Archivalien des Mittelalters in südwestdeutschen Archiven

Von Clemens Regenbogen

Urkunde des Markgrafen Bernhard von Baden (und anderer) für Kloster Frauenalb, 1399 (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK, 40 Nr. 91)

Schriftlichkeit im Mittelalter – ein Überblick

Die Kultur des mittelalterlichen Abendlands, des lateinischen Westens war vorwiegend eine mündlich geprägte. Anders als in der römischen Antike nahm die Bedeutung der Schrift im Rechts- und Verwaltungsleben der unmittelbaren Nachfolgereiche des untergegangenen Weströmischen Reiches deutlich ab. Im Alltagsleben der meisten Menschen spielte Schriftlichkeit gar keine Rolle, die große Mehrzahl der Bevölkerung im frühen und hohen Mittelalter war in der Landwirtschaft beschäftigt und blieb zeitlebens schriftunkundig, illiterat. Ausgenommen hiervon war die jüdische Minderheit mit ihrer frühen Alphabetisierung innerhalb der hebräischen Schriftkultur.

An der Wende von der Spätantike zum Frühmittelalter war es insbesondere das auf Benedikt von Nursia (480–547) zurückgehende abendländische Mönchtum, das sich als Träger und Bewahrer von christlichem wie antik-heidnischem Weltwissen hervorgetan und damit auch um die Schriftkultur große Verdienste erworben hatte. Anders als lange postuliert, war in diesen Jahrhunderten jedoch nicht ausschließlich der Klerus, die geistliche Führungsschicht, literat. Neuere Forschungen, insbesondere zum mediterranen Raum von Katalonien bis Oberitalien, aber auch nördlich der Alpen, haben gezeigt, dass Grundstücksgeschäfte zwischen Laien von diesen selbst oder in ihrem Auftrag verschriftlicht und anschließend in den betroffenen Familien verwahrt wurden. Dauerhaft überliefert wurden diese Dokumente, sofern die Familien sie Klöstern als kontinuitätssichernden Institutionen anvertrauten.

Grundsätzlich war Lesen und Schreiben zu können ein großes Privileg, sein Hauptzweck bestand im Gottesdienst. Über Jahrhunderte hinweg blieb Schriftlichkeit sehr weitgehend an Kirche und Klöster gebunden: In den klösterlichen Schreibstuben (Skriptorien) galt es die Heilige Schrift und ihre Interpreten in lateinischer Schrift zu lesen, abzuschreiben und zu kopieren. Materieller Träger der Schrift war seit dem ausgehenden 6. Jahrhundert in aller Regel das Pergament. Dabei handelte es sich um enthaarte, getrocknete und geglättete Tierhaut, zumeist von Schafen oder Kälbern. Ein Vorteil gegenüber den zuvor verwendeten Fasern der Papyruspflanze war die doppelseitige Beschreibbarkeit des neuen Trägermaterials. Überdies ließen sich die aufgetragenen Buchstaben durch Abschaben wieder entfernen, sodass das kostbare Pergament von neuem beschrieben werden konnte (man spricht in diesem Fall von sogenannten Palimpsesten). Neben der strikt bibelbezogenen Schriftproduktion erzeugten die Skriptorien von karolingerzeitlichen Klöstern wie St. Gallen, Reichenau oder Lorsch auch hagiographische oder historiographische Texte. Für den alltäglichen gottesdienstlichen Gebrauch bestimmt waren hingegen liturgische Schriften oder Memorialquellen wie die sogenannten Verbrüderungsbücher beziehungsweise „Bücher des Lebens“ (Libri vitae), mithilfe derer das liturgische Gebetsgedenken an verstorbene Konventsmitglieder oder Mitglieder verbundener Konvente durchgeführt wurde.

Das Beinahe-Bildungsmonopol der Kleriker spiegelte sich auch in der aus heutiger Sicht nur rudimentär ausgeprägten Verwaltungsstruktur der frühmittelalterlichen Reiche (ca. 700–1000) wider: Geistliche bildeten das schreibkundige Personal der weltlichen Herrscherkanzleien. Bereits ab dem 6., verstärkt aber erst seit dem 8. Jahrhundert entwickelte sich im Fränkischen Reich vornehmlich in jenen königlichen Kanzleien und sekundär in klösterlichen Skriptorien ein Urkundenwesen, durch das wichtige Rechtshandlungen und Angelegenheiten von rechtlicher Bedeutung wieder schriftlich dokumentiert wurden. Die Mehrzahl der Rechtsakte erfolgte damals gleichwohl mündlich beziehungsweise unter Beachtung rechtssymbolischer Formen, die an Ort und Stelle „performativ“ aus- und aufgeführt wurden. Ein Anstaltsstaat, wie wir ihn heute kennen, mit Behördenzuständigkeiten für die verschiedensten Lebensbereiche war dem Mittelalter fremd, die Reiche strukturierten sich mittels personaler Beziehungsgeflechte der adligen Führungsschicht, von der die entscheidenden Positionen in Kirche und Welt besetzt wurden. Was den Grad ihrer Organisiertheit angeht, war die Kirche der weltlichen Herrschaft weit voraus. Die päpstliche Kanzlei setzte ihrerseits Maßstäbe im Niveau ihres Urkundenwesens. Päpsten wie Königen dienten die Urkunden wesentlich als ein Herrschaftsinstrument gegenüber ihren Eliten und der einfachen, ihnen untergebenen Bevölkerung. Bis ins Hochmittelalter (ca. 1000–1250) hinein blieben sie im deutschsprachigen Raum nahezu ausschließlicher schriftlicher Niederschlag der Rechts- und Verwaltungssphäre. Die Zahl der Urkunden und Urkundenaussteller wuchs indes stetig: Waren es zunächst einzig Herrscher und Päpste, sodann geistliche und weltliche Fürsten, kamen nun Stadtkommunen und kleinere Magnaten wie Grafen hinzu. Erste Laien wandten die Schrift als Arbeitsinstrument an, die bis dahin vorherrschende Stellung des Klerus im Bildungswesen wurde nun erstmals breiter unterlaufen. Formal setzte sich der Typus der Siegelurkunde durch, bei dem das Siegel (sigillum authenticum) als anerkanntes Beglaubigungsmittel fungierte, um die Beweiskraft der Urkunde abzusichern.

Seit dem Hochmittelalter verbreiterte sich im Raum nördlich der Alpen zudem das Spektrum an Formen schriftlichen Niederschlags von Verwaltungshandeln. Neben den Grundtyp Urkunde traten neue Zeugnisse einer „pragmatisch“ genannten Schriftlichkeit aus den Bereichen Herrschaft, Verwaltung und Wirtschaft, die für die mittelalterliche Überlieferung in Archiven hohe Relevanz besitzen: einerseits der Typus des bislang vornehmlich im geistlichen, juristischen, wissenschaftlichen und literarischen Bereich verwendeten Codex – als „Amtsbuch“ zunächst in Form der sogenannten Traditions- und Schenkungsbücher geistlicher Einrichtungen, später in Gestalt systematischer Besitz- und Einkünfteverzeichnisse (sogenannter Urbare) oder Lehenbücher – sowie andererseits der Typus der Schriftrolle, auch Rotulus, Rödel oder Rodel genannt. Beiden Grundtypen, Buch wie Rolle, gemein ist das Aufzeichnen von wichtigen (besitz-)rechtlichen oder geschäftlichen Informationen, deren Dauerhaftigkeit gesichert werden sollte. Zugrunde lag diesem Aufblühen ein neues Bewusstsein bei geistlichen wie weltlichen Magnaten für Schriftlichkeit als Herrschafts- und Verwaltungsinstrument. Jenseits der in Urkunden gespeicherten Besitz- und Rechtstitel entstand ein überindividuelles „Gedächtnis der Verwaltung“. Eine allmähliche Beschleunigung des öffentlichen Lebens lässt sich anhand des neuartigen Briefwechsels zwischen Einzelpersonen oder zwischen Städten erkennen, der seit dem 14. Jahrhundert als ein wichtiges Medium politischer Kommunikation aufkam.

Im späten Mittelalter (ca. 1250–1500) zeichneten sich allgemein mehrere Medienrevolutionen ab: Diese betrafen erstens das Hinzutreten der Volkssprachen zum Lateinischen. Unabdingbare Grundlage hierfür war die wachsende Schreibfähigkeit von Laien. Erstmals werden die lebendigen Sprachen, in unserem Fall das Mittelhochdeutsche, verschriftlicht und in Verwaltungsschriftstücken verwendet. Für Urkunden aus dem alemannischen Raum von Zürich bis Straßburg ist dies seit den späten 1230er Jahren zu beobachten, womit der Südwesten des Reiches vor dem baierisch-österreichischen Sprachgebiet und Köln die Vorreiterregion des gesamten deutschsprachigen Raumes darstellt. Im mitteldeutschen Raum sowie im niederdeutschen Sprachgebiet setzte die Beurkundungstätigkeit in der Volkssprache hingegen erst nach 1300 auf breiterer Front ein. Latein blieb demgegenüber die dominante Sprache der Kirche und der nunmehr vorwiegend an Universitäten organisierten Wissenschaft. Zweitens das Aufkommen des neuen Beschreibstoffs Papier, der allerdings vornehmlich bei Urkunden das Pergament noch bis in die Neuzeit hinein nicht verdrängen konnte. Eine erste Papiermühle im Südwesten lässt sich 1390/91 in Ravensburg nachweisen. Drittens zog mit der Erfindung der beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg (um 1400–1468) die langfristige Konkurrenz der Druckschriften zu den bisher ausschließlich handschriftlich abgefassten Dokumenten auf. Viertens und letztens kündigte sich mit den Anfängen der Sachaktenbildung in fürstlichen und städtischen Registraturen ein Vorschein des Wechsels vom „Urkundenzeitalter“ in das „Aktenzeitalter“ an – eine als solche insgesamt fraglos überspitzte Gegenüberstellung. Die beiden letztgenannten Medienwechsel werden verschiedentlich auch generell als Kennzeichen des epochalen Übergangs vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit erachtet. Lese- und Schreibfähigkeit auf der einen, Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit auf der anderen Seite hatten in Europa um 1500 eine noch Jahrhunderte vorher undenkbare Verbreitung beziehungsweise Intensität angenommen.

Entstehen von Archiven im Mittelalter – Grundlage der Überlieferung

Das frühmittelalterliche Archivwesen unterscheidet sich von seinen Vorgängern in der römischen Antike in erster Linie durch seine Dezentralität. Politische Macht und Schriftgebrauch waren in Zeiten eines Beinahe-Monopols der Geistlichkeit im literalen Bereich örtlich nicht mehr deckungsgleich, sodass sich das Sammeln, Bewahren und auch Kopieren von als wichtig erachteten Schriftstücken, dem grundlegenden Antrieb für das Archivieren an sich, an ganz unterschiedlichen Orten dezentral vollzog – mit Folgen bis heute. Charakteristisch für das frühe Mittelalter sind die sogenannten Empfängerarchive, die an den Empfangsorten der Urkunden, zumeist (Bischofs-)Kirchen und Klöstern, entstanden. Die aus mehreren schreibkundigen Kaplänen bestehenden Kanzleien der weltlichen Herrscher waren dagegen lange Zeit nicht ortsfest, sondern zogen mit ihren Herren durch die Lande. Die Überlieferungschance von Urkunden aus geistlichen Archiven ist daher folglich höher als jene aus weltlichen. Um Schriftüberlieferung zu sichern, war die Abschrift das Mittel der Wahl; bei den Empfängern wurden etwa ab der Jahrtausendwende verstärkt Kopiare (auch Kopialbücher oder Chartulare genannt) mit Abschriften der eingegangenen Urkunden angelegt, während Aussteller nach dem Vorbild der nicht nur auf diesem Gebiet führenden päpstlichen Kanzlei zuweilen Register der ausgehenden Schriftstücke einführten. Insbesondere für die Zeit des Früh- und Hochmittelalters spielt die kopiale Überlieferung von Urkunden eine herausragende und auch quantitativ bedeutsame Rolle. Viele urkundliche Texte sind uns heute nur in Form von Kopien bekannt, deren Art und Weise der Erstellung wir im Einzelnen nicht nachvollziehen können, womit der Aspekt potenzieller Fälschungen stets mit zu bedenken ist.

Es war der starke Aufschwung in der „pragmatischen Schriftlichkeit“ (Hagen Keller) seit dem 13. Jahrhundert, der zuvor schon seinen Ausgang in den weitentwickelten Verwaltungen italienischer Stadtkommunen und in den ebenso neuartigen Geschäftspraktiken der dortigen Kaufleute genommen hatte, welcher nördlich der Alpen zum wirklichen Durchbruch, in den Worten der belgischen Mediävisten Raoul Charles van Caenegem und François Louis Ganshof gar zu einer „wahre[n] Renaissance des Archivwesens“ führte. Nunmehr etablierten sich an den neuen Orten des Schriftgebrauchs, allen voran in den Städten, in den sich formierenden fürstlichen Territorialstaaten, in Handelsnetzwerken und an Universitäten nach und nach neue Archive. Zugleich vergrößerten sich die bestehenden (Empfänger-)Archive geistlicher Institutionen in hohem Maße. Produktion wie Verwaltung von Urkunden und den neben sie tretenden Amtsbüchern und Akten erforderten eine adäquate Organisation. Häufig wurden die als besonders kostbar erachteten Urkunden dabei räumlich separiert an sicheren Orten, in Freiburg i. Br. etwa seit 1414 in den Hahnentürmen des Münsters, auf Burgen oder Schlössern in abschließbaren Truhen oder Kisten gelagert, während das sonstige Geschäftsschriftgut bei den fürstlichen, geistlichen oder städtischen Kanzleien verblieb und dort die Basis für das vielbeschworene „Gedächtnis der Verwaltung“ legte. Dementsprechend wird zwischen „alten“ Urkundenarchiven und „jungen“ Registraturen respektive Kanzleiarchiven unterschieden. Formal handelte es sich bei ersteren um Auslesearchive, die ihren Namen der seitens der Herrschaftsträger bewusst getroffenen Auswahl ausgesuchter Dokumente mit grundlegenden Rechts- und Besitztiteln verdanken. Schriftlich nachgewiesen sind sie im Südwesten des Reiches seit dem 15. Jahrhundert, etwa das 1482 belegte Auslesearchiv Graf Eberhards V. von Württemberg genannt „im Bart“ im Alten Schloss zu Stuttgart.

Erst sehr langsam emanzipierten sich die Archive von ihrem Dasein als Anhängsel der Schreibstuben und Kanzleien. Eigene Funktionseinheiten im Sinne selbstständiger Behörden mitsamt Fachpersonal wurden sie erst im Laufe der Frühen Neuzeit. Terminologisch sichtbar wird diese Unselbstständigkeit auch an der spätmittelalterlichen Begrifflichkeit: Ein archivum ist eine Seltenheit, vielmehr ist nach den konkreten Aufbewahrungsorten oft von Gewölben, Kisten oder Laden die Rede. Das hiesige Archivwesen in seiner Breite wurde gleichwohl im späten Mittelalter grundgelegt. Damals setzte eine institutionengeschichtliche Entwicklung ein, die bis heute anhält und sich mit der Zahl neuer schriftproduzierender Stellen immer weiter ausdifferenziert.

Die archivische Überlieferung – Gattungen und Grundtendenzen

Wer sich mit der mittelalterlichen Überlieferung in Archiven beschäftigt, kommt an ihnen kaum vorbei: Urkunden. Wie bereits angedeutet, stellen diese beglaubigten Schriftstücke über „Vorgänge rechtserheblicher Natur“ (Paul Kirn) die am häufigsten anzutreffende, zentrale mittelalterliche Archivaliengattung dar (vgl. hierzu grundlegend den Artikel „Urkunden“). Die älteste Schicht an Urkunden, die einen Bezug zu einigen südwestdeutschen Orten hat und damit auch für deren historische Ersterwähnungen verantwortlich ist, sind die sogenannten St. Galler Traditionsurkunden aus dem 8. bis 10. Jahrhundert. Sie dokumentieren in über 800 erhaltenen pergamentenen Stücken in erster Linie Güterschenkungen, die an die bedeutende Reichsabtei St. Gallen getätigt wurden und heute im dortigen Stiftsarchiv verwahrt werden. Das Korpus stellt die älteste derartige im Original erhaltene Überlieferung nördlich der Alpen dar. Demgegenüber nimmt sich die in baden-württembergischen Staatsarchiven verwahrte karolingerzeitliche Urkundenüberlieferung der Reichsabteien Reichenau und Ellwangen geradezu bescheiden aus. Urkundliche Schriftstücke aus dem Frühmittelalter finden sich überdies abschriftlich in sogenannten Kopialbüchern; wegen ihrer ebenfalls vielen lokalen Ersterwähnungen für den südwestdeutschen Raum einschlägig ist beispielsweise die im Codex Laureshamensis aus dem späten 12. Jahrhundert enthaltene Dokumentation der verlorenen frühmittelalterlichen Originalurkunden der Reichsabtei Lorsch.

Nach einem Abschwung der verwaltungstechnischen Schriftlichkeit in der Ottonenzeit nimmt die Zahl der Urkunden, insbesondere jene der von weltlichen Herrschern ausgestellten, erst wieder ab dem ausgehenden 11. Jahrhundert zu. Ebenfalls steigert sich die Beurkundung von Rechtsvorgängen bei Bischofskirchen, bei der Vielzahl neuentstehender Orden und Klöster sowie in den neugegründeten Städten. Römisches Recht auf der einen, Lehenrecht auf der anderen tragen hierzu bei. Der Kreis der Urkundenaussteller wächst rasant, die besiegelte Urkunde setzt sich als „Goldstandard“ der beglaubigten Rechtssetzung wie -sicherung durch. Der Großteil der heutzutage in südwestdeutschen Archiven erhaltenen mittelalterlichen Urkunden stammt folglich aus dem späten Mittelalter, dem 14. und 15. Jahrhundert. Sehr groß ist außerdem die inhaltliche Spannbreite der beurkundeten Vorgänge geworden: Dominierten im Früh- und Hochmittelalter noch die herrscherlichen Privilegien, Schenkungen und Stiftungen, kommen nun allerlei Verträge, Vergleiche, Belehnungen, Schuldverschreibungen, Zinsbriefe, Verpfändungen, Pachten, Bestallungen oder Manumissionsbriefe zur Freilassung leibeigener Personen und vielerlei weiteres auf. Auch die Zahl der Gerichtsbriefe mit Schiedssprüchen oder Urteilen weltlicher oder geistlicher Gerichte (Offizialate) in Rechtsstreitigkeiten wächst. Ein Novum des Spätmittelalters ist ferner die einsetzende Beurkundung für Dritte durch dafür autorisierte öffentliche Schreiber, die sogenannten Notare – eine Institution, die südlich der Alpen bereits seit Jahrhunderten etabliert war. Mit den Notariatsinstrumenten kommt ein neuer Urkundentyp auf. In der nicht nur in Südwestdeutschland gegebenen Vielzahl spätmittelalterlicher Urkunden manifestiert sich nicht zuletzt die zunehmende Verrechtlichung politischer, sozialer und wirtschaftlicher Beziehungen zwischen den Menschen.

Formal verwandt mit der Urkunde ist die Archivaliengattung der Briefe. In der archivalischen Überlieferung des Spätmittelalters aber spielen Briefe quantitativ allenfalls eine Nebenrolle, ihr inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf fürstlichen und städtischen Korrespondenzen (vgl. hierzu grundlegend den Artikel „Briefe“).

Die sogenannten Amtsbücher bilden neben den Urkunden im Mittelalter die andere Hauptgattung der „pragmatischen Schriftlichkeit“ in Verwaltung, Rechtsprechung, Wirtschaft und Geschäftsführung. Amtsbücher entstanden in den drei politisch-administrativen Lebenswelten – und archivisch gesehen Provenienzen – Kirche, Stadt und (Landes-)Herrschaft (vgl. hierzu grundlegend den Artikel „Amtsbücher“). Anders als Ausfertigungen von Urkunden, die an externe Empfänger ausgegeben wurden, dienten die in Amtsbüchern gespeicherten Informationen den erstellenden Personen oder Kanzleien primär als interne Aufzeichnungen ihres Herrschaftswissens, sei es als Stütze des Gedächtnisses, also zum Reaktivieren dieses Herrschaftswissens, oder zum Gewinn von Übersicht als Grundlage weiteren Entscheidens und Handelns.

Von ihrer Struktur her betrachtet können Amtsbücher aus losen, übereinander gelegten Lagen einzelner Pergament- oder Papierblätter bestehen; in aller Regel kennzeichnen sie sich indes durch gebundene Lagen, die ihren Charakter als Band/Buch ausmachen. Bevor sich das Buch (Codex) allerdings als gängiges Überlieferungsformat langfristig durchsetzen konnte, nahmen die Schriftrollen als aneinandergeheftete Pergament- oder später Papierblätter bis ins spätere Mittelalter hinein eine wichtige Funktion als Trägermedium von Verwaltungsschriftgut ein. Die Schriftrolle kann nach Robert Kretzschmar als eine „Vorform“ oder aufgrund ihrer zeitlichen Parallelität im Gebrauch auch als eine „Nebenform“ des Amtsbuches erachtet werden. Dem Schutz der Informationen war die Buchform dienlicher als die aneinandergehefteten und danach aufgerollten Blätter.

Die Geschichte des mittelalterlichen Amtsbuches lässt sich in geistlichen Grundherrschaften bis in die Karolingerzeit zurückführen, wo erstmals seit der Antike wieder urbarielle Aufzeichnungen (bspw. Prüm, Werden an der Ruhr) oder Güterschenkungen in Form von Traditionsbüchern (bspw. Freising, Fulda) angelegt wurden. Aus dem Hochmittelalter haben sich im südwestdeutschen Raum mehrere Traditions- und Schenkungsbücher erhalten, besonders Klöster der Hirsauer Reformbewegung wie Allerheiligen in Schaffhausen oder Reichenbach im Nordschwarzwald nutzten dieses Medium zur Dokumentation ihrer gestifteten, käuflich erworbenen oder getauschten Güter. Die diese Traditionsbücher ablösenden Kopial- beziehungsweise Registerbücher wurden zunächst an der päpstlichen Kurie, seit dem Hochmittelalter bei westeuropäischen Herrschern und sehr spät, im 14. Jahrhundert, erst in den Kanzleien der römisch-deutschen Könige und Fürsten geführt.

Seinen wirklichen Durchbruch erfährt das Amtsbuchwesen sowohl überregional als auch im Südwesten des Reiches während des 13. und 14. Jahrhunderts. Die aufkommenden Landesherrschaften, die Systematisierung kirchlicher und klösterlicher Wirtschaftsverwaltung sowie das aufblühende Städtewesen führten nachgerade zu einer Inflation des Geschäftsschriftgutes. Herren und Händler wollten fortwährend über ihre Besitzungen, Verfügungsrechte, Einkünfte und Marktbewegungen Bescheid wissen und auf dem Laufenden gehalten werden. Außerdem begünstigte der zunehmende Einsatz der Volkssprache und des Papiers diesen Trend. Eng verzahnt ist der Aufstieg des Amtsbuchwesens mit jenem der Siegelurkunde – Kopiare und Register der ausgehenden beziehungsweise eingehenden Urkunden setzen sich parallel nach und nach durch. Frühe Amtsbücher aus kleinen Verwaltungen von Städten oder Klöstern weisen zuweilen in ein und demselben Band verschiedenartige chronikale, rechtsfixierende und verwaltungstechnische Aufzeichnungen auf, sodass bei ihnen von „Mischbüchern“ gesprochen wird. Dies gilt im Übrigen in ähnlicher Weise auch für die hochmittelalterlichen Traditionsbücher südwestdeutscher Klöster. Mit dem Wachstum der Verwaltungen differenzieren sich die Amtsbücher peu à peu aus, maßgeblich hierfür ist in erster Linie entweder die jeweilige vom Buch erfasste Sachmaterie oder der jeweilige Anlagezweck. Eine Serienbildung von Amtsbüchern, will heißen eine Abfolge sachlich oder chronologisch gleichstrukturierter Exemplare, findet im Spätmittelalter in der Regel noch nicht statt. Ausnahmen sind etwa Serien von Ratsprotokollen, wie sie beispielsweise in Städten wie Freiburg i. Br. oder Konstanz seit dem ausgehenden Mittelalter vorhanden sind.

Die Zunahme des Schriftaufkommens in der Verwaltung und im Gerichtswesen, die sich seit dem ausgehenden Mittelalter auch im Südwesten des Reiches bemerkbar machte, war ihrerseits wichtige Voraussetzung für die Entstehung einer neuen, letzten Archivaliengattung, deren Ursprünge ins Mittelalter zurückreichen: Die Rede ist von Akten. Immer mehr Vorgänge, die einerseits nicht rechtserheblich und andererseits nur von beschränkter zeitlicher Bedeutung waren, wurden niedergeschrieben. Das Amtsbuch mit seinem statischen Layout konnte dieser Dynamik nicht mehr Herr werden. Wurden ein- oder ausgehende Schreiben zunächst noch chronologisch aneinandergereiht, stellten sich rasch Ablagesystematiken nach ersten Sachverhalten wie Herrschaftsrechten oder zu bestimmten Anlässen wie Gerichtsprozessen oder politischen Verträgen ein. Nach Abschluss des Geschäftsvorgangs wurden die zu einem Sachverhalt gehörigen Schriftstücke zusammengeheftet oder lose umhüllt. Die Anfänge einer Sachaktenbildung lassen sich beispielsweise in der altwürttembergischen Überlieferung seit dem späten 15. Jahrhundert beobachten. Auf das gesamte Mittelalter bezogen stellen Akten indessen nur eine randständige Archivaliengattung dar (vgl. hierzu grundlegend den Artikel „Akten“).

Mittelalterliche Archivalienelemente

In der mittelalterlichen Archivüberlieferung finden sich im Wesentlichen drei charakteristische Typen von Archivalienelementen: (Wachs-)Siegel, Wappen und Wasserzeichen. Siegel als zentrale rechtliche Beglaubigungsmittel sind entweder direkt an Urkunden oder Briefen überliefert oder alternativ als lose Einzelstücke. Die meisten losen Siegelabdrücke befinden sich heutzutage in Siegelsammlungen. Neben den mittelalterlichen Originalabdrücken der Siegel existieren auch moderne Abgüsse nach mittelalterlichen Vorlagen, die heute beschädigt oder gar verloren sind. Mittelalterliche Wappen als individuelle Erkennungszeichen von Familien oder Korporationen werden vornehmlich in Wappenbriefen, in speziellen Wappenbüchern, in Lehenbüchern oder auf Siegelbildern überliefert. Wasserzeichen geben die Herkunft eines Papierstücks an, indem sie als individuelles, beim Schöpfen mittels Drahtfigur in den Papierbogen eingearbeitetes Zeichen auf dessen Hersteller verweisen.

Quellenwert und Auswertungsmöglichkeiten

Aufgrund der vergleichsweise wenigen Schriftquellen, die das Mittelalter hinterlassen hat, kommt den einzelnen Stücken, zumal je älter sie sind, großenteils ein hoher Quellenwert zu. Entscheidend ist, dass die Archivquellen einer inneren und äußeren Kritik unterzogen werden. Anhand der Urkunden erstmals erprobt, ist das sogenannte Discrimen veri ac falsi, also die Unterscheidung des Wahren und Falschen, zum Urmuster einer jeden Authentizitätsüberprüfung von Archivalien generell geworden. Wie groß die Fälschungsproblematik besonders im frühen Mittelalter ist, wird etwa daran ersichtlich, dass die heutige Fachwelt bei rund zwei Dritteln der merowingischen Königsurkunden und 40 Prozent der Urkunden Karls des Großen von Falsifikaten ausgeht. Die oben beschriebenen Archivaliengattungen eignen sich für vielerlei qualitative oder auch quantitative Analysen ihrer Textgehalte. In den letzten Jahrzehnten ist im Zuge der Kulturgeschichte auch ein verstärktes Interesse an Elementen der äußeren Beschaffenheit zu erkennen, wie Beschreibstoff, Kompositionsart und Schrift. Hier werden sich für künftige Anwendungen künstlicher Intelligenz weiterführende Perspektiven eröffnen. Während sich die Urkunden vorrangig für die politische Geschichte, rechts-, wirtschafts- und kirchenhistorische Fragen auswerten lassen, bieten Briefe den Kulturwissenschaften wichtige Zeugnisse für medien-, kommunikations- und mentalitätsgeschichtliche Ansätze. Amtsbücher, Akten und sonstiges Geschäftsschriftgut wiederum halten reichhaltiges Material für die mittelalterliche Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts-, Agrar-, Sozial- und neuerdings auch Wissensgeschichte bereit. Die Bildwelten von Siegeln und Wappen interessieren gleichermaßen Politik-, Sozial- und Kunstgeschichte.

Benutzungsvoraussetzungen

Mittelalterliche Archivalien stellen Nutzerinnen und Nutzer vor verschiedene Hürden, die einen unmittelbaren Zugang zu den in ihnen enthaltenen Informationen erschweren. Für eine fundierte Beschäftigung mit ihnen sind Sprachkenntnisse des Lateinischen beziehungsweise des Mittelhochdeutschen unerlässlich. Darüber hinaus sind Kenntnisse in historischen Grund- bzw. Hilfswissenschaften, namentlich in Paläographie (Schriftkunde), Diplomatik (Urkundenlehre), Sphragistik (Siegelkunde), Chronologie (Zeitrechnungslehre) sowie Kodikologie (Buchkunde) und Heraldik (Wappenkunde) sowohl für ein vertieftes Verständnis als auch für eine angemessene Interpretation der Quellen und ihres Aussagewertes hilfreich. Schutzfristen sind bei staatlichem Archivgut aufgrund des hohen Alters der Archivalien in aller Regel keine zu beachten. Auflagen finden sich allenfalls bei Schriftstücken, die Bestandteil von Depositalbeständen und damit Eigentum Dritter sind. Ebenso kann es zu Einschränkungen bei der Benutzbarkeit kommen, sofern sich die originalen Stücke in einem konservatorisch bedenklichen Zustand befinden oder durch weitere Benutzung gefährdet werden können.

Archivische Erschließung und Hilfsmittel

Nutzerinnen und Nutzer dürfen bei der mittelalterlichen Archivüberlieferung in der Regel mit einem recht hohen Erschließungsstand des Quellenmaterials rechnen. Von Spitzenstücken oder Kernüberlieferungen existieren mittlerweile häufig Digitalisate im Internet, die über archivische Onlinefindmittel abgerufen werden können. Mittelalterliche Urkunden werden traditionellerweise seit vielen Jahrzehnten inhaltlich durch komfortable Vollregesten, d. h. vollständige Wiedergaben ihrer rechtlichen Bestimmungen, erschlossen. Der Zugriff auf Volltexte wird insbesondere für die früh- und hochmittelalterliche, bisweilen auch für die wesentlich umfangreichere spätmittelalterliche Überlieferung durch zahlreiche Editionsprojekte im Rahmen regionaler Urkundenbücher erleichtert. Für mittelalterliche Briefe liegen nur in Einzelfällen Editionen vor. Amtsbücher stellen die Archivare hingegen vor Schwierigkeiten bei der Erschließung, sodass diese zumeist nur flach, d. h. mit einigen Grundinformationen versehen, verzeichnet sind. Nicht zuletzt aufgrund dieser Problematik sind Amtsbücher bis heute häufig unterdurchschnittlich konsultierte Archivalien. Die raren Editionen fokussieren sich oftmals auf frühe Exemplare bestimmter Amtsbuchtypen. Lose Siegel aus Sammlungen sind in den Archiven meist durch Karteikarten mehr oder minder vollständig erfasst, allerdings liegen für Südwestdeutschland nur wenige Digitalisate von Siegeln vor. Einen ersten Zugang zu südwestdeutschen Wappen geben Wappenbücher wie das Oberbadische Geschlechterbuch Julius Kindler von Knoblochs (3 Bde., A–R, 1898–1919) oder Otto von Albertis Württembergisches Adels- und Wappenbuch (2 Bde., 1899–1916), für die sich im Internet auch Digitalisate auffinden lassen. Für Wasserzeichen einschlägig ist das vom Landesarchiv Baden-Württemberg betreute Wasserzeicheninformationssystem.

Literaturhinweise

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Quellenkunden und Quellentypologien

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  • Caenegem, Raoul Charles van/Ganshof, François Louis, Introduction aux sources de l’histoire médiévale. Typologie, Histoire de l'érudition médiévale, Grandes collections, Sciences auxiliaires, Bibliographie, nouvelle édition mise à jour par Luc Jocqué, traduction de l’anglais par Baudouin van den Abeele (Corpus Christianorum, Continuatio Medievalis), Turnhout 1997. Quellentypologie ausführlich
  • Quellenkunde zur westfälischen Geschichte vor 1800. Zwanzig Beiträge zu Auswertungsmöglichkeiten und Erkenntnispotentialen vormoderner Überlieferungen, hg. von Stefan Pätzold/Wilfried Reininghaus (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen neue Folge 72), Münster 2023. Online-Ausgabe https://www.lwl.org/hiko-download/HiKo-Materialien_006_(2019-07).pdf (Juli 2019).
  • Quellenkunde zur deutschen Geschichte im Spätmittelalter (1350–1500), hg. und bearb. von Winfried Dotzauer, Darmstadt 1996.
  • Typologie des sources du Moyen Âge occidental, hg. von Léopold Génicot, Turnhout 1972. Mittlerweile 89 Bde.

Hilfsmittel

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  • Brauer, Michael, Quellen des Mittelalters (Historische Quellen Interpretieren), Paderborn 2013.
  • Werkzeuge der Historiker:innen: Mittelalter, hg. von Thomas Wozniak, Stuttgart 2024.

Zitierhinweis: Clemens Regenbogen, Archivalien des Mittelalters in südwestdeutschen Archiven, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 13.08.2026.

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