Karteien

Von Christian Keitel

Nachweis aller Pfarreien in einer Kartei des württembergischen Ministerium ecclesiasticum von 1815, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS J 2 Nr. 597)
Nachweis aller Pfarreien in einer Kartei des württembergischen Ministerium ecclesiasticum von 1815, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS J 2 Nr. 597)

Definition der Quellengattung

Eine Kartei ist ein Verbund von Karteikasten und Karteikarten, die durch Trennkarten und Reiter gegliedert sein können. Die Karteikarten enthalten gleichartige Informationen und sind häufig alphabetisch sortiert.

Historische Entwicklung

Karteien wurden aus dem Bedürfnis heraus entwickelt, große Mengen an gleichartigen Informationen effektiv zu verwalten, d.h. sie übersichtlich abzubilden und bei Bedarf an beliebiger Stelle neue Informationen hinzuzufügen oder veraltete zu entnehmen. Notwendig war also ein flexibles erweiterbares System, das nach einer vorgegebenen Ordnung funktioniert.

Als Vorläufer oder erste Formen können die Zettelkästen der Bibliotheken aus dem 18. Jahrhundert angesehen werden. Auch einzelne Gelehrte wie z.B. der Jurist Johan Jacob Moser begannen, ihre Materialien in Zettelkästen zusammenzufassen und so schneller verfügbar zu halten.[1] 1775 begann der französische Agrarforscher Abbé François Rozier, die bei der Academie des Sciences erschienen Schriften auf der Rückseite von Spielkarten nachzuweisen, die über den Karton und das standardisierte Format schon den Weg zu den späteren Karteikarten andeuten.[2]

Karteien fanden spätestens im frühen 19. Jahrhundert ihren Weg in die Verwaltungen. 1815 setzte das württembergische Ministerium ecclesiasticum eine Kartei zum Nachweis aller Pfarreien auf.[3] Die Kartei ist zunächst nach Dekanaten und innerhalb dieser alphabetisch nach Ortsnamen gegliedert. Die Karten enthalten die gleichen Informationen, auch stehen diese auf den Karten stets an der gleichen Stelle. Ganz oben stehen das Dekanat, eine fortlaufende Nummer und der Ort, also die wesentlichen Ordnungsmerkmale. Es folgen die Zahl der Gemeindeglieder und die systematische Stellung (Pfarrei, Stadtpfarrei oder Diakonat). Darunter wurden sukzessive die Pfarrer mit Sterbedatum eingetragen. Es wurden nur aktuell tätige Pfarrer eingetragen, frühere Pfarrer wurden nicht rückwirkend nachgetragen. Auf der Rückseite wurden die Einkünfte der Pfarrei vermerkt.

Die Karteikarten des 20. Jahrhunderts enthalten zunehmend gedruckte formularartige Angaben wie z.B. „Antrag vom“ oder „Genehmigt am“. Die Mitarbeiter wurden angewiesen, die Einträge möglichst kurz zu halten, teilweise wurden die Inhalte sogar über Kennziffern verkürzt wiedergegeben.

Durch die Büroreform bekamen Karteien in den 1920er Jahren eine zentrale Rolle in der verwaltungsinternen Informationsverwaltung. Anstelle der Verbuchung einzelner Eingänge im Tagebuch sollten nun die Einsender und Korrespondenzpartner in eigenen Karteien erfasst werden.[4] Während das Reichsministerium des Inneren die sogenannten Ordnungskarten langfristig für entbehrlich hielt, sollte die Einsenderkartei dabei helfen, die Schreiben wiederzufinden, bei denen man nicht wissen könne, zu welchen Akten sie geschrieben worden seien. Beide Karteien waren auch Bestandteile einer Musterregistratur, die 1926 in Berlin auf der Großen Polizeiausstellung gezeigt worden war.[5]

Auch im südwestdeutschen Raum wurden Karteien in den nächsten Jahrzehnten ein zentrales Arbeitsmittel der öffentlichen Verwaltung, bis sie nach und nach von den Datenbanken bzw. Datenbank gestützten digitalen Systemen abgelöst wurden.

Aufbau und Inhalt

Johannes Papritz hat zu Recht auf die „relative Unselbständigkeit“ der Karteikarte im Vergleich zum Schriftstück hingewiesen. Stattdessen sei sie als „technisch mobilisierter Bucheintrag“ anzusehen.[6] Zwar kann sie auch als Einzelstück überliefert sein, der Normalfall ist das aber nicht. In der Regel enthält eine Karteikarte Informationen zu einer Person (bzw. einer anderen Erhebungseinheit). Informationen derselben Art wurden dann auch für jede weitere Person aufgezeichnet.

Die meisten Karteikarten bestehen aus Pappe, um eine häufiges Nachschlagen und Verwenden zu ermöglichen. Die Kartei der Pfarrer von 1815 war hochkant beschrieben. Im 20. Jahrhundert dominiert dann das Querformat.[7]

Überlieferungslage und ggf. vorarchivische/archivische Bearbeitungsschritte

Karteien werden in der Regel als geschlossener Korpus überliefert. Die Archivierung einzelner Karteikarten erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Viele Karteien scheint es im 19. Jahrhundert nicht gegeben zu haben, das Findmittelsystem des Landesarchivs findet ganze 12 Titel mit dem Begriff der Kartei (alle Zahlen Stand September 2017). Die Situation änderte sich langsam zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Nun erhalten wir vom Findmittelsystem bis 1932 insgesamt 23 Treffer.

Der nationalsozialistische Herrschaftsanspruch schlug sich auch in Form von Karteien nieder. Allein aus den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft werden im Landesarchiv 234 Karteien überliefert. Erfasst wurden alle aus NS-Sicht relevanten Gruppen der Gesellschaft, von den Mitgliedern der Partei und einzelner Untergliederungen bis zu den Gruppen, die beobachtet und verfolgt werden sollten. Auch die Entnazifizierung wurde über Karteien organisiert, hier finden sich im Landesarchiv von 1946 bis 1951 insgesamt 156 Karteien.

Einen ungefähren Überblick über die sprunghafte Zunahme gibt das nachfolgende Diagramm:

 Die Graphik erfasst alle Karteien, die im jeweiligen Jahrzehnt verwendet wurden. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Graphik erfasst alle Karteien, die im jeweiligen Jahrzehnt verwendet wurden. Mehrfachnennungen waren möglich.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Die Gestaltung der Karteien folgte bestimmten Regeln, die in vielen Fällen selbsterklärend scheinen. Problematisch sind mögliche Ausnahmen, deren Verständnis sich manchmal nur über eine (nicht immer überlieferte) schriftliche Anweisung erschließt. So formuliert 1926 die „Vorläufige Dienstweisung über die Einrichtung, den Aufbau und die Arbeit an der Einnahme-Kartei der Domänenämter“ zur Ordnung der Karten: „Die verschiedenen Arten von Karten werden in der Kartei nach Farben, innerhalb der Farben nach der Buchstabenfolge der Wohnsitze und innerhalb der Ortschaften nach der Buchstabenfolge der Zahlungspflichtigen geordnet. In Abweichung von der erstgenannten Regel sollen die Holzkarten mit Beträgen von 500 RM und darüber und die zugehörigen rosa Zinskarten gesondert von den übrigen Holz- und Sammelkarten zusammengestellt werden.“[8]

Hinweise zur Benutzung

Karteien enthalten fast immer personenbezogene Informationen, weshalb die entsprechenden Sperrfristen zu beachten sind.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Monographische Darstellungen zu Karteien haben sich bislang überwiegend auf ihre Verwendung in Bibliothekskatalogen und zur Verwaltung von Literatur beschränkt.

Anmerkungen

[1] Krajewski, Zettelwirtschaft, S. 69f.
[2] Ebd., S. 43f.
[3] HStAS J 2 Nr. 597.
[4] Hochedlinger, Aktenkunde, S. 107.
[5] HStAS E 130 b Bü 2024.
[6] Papritz, Archivwissenschaft, Bd. 1, S. 213.
[7] Frank, Ordnung, S. 56: „Alle Formate werden nur im Querformat benutzt.“
[8] StAF G 828/1 Nr. 250.

Literatur

  • Frank, Otto, Ordnung in Karteien und Verzeichnissen, 2. Auflage, Stuttgart 1968.
  • Hochedlinger, Michael, Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit (Historische Hilfswissenschaften), Wien/München 2009.
  • Krajewski, Markus, Zettelwirtschaft. Die Geburt der Kartei aus dem Geiste der Bibliothek, Berlin 2002.
  • Papritz, Johannes, Archivwissenschaft, 4 Bde., Marburg 1998 (ND der 2. durchges. Aufl. von 1983).
  • Petschar, Hans/Strouhal, Ernst/Zobernig, Heimo, Der Zettelkatalog: ein historisches System geistiger Ordnung, Wien/New York 1999.
  • Porstmann, Walter, Karteikunde: das Handbuch der Karteitechnik, Stuttgart 1928.

Zitierhinweis:  Christian Keitel, Karteien, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 20.11.2017.

 

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