Dienerbücher

Von Miriam Eberlein

Württembergisches Dienerbuch, 1495, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 17 Bü 6a Bl. 4v)
Württembergisches Dienerbuch, 1495, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 17 Bü 6a Bl. 4v)

Definition der Quellengattung

Dienerbücher sind Verzeichnisse von Personen, die sich der Herrschaft dienstrechtlich verbunden hatten, angefangen bei hohen Würdenträgern wie dem Landhofmeister oder den adligen Räten über das Kanzleipersonal bis hinunter zu den Stallburschen. Anders als es das heutige Verständnis des Wortes Diener vermuten lässt, beinhalten die Dienerbücher also keineswegs nur die Namen derer, die am Hofe den Herrschaften etwa beim An- und Auskleiden behilflich oder in der Küche tätig waren. Unter der Bezeichnung Diener wurden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts nicht nur das Gesinde, sondern eben auch die landesherrlichen Amtsträger inklusive der höchsten Landesbeamten verstanden.[1]

Wenn heutzutage der Begriff Dienerbuch verwendet wird, sind zwei Bedeutungen auseinander zu halten: Zum einen werden damit Namenssammlungen bezeichnet, die als Ergebnis prosopographischer Recherchen nachträglich zusammengestellt wurden. So hat beispielsweise Walther Pfeilsticker in den Jahren 1957 bis 1975 unter dem Titel „Neues Württembergisches Dienerbuch“ sein aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen erarbeitetes Verzeichnis württembergischer Amtsträger vom 15. bis 19. Jahrhundert publiziert. Zu diesen „moderne[n], von der Forschung erstellte[n] Dienerbücher[n]“ sei auf den Aufsatz von Peter Bahl in der 12. Auflage des Taschenbuchs für Familiengeschichtsforschung verwiesen, der eine ausführliche Bibliographie enthält.

Als Dienerbuch – und das ist die andere Bedeutung dieses Begriffs – haben aber bereits Kanzleibeamte der frühen Neuzeit diejenigen Amts- oder Geschäftsbücher bezeichnet, die sie zum Überblick über die herrschaftlichen Amtsträger und deren Besoldungszahlungen anlegten. Andere zeitgenössisch verwendete Termini sind Hofstaatsbuch oder auch die lateinische Übersetzung liber officiorum. Nur um diese „archivalischen“ Dienerbücher soll es im Folgenden gehen.

Die Gründe für ihre Anlage waren unterschiedlich. Im Bistum Speyer etwa dienten sie der Rechtssicherung. Einträge wurden nur auf Antrag eines Bedienten vorgenommen, der damit im Falle des Verlusts seiner Originalurkunde einen „amtlichen“ Ersatz vorweisen konnte. Es ist also davon auszugehen, dass nicht jedes Dienstverhältnis darin verzeichnet ist. In Württemberg hingegen wurden im 15. Jahrhundert Bestallungen mit dem Eintrag in das Dienerbuch überhaupt erst rechtsgültig. Hier handelt es sich also um „Gesamtübersichten über die dem Landesherrn dienstrechtlich verbundenen Personen.“[2] Bei der Interpretation von Dienerbüchern müssen also die Umstände ihrer Entstehung unbedingt genau geprüft werden, um ihre Aussagekraft einschätzen zu können.

Dienerbücher können in regelmäßigen Zeitabständen, z.B. jährlich, angelegt worden sein, oder auch die Regierung eines oder gar mehrerer Herrscher umfassen. Aus vielen Territorien sind ganze Serien von chronologisch aufeinanderfolgenden Dienerbüchern überliefert.

Historische Entwicklung

Württembergisches Dienerbuch von 1479 - 83, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 17 Bü 7)
Württembergisches Dienerbuch von 1479 - 83, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 17 Bü 7)

Die Dienerbücher kamen im Zusammenhang mit dem spätmittelalterlichen Ausbau von Verwaltung und Schriftlichkeit auf. So schreibt beispielsweise bereits die älteste württembergische Rechnungsordnung von 1422/23 ihre Anlage vor: Item deszglichen der herschafft diener ouch besunder, und das man ein sunderlich register dartzu mache und ouch von ir ieglichem ein sunderlich quittantz neme etc.[3] Das älteste noch erhaltene württembergische Dienerbuch wurde 1464 in der Stuttgarter Kanzlei angelegt und war bis 1478 in Gebrauch; aufgrund von Kriegsschäden ist es heute nicht mehr benutzbar. Die Serie des Bistums Speyer beginnt ebenfalls 1464, die kurpfälzische 1476, die der Landgrafschaft Hessen 1489 und die des Hochstifts Eichstätt 1496.[4] Das Ende der Dienerbuchserien liegt vielerorts im 18., spätestens im beginnenden 19. Jahrhundert. Diese Form der Personalverzeichnisse passte nicht mehr zu den Anforderungen einer immer professionelleren und ausdifferenzierteren Verwaltung und dem sich ausprägenden modernen Beamtentum. Die Dienerbücher wurden allmählich abgelöst durch die gedruckten Amtskalender und Staatshandbücher, die ebenfalls einen Überblick über das Personal von Hof und Landesverwaltung geben, die jedoch eine andere Funktion hatten. So findet man darin beispielsweise keine Angaben über Besoldungszahlungen. Diese wiederum wurden in Württemberg jetzt in eigenen, von der Rentkammer als Auszahlungsstelle geführten Besoldungsbüchern vermerkt.

Aufbau und Inhalt

Aufbau und Ausführung der Einträge in den überlieferten Dienerbüchern sind sehr unterschiedlich: Manche sind alphabetisch, manche chronologisch, manche nach den ausgeübten Ämtern geordnet. Auch Mischformen kommen vor: So weist etwa das württembergische Dienerbuch von 1494/95 in seinem ersten Teil eine alphabetische und innerhalb der einzelnen Buchstaben wiederum folgende Gliederung auf: 1) Diener den ir dienstgelt verschriben ist,[5] 2) Diener den ir dienstgelt nit verschriben ist; 3) Ainspendknecht; 4) Amptlut (Amtleute). In seinem zweiten Teil ist es hingegen ausschließlich nach den Funktionen geordnet: Diener uff Gnad, Burgsäß, Handwercklut, gemein Hofgesinde (in mins gnedigen Herrn Camer, Frowenzimmer, Schutzen, Jäger, Marstall, Küchin, Liechtkamer, Thorhuß, Spillute, Cantzly).[6] In den Libri officiorum des Pfalzgrafen Ludwig V. (reg. 1508–1544) wurden die Bestallungsurkunden der Diener chronologisch verzeichnet. Im württembergischen Dienerbuch von 1479–83 stehen die Diener in der Reihenfolge ihrer Würde am Hof: Landhofmeister, Edles Hofgesinde, Räte und Diener, adlige Vögte, Einspännige Knechte, bürgerliche Amtleute, Gemeines Hofgesinde mit der Kanzlei.

Auswertungsmöglichkeiten

Die Informationen, die ein Dienerbuch bieten kann, hängen natürlich – neben den bereits angesprochenen Umständen seiner Entstehung – von seiner inneren Gliederung und der Ausführlichkeit seiner Einträge ab. Manche verzeichnen lapidar nur Name, Amt und Besoldung, während andere ausführliche Aufgabenbeschreibungen bis hin zum vollständigen Wortlaut der Bestallungsurkunden enthalten. Im Folgenden werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Beispiele für die Aussagemöglichkeiten dieser Quelle genannt. Nicht jedes Dienerbuch wird Informationen für alle diese Fragestellungen beinhalten.

a) Informationen über einzelne herrschaftliche Bediente

Zunächst einmal lassen sich aus den Dienerbüchern natürlich Informationen zu einzelnen „Dienern“ gewinnen: neben ihrer namentlichen Nennung mit ihrer Funktion gibt es in der Regel Hinweise auf den erstmaligen Zeitpunkt ihrer Anstellung – sei es durch eine Abschrift ihrer Bestallungsurkunde, sei es durch den Vermerk der erstmaligen Besoldungszahlung. Auch Auszahlungstermin (ziel), Höhe und Art der Entlohnung und eventuelle Änderungen sind meist angegeben. Ein Ausscheiden aus dem Amt wird durch Streichung des Namenseintrags markiert. In den frühen württembergischen Dienerbüchern finden sich zudem Vermerke über die einzelnen jährlichen Dienstgeld- sowie Sonderzahlungen (beispielsweise als Ersatz für ein verstorbenes Pferd), die später nur noch in den Rechnungen des Landschreibers eingetragen wurden. Die Angaben zur Art der Besoldung enthalten viele kultur- und wirtschaftshistorisch interessante Details. So konnte sich etwa der württembergische Landhofmeister Wilhelm von Zülnhart 1478 über eine umfassende Versorgung freuen: Er sollte für seine Dienste jährlich 100 Gulden, zehn Wagenladungen Holz, je zwei Wagenladungen Heu und Stroh, Behausung, Beschlaggeld für die Pferde und den Schlaftrunk bei Hof erhalten. Zum Vergleich: Der Trompeter Vyt (Veit) erhielt zur gleichen Zeit jährlich als Lohn 20 Gulden, sechs moder Roggen, zwei Eimer Wein und Kleider.

Manchmal enthält der Eintrag konkretere Angaben zu den zu leistenden Diensten. Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn vollständige Abschriften von Bestallungsurkunden vorliegen, wie es z.B. für die Dienerbücher des Pfalzgrafen Ludwig V. zutrifft. Bestallungsurkunden können aber auch nur in besonderen Einzelfällen aufgenommen worden sein. So finden sich etwa im württembergischen Dienerbuch von 1479–83 zu manchen Personen wörtliche Abschriften ihrer Dienstbriefe und Reverse. Doch auch die knapperen Einträge können interessante Details der Bestallungsbedingungen enthalten. Zum bereits erwähnten Trompeter Vyt heißt es beispielsweise: Und er sol usserhalb lannds nit ridten, aber im lannd mag er ridten so im min gnediger Herr erlaubt, zu prelaten und edelluten. Er sol ouch ein oder zwen oder sovil im min gnediger Herr zu gyt lern trompten.[7]

In manchen Fällen finden sich gar Vermerke über die weitere Karriere des betreffenden Dieners. So präzisiert etwa das 1720 angelegte württembergische Dienerbuch zum Oberratsmitglied Wolfgang Forstner: den 19t. Januarii 1664 wurde vom gelehrten auf den adelichen Bank gesetzt, hat bald darnach resignirt und ist anno 1667 bei Baden-Durlach Hofrichter worden; hat alda anno 1669 wieder resignirt und sich darauf zu Stuttgardt gesezt. Anno 1670 als ein abgesandter von Serenissimo in Franckreich verschickt und nach der Zurückkunft noch in selbigem Jahr zum Cammermeister angenommen worden.[8]

b) Informationen über die Dienerschaft als Gruppe

Lassen sich anhand der Einzeleinträge oft ganz individuelle Diener-Karrieren ermitteln, so bieten über einen längeren Zeitraum erstreckende Dienerbuchserien die Möglichkeit, Fragestellungen zum herrschaftlichen Personal als Gruppe oder zu einzelnen Untergruppen in den Blick zu nehmen. So können etwa Beobachtungen über die am Hof vertretenen „Berufe“, die quantitative Entwicklung oder Ausdifferenzierung einzelner Bereiche (wie z.B. der Kanzlei, der Küche, der Hofkapelle etc.) gemacht werden. Beispielsweise verzeichnet das württembergische Dienerbuch von 1479–83 unter dem so genannten Gemeinen Hofgesinde ein Sammelsurium von Spezialaufgaben, das kulturgeschichtlich von großem Interesse sein dürfte: Küchenmeister, Küchenschreiber, Koch, Hauskoch, Ritterkoch, Brettrager, Tiergärtner, Sawmeister, Schopffer und Wachter, Liechtkamerer, Metzgersknecht, Apotheker, Wäscherin, Hußkeller, Keller, Torwart (Torwächter), Schütze, Pfister- (Bäcker-)meister, Trompeter, Sawknecht, Falknermeister, Falknerknecht, Morlin, Marstaller, Hausknecht, Karchknecht (Karrenknecht), Schmied, Jäger, Junckfrowknecht, Junckfrowmagd, Jägerknecht, Maler, Zoller und Stutknecht. Die Entwicklung etwa der Hofkapelle lässt sich anhand der eingetragenen Musiker verfolgen: so nennt das 1549 angelegte Dienerbuch sieben Trompeter plus sechs trompter und geiger buoben, das von 1564 acht Trompeter; das 1560 angelegte für das Stichjahr 1574 acht Trompeter, drei Pursauner, zwei Pauker und einen Instrumentisten, das von 1579 neun Trompeter, einen Posaunisten, einen Höhrbaucker (Paukenschläger) und zwei Instrumentisten und schließlich das von 1625 13 Trompeter und einen Paukenschläger.[9]

Auch die Entwicklung einzelner Behörden, die zunehmende Trennung von Hof- und Staatshaushalt bis hin zu den Anfängen moderner Verwaltungsorganisation können anhand der Dienerbücher nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang hat Manfred Krebs auf die begriffsgeschichtlichen Forschungsmöglichkeiten hingewiesen: So können gleiche Amtsbezeichnungen in unterschiedlichen Epochen durchaus sehr unterschiedliche Bedeutungen haben. Als Beispiel führt Krebs den Ausdruck „Diener von Haus aus“ an, der in den kurpfälzischen Dienerbüchern des 15. bis 17. Jahrhunderts einen Bedeutungswandel von einem Soldritter bis hin zu einem ausgedienten Hofküchenchef vollzieht.

Eine weitere mögliche Fragestellung ist die nach Kontinuitäten und Wandel in den Dienstbeziehungen. Damit sind nicht nur Fragen nach den Bestallungsmodalitäten und genauen Inhalten einzelner Dienerämter angesprochen. So ließe sich anhand des Namensmaterials etwa auch überprüfen, ob beispielsweise beim Amtsantritt eines neuen Herrschers bestehende Dienstverhältnisse weiter übernommen wurden oder ein personeller Wechsel in größerem Umfang stattfand. Heidrun Hofacker hat für den württembergischen Regierungswechsel von Herzog Eberhard II. zu Herzog Ulrich gezeigt, dass in der politisch bedeutsamen Gruppe der so genannten „Diener auf Gnad“ starke personelle Umbrüche stattfanden, während in allen übrigen Dienstverhältnissen das Personal kaum ausgewechselt wurde.

c) Informationen über die Funktionsweise der dienerbuchführenden Stelle

Auch die dienerbuchführende Stelle – zumeist die Kanzlei – kann in den Blick genommen werden. So finden sich beispielsweise in den württembergischen Dienerbüchern des 15. Jahrhunderts Angaben über die Sold auszahlende Stelle und damit über die Finanzverwaltung der Grafschaft. Die Amtleute etwa erhielten ihren Lohn nicht von der (zentralen) Landschreiberei, sondern direkt aus den Einnahmen ihrer Vogteien. Sie tauchen daher auch nicht in den Rechenbüchern des Landschreibers auf, wohl aber in den Dienerbüchern. In der Quellensprache heißt es dann meist im Anschluss an die Angaben zur Besoldung: ist verwisen an den Keller (Vogt, Zoller) zu ... (es folgt der entsprechende Amtsort).

Manchmal finden sich Hinweise darauf, wer die Anweisung für einen bestimmten Eintrag ins Dienerbuch gegeben hat. Ein Beispiel aus dem württembergischen Dienerbuch von 1490–93: Disen Zedel hat der hußvogt in die Cantzly geantwurt [...] und gesagt, min gnediger herre hab befolhen, das also yntzuschriben.[10]

Wie bei den Lagerbüchern scheint es auch bei den Dienerbüchern zumindest teilweise verschiedene Entstehungsstufen (Konzept/Reinschrift) gegeben zu haben. So weist Hofacker nach, dass das württembergische Dienerbuch von 1489 eine Reinschrift des Dienerbuchs von 1488 und das Dienerbuch von 1494 die Vorlage für dasjenige von 1495 ist. Für die Kurpfalz stellt Krebs fest, dass es sich bei dem Kopialbuch 823 (1476–1506) um eine Kurzversion eines heute nicht mehr vorhandenen liber officiorum handelt. In späterer Zeit, als mit der zunehmenden Verwaltungsentwicklung die Zahl der herrschaftlichen Bediensteten und der Behörden stark anstieg, können Dienerbücher auch zum gleichen Zeitpunkt von unterschiedlichen Behörden jeweils zu ihren eigenen Zwecken angelegt worden sein.

Hinweise zur Benutzung

Die Benutzung der Dienerbücher, um Informationen zu einer konkreten Person zu gewinnen, kann recht zeitaufwändig und mühsam sein, wenn keine alphabetische Gliederung vorliegt. Und auch bei dieser ist zu beachten, dass die Verzeichnung teils nach den Eigennamen, teils aber auch nach den Amtsbezeichnungen erfolgen konnte. Für manche Bestände liegen glücklicherweise alphabetische Register vor: so etwa von Manfred Krebs für die kurpfälzischen und Speyrer Dienerbücher.

Für die Benutzung der württembergischen Dienerbücher ist Folgendes zu beachten: Eine erste Orientierungshilfe bietet Walther Pfeilstickers „Neues württembergisches Dienerbuch“ mit seinem alphabetischen Orts- und Personenindex. Leider sind jedoch die Quellenangaben in diesem Werk recht rudimentär, da dem Autor im Zweiten Weltkrieg große Teile seiner Aufzeichnungen verloren gingen. Pfeilsticker weist selbst darauf hin, dass seine Publikation weder Vollständigkeit noch hundertprozentige Genauigkeit aufweisen kann. Der Vorläufer zum „Pfeilsticker“ ist das von Eberhard Emil von Georgii-Georgenau 1877 herausgegebene „Fürstlich Württembergisch Dienerbuch“. Im Gegensatz zu Pfeilsticker, der für seine Veröffentlichung zahlreiche unterschiedliche Quellen heranzog und die Einträge nach einem eigenen Schema gliederte, handelt es sich beim „Georgii-Georgenau“ um die Edition eines Dienerbuchs, welches 1608 von der württembergischen Kanzlei angelegt wurde.[11] Dieses weist zwei Besonderheiten auf: Es enthält ein 1628 angelegtes und bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts von verschiedenen Archivaren fortgeführtes Verzeichnis, in das nicht nur die württembergischen Diener dieser Epoche, sondern auch die der früheren Jahrhunderte, soweit sie damals noch zu ermitteln waren, aufgenommen wurden. Außerdem finden sich zahlreiche genealogische Bemerkungen und andere Kommentare zu einzelnen Personen. So steht beispielsweise bei einem höheren adeligen Beamten: ein gelehrter Cavalier, laborirte Vormittags sehr eyferig, aber des Nachmittags trankh er ein Rausch.[12]

Für Georgii-Georgenau gilt jedoch das gleiche wie für Pfeilsticker: beide Publikationen haben, insbesondere was die Zeit vor dem 17. Jahrhundert betrifft, keinen Vollständigkeitsanspruch. Um für Württemberg zu verlässlichen Informationen über die Dienstverhältnisse einzelner Personen zu gelangen, ist eine Einsicht in die Originalquellen im Hauptstaatsarchiv Stuttgart unumgänglich. Viele Dienerbücher lagern hier im Bestand A 17 (Kanzleisachen), Bü 6–15. Für die Büschel 6–14a gibt es einen noch vor dem 2. Weltkrieg angelegten und 1983 überarbeiteten alphabetischen Personenindex, der auch zumindest das Namensmaterial des heute unbenutzbaren Dienerbuchs 1 (A 17 Bü 6) zugänglich macht. Weitere Dienerbücher sind in den Beständen A 236 (Oberrat: Kanzlei), A 252 (Rentkammer: Diener- und Besoldungsbücher) und für das geistliche Personal in A 282 (Kirchenrat: verschlossene Registratur) enthalten. Als ergänzende Bestände zu den Dienerbüchern sei ferner auf die Rechnungen der Landschreiberei (HStAS A 256; ab 1767 unter dem Namen Generalkasse in Bestand HStAS A 257) sowie auf die ab der Mitte des 17. Jahrhunderts überlieferten Personalakten der Rentkammer in HStAS A 248 (Rentkammer: Generalakten) und A 249 (Rentkammer: Ämterakten (Spezialakten)) hingewiesen.

Anmerkungen

[1] Zu den Begrifflichkeiten siehe Bahl, Dienerbücher, S. 267.
[2] Hofacker, Kanzlei, S. 80; das vorhergehende Zitat aus S. 93. In den gängigen quellenkundlichen Überblicksdarstellungen werden die Dienerbücher als eine von zahlreichen Unterarten der Amts- oder Geschäftsbücher nicht gesondert erwähnt, vgl. z.B. Meisner, Archivalienkunde; Die archivalischen Quellen; Franz, Einführung.
[3] Hofacker, Kanzlei, Beilage 1, S. 216.
[4] Krebs, Dienerbücher Speyer, S. 56; Krebs, Dienerbücher Kurpfalz; Staatsarchiv Marburg Bestand K Nr. 131; aus der Online-Beständebeschreibung des Staatsarchivs Nürnberg: Altbestände, 3. Hochstift und Domkapitel Eichstätt sowie eichstättische Klöster, www.gda.bayern.de/nbg08.htm, Stand: September 2003.
[5] Diese sind Gläubiger des Landesherrn und erhalten ihr Geld für eine dem württembergischen Grafen geliehene Summe, vgl. Hofacker, Kanzlei, S. 90.
[6] HStAS A 17 Bü 9a (= Dienerbuch Nr. 8) und Bü 6a (= Dienerbuch Nr. 9). Nach Hofacker, Kanzlei, S. 91f., handelt es sich bei dem 1495 angelegten Dienerbuch Nr. 9 um eine Abschrift des ein Jahr zuvor entstandenen Dienerbuches Nr. 8.
[7] HStAS A 17 Bü 7, fol. 129r. Übersetzung: Und er soll nicht ins Ausland reiten, doch im Land kann er zu Prälaten und Edelleuten reiten, wie es mein gnädiger Herr (= Graf Eberhard VI.) erlaubt. Er soll auch einem oder zweien oder so vielen, wie ihm mein gnädiger Herr zuteilt, das Trompeten beibringen.
[8] HStAS A 252 Bd. 5, fol. 50r.
[9] HStAS A 17 Bü 7, 12, 13c und A 252 Bd. 1-3. die Auflistung nach Hofacker, Kanzlei, S. 89.
[10] HStAS A 17 Bü 9, loses Blatt nach fol. 85v, zitiert nach Hofacker, Kanzlei, S. 108, Anm. 140.
[11] Das Original liegt heute im HStAS A 17 Bü 15.
[12] Georgii-Georgenau, Dienerbuch, S. VII.

Literatur

  • Die archivalischen Quellen. mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, hg. von Friedrich Beck/Eckart Henning, 3. Auflage, Köln u.a. 2003.
  • Bahl, Peter, Dienerbücher, in: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung, hg. v. Wolfgang Ribbe u. Eckart Henning, 12. Auflage, Neustadt a.d. Aisch 2001, S. 267-305 (eine ausführliche Bibliographie zu den Dienerbüchern findet sich im Anhang, S. 270-305).
  • Franz, Eckhart G., Einführung in die Archivkunde, 4. Auflage, Darmstadt 1993.
  • Georgii-Georgenau, Eberhard Emil von, Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrhundert, Stuttgart 1877.
  • Hofacker, Heidrun, Kanzlei und Regiment in Württemberg im späten Mittelalter, phil. Diss., Tübingen 1989 (darin eine ausführliche quellenkundliche Erörterung der württembergischen Dienerbücher des 15. Jahrhunderts).
  • Krebs, Manfred, Die Dienerbücher des Bistums Speyer, 1464-1768, in Registerform bearbeitet, in: ZGO 96 (1948), S. 55-195.
  • Krebs, Manfred, Die kurpfälzischen Dienerbücher 1476-1685, in Registerform bearbeitet, in: Mitteilungen der Oberrheinischen Historischen Kommission 1 (1942), S. 7-168.
  • Meisner, Heinrich Otto, Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918, Göttingen 1969.
  • Neues Württembergisches Dienerbuch, bearb. von Walther Pfeilsticker, Bd. 1: Hof, Regierung, Verwaltung; Bd. 2: Ämter, Klöster; Bd. 3: Personen- u. Ortsverzeichnis. Berichtigungen u. Ergänzungen, Stuttgart 1957-75.

Zitierhinweis:  Miriam Eberlein, Dienerbücher, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 2005.

 

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