Adressbücher

Von Ludger Syré

Karlsruher Adressbuch 1875, alphabetisches Verzeichnis der Einwohner, (Quelle: Badische Landesbibliothek Karlsruhe)
Karlsruher Adressbuch 1875, alphabetisches Verzeichnis der Einwohner, (Quelle: Badische Landesbibliothek Karlsruhe)

Definition der Quellengattung

Nach einem Wort Karl Schlögels bilden Adressbücher „Menschenlandschaften“ ab; sie stellen eine Form der Dokumentation dar, in der Städte Wissen über sich selbst organisieren, speichern und verbreiten. Ihre Entstehung setzte zu einer Zeit ein, als die städtischen Zusammenhänge langsam unübersichtlich wurden und nach Ordnung verlangten. Am Beginn ihrer Geschichte stehen daher große Städte; in Deutschland gehörten beispielsweise Leipzig, Dresden, Königsberg, Berlin und Hamburg zu den Orten, in denen im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die Herausgabe eines Adressbuchs einsetzte. Kleinere Städte folgten diesen Beispielen, später auch Gemeinden. Neben dem eigentlichen Adressenverzeichnis für eine Stadt entstanden weitere Typen wie etwa Branchen- und Firmenadressbücher; eng verwandt sind die Telefonbücher.

Adressbücher wurden von Anfang an für die Öffentlichkeit publiziert, wandten sich also an die Bürger eines kommunalen Gemeinwesens und erschienen in periodischer Folge, in der Regel in jährlichen Abständen. In erster Linie dienten sie dem Zweck, die Bewohner einer Stadt samt ihrer Adresse zu erfassen. Diese Aufgabe erfüllten sie, indem sie die Einwohner in zwei Verzeichnissen aufführten, die beide alphabetisch geordnet waren: das eine sortierte nach Namen, das andere nach Straßen.

Diesen beiden Kernbestandteilen eines Adressbuchs wurden im Laufe der Zeit zahlreiche weitere Rubriken hinzugefügt, in denen wichtige Informationen zur jeweiligen Stadt griffbereit angeboten wurden. Abgesehen vom ständigen Wachstum der Einwohnerzahl einer Stadt liegt darin ein Grund, weshalb sich der Umfang der Adressbücher kontinuierlich erweiterte. Die inhaltliche Ausweitung erhöhte andererseits aber auch den praktischen Nutzen dieser Quellengattung für den Historiker: Aufgrund der Vielfalt an Informationen gelten Adressbücher mit Recht als „Schlüssel zum Öffnen von Städten“.

Ein weiterer Vorteil der Quelle ist die meist sehr lange Laufzeit der Veröffentlichung, was nicht ausschließt, dass Herausgeber, Verlag und Titelfassung häufig wechselten. In der Regel wurden Adressbücher in Buchform von ortsansässigen Verlagen publiziert, die zur Herstellung auf die Lieferung der grundlegenden Personen-, Firmen- und Adressdaten durch die kommunalen Ämter angewiesen waren. Zusätzliche Informationen konnten die Redakteure mittels eigener Recherchen beschaffen; Inserate ließen sich bei den lokalen Firmen einwerben.

Aufbau und Inhalt

Der Aufbau und Inhalt eines Adressbuchs soll im Folgenden exemplarisch am Beispiel der Entwicklung des Karlsruher Adressbuchs beschrieben werden.

Dieses erschien erstmals im Jahre 1818. Offenbar hatte die Stadt, deren Gründung erst gut einhundert Jahre zurücklag, inzwischen eine Größenordnung erreicht, die einen solchen Überblick erforderlich erscheinen ließ; auch wurde die Herausgabe eines Adressbuchs inzwischen wohl als eine zivilisatorische Standarddienstleistung angesehen, der sich eine zeitgemäße städtische Verwaltung nicht entziehen konnte. Ein weiteres Editionsmotiv dürfte in der obrigkeitlichen Kontrollfunktion zu suchen sein. Darauf deutet hin, dass die Herausgabe des ersten „Wegweisers für die großherzogliche Residenzstadt Karlsruhe“ in den Händen von zwei „Polizey-Commissairs“ lag, die im Auftrag der vorgesetzten Meldebehörde handelten.

Die erste Ausgabe erschien im Verlag von Gottlieb Braun, der seinen Kunden im Vorwort erklärte, wie sie sich in diesem neuartigen Instrument zu orientieren hatten. Mit ausgeliefert wurde ein Plan der Stadt, der später in gewissen Abständen neu herauskam und zu einem konstitutiven Bestandteil des Adressbuchs wurde. Seit 1832 wurden eine „Genealogie des souverainen Großherzoglichen Hauses Baden“ sowie Übersichten über den großherzoglichen Hofstaat, Zivilstaat und Militärstaat unter Auflistung sämtlicher Bediensteter einschließlich der Pensionäre abgedruckt. Sodann folgte als weiterer neuer Teil das Verzeichnis der „Künstler und Professionisten nach Zünften“; vom Agenten und Anstreicher bis zum Ziegler und Zinngießer wurden in alphabetischer Ordnung die Vertreter der einzelnen Berufe aufgezählt. Das folgende Jahr brachte eine weitere Rubrik: „Polizei-Verordnungen, deren genaue Kenntniß beim täglichen Verkehr nöthig ist“. Häufig abgedruckt wurde seit 1843 auch die Übersicht zum „Sanitätspersonal und dessen Gehülfspersonen“, also eine Liste der Ärzte, Apotheker, Chirurgen, Hebammen, Krankenwärter und Leichenschauer.

Nach dem Bau des Karlsruher Bahnhofs 1843 und dem Anschluss der Stadt an das Eisenbahnnetz informierte der Adresskalender über die „Personen-Taxe auf der Großherzoglich Badischen Eisenbahn“. Neu hinzu traten ein Jahreskalender mit den evangelischen und katholischen Tagesfesten und ein Kalender der Juden. 1846 kam ein Auszug aus der Droschkenordnung hinzu, der die Tarife für Ein- und Zweispänner auflistete, sowie ein „Verzeichniß der hiesigen Innungen und ihrer Vorsteher“. Ab 1855 wurde über Sehenswürdigkeiten, Gasthäuser, Messen und Jahrmärkte, Kirchen, Schulen, Vereine, Abfahrtszeiten der Fuhrleute, Umrechnung ausländischer Währungen sowie Tarife für Briefporto, Gütertransporte und Telegramme informiert. Alle diese Zusatzinformationen ließen ein alphabetisches Sachregister sinnvoll erscheinen.

1883 trat zum ersten Mal ein ausführlicher Werbeteil auf: Der „Geschäftsanzeiger zum Carlsruher Adressbuch“ druckte auf über 80 Seiten 164 Inserate lokaler Firmen ab. Bald darauf nutzte der Verlag auch die normalen Seiten, die Zwischen- und Vorsatzblätter, den Einband und sogar den Buchschnitt als Werbeträger. So erweiterte sich das Adressbuch zu einem Medium der werdenden Konsumgesellschaft.

Nach dem Vorbild anderer Adressbücher setzte 1878 eine weitere Aufwertung ein: eine historische Beigabe, die von der Geschichte der Stadt erzählte, bildete den Auftakt zu weiteren redaktionellen Texten. Daneben erfolgte eine Expansion des geographischen Berichtsraumes, indem benachbarte Städte und Dörfer einbezogen wurden – sozusagen im Vorgriff auf spätere Eingemeindungen.

1921 wartete das Adressbuch mit einem weiteren Untertitel auf: „Nachschlagewerk für den bargeldlosen Zahlungsverkehr“. Damit gemeint war die Angabe der Bankverbindung, sowohl bei Privatpersonen als auch bei Gewerbetreibenden. Es waren anfangs jedoch wenige Bürger, die ein Girokonto bei der Sparkasse oder ein Postscheckkonto oder gar ein Konto bei einer Bank besaßen bzw. angaben. Einen weiteren Mehrwert wiesen die Adressbücher schon seit 1886 auf: die Nummer des Fernsprechanschlusses, was zunächst nur für die „Teilnehmer an der Stadt-Fernsprecheinrichtung“ galt. Seit den 1890er Jahren waren die Nummern hinter einem Zeichen, das die Frühform des Telefonhörers symbolisierte, im Einwohner- und Firmenverzeichnis nachzuschlagen. Verfolgt man dieses Symbol, dann wird die von Jahr zu Jahr steigende Zahl der Telefonbesitzer augenfällig.

Diese und viele weitere Informationen sind den meisten Adressbüchern gemeinsam. In der Summe lassen sie erkennen, wie die Gesellschaft bürgerlicher und kommerzieller wurde. Da Handwerk, Handel und Industrie zunehmend das Leben einer Stadt bestimmten, prägten auch gewerbliche Informationen aller Art immer deutlicher den Inhalt des Adressbuches. Von der Grundidee, dem reinen Namen- und Straßenverzeichnis, hatte es sich Ende des 19. Jahrhunderts weit entfernt.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Adressbücher geben zunächst einmal Auskunft darüber, ob eine gesuchte Person in einer bestimmten Stadt gewohnt hat, wie lange sie dort gewohnt hat und unter welcher Adresse sie dort gelebt hat. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass in alten Adressbüchern oft nur der Hauseigentümer oder der Haushaltsvorstand ausgewiesen wurde. Frauen wurden namentlich dann genannt, wenn sie Witwen waren. Kinder fehlten ebenso wie Dienstboten oder Hausangestellte. Erst ab Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Herausgeber dazu über, alle Bewohner eines Hauses aufzulisten, auch die Kinder, und dabei nach Stockwerken bzw. Wohnungen zu unterscheiden.

Eine weitere Schwachstelle ergibt sich daraus, dass sowohl die städtische Verwaltung als auch die Adressbuchbearbeiter darauf angewiesen waren, dass die Bürger ihrer Meldepflicht nachkamen, was angesichts der offenbar beachtlichen räumlichen Mobilität der Bevölkerung kein geringes Problem gewesen zu sein scheint.

Gleichwohl lassen sich Adressbücher unter zahlreichen Fragestellungen auswerten. Stellvertretend genannten seien hier Aussagen über: die flächenmäßige und bauliche Entwicklung einer Stadt, ablesbar an den aufgelisteten Straßenzügen und den beigefügten Stadtplänen; das Bevölkerungswachstum, mitgeteilt in den häufig abgedruckten statistischen Zahlenangaben; die räumliche Mobilität, nachvollziehbar anhand des Straßen- und Häuserverzeichnisses; die soziale Zusammensetzung der Einwohner und die Sozialstruktur eines Wohnquartiers, da im Adressbuch die Berufe und Gewerbe der männlichen Bürger angegeben wurden; die ökonomische Struktur und Entwicklung des Wirtschaftslebens, von der Vielfalt des Produzierens und Handeltreibens über den Grad der Arbeitsteilung, die Differenzierung innerhalb der Gewerbe, das Aufkommen und Verschwinden bestimmter Berufe, die Nachfrage nach spezifischen Materialien, Waren, Dienstleistungen und Bedarfsartikeln bis hin zum technischen Fortschritt und zur Weiterentwicklung der Verkehrsmittel; die kulturellen Einrichtungen und Angebote der Stadt wie Theater, Bibliotheken, Museen usw.

Daneben spiegelt sich in einem Adressbuch politische Herrschaft wider, deutlich ablesbar im Wegweiser der Ämter, Behörden und öffentlichen Einrichtungen, einem Organigramm des politischen Apparates, erkennbar auch in der Benennung und Umbenennung von Straßennamen.

Auch der steigende Organisationsgrad der deutschen Gesellschaft findet in einem Adressbuch seinen Niederschlag, sichtbar beispielsweise an der wachsenden Zahl von Vereinen und Gemeinschaften jeglicher Form im gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, kirchlichen und politischen Leben.

Ist die Herausgabe eines Adressbuches an sich schon ein Indiz für den zivilisatorischen Stand eines Gemeinwesens, so sind es erst recht Umfang und Qualität der angebotenen Informationen. Dass ein Adressbuch auch Zivilisationsbrüche sichtbar macht, lässt sich in erschreckender Weise am Beispiel der Entrechtung, Verfolgung und Vernichtung der Juden nachvollziehen. Adressbücher spiegeln diesen Vorgang nicht nur wider, sie wurden selbst ein Instrument zur Ausgrenzung der jüdischen Bürger.

Hinweise zur Benutzung

Da es sich um Buchveröffentlichungen handelt, sind Adressbücher in den staatlichen und kommunalen Bibliotheken und Archiven überliefert. Nur in großen Einrichtungen, darunter aufgrund des Pflichtexemplars in den Landesbibliotheken, haben sich neben dem Adressbuch der eigenen Stadt die entsprechenden Verzeichnisse anderer Städte und Gemeinden erhalten, soweit keine Kriegsverluste zu beklagen sind. Alle gedruckten Adressbücher sind vor Ort einsehbar; meist stehen sie innerhalb eines Präsenzbestandes neben anderen grundlegenden Informationsmitteln.

Adressbücher gehören überall zu den stark frequentierten Nachschlagewerken. Da sie meist in einer Zeit entstanden sind, in der die Verlage zur Verwendung holzhaltiger Papiere übergingen, ist ihr Erhaltungszustand oftmals bedenklich; in Einzelfällen mussten sie bereits der Nutzung entzogen werden. Um ihre Inhalte weiterhin zur Verfügung zu halten, haben die wissenschaftlichen Bibliotheken damit begonnen, die Adressbücher zu digitalisieren und in ihren Digitalen Sammlungen anzubieten, wo sie unabhängig von Ort und Zeit recherchierbar sind. Im Gegenzug können bei Bedarf die Papierausgaben sekretiert werden. Die elektronischen Versionen sind über die Homepages der genannten Bibliotheken zu finden und bieten neben den Digitalisaten selbst mitunter zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten an, beispielsweise Zeitleisten.

Literatur

  • Ebeling, Hermann, Zwischen den Zeilen. Kleine Geschichte des Karlsruher Adressbuchs. 1818–1993, Karlsruhe 1992.
  • Ruf, Otto, Das Adreßbuch. Eine geschichtliche und wirtschaftliche Untersuchung. Inaugural-Dissertation, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, München 1932.
  • Schlögel, Karl, Berliner Adressbücher, in: Ders., Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitik, München u.a. 2003, S. 329–346.
  • Syré, Ludger, Gedruckt und elektronisch. Ein Blick auf die Geschichte des Karlsruher Adressbuchs anlässlich seiner Digitalisierung, in: Badische Heimat 92 (2012), S. 480–493.
  • Die Vermessung Wiens. Lehmanns Adressbücher 1859–1942, hg. von Sylvia Mattl-Wurm, Wien 2011.
  • Zwahr, Hartmut, Das deutsche Stadtadressbuch als orts- und sozialgeschichtliche Quelle, in: Jahrbuch für Regionalgeschichte 3 (1968), S. 204–229.

Zugriff auf die digitalisierten Quellen

Zitierhinweis:  Ludger Syré, Adressbücher, in: Südwestdeutsche Quellenkunde, URL: […], Stand: 18.1.2018.

 

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