Dezember 1918

Die badische vorläufige Volksregierung

Die badische vorläufige Volksregierung, Gruppenbild
Die badische vorläufige Volksregierung, Gruppenbild (Landesarchiv BW, GLAK J-Ac_B 116)

Obwohl der badische Großherzog Friedrich II. am 9. November 1918 den Landtag einberufen hatte, um eine Verfassungsreform in Gang zu setzen, bestimmten längst andere Akteure den Gang der Dinge. Noch in derselben Nacht schlossen sich der Karlsruher Wohlfahrtsausschuss und der Arbeiter- und Soldatenrat zu einer „vorläufigen Volksregierung“ zusammen. Diese hatte sich nicht nur gegenüber dem Großherzog, sondern auch gegenüber den zahlreichen Arbeiter- und Soldatenräten zu behaupten, die parallele Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen aufbauten. Neben der SPD, die die meisten Minister stellte, waren auch die USPD, die Fortschrittliche Volkspartei, das Zentrum und die Nationalliberalen beteiligt. Der Großherzog musste diese Regierung letztlich hinnehmen, auch wenn er sie nicht als verfassungsmäßig legitim anerkannte. Die 5-Parteien-Regierung legte am 14. November die künftige Staatsform fest: Baden sollte eine „freie Volksrepublik“ sein, die Wahlen für die verfassungsgebende Nationalversammlung wurden auf den 5. Januar 1919 festgesetzt.

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