Frauen - Der badische Frauenverein

Florian Brückner, Universität Stuttgart

Großherzogin Luise um 1916, wohl mit Frauen des Badischen Frauenvereins, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 69 Baden, Sammlung 1995 F I Nr. 877, 15)
Großherzogin Luise um 1916, wohl mit Frauen des Badischen Frauenvereins, (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 69 Baden, Sammlung 1995 F I Nr. 877, 15)

Badischer Frauenverein

Frauen waren in Baden sowie im gesamten Reich bis 1918 vom politischen Leben ausgeschlossen. Daher spielten karitative Einrichtungen, wie beispielsweise Frauenwohlfahrtsverbände, eine wichtige Rolle. Diese eröffneten Frauen Räume gesellschaftlichen Engagements, durch die sie auf Politik und Gesellschaft einwirken konnten. Hierzu zählte in Baden der 1859 gegründete, überkonfessionelle, karitative Badische Frauenverein mit Sitz in der Residenz- bzw. Landeshauptstadt Karlsruhe. Zu seinen wesentlichen Initiatorinnen gehörte die badische Großherzogin Luise (1838-1923), die Frauen dazu aufrief, sich ehrenamtlich zu engagieren. Obwohl eigentlich überparteilich, war der badische Frauenverein durch seine Unterstellung unter die Schirmherrschaft der Großherzogin konservativ und staatstreu im Sinne der Monarchie.

Der Verein war dabei wesentlich aus der Angst vor zukünftigen militärischen Konflikten erwachsen. Folglich zählten Spenden- und Kleidersammlungen ebenso zu seinen Aufgaben wie die Professionalisierung der Kriegskrankenpflege. Zahlreiche Luisenschwestern versahen in den Lazaretten des Ersten Weltkriegs ihren Dienst. Die Schwesternausbildung bildete auch in Friedenszeiten einen Schwerpunkt ebenso wie die Schulung der Hebammen. Weitere Betätigungsfelder waren im Rahmen allgemeiner Wohltätigkeit etwa die Verbesserung der sozialen Lage bedürftiger Frauen und Mädchen, da die zwischen 1870 und 1914 stattfindende Hochindustrialisierung Deutschlands neben einem Geburtenanstieg auch massive soziale Folgeprobleme ausgelöst hatte. Armenfürsorge und Säuglingspflege wurden somit immer wichtiger. Insgesamt verbesserte der Frauenverein die Lebensverhältnisse junger Frauen und Mädchen maßgeblich.

Betrachtet man sein Wirken im Hinblick auf ein höheres Maß an Partizipation von Frauen in der Gesellschaft, fällt das Fazit ambivalent aus: Einerseits ermöglichte es der Frauenverein seinen Mitgliedern, sich über das beschränkte Feld des eigenen Haushalts hinaus weiterzubilden, außerhalb des eigenen Hauses zu wirken und sich in der Kranken- und Altenpflege weiter zu qualifizieren. Damit steigerte er durchaus den sozialen Status der Frauen in der monarchischen Gesellschaft, ohne allerdings daraus politische Forderungen abzuleiten. So gehörte er folglich nicht zu den Unterstützern jener demokratischen Bewegung, die das allgemeine Frauenwahlrecht forderte. Der Verein grenzte sich vielmehr von der atheistischen, sozialistischen Frauenbewegung als wesentlichem Träger dieses Gleichheitsgedankens ab. Gesellschaftliche Anerkennung fanden seine Mitglieder jedoch nur durch die karitativ-pflegerische Ausrichtung des Vereins, also auf einen Lebensbereich, der traditionelle Rollenbilder nicht in Frage stellte, sondern vielmehr von den Zeitgenossen als natürliche Bestimmung der Frau angesehen wurde.

Quelle

Die vorliegende Quelle, eine Stellungnahme, in der der Badische Frauenverein seinen Mitgliedern den Beitritt zu Gewerkschaften verbot, ist nicht genau zu datieren. Der Entstehungszeitraum lässt sich jedoch auf die Zeit zwischen November 1918 und 1919 eingrenzen; zu einer Zeit also, als sich die Gewerkschaften als Interessenvertretungen in Baden im Kampf um die politische Macht neu formierten. Dazu gehörte auch, die bisher lediglich als Arbeitskräfte betrachteten Frauen nunmehr als potentiell interessantes Gewerkschaftsklientel wahrzunehmen und ihre Stimmen im Hinblick auf das kommende allgemeine Wahlrecht für die durch die Gewerkschaften vertretenen politischen Richtungen zu sichern.

Das betraf zum einen die christlichen Gewerkschaften, die, obgleich konfessionsübergreifend ausgerichtet, vor allem im katholischen Milieu verankert waren. Mit dem Wahlrecht für Frauen unterlag der Frauenverein einem Paradigmenwechsel. Aus dem traditionellen Wohltätigkeitsverein wurde eine politische Interessenvertretung mit Einflussnahme auf seine Vereinsmitglieder. Dies war von umso größerer Bedeutung, da das lange Zeit von der politischen Mitwirkung ausgeschlossene Zentrum im gesamten Zeitraum der Republik Baden Teil der Regierung war.

Noch stärker war das oben genannte Verbot gegen die sozialistischen und sozialdemokratischen Gewerkschaften gerichtet. Diese hatten für die politische Partizipation der Frauen gekämpft, linke Gewerkschaften gaben in der Novemberrevolution den politischen Ton an und unternahmen enorme Anstrengungen zur Gewinnung neuer Mitglieder.

Die Stellungnahme verwies auf die Satzung des Frauenvereins, die seine Mitglieder qua Unterschrift zur Loyalität gegenüber dem Verein verpflichtete. In ethisch-normativer Weise rückte sie die christlichen Ideale in den Vordergrund, die im Gegensatz zu den Gewerkschaften stünden, denen es allein um materielle Aspekte, d.h. um bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung, ginge. Zu den besagten christlichen Idealen des Frauenvereins zählten Aufopferungsbereitschaft, Nächstenliebe sowie Uneigennützigkeit und Selbstlosigkeit, die nicht nach acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche endeten, dies in Anspielung auf eine zentrale Forderung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiterbewegung. Schließlich wurde auch die politische Entmündigung angesprochen, die dem Verein im Falle eines Gewerkschaftsbeitritts angeblich drohe. Durch einen Gewerkschaftsbeitritt werde der Vertretungsanspruch des Badischen Frauenvereins für seine Mitglieder unterminiert und Rechte auf Gewerkschaften ausgelagert. Als logische Konsequenz eines Gewerkschaftsbeitritts drohte jedem Mitglied der Vereinsausschluss.

Durch starke Konkurrenz auf dem Feld der privaten Wohlfahrtspflege durchlebte der Badische Frauenverein nach dem Ende des Ersten Weltkriegs zunächst eine schwierige Phase, bevor er in der zweiten Hälfte der Weimarer Republik Jahre an seine erfolgreiche Geschichte wieder anknüpfen konnte. 1937 wurde er zwangsaufgelöst und ging institutionell im Deutschen Roten Kreuz auf.

GND-Verknüpfung: Frauen [4018202-2]

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Das vorgestellte Dokument im Online-Findmittelsystem des Landesarchivs BW: 

Stellungnahme des Badischen Frauenvereins zu den Gewerkschaften