Wappen

Von Gabriele Wüst

Wappenakten des Bezirksamtes Donaueschingen 1903, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 450 Nr. 2521)
Wappenakten des Bezirksamtes Donaueschingen 1903, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 450 Nr. 2521)

Definition der Quellengattung

Wappen sind farbige Bildkennzeichen, die nach bestimmten Regeln in einen Schild gestellt sind. Das Wort „Wappen“ ist eine Entlehnung aus dem Niederländischen und ist verwandt mit dem deutschen Wort „Waffe“.

Historische Entwicklung

Die Anfänge der Wappenführung im 12. Jahrhundert hängen zusammen mit der Bewaffnung der mittelalterlichen Ritterheere. Jeder Ritter sollte anhand des Zeichens auf seinem Schild als größter geeigneter Fläche möglichst von weitem eindeutig identifizierbar sein, um Freund und Feind unterscheiden zu können. Daher durften die Zeichnungen auf dem Schild nicht zu kompliziert sein. Vom einzelnen kämpfenden Ritter ging das Wappen mit der Zeit auf dessen Familie beziehungsweise das jeweilige Adelsgeschlecht über. Bei ritterlichen Kampfspielen wurde die Turnierfähigkeit der Ritter durch einen fürstlichen Diener, den sogenannten Herold, überprüft, wobei es maßgeblich auf deren Wappen ankam. Er musste dazu mit den Regeln der Wappenführung und Wappendarstellung und der damit verbundenen eigenen Fachsprache vertraut sein. Vom Begriff des Herolds leitet sich das Wort Heraldik ab. „Seit dem frühen 19. Jahrhundert wird unter Heraldik die Wissenschaft von den Wappen und der Wappendarstellung sowie der Geschichte des Wappenwesens verstanden“.[1]

Wappenbrief für die Brüder Hans und Klaus Cuntzmann von Staffort 1392, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK D 426)
Wappenbrief für die Brüder Hans und Klaus Cuntzmann von Staffort 1392, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK D 426)

Bis ins 15. Jahrhundert erstreckte sich die Wappenführung als gleichsam nützliches Erkennungszeichen im zivilen Leben auch auf adelige Frauen, höhere Geistliche und Klöster sowie auf Städte und Körperschaften, wozu es unter „Siebmachers Wappenbüchern“ und einigen anderen älteren Veröffentlichungen bis heute wichtige Nachschlagwerke zu Wappendarstellungen gibt.[2] Selbst Bürger und Handwerker und seltener Bauern konnten Wappen führen.

Farbige Darstellungen der Wappen adeliger Geschlechter finden sich im Generallandesarchiv Karlsruhe vor allem in den digitalisiert im Internet einsehbaren Lehenbüchern der pfälzischen Kurfürsten Friedrich I. (1471)[3] und Ludwig V. (1538/42)[4], dem Lehenbuch des Bistums Basel, angelegt 1441[5] und dem Lehenbuch des Speyerer Bischofs Matthias Rammung (1465/68)[6]. Außerdem ist der Bestand 73 Aufschwörungen und Stammbäume für Wappen von Adelsfamilien eine wichtige Quelle. Adels- und Wappenbriefe, also entsprechende Verleihungsdokumente, sind nur vereinzelt in den entsprechenden Urkundenbeständen[7] oder bei den Herrschaftsarchiven adeliger Familien im Bestand 69 Familien- und Herrschaftsarchive vorhanden. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gibt es unter J 250 einen eigenen Bestand an Adels- und Wappenbriefen, der digitalisiert im Internet einsehbar ist.[8] In die Reihe der Lehenbücher mit Wappenzeichnungen gehört auch das Lehenbuch des Grafen Albrecht II. von Hohenlohe aus dem Jahr 1490,[9] welches im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein verwahrt wird.

Kommunale Heraldik[10]

Bei einer ganzen Reihe von Städtesiegeln wurde das Siegelbild in einen Wappenschild gesetzt.[11] Außerhalb von Siegeln findet man Wappendarstellungen in älterer Zeit zu Städten an Gebäuden wie Rathäusern zu Repräsentationszwecken.[12] Darstellungen von Stadtwappen in Schwarzweiß ohne Schraffuren finden sich beispielweise auch bei den Stadtansichten in den Veröffentlichungen von Matthäus Merian aus dem 17. Jahrhundert.[13] Einen gewissen zunehmenden Bekanntheitsgrad erlangten Ortswappen im 20. Jahrhundert durch die von der Kaffee-Handels-Aktiengesellschaft Bremen herausgegebenen Wappensammelbilder, die von Otto Hupp (1859–1949) gezeichnet worden waren und zwischen 1926 und 1938 in zehn Heften „Deutsche Ortswappen […]“mit farbigen Bildern und zugehörigen Beschreibungen erschienen.[14]

Baden

Zwischen 1802 und 1810 vervierfachte sich der Gebietsumfang von Baden. Im 11. Organisationsedikt 1803 wurde geregelt, dass die mediatisierten Reichsstädte ihr altes Wappen mit dem badischen Stammwappen, dem roten Schrägbalken in Gold schicklich verbinden sollten. Der Vorschlag zweier Mitglieder der Badischen Historischen Kommission im Jahre 1888 „es möge das Generallandesarchiv veranlasst werden, eine Tafel oder Schrift anfertigen zu lassen respektive zu publizieren, auf welcher die wichtigen und authentischen Wappen sämtlicher badischer Städte und aller sonst wappenführenden Marktflecken und Gemeinden in Farben dargestellt werden […]“ führte schließlich zum Runderlass des Innenministeriums vom 6. März 1895 über die Siegel und Wappen der Gemeinden. Darin erhielten die Bezirksämter den Auftrag, den Gemeinden bei der Schaffung von Wappen behilflich zu sein. Das Generallandesarchiv Karlsruhe beziehungsweise dessen langjähriger Mitarbeiter Fritz Held (1871–1936) entwarf bis zum Ersten Weltkrieg für die meisten der über 1400 badischen Gemeinden entweder neue Wappen oder gestaltete die bisherigen Siegelbilder zu vollständigen, den heraldischen Regeln entsprechenden Wappen mit Farbangaben um. Bei der Schaffung neuer Wappen orientierte man sich meist an der historischen Zugehörigkeit einer Gemeinde oder an deren wirtschaftlichen Gegebenheiten. Die bei manchen Wappenbeschreibungen damals verwendete uneindeutige Farbangabe „in natürlichen Farben“, beispielsweise für dann oft braun dargestellte Baumstämme, wurde bei einer Wappen- und Siegelüberprüfung in den 1950er Jahren korrigiert. Die Entwürfe wurden auf dem Dienstweg über die Bezirksämter den Gemeinderäten zur Stellungnahme vorgelegt, die sie in den meisten Fällen annahmen. Auf Wunsch einiger Gemeinden hat das Generallandesarchiv Entwürfe auch überarbeitet. Auf diese Weise wurde das kommunale Wappen- und Siegelwesen in Baden bis zum Jahr 1935, in dem eine neue Gemeindeordnung in Kraft trat, weitgehend vereinheitlicht.

Württemberg

Wappen derer von Württemberg im Lehenbuch Ludwigs V. von der Pfalz, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 67 Nr. 1058)
Wappen derer von Württemberg im Lehenbuch Ludwigs V. von der Pfalz, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 67 Nr. 1058)

Das Gebiet von Württemberg verdoppelte sich in den Jahren 1802 bis 1810. Nach einer Anordnung des Herzogs vom November 1802 mussten alle bisherige, die vorher bestandene Landeshoheit ausdrückenden Wappen entfernt werden, was besonders auf den doppelköpfigen Reichsadler, der die Zugehörigkeit zum Alten Reich symbolisierte, in den mediatisierten Reichsstädten abzielte und weniger auf die Stadtwappen mit oft einköpfigem Adler.1821 verfügte des Innenministerium, dass die Siegel durch die Oberämter zu prüfen seien, es stellte jedoch wenig später klar, dass jede Gemeinde über das eigene Wappen bestimmen könne, was teilweise zu einer Abkehr von den heraldischen Grundregeln führte. Die zunehmende Beliebtheit von Stadtwappen ist in der dritten Auflage der Veröffentlichung „Das Königreich Württemberg, eine Beschreibung nach Kreisen, Oberämtern und Gemeinden“ (1904 bis 1907) erkennbar, in der 152 Stadt- und wenige Dorfwappen abgebildet sind, immer noch wenig bei etwa 1900 Städten und Gemeinden in Württemberg. 1906 empfahl das Innenministerium den Gemeinden, sich in Fragen der Heraldik von der württembergischen Archivdirektion in Stuttgart freiwillig beraten zu lassen. Erst in einem Erlass des Innenministeriums vom Oktober 1933[15] wurde den Gemeinden vorgeschrieben, Wappenänderungen der Aufsichtsbehörde, der Kreisverwaltung, anzuzeigen und einen Nachweis der Archivdirektion in Stuttgart beizulegen. Damit kam die Heraldik in Württemberg unter staatliche Kontrolle.

Hohenzollern

In den Fürstentümern gab es ab 1806 keine Wappenregelungen. Ab 1850 hatte der preußische König das Recht, kommunale Wappen zu verleihen. Von 1855 bis 1925 lag die fachliche Beurteilung der Wappen beim Heroldsamt und dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin. Nachdem zunächst nur die Städte als wappenfähig galten, traf dies ab 1926 auch auf die Gemeinden zu.

Durch die Bestimmungen der deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 Paragraf 11[16] wurde die Wappenannahme oder Änderung zu einem staatlichen Verwaltungsakt. Eine Anweisung zur Ausführung der Gemeindeordnung vom 22. März 1935[17] enthielt ausführliche Bestimmungen dazu. Jede Gemeinde, die ein Dienstsiegel mit eigenem Bild haben wollte, musste ein Wappen führen. Gemeinden ohne Wappen führten ein Dienstsiegel mit Hakenkreuz. Bestehende Gemeindewappen und Gemeindeflagge, konnten weitergeführt werden. Der Reichsstatthalter hatte jedoch nach vorheriger Anhörung der Gemeinde die Möglichkeit, Wappen und Flaggen zu ändern. Ende des Jahres 1937 gab es einen vertraulichen Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern über die Gestaltung von Gemeindewappen.[18] Vor allem Wappen mit religiösen Symbolen sollten nicht neu geschaffen beziehungsweise entsprechende ältere geändert werden. In Baden gab es in der Folge vereinzelt Entwürfe und Neuverleihungen. Durch den Kriegsbeginn kamen diese Arbeiten jedoch völlig zum Erliegen. Die Gemeinden durften ihre bisherigen Wappen und Flaggen nach dem Krieg weiterführen. „Laut der in Südbaden seit dem 29. Oktober 1948 geltenden Badischen Gemeindeordnung waren darunter nur die Wappen und Flaggen zu verstehen, die die Gemeinden vor 1933 geführt hatten.[19]

Kommunales Wappenwesen in Baden-Württemberg

Wappen von Braunsbach, verliehen 1981 mit einem Symbol für die das Gemeindegebiet überquerenden Autobahnbrücke, (Quelle: Landesarchiv BW)
Wappen von Braunsbach, verliehen 1981 mit einem Symbol für die das Gemeindegebiet überquerenden Autobahnbrücke, (Quelle: Landesarchiv BW)

Nach der Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 fasste der Leiter der Staatlichen Archivverwaltung in Stuttgart, Max Miller, den Plan eines kommunalen Wappenbuchs für das neue Bundesland. Zu diesem Zeitpunkt hatten viele Gemeinden im württembergischen Bereich jedoch noch kein eigenes Wappen.

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955[20] bestätigte in Paragraf 6 das Recht der Gemeinden auf ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Eventuelle Neuverleihungen fielen in die Zuständigkeit des Innenministeriums. Es wurde auch festgelegt, dass die Wappen der Gemeinden in den Dienstsiegeln geführt werden. Nach der Ersten Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeverordnung vom 31. Oktober 1955[21] mussten die Gemeinden, den Wappenanträgen einen Zeichnungsentwurf in dreifacher Ausfertigung und die Stellungnahme der Staatlichen Archivbehörde beilegen. Für die Verleihung einer Flagge, die nicht mehr als zwei Bahnen haben konnte, war das Vorhandensein eines gültigen Wappens Voraussetzung. Die Flaggenfarben waren von den Wappenfarben abzuleiten. Der erste Runderlass des Innenministeriums über die Ausführung der Gemeindeordnung vom 15. November 1955[22] legte fest „Neue Wappen der Gemeinden sollen schlicht, einprägsam und in wenig Felder geteilt sein. Sie dürfen in Form und Anlage nicht gegen die Regeln der Wappenkunde verstoßen. In heraldischen, historischen und künstlerischen Fragen sind die Stellungnahmen der zuständigen staatlichen Archivbehörden zu berücksichtigen.“ Zur Farbanordnung bei Flaggen hieß es: „Die erste Farbe wird von Schildbild, die zweite vom Schildgrund abgeleitet“. Kurz: Bild vor Schild. Außerdem machte der Runderlass einen Unterschied zwischen der Gemeindeflagge, die nur aus den beiden Flaggenfarben besteht und von jedem Bürger gezeigt werden kann, und der Gemeindedienstflagge mit aufgesetztem Gemeindewappen, die nur von der Gemeinde gehisst werden darf. Für die Beratung der Gemeinden in Wappen- und Flaggenfragen und die Erstellung von Gutachten sind das Hauptstaatsarchiv Stuttgart für die Regierungsbezirke Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, ab 1973 bis heute Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen, und das Generallandesarchiv Karlsruhe für die Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden, ab 1973 bis heute Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg zuständig. Im September 1975 wurde von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg (seit 2005 Landesarchiv Baden-Württemberg) das bis heute gültige Formular festgelegt, das bei der Begutachtung neuer Kreis- und Gemeindewappen und Flaggen Verwendung findet.

Durch eine Änderung der Gemeindeordnung vom 4. November 1975[23] wurden die jeweiligen Landratsämter für die Verleihung von Gemeindewappen mit Ausstellung der entsprechenden Urkunde zuständig und sind dies ebenfalls bis heute. Die Wappen der Landkreise und der Stadtkreise werden von den jeweiligen Regierungspräsidien verliehen. Laut der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Gemeindeordnung vom 1. Dezember 1985 sind in den Verleihungsurkunden von Wappen und Flaggen die in den Stellungnahmen der Archivbehörde enthaltenen Beschreibungen zu verwenden. Mit der Neufassung der Landkreisordnung vom 19. Juni 1987 erhielten auch die Landkreise das Recht, eigene Flaggen zu führen. Eingemeindeten Orten, deren Wappen seine Hoheitsfunktion durch die Eingemeindung verloren hat und erloschen ist, kann offiziell keine Flagge oder ein neues Wappen verliehen werden. Da Wappen auch für Heimatverbundenheit und Tradition stehen, verwenden Orte und Ortsvereine die erloschenen Wappen oft weiter.

Wappen und Dienstflaggen der Gemeinden und Landkreise sind durch das Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten Paragraf 8[24] geschützt. Außerdem sind Darstellungen, die zu Verwechselungen führen können, zu vermeiden. Für das Aussehen der Dienstflagge einer Gemeinde oder eines Landkreises, die es in Form einer Hängefahne oder einer Hissfahne gibt, können die in der Anlage zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg abgebildeten Muster[25] zur Landesflagge als Beispiel dienen.

Die Ende der 1960er Jahre einsetzende, am 1. Januar 1975 abgeschlossene Gemeindereform veränderte die kommunale Wappenlandschaft beträchtlich. Es wurden viele Orte eingemeindet, wodurch deren Wappen ihre Hoheitsfunktion verloren und erloschen. Die durch Eingemeindungen und Zusammenschlüsse entstandenen Gemeinden erhielten vielfach neue Wappen, die entweder Symbole der bisherigen Ortswappen enthielten oder die mit bisher nicht verwendeten Symbolen ausgestattet wurden. Diese konnten auch neuere Entwicklungen aufgreifen. Nachdem fast alle selbständigen Gemeinden rechtsgültige meist neue Wappen führten, wurde in den Jahren 1987 bis 1990 von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg eine mehrbändige Veröffentlichung mit dem Titel „Kreis- und Gemeindewappen in Baden-Württemberg“ herausgegeben. Jeder Band umfasst in alphabetischer Reihenfolge zunächst die Kreise und dann die Gemeinden in einem der vier Regierungsbezirke mit ihren Wappen. Neben jeder Wappenabbildung sind die Wappenbeschreibung und die Flaggenfarben, soweit bekannt, zu finden, ergänzt durch eine kurze Abhandlung zur Wappen- und Siegelgeschichte der Gemeinde. Eine Art übergreifenden und erheblich erweiterten Band dazu, stellt das im Jahr 2010 erschienene Werk „Kommunale Siegel und Wappen in Südwestdeutschland. Ihre Bildersprache vom 12. bis 20. Jahrhundert“ dar.[26]

Aufbau und Inhalt

Ein Wappen besteht aus einem Schild mit dem Schildbild, um das der Helm, die Helmzier und die Helmdecken gruppiert sein können. (Abb. 1) Der Schild kann verschiedene Formen haben. Am gebräuchlichsten ist der dem Buchstaben U ähnliche halbrunde Schild. Maßgeblich für das Aussehen eines Wappens ist allein dessen Beschreibung (Blasonierung), für die es eine eigene Kunstsprache gibt. Das Standardwerk für die Darstellung der Wappen und deren eindeutige Beschreibung ist die zweibändige Veröffentlichung mit entsprechenden Begriffen und zugehörigen Abbildungen von Maximilian Gritzner, Handbuch der heraldischen Terminologie […], von 1890 beziehungsweise dessen Neubearbeitung, in zweiter Auflage aus dem Jahr 1996.[27]

Ein Wappen wird immer aus der Sicht des Schildträgers beschrieben. Daher ist heraldisch rechts vom Betrachter in der Draufsicht her links und heraldisch links ist vom Beschauer her rechts. Die heraldisch rechte Seite kann als die wichtigere angesehen werden. Einige Beispiele für die exakte Festlegung von Begriffen in der Kunstsprache sind: Ein gespaltener Schild ist immer senkrecht, ein geteilter Schild immer waagrecht geteilt. Eine heraldische Rose hat in der Regel fünf Kelchblätter. Die Anzahl muss daher nur dann in der Beschreibung genannt werden, wenn es mehr oder weniger als fünf sind. Im Rahmen der Beschreibung kann es unter Berücksichtigung der künstlerischen Freiheit und dem Stil der jeweiligen Zeit zu geringfügigen Abweichungen bei der Darstellung eines Wappens kommen, ohne dass eine der Abbildungen deshalb falsch ist.

Für Wappenbilder gibt es vielfältige Möglichkeiten. Sie reichen von einfachen geometrischen Figuren, die miteinander kombiniert werden können und in der Fachsprache Heroldsbilder heißen, über Bilder aus der Natur wie Tiere, Pflanzen, Himmelskörper und Fabelwesen oder auch Gebrauchsgegenstände wie Werkzeuge oder Schmuck. Sie werden in der Fachsprache gemeine Figuren genannt. Außerdem gibt es sogenannte „redende“ Wappen. Diese beziehen sich vom Klang her auf den Namen des Trägers, ohne dass die tatsächliche Bedeutung eines Namens berücksichtigt sein muss.

Um die Erkennbarkeit eines Wappens auch von weitem zu gewährleisten, werden Figuren nicht naturgetreu und nicht perspektivisch abgebildet. Stattdessen gibt man sie meist stilisiert wieder wie beispielsweise in Form eines heraldischen Löwen. Oft verwendet man auch nur Teile einer Figur wie eine Hirschstange für einen Hirsch oder das Attribut eines Heiligen z.B. gekreuzte Schlüssel für Petrus. Für die Farbgebung (Tingierung) der Wappen werden ausschließlich die vier Farben Rot, Grün, Blau und Schwarz verwendet, wobei die genauen Farbwerte der einzelnen Farben in der Regel nicht festgelegt sind. Unbedeckte Körperteile wie Gesichter können ausnahmsweise fleischfarben sein. Außerdem gibt es die sogenannten „Metalle“ Gold und Silber, die auch mit den Farben Gelb oder Weiß wiedergegeben werden können. Im Schild dürfen zur besseren Kontrastwirkung „Metalle“ nicht an „Metalle“ und „Farben“ nicht an „Farben“ stoßen. In einem silbernen Schild soll deswegen beispielsweise kein goldener Löwe gezeigt werden. Ein Tier oder Gegenstand muss nicht die Farbe haben, die er in Wirklichkeit besitzt. Ein Löwe kann genauso gut rot, blau oder grün gezeichnet werden. Um ein Wappen schwarzweiß im Druck abzubilden, wurden im 17. Jahrhundert folgende Schraffuren an Stelle von Farben festgelegt.

Von Wappen in strengem Sinn sind Siegel zu unterscheiden. Da Siegel als Beglaubigungsmittel dienten und dienen, sollten mitunter komplizierte Darstellungen, die bei Wappen eigentlich wegen der Erkennbarkeit zu vermeiden sind, Fälschungen verhindern. Es wurden und werden jedoch auch Wappen als Siegelbilder verwendet oder das Siegelbild in einen Wappenschild gesetzt.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Ahnenprobe derer von Lindenfels, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 73 Nr. 154)
Ahnenprobe derer von Lindenfels, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 73 Nr. 154)

An Wappen von Personen, Familien oder Institutionen, die an Häusern oder Gegenständen angebracht sind, können Besitz- und Eigentumsverhältnisse abgelesen werden. Es lassen sich aus Wappen Erkenntnisse zur Herrschaftsgeschichte eines Gebietes oder eines Ortes ziehen, wenn man beispielsweise Wappen an Grenzsteinen aus verschiedenen Jahrhunderten, in Kirchen oder auch auf Karten untersucht. Aufgrund der jeweiligen Zusammensetzung der Symbole und einer im Rahmen der Wappenbeschreibung möglichen etwas unterschiedlichen künstlerischen Gestaltung der Symbole oder Schildformen können Wappen zur ungefähren Datierung eines Dokuments oder Gegenstandes beitragen.

Wappen zeigen Verwandtschaftsverhältnisse auf, da sie im Mannesstamm mit den gleichen Symbolen vererbt werden. Bei Ehepaaren kann man so genannte Allianzwappen finden, auf der heraldisch rechten Seite das Wappen des Mannes, auf der heraldisch linken das Wappen seiner Frau, die durch einen Schildhalter oder anders verbunden sind. Abtswappen wiederum verbinden meist das Wappen der Familie des Geistlichen mit dem Symbol für Eigentumsrechte des Klosters und dem des jeweiligen Ordens, dem das Kloster angehört. Bei Wappen von Geistlichen entfällt der Helm als militärisches Symbol und wird beispielsweise durch eine Mitra oder einen Kardinalshut ersetzt.

Die Auswertungsmöglichkeiten setzen eine gewisse Kenntnis der Symbole von Herrschafts-, Orts- oder (Adels)Familienwappen in einem bestimmten Gebiet voraus. Beispielsweise weist ein roter Schrägbalken in Gold (Gelb) in Baden und seinen Vorgängerterritorien in der Regel auf die Familie oder das Herrschaftsgebiet der Markgrafen und Großherzöge von Baden hin. In einem anderen Bundesland oder einem anderen Staat wie England oder Frankreich könnte ein Wappen mit gleichem Symbol und Farbgebung auch eine andere Bedeutung haben. Umfassende Wappenbilderkarteien oder dateien, die die Zuordnung von Wappen zu einem bestimmten Träger oder einer Familie erleichtern, sind in den Archiven meist nicht vorhanden. Zu den Möglichkeiten und Problemen der bürgerlichen Familienwappen siehe den eigenen Abschnitt dazu unter Hinweise zur Benutzung.

Hinweise zur Benutzung

Für Nachforschungen zur Geschichte der kommunalen Wappen in Baden, bei denen Siegel als Vorlagen dienten, kommen vor allem folgende Archivbestände des Generallandesarchivs Karlsruhe in Frage:

1. Urkundenbestände 1 bis 43, besonders die unter dem jeweiligen Ort abgelegten Urkunden, an denen am ehesten Gerichts- oder Stadtsiegel erhalten sein können.[28]
2. Beraine (Lagerbücher) mit Gerichtssiegeln als Beglaubigung und manchmal auch abgebildeten Fleckenzeichen in Bestand 66 Beraine.[29]
3. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare zur Huldigung der einzelnen Orte beim Regierungsantritt von Großherzog Karl im Jahr 1811 im Bestand 236 Innenministerium unter der Rubrik Generalia Landesherrlichkeit.[30]
4. Die bis 1985 nach Bezirks- bzw. Landratsämtern gegliederten Wappenakten im Bestand 450 Verwaltungsakten des Generallandesarchivs.[31] Die nach 1985 entstandenen Wappenakten werden nach Gemeinden geführt.
5. Der Bestand U Heraldik 2 mit Zeichnungen der Wappen.[32]
6. Der Bestand U Sphragistik 4 mit naturgemäß unvollständigen Siegelkarteien zu den einzelnen Orten.[33]
7. Der Bestand 230 Neuere Urkunden, der unter den einzelnen Orten viele gesiegelte beziehungsweise gestempelte Verträge des 19. Jahrhunderts enthält.[34]
8. Sowohl für den Bereich der kommunalen Wappen als auch der Wappen adeliger Familien enthält der Bestand J-K, dessen Verzeichnis im Internet einsehbar ist, gemischtes Material.[35]

Für entsprechende Nachforschungen in Württemberg sind vor allem folgende Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart zu berücksichtigen:

1. Die in der Registratur unter 0 63 nach Landkreisen geführten kommunalen Wappenakten.
2. Der Bestand J 234 Sammlung württembergischer Städtesiegel und Wappenklischees (Sammlung Pfaff).[36]
3. Der Bestand J 251 a-d Wappensammlungen, Wappenzeichnungen, -drucke, -fotografien, Abbildungen auf Gegenständen.[37]

Auch die dort verwahrten Urkunden- und Lagerbuchbestände können Siegel enthalten, die als Vorbilder für kommunale Wappen dienten.

Liste der nach wie vor einschlägigen Wappenbücher zu den ehemaligen und heutigen Kreisen in Baden-Württemberg:

  • Gönner, Eberhard, Wappenbuch des Landkreises Böblingen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 7 und Veröffentlichungen des Heimatgeschichtsvereins für Schönbuch und Gäu 6), Stuttgart 1960.
  • Schwarzmaier, Hansmartin, Wappenbuch des Landkreises Bruchsal (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 26), Stuttgart 1971.
  • Zier, Hans Georg, Wappenbuch des Landkreises Bühl (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 11), Stuttgart 1964.
  • Zier, Hans Georg, Wappenbuch des Landkreises Emmendingen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 23), Stuttgart 1969.
  • Gönner, Eberhard/Bardua, Heinz, Wappenbuch des Landkreises Göppingen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 13), Stuttgart 1966.
  • Gönner, Eberhard, Wappenbuch des Stadt- und des Landkreises Heilbronn mit einer Territorialgeschichte dieses Raumes (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 9), Stuttgart 1965.
  • Zier, Hans Georg/Kastner, Julius Friedrich, Wappenbuch des Landkreises Kehl (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 8), Stuttgart 1961.
  • Zier, Hans Georg/Rößler, Dionys, Wappenbuch des Landkreises Konstanz (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 10), Stuttgart 1964.
  • Zier, Hans Georg/Fütterer, Paul, Wappenbuch des Landkreises Rastatt (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 15), Stuttgart 1966.
  • Gönner, Eberhard, Wappenbuch des Landkreises Sigmaringen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 4), Stuttgart 1958.
  • Fütterer, Paul, Wappenbuch des Landkreises Sinsheim (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 6), Stuttgart 1960.
  • Zier, Hans Georg/Kastner, Julius Franz, Wappenbuch des Landkreises Tauberbischofsheim (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 14), Stuttgart 1967.
  • Zier, Hans Georg, Wappenbuch des Landkreises Villingen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 12), Stuttgart 1965.
  • Gönner, Eberhard/Bardua, Heinz, Wappenbuch des Landkreises Waiblingen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 24), Stuttgart 1970.
  • Gönner, Eberhard/Bardua, Heinz/Eisele, Karl Friedrich, Wappenbuch des Landkreises Wangen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 27), Stuttgart 1972.
  • John, Herwig, Wappenbuch des Landkreises Karlsruhe Wappen – Siegel – Dorfzeichen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 45), Stuttgart/Karlsruhe 1986 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).
  • John, Herwig, Wappenbuch des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Wappen – Siegel – Dorfzeichen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 49), Stuttgart/Freiburg 1994 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).

Kreis- und Gemeindewappen in Baden-Württemberg, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg:

  • Band 1 Regierungsbezirk Stuttgart, bearb. von Heinz Bardua, Stuttgart 1987
  • Band 2 Regierungsbezirk Karlsruhe, bearb. von Herwig John, Stuttgart 1990
  • Band 3 Regierungsbezirk Freiburg, bearb. von Herwig John, Stuttgart 1989
  • Band 4 Regierungsbezirk Tübingen, bearb. von Heinz Bardua, Stuttgart 1987.

Außerhalb der Archivverwaltung

  • Jäger, Hans Peter, Wappen im Landkreis Calw, Stuttgart 1986.
  • Schnibbe, Klaus, Gemeindewappen im ehemaligen Landkreis Donaueschingen, in: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar 33 (1980), S. 25-84.
  • Zier, Hans Georg, Siegel und Wappen der Stadt Karlsruhe und ihrer Vororte, in: Badische Heimat 45 (1965), S. 41 51.
  • Die Wappen in Karlsruhe, hg. von der Stadt Karlsruhe – Hauptamt, 2. überarb. Aufl., Karlsruhe 1995.
  • Huber, Harald, Wappenbuch Landkreis Lörrach, Konstanz 1984 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).
  • Graf, Gerhard, Wappenbuch des Neckar-Odenwald-Kreises (Beiträge zur Geschichte des Neckar-Odenwald-Kreises 4), Heidelberg/Ubstadt-Weiher/Neustadt an der Weinstraße/Basel 2009 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).
  • Huber, Harald, Wappenbuch Ortenaukreis, Konstanz 1987 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).
  • Bardua, Heinz, Die kommunalen Wappen des Ostalbkreises, in: Ostalb-Einhorn 10 (1983), S. 75–88 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden).
  • John, Herwig, Die Wappen im Landkreis Rastatt, in: Heimatbuch Landkreis Rastatt 7 (1980), S. 17-80 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden).
  • Bardua, Heinz, Was der Kreis und seine Gemeinden im Schilde führen. Kommunale Wappen im Rems-Murr-Kreis, in: An Rems und Murr 10 (1983), S. 69-81 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden).
  • John, Herwig, Wappenbuch Rhein-Neckar-Kreis (Rhein-Neckar-Kreis Historische Schriften 1), Ubstadt-Weiher 1996 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).
  • Bardua, Heinz, Stuttgarter Wappen. Wappenführung und heraldische Tradition der Stadt und ihrer Vororte (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart 18), Stuttgart 1973.
  • Huber, Harald, Wappenbuch des Landkreises Waldshut, Konstanz 1982 (Enthält die Wappen der heutigen Gemeinden und aller ehemals selbstständigen Gemeinden des heutigen Landkreises).

Bürgerliche Familienwappen:

Bei Nachforschungen zu Familienwappen bürgerlicher Familien ist zu unterscheiden zwischen der Neuannahme eines Wappens und der Suche nach einem alten historisch begründeten Wappen.[38] Die Annahme eines neuen Wappens steht jedem frei. Bei der Suche nach einem bereits bestehenden Wappen ist Folgendes zu beachten: Nicht jede Familie hat ein Wappen geführt. Nicht jedem Namen entspricht ein bestimmtes Wappen. Für häufigere Familiennamen lassen sich oft eine Reihe von verschiedenen Wappen finden.

Namensgleichheit mit einem Wappenträger berechtigt nicht ohne Weiteres dazu, dieses Wappen zu führen. Nicht alle existierenden Wappen sind registriert oder veröffentlicht. Wappen wurden durch den Mannesstamm übertragen. Die Suche nach einem Familienwappen setzt daher Familienforschung voraus. Zahlreiche Familien verwahrten Wappenzeichnungen, die zum Teil schon im 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts von unseriösen Firmen vermittelt worden sind. Dabei wurde in der Regel allein auf Namengleichheit oder auch nur Namenähnlichkeit geachtet, ohne dass ein familiengeschichtlicher Zusammenhang zum eigentlichen Wappenträger bestand. Für einen heraldischen Fachmann sind solche Stücke meist leicht erkennbar.[39] Am ehesten besteht die Möglichkeit, einen Vorfahren mit einem eigenen Siegel oder Wappen zu finden, wenn dieser ein öffentliches Amt innehatte.

Im Generallandesarchiv Karlsruhe existiert eine in den 1960er Jahren von August Roth (1882–1968) anhand von Literatur erstellte naturgemäß unvollständige Kartei von bürgerlichen Familienwappen. Des Weiteren gibt es eine Sammlung August Roth (Bestand S Roth) mit Material zu Wappen und Flaggen aller Länder und Themen.[40]

Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart können bei Forschungen zu Familienwappen vor allem die Bestände J 480/1 Sammlung Egon von Berchem (1876–1946) und J 480/2 Sammlung Alfred Dochtermann (gestorben 1986) hilfreich sein.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg registriert keine neu geschaffenen oder im Rahmen der Familienforschung gefundenen Wappen. Der „Herold“, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften in Berlin schuf 1922 die deutsche Wappenrolle. Beim Herold kann ein Antrag auf Registrierung eines Familienwappens gestellt werden, der entsprechend überprüft wird. Der Verein verfügt auch über eine umfangreiche Wappenbilderkartei.[41]

Anmerkungen

[1] Biewer/Henning, Wappen. Als „Wappenfibel“ begründet von Adolf Matthias Hildebrandt (1844–1918), zuletzt weitergeführt von Jürgen Arndt (1915–1998).
[2] Wappen des Adels in Baden; Wappen des Adels in Württemberg; Wappen der Bistümer; Wappen der Städte. Zu den zahlreichen Bänden des Siebmacherschen Wappenbuchs gibt es einen Generalindex: Jäger-Sunstenau, Generalindex. Alberti, Adels- und Wappenbuch, 2 Bde. Kindler von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch. Angefangene Vorarbeiten zu den Buchstaben S bis Z befinden sich im Generallandesarchiv im Nachlass Bestand N Kindler von Knobloch.
[3] GLAK 67 Nr. 1057.
[4] GLAK 67 Nr. 1058.
[5] GLAK Hfk-Hs Nr. 133.
[6] GLAK 67 Nr. 300.
[7] Z.B. GLAK D 426 Wappenbrief für die Brüder Hans und Klaus Cuntzmann von Staffort 1392 und D 894 a Wappenbrief für Rudolf Voltz 1466.
[8] HStAS J 250.
[9] HZAN GA 20 Bd. 337.
[10] Schöntag, Kommunale Siegel.
[11] Weech, Siegel. Steck, Siegelwesen.
[12] Drös, Heidelberger Wappenbuch.
[13] Z.B. Merian, Topographia Palatinatus Rheni und Ders., Topographia Sveviae.
[14] Hupp, Deutsche Ortswappen.
[15] Amtsblatt des Württembergischen Innenministeriums 1933, S. 274, Zitat nach Schöntag, Kommunale Siegel, S. 214.
[16] Gemeindeordnung 1935, Reichsgesetzblatt § 11, S. 50.
[17] John, Wappenbuch, S. 44.
[18] Schöntag, Kommunale Siegel, S. 219.
[19] John, Wappenbuch, S. 45.
[20] Gesetzblatt 1955 § 6, S. 130.
[21] Gesetzblatt 1955 § 3, S. 236.
[22] Kreis- und Gemeindewappen Bd. 2, S. 11f.
[23] Gesetzblatt 1975, S. 726.
[24] Gesetzblatt 1978 § 8, S. 103.
[25] Gesetz zur Reform des Wappenrechts (2015), Muster S. 869. Das Gesetz bezieht sich auf das Landeswappen und die Landesflagge.
[26] Schöntag, Kommunale Siegel.
[27] Gritzner, Handbuch. Arndt/Seeger, Wappenbilderordnung, 2 Bde.
[28] https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=4&klassi=4.01.001&anzeigeKlassi=4.01.001&zeigehauptframe=1.
[29] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1311.
[30] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1787094.
[31] https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=12051&klassi=002.
[32] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-856880.
[33] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-2408.
[34] https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/start.php?bestand=11260.
[35] https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=14252.
[36] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2699.
[37] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2711.
[38] Biewer/Henning, Wappen, S. 221–232.
[39] Arndt, Wappenschwindel. Biewer/Henning, Wappen, S. 184–187.
[40] http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-2397.
[41] Biewer/Henning, Wappen, S. 232–238.

Literatur

  • Alberti, Otto von, Württembergisches Adels- und Wappenbuch, 2 Bde., Stuttgart 1899–1916.
  • Arndt, Jürgen, Wappenschwindel, seine Werkstätten und ihre Inhaber. Ein Blick in die heraldische Subkultur, Neustadt an der Aisch 1997. Vgl. auch Herold-Jahrbuch N.F. 2 (1997), S. 9–31.
  • Arndt, Jürgen/Seeger, Werner, Wappenbilderordnung, Bd. 1 (Johann Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch […] Einleitungsband Abteilung B), 2. erg. und berichtigte Aufl., Neustadt an der Aisch 1996 und Bd. 2, Neustadt an der Aisch 1990.
  • Biewer, Ludwig/Henning, Eckart, Wappen. Handbuch der Heraldik, 20. aktualisierte und neugestaltete Aufl., Köln/Weimar/Wien 2017.
  • Drös, Harald, Heidelberger Wappenbuch. Wappen an Gebäuden und Grabmälern auf dem Heidelberger Schloss, in der Altstadt und in Handschuhsheim (Buchreihe der Stadt Heidelberg 2), Heidelberg 1991.
  • Gesetz zur Reform des Wappenrechts vom 27.10.2015, Gesetzblatt, S. 865–870.
  • Gritzner, Maximilian, Handbuch der heraldischen Terminologie in 12 (germanischen und romanischen) Zungen, enthält zugleich die Haupt-Grundsätze der Wappenkunst (Johann. Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch […] Einleitungsband Abteilung B), Nürnberg 1890.
  • Hupp, Otto, Deutsche Ortswappen, Heft 1 mit den Wappen des „Freistaates Baden“, Heft 4 mit den Wappen „Hohenzollernsche Lande“, Heft 10 mit den Wappen des „Freistaates Württemberg“.
  • Jäger-Sunstenau, Hanns, Generalindex zu den Siebmacherschen Wappenbüchern 1605–1961, Graz 1964, 2. Aufl., Neustadt an der Aisch 2006.
  • John, Herwig, Wappenbuch des Landkreise Karlsruhe Wappen – Siegel – Dorfzeichen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 45), Stuttgart/Karlsruhe 1986.
  • Kindler von Knobloch, Julius, Oberbadisches Geschlechterbuch, 3 Bde., Buchstaben A-R, Heidelberg 1898–1919.
  • Kreis- und Gemeindewappen in Baden-Württemberg, Bd. 2: Regierungsbezirk Karlsruhe, bearb. von Herwig John, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Stuttgart 1990.
  • Merian, Matthäus, Topographia Palatinatus Rheni et Vicinarum Regionum, [Frankfurt a.M.] 1645.
  • Merian, Matthäus, Topographia Sveviae, Frankfurt a.M. 1643.
  • Neubecker, Ottfried, Heraldik: Wappen, ihr Ursprung, Sinn und Wert, Frankfurt a.M. 1977.
  • Schöntag, Wilfried, Kommunale Siegel und Wappen in Südwestdeutschland. Ihre Bildersprache vom 12. bis zum 20. Jahrhundert (Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde 68), Ostfildern 2010.
  • Steck, Volker, Das Siegelwesen der Reichsstädte im Mittelalter (Esslinger Studien 12), Esslingen 1994.
  • Die Wappen der Bistümer und Klöster (Johann Siebmachers großes Wappenbuch 8), Neustadt an der Aisch 1976 (ND).
  • Wappen der Städte und Märkte in Deutschland und den angrenzenden Ländern, bearb. von Otto Titan von Hefner (Johann Siebmachers großes Wappenbuch 6), Neustadt an der Aisch 1974 (ND).
  • Die Wappen des Adels in Baden, Elsass-Lothringen und Luxemburg (Johann Siebmachers großes Wappenbuch 24), Neustadt an der Aisch 1974 (ND).
  • Die Wappen des Adels in Württemberg (Johann Siebmachers großes Wappenbuch 23), Neustadt an der Aisch 1982 (ND).
  • Weech, Friedrich von, Siegel der badischen Städte in chronologischer Reihenfolge, Heft 1–3, Heidelberg 1899–1909.

Zitierhinweis: Gabriele Wüst, Wappen, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 07.08.2017.

 

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