Musikalien

Von Peter Schiffer

Abgelöster Einband mit mittelalterlichen Neumen, vermutlich aus einem Kyriale, 15. Jh., (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS J 522 E II Bü 465 S. 1)
Abgelöster Einband mit mittelalterlichen Neumen, vermutlich aus einem Kyriale, 15. Jh., (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS J 522 E II Bü 465 S. 1)

Definition

Der Begriff bezeichnet „notierte“ Musikstücke, also in heutiger Notenschrift oder in einer anderen Notation[1] festgehaltene Musik. Nicht dazu gehören Noteninventare,[2] musikhistorisch sehr aufschlussreiche Quellen, die teilweise auch Stückanfänge (“Incipits“) in Noten wiedergeben, aber keine vollständigen Musikstücke enthalten. Auch Rechnungen und Rechnungsbelege informieren über Notenkäufe und sind musikwissenschaftlich sehr interessant, zählen aber ebenfalls nicht zu den Musikalien. Akten beispielsweise eines Opernhauses über Einstudierungen und Aufführungen (s. Artikel Theaterüberlieferung) sind ebenfalls nicht hiermit gemeint und wären nur relevant, wenn sie Noten enthalten. „Musikalien“ wären dann aber nur diese Noten, nicht die ganze Akte.

Historische Entwicklung

Musik wurde ursprünglich mündlich tradiert und so von Generation zu Generation weitergegeben. Tonfolgen, Melodien oder Lieder wurden vorgesungen, durch häufiges Repetieren memoriert und im Gedächtnis behalten und später Jüngeren wiederum vorgesungen. Bei dieser Überlieferung können sich Tonfolgen und Melodien verändern und regionale und zeitliche Varianten entwickeln.

Musikalien, also durch Notation festgehaltene Musikstücke, waren schon in der Antike bekannt. Die Griechen nutzten Buchstaben zur Notation von Musik. Diese legte die reine Tonfolge fest, Begleitung, Klangcharakter und Vortrag wurden bzw. konnten so nicht festgehalten werden. Über die Art der Interpretation und Aufführungspraxis der Griechen ist wenig bekannt. Eine Umschreibung in moderne Noten ist jedoch möglich. Die erhaltenen Tondokumente sind zahlenmäßig eher bescheiden, ihre Zahl liegt nur im zweistelligen Bereich, und sie stammen meistens aus der Spätantike. Wegen des Materials dieser Notenschrift, v.a. Stein und Papyrus, sind solche Musikalien in Archiven nicht zu erwarten.[3]

Seit dem 9. Jahrhundert entstand allmählich in den fränkischen Klöstern eine mittelalterliche Notenschrift, die „Neumen“, mit denen Mönche liturgische Choräle aufzeichneten. Zum schriftlich festgehaltenen Text, auf dem alles fußte, wurden zunächst nur Zeichen ergänzt, die die Dauer eines Tons, nicht aber dessen Höhe festhielten. Die Melodie wurde weiterhin mündlich tradiert, aber Text und Melodie wurden so schriftlich koordiniert und exakt aufeinander bezogen. Allmählich entwickelte sich ein System aus vier Linien zur Festlegung der Tonhöhe. Neumen konnten unterschiedlich gestaltet werden: es gab die Quadratnotation mit quadratischen Notenköpfen sowie „Hufnägel“ und „Fliegenfüße“. Notenschlüssel waren ebenfalls bekannt, sie erlaubten, das 4-Linien-System auf verschiedene Höhen einzupassen. Es gab auch Zeichen für verschiedene, immer wiederkehrende Melodiebewegungen oder Motive, was den Schreibaufwand minimierte. So wurde im Hochmittelalter über längere Zeit ein Notationssystem entwickelt, das die zunächst einstimmige, später auch mehrstimmige Musik festhalten und räumlich wie zeitlich verbreiten konnte.[4]

Der im 15. Jahrhundert aufkommende Buchdruck mit beweglichen Lettern ermöglichte bald auch den Druck von Noten. Der erste Notendruck ist für 1476 belegt.[5] Damit konnten Musikalien leichter und schneller verbreitet werden. Aber auch jetzt wurde nicht jedes Musikstück gedruckt, weil das mit allerhand Aufwand und Kosten verbunden war. Der Druck war besonderen Stücken vorbehalten, die anderen wurden handschriftlich notiert und eventuell für eine Verbreitung abgeschrieben.

Zum Festhalten von Musikstücken verwendete die frühe Instrumentalmusik vom 14. bis 17. Jahrhundert „Tabulaturen“, eine „Griffschrift“ vor allem für Orgel, andere Tasteninstrumente sowie Lauten. Sie notierte unter Verwendung von Buchstaben, Ziffern und Symbolen nur die zu spielenden Griffe. Auch so wurde Musik notiert und festgehalten.[6]

Die moderne Notenschrift setzte im 17. Jahrhundert ein. Sie basiert auf einem 5-Liniensystem, das durch verschiedene Notenschlüssel auf Tonlagen angepasst werden kann und auch oberhalb und unterhalb der fünf Linien mit kurzen Hilfslinien im Bereich des Notenkopfes Noten verwendet. Kennzeichnend sind runde Notenköpfe. Die moderne Notenschrift kennt auch Zeichen für Verminderung (b) und Erhöhung (#) um einen Halbtonschritt, was für die sich im Barock durchsetzenden Dur- und Moll-Tonarten erforderlich wurde. Erst seit dem 18. Jahrhundert wird die Lautstärke durch besondere Zeichen (von ganz leise = pp bis ganz laut = ff) notiert, auch Spielweisen wie Crescendo und Tempo werden nun mit besonderen Zeichen festgeschrieben. Zunehmend konnte die Notenschrift unterschiedliche Aspekte der Musik festhalten und in ihrer Realisierung vorschreiben.[7]

Die „Neue Musik“ des 20. Jahrhunderts bedient sich einer „Graphischen Notation“. Ein Stück wird gar nicht mehr im Melodieverlauf und anderem exakt festgelegt, sondern nur grob „vorgezeichnet“. Der Musizierende erhält somit relativ großen Spielraum und muss nur eine der Grafik ähnliche Aktion durchführen. So wird der Interpret im Moment der Aufführung zum Komponisten.[8]

Aufbau und Inhalt

Musikalien können handgeschrieben oder gedruckt sein. Handgeschrieben sind sie einmalig oder liegen nur in wenigen Exemplaren vor, gedruckt existiert eine Vielzahl gleicher Noten, die an unterschiedlichen Stellen verwahrt und benutzt werden können. Individuell und einmalig sind aber auch gedruckte Noten dann, wenn sie Bearbeitungsmerkmale wie Streichungen, handschriftliche Ergänzungen oder Besitzvermerke vorweisen. Dann unterscheiden sie sich von anderen Drucken desselben Stückes und haben wegen dieser Veränderungen und Ergänzungen einen eigenständigen Informationswert.

Unterscheidet man nach originärem Wert, dann haben Autografen, also in der ursprünglichen Schrift des Komponisten vorliegende Musikalien, die höchste Originalität, gefolgt − mit immer geringer Originalität − von handschriftlichen Abschriften (die damals übliche Form der „Notenkopie“), bearbeiteten Drucken und zuletzt unveränderte Drucke.

Ein Musikstück kann in einer Bearbeitung vorliegen und ist dann quasi als neue Komposition anzusehen, die zwar ein bestehendes Stück zur Grundlage hat, dieses aber z.T. wesentlich verändert. So kann ein Stück für andere Instrumente als die vom Komponisten vorgesehenen umkomponiert werden. Dies geschieht bei sogenannten Harmoniemusiken, wenn beispielsweise ein Orchesterstück für eine kleinere Besetzung (häufig Blasorchester) umgearbeitet wird, um es auch bei geringerer Instrumentalausstattung aufführbar zu machen. Im 19. Jahrhundert wurden gerne Opernstücke – Ouvertüren oder Arien – durch Übertragung in Harmoniemusik für kleinere Adelshöfe aufführbar gemacht.[9] Orchesterstücke lassen sich auch für Klavier umarbeiten, was man Klavierauszug nennt, um ein musikalisches Werk studieren zu können oder um Gesangspartien einer Oper mit geringem Aufwand mit den Sängern einzuüben. Auch die entgegengesetzte Richtung ist möglich, also einfach instrumentierte Stücke für eine größere Besetzung umzuschreiben. Ravel beispielsweise hat die für Klavier geschriebenen „Bilder einer Ausstellung“ von Mussorgsky instrumentiert und zum klangfarbenreicheren Orchesterstück umgearbeitet. Bestehende Stücke lassen sich mit neuen Elementen erweitern oder für eine spezielle Aufführung kürzen und reduzieren. All das kann als „veränderte“ Musik in Musikalien vorliegen.

Musikalien können sowohl vereinzelt und verstreut vorliegen, Teile von Archivalien sein oder eigene geschlossene Bestände ausmachen.

Vereinzelte Musikalien finden sich beispielsweise in Nachlässen oder Familienarchiven. Das Familienarchiv Aldinger-Ostermayer enthält Unterlagen über den Kapellmeister Karl Ludwig Unrath, einem Verwandten, dessen „König Karl Marsch“ in handschriftlicher und gedruckter Fassung von der Familie verwahrt wurde.[10] Die Familienpapiere Kaulla/Pfeiffer bergen zahlreiche handschriftliche und gedruckte Noten, darunter eigene Kompositionen des Bankiers und Hobbymusikers Friedrich Kaulla. Diese Musikalien dokumentieren die musikalischen Interessen und Fähigkeiten in der Familie.[11] Auch Nachlässe musikalisch interessierter Personen können interessante Stücke aufweisen, so Harmoniehefte der Amalie, Herzogin von Urach, einer Schülerin von J.G. Rheinberger, oder Schulhefte zum Fach Musik der Carola Hilda Fürstin von Urach.[12] In militärischen Beständen finden sich an vielen Stellen Noten, z.B. Noten für Signale, militärische Lieder und Märsche.[13] Bei solchen Musikalien handelt sich in der Regel um verstreute und schwer zu findende Einzelstücke, die weniger ein musikalisches Genie als den Gebrauch der Musik im Alltag widerspiegeln.

Musikalien sind weiterhin Bestandteile bestimmter Archivalientypen. Leichenpredigten geben mitunter die bei der Feier aufgeführte Trauermusik in Noten wieder, vor allem, wenn es sich um bedeutende Persönlichkeiten und üppige Feiern handelte. Auch diese Trauermusiken sind von der Qualität her eher Gebrauchsmusik, also Alltagskultur.[14] Die Sammlung abgelöster Einbände umfasst eine Gruppe mit Musikalien.[15] Es sind die Überreste meist von mittelalterlichen liturgischen Schriften, Fragmente, die aber die Musikpraxis südwestdeutscher Klöster in mittelalterlicher Notation widerspiegeln.[16]

Als eigene Bestände liegen im Hohenlohe-Zentralarchiv Musikalien vor, und zwar die Bestände Ba 120 aus dem Archiv Bartenstein, La 170 aus dem Archiv Langenburg und Oe 250 und Oe 251 aus dem Archiv Öhringen. Insgesamt sind es ca. 1700 Musikstücke mit einem Umfang von etwa. 30 Regalmetern. Die vier Bestände dokumentieren das Musikleben an den hohenlohischen Höfen in Bartenstein, Langenburg, Öhringen und Slawentzitz (hohenlohe-oehringische Residenz in Schlesien). Diese Musikalien stehen in einem Provenienzzusammenhang, denn sie entstammen den jeweiligen Hoforchestern, teilweise liegen auch Noten musizierender Mitglieder der fürstlichen Familie vor, in einigen Fällen auch deren Kompositionen.[17] Der Inhalt ist allgemein schwer zu umreißen. Alle Musikgattungen sind vertreten, enthalten sind Konzerte und vollständige Opern,[18] Kirchenmusik wie weltliche Musik, Sinfonien, Konzerte und Stücke vor allem für kleinere (kammermusikalische) Besetzungen, vielfach auch Harmoniemusiken, Noten für Klavier und andere Einzelinstrumente. Die Musikalien stammen aus der Zeit zwischen 1750 und 1850.[19]

Überlieferungslage

Musikalien sind kein typisches Archivgut wie Urkunden oder Akten. Meistens werden sie von Bibliotheken verwahrt und zur Nutzung bereitgestellt, was vor allem für gedruckte Musikalien gilt. Dennoch kommen sie auch in Archiven vor, gleichsam als „Perlen“ archivischer Überlieferung. Ins Archiv gelangen sie auf den üblichen Wegen, teils durch Übernahme aus „Behörden“ (Hoforchester), durch Erwerb von Nachlässen und anderem privaten Schriftgut oder durch aktive Sammlungstätigkeit.

Quellenkritik

Musikalien sind „tote“ Musik, sie müssen erst zum Klingen gebracht werden. Erst die Interpreten hauchen ihnen Leben ein und sie müssen sie dazu „interpretieren“. Es ist nicht möglich, mit Noten alles festzuschreiben, so dass die Ausführenden sie nur noch ablesen und mechanisch vom Blatt zu spielen brauchen. Es gibt Noten, die nicht einmal das Instrument festsetzen, auf dem das Stück gespielt werden soll. Die Bestimmung des Tempos – wenn sie überhaupt vorliegt – ist nur vage. Die Vorschrift „Allegro“ (= schnell) lässt Interpretationsspielraum. Oft bleibt offen, wie phrasiert werden soll, also welche Noten zu einer Gruppe gehören und durch kleine Verzögerung von den nächsten abgehoben werden sollen. Auch durch unterschiedliche Betonung, die noch nicht durch die Notation festgelegt ist, kann der Charakter einer Melodie verändert und gestaltet werden. Verzierungen sind ebenfalls selten genau vorgeschrieben und können auch vom Interpreten hinzugefügt werden. Der Barock, für den eine Reichhaltigkeit der Verzierung typisch ist, kannte viele, von Komponist zu Komponist unterschiedliche Verzierungssysteme, die sich in der Notation kaum wiederfinden, sondern interpretiert werden müssen. Die graphische Notation der zeitgenössischen Musik legt nicht einmal Tonhöhe und –dauer exakt fest, sondern verlangt vom Interpreten eine improvisatorische Nachahmung eines graphisch nur grob festgelegten Verlaufes. Das lässt unterschiedliche Möglichkeiten zu und bedarf der Interpretation. Der Interpret ist gefordert, auch etwas von sich in das Stück hineinzulegen. Eine erklingende Musik beruht nicht nur auf der Leistung des Komponisten, sondern auch auf die der sie später interpretierenden Personen.

In historischer Zeit wurden Noten durch handschriftliches Abschreiben vervielfältigt und verbreitet, nicht selten unter Zeitdruck. Daher ist mit Abschreibfehlern zu rechnen. Einzelstimmen eines Stückes für mehrere Instrumente oder Gesangstimmen sind deshalb auf Fehler beim Kopieren zu überprüfen. Inzwischen ermöglichen Computerprogramme das Erstellen von Partituren aus Einzelstimmen und sie geben die Musik mit allen Stimmen auch klanglich wieder, so dass Dissonanzen durch Abschreibfehler schnell auffallen.

Auswertungsmöglichkeiten

Musikalien ermöglichen es, „tote“ oder vergessene Musik wieder zum Klingen zu bringen. Für Musiker bieten sie noch unbekannte Stücke, die ihr Repertoire bereichern können. Heute besteht ein Trend zur Wiederentdeckung und Aufführung regionaler Musik. Hierbei ist man auch auf die Musikalien in den Archiven einer Region angewiesen. 2009 führte ein Künzelsauer Musiklehrer mit Oberstufenschüler des Gymnasiums Künzelsau die B-Dur Messe, die „Missa solenne“ des hohenlohischen Komponisten Friedrich Witt in der Pauluskirche Künzelsau auf. Zuvor hatte er die im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein verwahrten Noten geprüft, zu einer modernen Partitur zusammengestellt und die Einzel- und Instrumentalstimmen in zeitgenössischer Notenschrift hergestellt. Auch die von ihm für eine Wiederaufführung bearbeitete C-Dur Messe von Witt wurde bei dieser Gelegenheit zum Erklingen gebracht.[20]

Musikalien sind aber auch Quellen zur Musikgeschichte. Sie belegen, welche Stücke wann und wo bekannt waren und welche Versionen existierten. Wie wurde beispielsweise das Werk Mozarts in einer eher provinziellen Region und welche Werke waren dort von ihm bekannt?[21] Welche Opern kannte man und wie partizipierte man an kleineren Residenzen am zeitgenössischen Opernleben?[22] Allerdings darf man nicht vom Vorhandensein einer Musikalie ohne weiteres auf deren Aufführung schließen. Starke Gebrauchsspuren an den Noten belegen eine intensive Nutzung, vielleicht sogar eine Aufführung. Auch nicht aufgeführte Noten deuten ein besonderes Interesse an den Stücken an.

Besonders wertvolle Musikquellen sind Autographen. Das Hohenlohe-Zentralarchiv verwahrt die Noten zur ersten deutschsprachigen Oper „Günther von Schwarzburg“ des Mannheimer Komponisten Ignaz Holzbauer. Eine Musikwissenschaftlerin wies die Neuensteiner Noten als Autograf nach. Autographen gestatten einen Einblick in die Arbeitsweise des Komponisten. Die Neuensteiner Partitur fällt durch zahlreiche Überklebungen auf, auch Mehrfachüberklebungen erfolgten. Holzbauer überklebte fehlerhafte oder schlechte Passagen und brachte auf das überklebende Papier seine Neuerungen, Änderungen und Verbesserungen an. Dadurch lässt sich der Kompositionsprozess detailliert rekonstruieren, die ursprüngliche Version steht auf dem Blatt der Handschrift und die Änderungen lassen sich Überklebung um Überklebung nachverfolgen.[23]

Nicht zuletzt bieten Musikalien anschauliches Ausstellungsmaterial und können das regionale Musikleben vergangener Zeit breiten Kreisen vermitteln.[24]

Hinweise zur Benutzung

Vereinzelte Musikalien und die in Leichenpredigten oder abgelösten Einbänden vorkommende Noten sind nicht immer in den Titelaufnahmen vollständig ausgeworfen. Sie erfordern gegebenenfalls einen besonderen Suchaufwand. Die Musikalienbestände im Hohenlohe-Zentralarchiv hingegen sind schon frühzeitig nach musikwissenschaftlichen Kriterien erfasst und bearbeitet worden. 1970 begann Getraud Haberkamp mit der Inventarisation der Langenburger und Bartensteiner Musikalien für das Répertoire Internationale des Sources Musicales (RISM). 1982 schloss sie die Erfassung der Musikalien des Archivs Öhringen an. Über das RISM waren die Musikalien frühzeitig und weltweit recherchierbar. Die im Hohenlohe-Zentralarchiv für die Bestände bearbeiteten archivischen Findbücher stehen inzwischen alle online, teilweise mit Link zu den ausführlicheren RISM-Titelaufnahmen. Inzwischen wurde auch mit der Online-Stellung von Digitalisaten zu den Musikalien begonnen, so dass sie in vielen Fällen am heimischen Bildschirm einsehbar und nutzbar sind und aufwendige Archivreisen erspart werden.[25]

Forschungs- und Editionsgeschichte

Die Gesellschaft für Musikgeschichte in Baden-Württemberg begründete mit den „Denkmäler der Musik in Baden-Württemberg“ für die südwestdeutschen Musikalien eine eigene Publikationsreihe für wissenschaftlich fundierte Musikalieneditionen. Der erste Band erschien 1993, 2016 wurde bereits der 23. Band vorgelegt. Für Faksimile-Ausgaben existiert eine eigene Reihe,[26] die Reihe „Quellen und Studien zur Musik in Baden-Württemberg“ dient als Sammelbecken für wissenschaftliche Monografien. Das Jahrbuch der Gesellschaft, „Musik in Baden-Württemberg“, bietet ein Forum für kleinere aktuelle wissenschaftliche Beiträge zur Musik des Landes.[27]

Anmerkungen

[1] Hierzu Kelkel/Platen u.a., Notenschrift, Notation, S. 458−472 und weiter unten.
[2] Traub, Musikleben in Langenburg, S. 149 und Abb. 1−3 und Ders., Musikalien-Inventar.
[3] Richter, Griechenland und Rom, S. 63−65.
[4] Musikalische Fragmente, S. 17−20.
[5] Rüger, Notendruck, S. 455.
[6] Marx, Tabulatur.
[7] Kelkel/Platen u.a., Notenschrift, Notation, S. 468f.
[8] Ebd., hier S. 470−472.
[9] Engelhardt, „Lustbarkeit“, besonders S. 47−49.
[10] HStAS P45 Nr. 374 (Orchesterfassung) und Nr. 370 (Klavierfassung).
[11] HStAS J 50 unter 1.38.
[12] HStAS GU 118 Bü 39, 46 und 47 bzw. GU 123 Bü 509 und 510.
[13] Z.B. HStAS M 77/1 Bü 177, M 635/1 verschiedene Büschel, M 703 R445N13 (Schlachtgesang), M 740/6 Nr. 4 und Nr. 12 (Märsche).
[14] Traub, Kunst-Handwerk. Von den im Hohenlohe-Zentralarchiv verwahrten Leichenpredigten enthalten immerhin 19 Musikalien, ebd., S. 229f. Kremer, Klingende Denkmäler.
[15] HStAS Bestand J 522 Gruppe E „Musikhandschriften (liturgische Handschriften)“.
[16] Musikalische Fragmente und Traub/Rückert, Musikalische Fragmente.
[17] Zu den hohenlohischen Hoforchestern Traub, Musikleben an den hohenlohischen Residenzen. Durch Besitzvermerke sind gedruckte Noten aus dem Besitz des Fürsten Karl Ludwig zu Hohenlohe-Langenburg nachgewiesen, u.a. Traub, Musikalien, S. 380−382. Kompositionen des Fürsten Hugo II., seiner Schwester Mathilde und seines Bruders Prinz Friederich befinden sich in Bestand HZAN Oe 250, über die in Neuenstein ebenfalls vorhandene Kompositionen des Herzogs Eugen von Württemberg und den Wert solcher Dilettanten-Musik generell Ders., Dilettantismus.
[18] Hierzu vor allem Engelhardt, „Lustbarkeit“.
[19] Schiffer, „Das klinget so herrlich, das klinget so schön“ und Traub, Musikalien.
[20] Schiffer, „Gloria in excelsis Deo“.
[21] So die Fragestellung von Traub, Mozartiana.
[22] So die Fragestellung von Engelhardt, „Lustbarkeit“.
[23] Pelker, Anmerkungen; Ignaz Holzbauer, Günther von Schwarzburg.
[24] Über eine Ausstellung des Hohenlohe-Zentralarchivs Traub, Musikalienbestände.
[25] Ders., Musikalien, S. 390f. Inzwischen erfolgte die Online-Stellung der Findmittel und der Digitalisate von Musikalien. S.a. die Vorworte der Findmittel zu den Neuensteiner Musikalienbeständen.
[26] Bisher nur Ignaz Holzbauer, Günther von Schwarzburg erschienen.
[27] Traub, Denkmäler, Rothmund/Traub, Zwölf Jahre. Homepage der Gesellschaft: http://www.gmg-bw.de/.

Literatur

  • Engelhardt, Markus, „Lustbarkeit“. Die italienische Oper an hohenlohischen Residenzen, in: Württembergisch Franken 74 (1990), S. 35−52.
  • Ignaz Holzbauer, Günther von Schwarzburg, Singspiel in drei Aufzügen, vorgelegt von Bärbel Pelker (Quellen zur Musikgeschichte in Baden-Württemberg. Kommentierte Faksimile-Ausgaben 1), 2 Teilbde., München 2000.
  • Kelkel, Manfred/Platen, Emil u.a., Notenschrift, Notation, in: Das neue Lexikon der Musik 3 (1996), S. 458−472.
  • Kremer, Joachim, Klingende Denkmäler. Trauerkompositionen in südwestdeutschen Leichenpredigten der Frühen Neuzeit, in: Momente. Beiträge zur Landeskunde von Baden Württemberg 4 (2005), S. 10−15.
  • Musikalische Fragmente. Mittelalterliche Liturgie als Einbandmakulatur, Katalog zur Ausstellung, bearb. von Andreas Traub/Annekathrin Miegel, Stuttgart 2011.
  • Marx, Hans Joachim, Tabulatur, in: Das neue Lexikon der Musik 4 (1996), S. 454−456.
  • Pelker, Bärbel, Anmerkungen zur Wiederentdeckung des Autographs der Oper „Günther von Schwarzburg“ von Ignaz Holzbauer, in: Die Musikforschung 54 (2001), S. 275–278.
  • Richter, Lukas, Griechenland und Rom, in: Weltgeschichte der Musik, hg. von Kurt Honolka, München/Zürich 1985, S. 57−76.
  • Rothmund, Albert/Traub, Andreas, Zwölf Jahre Gesellschaft für Musikgeschichte in Baden-Württemberg, in: Württembergisch Franken 90/91 (2006/2007), S. 391−402.
  • Rüger, Otto, Notendruck, in: Das neue Lexikon der Musik 3 (1996), S. 455−457.
  • Schiffer, Peter, „Das klinget so herrlich, das klinget so schön“. Die Musikalienbestände im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, in: Momente. Beiträge zur Landeskunde von Baden-Württemberg, Heft 2 (2005), S. 24−26.
  • Schiffer, Peter, „Gloria in excelsis Deo“. Die Aufführung zweier Messen von Friedrich Witt aus dem Hohenlohe-Zentralarchiv, in: Archivnachrichten 39 (2009), S. 15.
  • Schiffer, Peter, Die Aufführung von Mozarts Zauberflöte auf Schloss Bartenstein 1796, in: Archivnachrichten 39 (2009), S. 13.
  • Schiffer, Peter, „Das klinget so herrlich, das klinget so schön.“ Mozarts Zauberflöte, die Freimaurerei und Hohenlohe, in: Gelebte Utopie. Auf den Spuren der Freimaurer in Württemberg. Begleitbuch zur Ausstellung, bearb. von Albrecht Ernst/Regina Grünert, Stuttgart 2017, S. 29−35.
  • Traub, Andreas, Fürstlicher Dilettantismus. Zu einer Komposition des Herzogs Eugen von Württemberg, in: Württembergisch Franken 76 (1992), S. 257−271.
  • Traub, Andreas, Ein Musikalien-Inventar des 17. Jahrhunderts aus Langenburg, in: Musik in Baden-Württemberg 1 (1994), S. 143−177.
  • Traub, Andreas, Kunst-Handwerk. Trauer-Musiken in Leichenpredigten, in: Württembergisch Franken 78 (1994), S. 229−278.
  • Traub, Andreas, Zum Musikleben in Langenburg im 18. Jahrhundert, in: Württembergisch Franken 79 (1995), S. 149−180.
  • Traub, Andreas, Denkmäler der Musik in Baden-Württemberg, in: Momente. Beiträge zur Landeskunde von Baden-Württemberg, Heft 4 (2005), S. 36−39.
  • Traub, Andreas, Die Musikalienbestände im Hohenlohe-Zentralarchiv auf Schloss Neuenstein, in: Musik in Baden-Württemberg 13 (2006), S. 161−163.
  • Traub, Andreas, Die Musikalien im Hohenlohe-Zentralarchiv auf Schloss Neuenstein, in: Württembergisch Franken 90/91 (2006/07), S. 375−390.
  • Traub, Andreas, Mozartiana im Hohenlohe-Zentralarchiv auf Schloss Neuenstein, in: Mozart-Studien 17 (2008), S. 373−379.
  • Traub, Andreas, Zum Musikleben an den hohenlohischen Residenzen im 18. Jahrhundert, in: Süddeutsche Hofkapellen im 18. Jahrhundert, hg. von Silke Leopold/Bärbel Pelker (Schriften zur südwestdeutschen Hofmusik 1), Online-Publikation 2014, S. 117−137.
  • Traub, Andreas/Rückert, Peter, Musikalische Fragmente. Zur mittelalterlichen Liturgie württembergischer Klöster und ihrer Überlieferung, in: ZWLG 76 (2017), S. 161−176.

Zitierhinweis: Peter Schiffer, Musikalien, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 07.08.2017.

 

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