Aufbau und Inhalt
Die Anbietungs- und Abgabelisten können in ihrer Ausführlichkeit und Aussagekraft sehr unterschiedlich sein. Manche Listen weisen die Unterlagen nur zusammenfassend nach (z.B. „Protokollbände 1909–1922“). Andere Verzeichnisse sind dagegen sehr detailliert und enthalten umfangreiche Beschreibungen zu den Unterlagen. Diese Angaben können zum Beispiel aus dem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Beruf und Aktenzeichen bestehen. Das Aktenzeichen hat dabei eine herausragende Stellung, da es oft auch an anderen Stellen in der Behörde und bei anderen Behörden benutzt wurde. Daher bietet es eine Verzahnungsmöglichkeit zu anderen Unterlagen.
Auf Ablieferungslisten sind die einzelnen Unterlagen normalerweise fortlaufend durchgezählt. Wurde diese Nummer auch auf den Archivalien angebracht, ist bereits vor der endgültigen archivischen Bearbeitung ein gezielter Zugriff auf die einzelnen Unterlagen möglich.
Überlieferungslage und ggf. (vor)archivische Bearbeitungsschritte
Wenn die Behörde dem Archiv eine Anbietungsliste schickte, befindet sie sich nach der Übernahme der Unterlagen in der Regel in den Bestandsakten in der Registratur des Archivs.
Auch die Abgabelisten werden nach der Fertigstellung eines archivischen Findbuchs häufig dort abgelegt.
Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten
Obwohl es sich zunächst vorwiegend um Hilfsmittel zum Auffinden von Unterlagen sowie Nachweise der an das Archiv abgegebenen Unterlagen handelt, können Anbietungs- und Abgabelisten auch für weitergehende Fragestellungen genutzt werden.
Manche Listen beinhalten mehr Informationen als ein später erstelltes Findbuch. So können sie zum Beispiel alte Aktenzeichen enthalten, die nicht in das Findbuch aufgenommen wurden.
Der Nachweis von Unterlagen, die in der Registratur der Behörde existiert haben und nicht in das Archiv übernommen wurden oder durch äußere Einwirkungen (beispielsweise Kriegsverluste) zerstört wurden, kann Kerninformationen zu der Arbeit und den Aufgaben der Behörde liefern.
Hinweise zur Benutzung
Sofern Anbietungs- und Abgabelisten von der Behörde angefertigt worden sind und nach der Erstellung eines archivischen Findbuchs noch existieren, sind bei der Benutzung verschiedene Möglichkeiten vorhanden. Die Listen können sich beispielsweise im entsprechenden Bestand befinden, separat in einem anderen Bestand mit anderen veralteten Findhilfsmitteln verwahrt werden oder in die archivische Registratur Eingang gefunden haben.
Abhängig vom Alter und Inhalt der Unterlagen ist es möglich, dass noch Sperrfristen zu beachten sind.
Literatur
Zitierhinweis: Corinna Knobloch, Anbietungs- und Abgabelisten, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 07.06.2017.