Register

Von Christian Keitel

Definition der Quellengattung

Das Wort „Register“ entstammt dem Lateinischen regerere, dem hier die Bedeutung „eintragen“ zukommt. Mit dem Begriff werden sehr unterschiedliche Informationssammlungen bezeichnet. An dieser Stelle ist die in südwestdeutschen Archiven häufigste Gruppe von Registern gemeint. Danach enthalten Register systematische Eintragungen in einer bestimmten Angelegenheit. Gewerberegister weisen so die angemeldeten Gewerbe, Vereinsregister die eingetragenen Vereine, Hochschulmatrikel die eingeschriebenen Studierenden nach. Für Archivalien kann verallgemeinernd gesagt werden, dass die Einträge in Registern im Unterschied zur formlosen Liste rechtliche Relevanz besitzen.

Historische Entwicklung

Ausdrücklich nicht zu der hier beschriebenen Gruppe zählen die Register im Sinne der Diplomatik. Dort werden Verzeichnisse der von einer Kanzlei versandten Urkunden und Briefe ebenfalls als „Register“ bezeichnet.

Aufbau und Inhalt

Register zeichnen sich durch einen listenartigen Aufbau aus. In den einzelnen Einträgen werden in der Regel die gleichen Informationen zusammengetragen. Sofern die Reihenfolge dieser Informationen einheitlich gestaltet ist, kann das Register auch in tabellarischer Form dargestellt werden.

Überlieferungslage und ggf. vorarchivische/archivische Bearbeitungsschritte

Register enthalten Grundinformationen zu rechtlich relevanten Vorgängen, weshalb die Verwaltungen an einer längerfristigen Erhaltung interessiert waren. Die Überlieferungslage ist daher in vielen Fällen gut.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Im Zuge der Eintragung oder Veränderung entstand neben den einzelnen Registereinträgen häufig korrespondierendes Schriftgut. Denkbar sind beispielsweise der Antrag auf oder die Begründung der Eintragung sowie weitergehende Informationen zum Sachverhalt. Manchmal konnten diese Informationen als Akten ins Archiv übernommen werden. Sie bieten weitergehende Kontextinformationen zum einzelnen Eintrag. Es ist nicht in allen Fällen möglich, die Register im engeren Sinne von den anderen Unterlagen eindeutig zu trennen. Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister werden daher zusammen mit den jeweils zugehörigen Akten beschrieben.

Hinweise zur Benutzung

Register enthalten in vielen Fällen personenbezogene oder andere schützenswerte Informationen. Bei der Benutzung sollten die schützenswerten Belange Betroffener und auch Dritter beachtet werden.

Zitierhinweis: Christian Keitel, Register, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 20.11.2017.

 

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