Körperliche Gewalt

von Nadine Seidu und Nora Wohlfarth

Das gemeinsame Essen war für viele Kinder mit Gewalt verbunden [Quelle: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, L 1 Nr. 3480]. Aus rechtlichen Gründen wurden die Gesichtszüge der abgebildeten Personen anonymisiert. Zum Vergrößern bitte klicken.
Das gemeinsame Essen war für viele Kinder mit Gewalt verbunden [Quelle: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, L 1 Nr. 3480]. Aus rechtlichen Gründen wurden die Gesichtszüge der abgebildeten Personen anonymisiert. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die körperliche Züchtigung von Kindern bewegte sich im Gegensatz zu heute in einer gesetzlichen Grauzone. Viele Formen der Züchtigung galten als normal, so dass man für sie kaum Nachweise in den Akten findet. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen berichten übereinstimmend von verschiedenen Formen von Gewalt, von Züchtigungen und Schlägen. Aus diesen Berichten und ihrer Zahl wird deutlich, dass es sich keinesfalls um Ausnahmen, sondern vielmehr um eine gängige Praxis handelte.

Neben einer als verhältnismäßig wahrgenommenen Züchtigung von Kindern im Sinne des damaligen Gewohnheitsrechts gab es auch Fälle von massiver Gewalt, wie z.B. harte Schläge mit Rohrstöcken, Schlüsselbunden, Gürteln oder Faustschläge und Tritte. Diese waren in manchen Fällen mit regelrechten Gewaltritualen verbunden, wie z. B. der Auswahl des Schlaginstruments durch das Kind. Eine solche Misshandlung von Kindern stand schon damals im Widerspruch zu gesellschaftlichen Wertvorstellungen und wurden aus diesem Grund ebenfalls nicht dokumentiert. Solche Formen körperlicher Gewalt waren auch zu dieser Zeit weder von dem Züchtigungsrecht im rechtlichen noch im gewohnheitsrechtlichen Sinne gedeckt. Auch diejenigen Kinder, die selbst nicht Opfer wurden, sondern die Prügel mitansehen mussten, wurden von diesen Erfahrungen verstört.

Auch von körperlichen Strafen wie stundenlangem Knien auf dem Boden, Stehen in einer Ecke oder kaltem Abduschen berichten viele Betroffene. Es gab Spießrutenläufen, bei denen die Kinder durch ein Spalier anderer Heimkinder laufen mussten, die angehalten wurden, sie zu beleidigen oder zu schlagen.

Gewalt musste aber nicht immer in Form von Strafen stattfinden. Viele Gehörlose berichten davon, dass die Sprecherziehung für sie sehr schmerzhaft war. Lehrende haben den Kindern in den Mund oder an die Zunge gefasst und so selbst dann, wenn keinerlei Grobheit beabsichtigt war, ihre Grenzen massiv überschritten oder Schmerzen verursacht.

Die Isolierung von Kindern und Jugendlichen lässt sich ebenfalls als körperliche Gewalt beschreiben, sie wird im Kapitel „Psychische Gewalt“ vertieft und wird in der Erhebung des Runden Tisches Heimerziehung als übliche Strafmethode beschrieben. Für einige Formen von Strafen gilt, dass sie sowohl als körperliche, als auch als psychische Gewalt beschrieben werden können, wie z.B. der Zwang zu essen, von dem über die Hälfte der für die Erhebung des Runden Tisches befragten Betroffenen berichten. Viele davon mussten sogar ihr eigenes Erbrochenes wieder aufessen. Die Gewalt rund um die Ernährung zieht sich wie ein roter Faden durch die Berichte von Betroffenen aus den verschiedensten Einrichten. Die sexualisierte Gewalt, zu der es in vielen Einrichtungen kam, wird in einem weiteren Text thematisiert.

Laut der Erhebung des Runden Tisches berichteten ca. 40% der Betroffenen von Gewalt und Prügel, etwa 30% berichteten von häufigem oder sehr häufigen Schlafentzug, eine weitere Form körperlicher Gewalt. Diese Berichte aus Kinder- und Jugendheimen lassen sich auf die Zustände in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie weitestgehend übertragen. Auch in diesen Einrichtungen war die Anwendung von Gewalt bis in die 1970er Jahre hinein weit verbreitet. Dies galt für die BRD ebenso wie für die ehemalige DDR, obwohl dort die körperliche Züchtigung bereits seit 1949 verboten war.

Scheinbar noch verbreiteter als in Kinder- und Jugendheimen war die Isolierung und Fixierung der Kinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen. Die Kinder wurden in Betten, am Boden, an Stühlen oder auch an Heizungen fixiert, in manchen Fällen durch den Einsatz von Zwangsjacken. Eine weitere Form der Ruhigstellung war die Fixierung durch „nasse Packungen“. Die Kinder wurden dabei eng in nasse Tücher gewickelt, so dass sie sich nicht mehr bewegen konnten oder zwangsweise in einer kalten Badewanne festgehalten. Dabei konnten auch ältere Kinder zur Durchsetzung der Maßnahme herangezogen werden.

Zahlreiche Berichte von Betroffenen, die in sogenannten Erholungsheimen waren, schildern vergleichbare Gewalterfahrungen, so dass von einer grundlegenden Haltung gegenüber Kindern in Institutionen der Fürsorge auszugehen ist.

 

Literatur

 

Zitierhinweis: Nadine Seidu und Nora Wohlfarth, Körperliche Gewalt, in: Heimkindheiten, URL: […], Stand: 21.02.2022.