9.11.1918

Landtagseinberufung „An das badische Volk“

An das badische Volk. Landtagseinberufung, Nov. 1918
„An das badische Volk.“ Landtagseinberufung, Nov. 1918 (Landesarchiv BW, StAF W 113 Nr. 0138)

Am 9. November 1918 wandte sich Großherzog Friedrich II. von Baden mit einer Proklamation an das badische Volk. Der Monarch kündigte die Einberufung des Landtags für den 15. November 1918 mit dem Ziel an, „den Landständen den Ausbau der badischen Verfassung und die Neugestaltung der Regierung in dem Sinne vorzuschlagen, wie es den Wünschen der überwiegenden Mehrheit des badischen Volkes entspricht.“ Zudem appellierte er an die „Ruhe und Besonnenheit des badischen Volkes“ und beschwor die „Unerschütterlichkeit des Vertrauensverhältnisses“ zwischen „Fürst und Volk.“ Damit reagierte der Großherzog auf die Forderungen nach einer Verfassungsreform in Baden, die im Krisenjahr 1918 verstärkt laut geworden waren. Die Zugeständnisse halfen dem Großherzog allerdings nicht, die Kontrolle über das Geschehen zu behalten: Nur einen Tag später erklärte Staatsminister Heinrich von Bodman den Rücktritt der amtierenden Regierung, nachdem in der Nacht vom 9. auf den 10. November eine „vorläufige Volksregierung“ gebildet worden war, die Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung anberaumte. Die Proklamation des Großherzogs war damit überholt.

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