht mehr den genauen Tathergang, sondern werden geprägt durch im Laufe der Zeit verfälschte bzw. von Lücken durchsetzte Erinnerungen.

Es sind jedoch nicht nur die Ermittlungsverfahren, die die Verbrechen der Vergangenheit aufarbeiten sollen, sondern auch die heute noch tagtäglich anfallenden Ermittlungsakten der Polizei, die ungeahnte Auswertungsmöglichkeiten besitzen und daher quellentechnisch von hohem Wert sind – obwohl teilweise eine nahezu identischen Aktenführung bei den Staatsanwaltschaften vorhanden ist. Im Gegensatz zu den von der Polizei an die jeweiligen Staatsanwaltschaften übergebenen Verfahrensakten enthalten die bei der Polizei in Kopie erhaltenen Ermittlungsakten häufig ein wesentlich umfangreicheres Bildmaterial. Ein Beispiel hierfür wären die polizeilichen Unterlagen zur Selbstmordnacht von Stammheim im Oktober 1977, aber auch die Ermittlungsakten zum Amoklauf von Winnenden im März 2009. Damals wurde der Staatsanwaltschaft nur das notwendigste Bildmaterial vorgelegt, der weitaus größere Teil der grauenvollen Dokumentation ist bei der ermittelnden Polizeidirektion verblieben und gelangte von dort in der Zwischenzeit an das Staatsarchiv Ludwigsburg.

Es sind aber nicht nur diese spektakulären Fälle, die der Forschung neue Auswertungsmöglichkeiten bieten, sondern vor allem auch die „ganz normalen“ Fälle. So gewähren die Akten der Stuttgarter Mordkommission aus den Jahren 1945–1950 neben den eigentlichen, tatrelevanten Informationen auch einen interessanten Einblick in das Innere von Wohnungen, Geschäften oder Gaststätten und dokumentieren damit auch einen Teil des Alltagslebens im kriegszerstörten Stuttgart.

Hinweise zur Benutzung

Die Nutzung der polizeilichen Ermittlungsakten erfolgt auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes, die Nutzung der klassifizierten Unterlagen ist in der „Gemeinsame(n) Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Aussonderung von Verschlusssachen und deren Übernahme durch das Verschlusssachenarchiv der staatlichen Archivverwaltung (VS-Archiv-Richtlinien – VS-ArchivR) vom 21.12.2004 geregelt.

Anmerkungen

[1] Hembera, Ermittlungsakten.

Literatur

  • Fezer, Gerhard, Strafprozeßrecht, 2 Bde. (Juristischer Studienkurs), München 1986.
  • Hembera, Melanie, Ermittlungsakten aufgeschlagen: Aufklärung und Strafverfolgung von NS-Verbrechen an den Häftlingen des jüdischen Zwangsarbeitslagers Pustków, in: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv – Themenheft 2008, https://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/mitteilungen3_2008/pustkow_hembera.pdf.
  • Roxin, Claus, Strafverfahrensrecht. Ein Studienbuch (Kurz-Lehrbücher für das juristische Studium), 21., völlig neubearb. Aufl., München 1989.
  • Schlüchter, Ellen, Das Strafverfahren, 2., überarb. u. erg. Aufl., Köln u.a. 1983.

Zitierhinweis: Martin Häußermann, Polizeiliche Ermittlungsakten, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 28.08.2017.

 

 

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