Von Robert Kretzschmar
Serienakten werden gebildet, indem Unterlagen in chronologischer Reihenfolge abgelegt werden. Einzelne Einheiten sind physisch durch Zeitschnitte voneinander abgegrenzt.[1]
Serienaktenregistraturen haben sich im 15. Jahrhundert aus Amtsbuchregistraturen entwickelt, die aus Reihen von Registern (mit Abschriften der ausgehenden Schriftstücke in chronologischer Reihenfolge) und Kopialbüchern (mit Abschriften der eingegangenen Schriftstücke in chronologischer Reihenfolge) bestanden. In chronologisch geführten Serienaktenregistraturen wurden analog Serien von Akteneinheiten mit den eingehenden und ausgehenden Dokumenten geführt. Dies ist freilich eine idealtypische Beschreibung. Die konkreten Ausgestaltungen waren – den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend – sehr unterschiedlich. In der Regel ist die chronologische Abfolge nur das dominante Prinzip der Ablage, das nach anderen, auch inhaltlich ausgerichteten Kriterien ausdifferenziert sein kann.
Eine häufig anzutreffende Form von Serienakten stellen Korrespondentenakten dar, in die chronologisch der Schriftverkehr mit einzelnen Korrespondenten – entweder getrennt nach Aus- und Eingängen oder zusammengeführt (auch hier gibt es unterschiedliche Ausprägungen) – abgelegt wurde. Insbesondere im diplomatischen Schriftverkehr wurde diese Art der Aktenformation gerne in den verschiedensten Ausprägungen gewählt.
Akten, die als Serienakten formiert sind, können auch einzelne Einheiten in Beständen sein, die sonst andere Kompositionsformen wie insbesondere Sachakten aufweisen.
Aufbau und Inhalt von Serienakten sind im Einzelfall präzise zu analysieren. Das Ergebnis stellt die Grundlage dar für die Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten.
In den südwestdeutschen Archiven dürften Serienakten vor allem in Gestalt von Korrespondentenakten erhalten sein, wozu exemplarisch auf die Bestände A 16a Württembergische Gesandtschaften 1619 – 1806 und A 74 Gesandtenberichte 1658 – 1805 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwiesen sei. Häufig sind Serienakten auch als Niederschlag der Kommunikation zwischen dem Landesherrn und seiner Verwaltung entstanden; hierzu kann exemplarisch der Bestand A 13 Kabinett: Erlasse an den Geheimen Rat bzw. das Staatsministerium 1793 – 1808 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart genannt werden.
Vorarchivische und archivische Arbeitsschritte sind im Einzelnen zu prüfen. Eventuelle vorarchivische Arbeitsschritte dürften jedoch schwer nachvollziehbar sein; allenfalls können Vermerke und Signaturen der Einheiten Aufschluss geben. Im Übrigen ist auf die Hinweise unter Akten zu verweisen.
Hier ist auf die Hinweise unter Akten zu verweisen.
Mit Serienakten haben sich aus archivwissenschaftlicher Sicht insbesondere Adolf Brenneke, Johannes Papritz und Rudolf Schatz befasst. Spezielle Untersuchungen zur Entwicklung in Südwestdeutschland liegen nicht vor. Zu Serienakten in österreichischen Registraturen der Frühen Neuzeit ist zu verweisen auf Hochedlinger.[2]
Zitierhinweis: Robert Kretzschmar, Serienakten, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 18.12.2017.