Jüdisches Leben im Schwaben der Frühen Neuzeit (circa 1500-1806) – Ein Überblick

von Stefan Lang

Schutzbrief der Stadt Esslingen für die in die Stadt aufgenommenen Juden Lazarus von Burgau und Simon von Schwabach, Bild 1. Urkunde, 1. Januar 1542 [Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg]

Schutzbrief der Stadt Esslingen für die in die Stadt aufgenommenen Juden Lazarus von Burgau und Simon von Schwabach Urkunde, 1. Januar 1542 [Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg]

Dauerhafte Vertreibungen seit dem 15. Jahrhundert

Im Verlauf des 15. Jahrhunderts wurden die meist im urbanen Rahmen ansässigen Juden in fast ganz Schwaben sukzessive vertrieben. Die Gründe bestanden meist aus einer durch Verfolgungen, steuerlichen Belastungen und christlicher Konkurrenz im Kreditwesen stark reduzierten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie fortwährenden negativen Stereotypen – vom Wuchervorwurf zu vermeintlicher Gotteslästerung bis hin zu Ritualmordbeschuldigungen. Diese dauerhaften Vertreibungen begannen 1430 im Bodenseeraum und zogen sich in mehreren Phasen bis zum frühen 16. Jahrhundert, wobei bedeutende jüdische Zentren wie Konstanz, Heilbronn oder Augsburg ihr Ende fanden. Ab dem Regierungsantritt 1493 ließ sich dann König Maximilian I. die finale Abtretung der kaiserlichen Rechte über die Juden mit hohen Abschlagssummen bezahlen, wodurch die verbliebenen Gemeinden von Ulm, Reutlingen, Giengen, Nördlingen oder Schwäbisch Gmünd durch Ausweisungen von der Landkarte verschwanden. Fast alle schwäbischen Reichsstädte nahmen danach bis weit ins 19. Jahrhundert keine Juden mehr innerhalb ihrer Stadtmauern und Landgebiete auf – die einzige dauerhafte Ausnahme bildete ab 1572 das kleine Buchau am Federsee. Das Herzogtum Württemberg blieb den Juden als Siedlungsraum bis 1806 ebenfalls weitgehend verschlossen, nachdem Eberhard im Bart 1492 testamentarisch ihre Ausschließung verfügt und in den Landständen einen kontinuierlichen Träger dieser Position gefunden hatte.

 

Ausbildung neuer Siedlungsstrukturen seit dem frühen 16. Jahrhundert

Durch diese ausgrenzenden Maßnahmen begann im frühen 16. Jahrhundert eine neue Phase des jüdischen Lebens in Schwaben, das damals als für Christen und Juden gleichermaßen einen Identifikationsraum und regionalen Bezugspunkt darstellte. „Schwaben“ umfasste in der Frühen Neuzeit die Territorien des Schwäbischen Reichskreises, die vorderösterreichischen Herrschaftsbereiche wie die Herrschaft Hohenberg, die Markgrafschaft Burgau, die Landgrafschaft Nellenburg sowie die zahlreichen Kleingebiete der Schwäbischen Reichsritterschaft. Aus aktueller Perspektive würde „Schwaben“ ungefähr das Bundesland Baden-Württemberg ohne die einst kurpfälzischen Gebiete sowie Bayerisch-Schwaben und Teile des Allgäus beinhalten.

Eindeutige Siedlungsbewegungen von Juden aus den Städten in das Umland sind allerdings kaum nachzuvollziehen, zudem muss man die recht überschaubare Größe der ausgewiesenen Gemeinden berücksichtigen. Vielmehr ist über die gesamte Frühe Neuzeit im Hinblick auf jüdische Ansiedlungen eine hohe Fluktuation der Orte sowie eine hohe Mobilität der Juden zu beobachten, wobei es häufige Kontakte zum fränkischen und pfälzischen Raum gab. Kulturelle und personelle Verbindungen der schwäbischen Juden existierten außerdem zu den verbliebenen städtischen Zentren Frankfurt und Worms, aber auch nach Oberitalien und Osteuropa.

Konkrete Siedlungsmöglichkeiten existierten für die Juden in Schwaben nach 1500 zunächst beim Adel, wie bei den Grafen von Hohenzollern in Hechingen und Haigerloch, den Grafen von Montfort sowie den Grafen von Oettingen, zudem phasenweise in den badischen Markgrafschaften. Auch in vorderösterreichischen Gebieten der Habsburger, wie der Markgrafschaft Burgau mit dem Zentrum Günzburg, der Herrschaft Hohenberg um Rottenburg und Horb sowie der Landgrafschaft Nellenburg um Aach im Hegau lebten noch Juden. Allerdings wurden sie bis ins frühe 17. Jahrhundert hauptsächlich auf Druck der Landstände hier ebenfalls ausgewiesen.

Die Duldung von Juden war wie schon im Mittelalter generell stets wirtschaftlich motiviert und zuweilen auch von der individuellen Neigung der jeweiligen Regenten abhängig. Besonders relevant für die jüdische Siedlungslandschaft Schwabens zwischen 1500 und 1806 sollten die reichsunmittelbaren Kleinterritorien der Reichsritter, Freiherren und Barone werden, denn für diese konnten die Juden wirtschaftlich wichtige Funktionen erfüllen. Sie brachten jährliche Schutzgelder in die Kassen und förderten den Handel von den städtischen Zentren aufs Land. Jüdische Kredite waren in den Dörfern gerade vor dem Horizont der langsam einsetzenden „Kleinen Eiszeit“ zur Überwindung von Subsistenzkrisen und zur Planung landwirtschaftlicher Prozesse von Bedeutung. Ab etwa 1520 ist eine starke Zunahme von Juden bei niederadeligen Schutzherren zu beobachten, die sich zunehmend von den größeren Landesherrschaften emanzipierten und den Judenschutz ferner zur Demonstration ihrer Reichsunmittelbarkeit nutzten.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen jüdischer Existenz

Die Aufnahme von Juden erfolgte in der Regel über individuelle oder kollektive Schutzbriefe, die meist über einen bestimmten Zeitraum galten und einen für beide Vertragspartner akzeptablen Kompromiss darstellten. Integriert war häufig die Übernahme reichsrechtlicher Elemente, die den Juden nach umfassenden kaiserlichen Privilegien unter Kaiser Karl V. eine bessere Rechtsstellung und höheren Schutz garantierten. Einige erhaltene Schutzbriefe zeigen, dass den ritterschaftlichen Juden die Nutzung von Gemeindegütern ebenso gestattet wurde wie beachtliche wirtschaftliche Freiräume. Dabei ist ersichtlich, wie gegenüber ausländischen Kreditpartnern oft eine nahezu freie Zinsgestaltung erlaubt wurde, während von einheimischen Untertanen nur ein begrenzter Prozentsatz erhoben werden durfte. Dies sorgte immer wieder für Konflikte mit den benachbarten Obrigkeiten, die ihrer Bevölkerung Handel mit und Kreditleihe von Juden streng verboten oder reglementiert sowie kaiserliche Privilegien dagegen erwirkt hatten. Infolgedessen landeten viele Rechtsstreitigkeiten bei den kaiserlichen Gerichten, wie dem Hofgericht in Rottweil, dem Landgericht Schwaben bei Ravensburg und oft im Appellationsfall am Reichskammergericht. Dort wurden die Juden auch aufgrund des durch Johannes Reuchlin definierten Status als „cives romani“ als gleichberechtigte Verhandlungspartner akzeptiert. Daher gab es zwischen 1530 und 1566 auf der Ebene der Reichstage und im Schwäbischen Reichskreis speziell wegen der sehr zahlreichen rottweilischen Prozesse und den daraus folgenden Ächtungen von Schuldnern mehrfach Forderungen nach einer Vertreibung der Juden aus ganz Schwaben. Letztlich blieben diese speziell durch die Reichsstädte und ab 1550 massiv durch Herzog Christoph von Württemberg angeregten Maßnahmen allerdings ohne Ergebnis, da man weder auf die Reichsritterschaft noch auf Vorderösterreich stark genug einwirken konnte. Stattdessen betrieben die schwäbischen Kreisstände fortan einen weitgehenden Boykott des für jüdische Kreditgeber eminent wichtigen Rottweiler Hofgerichts, was diesen Rechtsweg in der Folgezeit weitgehend ausschaltete und derartige Konflikte auf die territoriale Ebene verlagerte. Zu diesem Zweck hatte sich auch ein Großteil der schwäbischen Kreisstände ebenso wie die Reichsritterschaft Schwaben und einzelne Niederadelsgeschlechter Privilegien gegen jüdische Kreditverträge ausstellen lassen.

 

Entwicklung der jüdischen Siedlungslandschaft bis 1806

Zusätzlich setzte gerade Württemberg gezielt Nachbarterritorien unter Druck, um die dortigen Juden zu vertreiben und potentielle Kontakte zur eigenen Untertanenschaft zu unterbinden – beispielsweise 1544 aus Esslingen, wo 1529 wieder eine größere Gemeinde entstanden war, oder aus ritterschaftlichen Orten wie Großeislingen, Beihingen oder Stetten im Remstal. Eine vergleichbare Einflussnahme gelang Habsburg trotz gewisser Bemühungen indes nicht, weshalb sich seit dem 16. Jahrhundert speziell bei der vorderösterreichischen Adelsklientel langfristige Judengemeinden bilden konnten, wie Mühringen, Nordstetten, Baisingen, Rexingen oder Ichenhausen. Insgesamt vollzog sich im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts eine klare Reduzierung und Verfestigung der jüdischen Siedlungsorte, die teilweise über die Zäsur des 30jährigen Krieges Bestand hatten. Nach 1648 erfolgten mehrfach Neuaufnahmen von teilweise mehreren Judenfamilien auf einmal. Neben Illereichen, Braunsbach, Oberdorf am Ipf oder Fellheim ist vor allem Laupheim (1724) unter den Freiherren von Welden hervorzuheben, neben Buchau später die bedeutendste Gemeinde Oberschwabens. In den Zeithorizont der beginnenden Aufklärung fallen dann unter anderem Wankheim (1776), Jebenhausen (1777) und Buttenhausen (1787). Im Herzogtum Württemberg blieb es bis 1806 weitgehend beim Ausschluss der Juden aus dem Land. Nur an den Höfen in Stuttgart und Ludwigsburg konnten sich einige Hofjuden etablieren und sind dort über das gesamte 18. Jahrhundert im Auftrag und mit Privilegien der herzoglichen Regenten nachweisbar. Ebenso gab es in „Kammerschreibereiorten“ wie Gochsheim, Freudental und Hochberg Judengemeinden unter direktem Schutz der Herzogsfamilie. Mit Gründung der Königreiche Württemberg und Bayern wurden die zuvor größtenteils unter adeligem Schutz stehenden Juden Schwabens 1806 zu Untertanen der neuen Staaten, was langfristig zur Vereinheitlichung und Angleichung ihrer Lebensumstände führte.

Die für das 16. Jahrhundert belegbare innerjüdische Organisationsform der „gemeinen Judenschaft zu Schwaben“ verschwand im frühen 17. Jahrhundert und auch das lange in Günzburg etablierte „Landesrabbinat Schwaben“ verlor seine Bedeutung. Obwohl die Verbindung der schwäbischen Juden zu Kaiser und Reich nach 1648 gelegentlich aufscheint, waren im Gegensatz zum 16. Jahrhundert die Normsetzungen der Territorien für die Gestaltung der jüdischen Lebenswelten bis 1806 dominant. Diese spielten sich abgesehen von der schmalen Elite der Hofjuden aufgrund restriktiver obrigkeitlicher Beschränkungen meist im bescheidenen Rahmen der ländlichen und kleinstädtischen Räume Schwabens ab – wirtschaftlich häufig mit Vieh-, Textil- und Krämerhandel sowie der Vergabe und Vermittlung kleiner Kredite. Aus kultureller und religiöser Perspektive sind für das frühneuzeitliche Schwaben neben den langfristigen Ansiedlungen in den oettingischen und hohenzollerischen Gebieten für das 16. Jahrhundert die jüdischen Gemeinden der Markgrafschaft Burgau mit dem Zentrum Günzburg hervorzuheben. Dennoch sind auch immer wieder Rabbiner oder Lehrer in kleineren dörflichen Siedlungsorten nachzuweisen, wo die religiöse Praxis ebenso wie die Friedhofnutzung häufig im Zusammenwirken eines größeren Einzugsbereichs umgesetzt werden musste. Insbesondere nach dem 30jährigen Krieg stellten die Juden in den wenigen ihnen verbliebenen dörflichen oder kleinstädtischen Siedlungsmöglichkeiten einen durchaus beachtlichen Bevölkerungsanteil, manchmal ein Drittel oder mehr. Diese Strukturen sollten sich erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts deutlich verändern, bis dahin blieb das Landjudentum in Schwaben mit wenigen Ausnahmen die vorherrschende Existenzform der insgesamt sehr kleinen religiösen Minderheit.

 

Literatur

  • Battenberg, J. Friedrich, Die Juden in Deutschland vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 61, München 2001.
  • Battenberg, J. Friedrich, Rechtliche Rahmenbedingungen jüdischer Existenz in der Frühneuzeit zwischen Reich und Territorium, in: Judengemeinden in Schwaben im Kontext des Alten Reiches, hg. von Rolf Kießling, Berlin 1995, S. 53–79.
  • Bumiller, Casimir, Judenpolitik in Südwestdeutschland im 16. Jahrhundert. Das Spannungsfeld zwischen Hohenberg, Württemberg und Hohenzollern, in: Der Sülchgau, Bd. 32, hg. von Sülchgauer Altertumsverein e.V., Rottenburg am Neckar 1990 , S. 131–144.
  • Burmeister, Karlheinz, Medinat Bodase. Zur Geschichte der Juden am Bodensee 1450–1618, Bd. 3, Konstanz 2001.
  • Germania Judaica, Bd. 3, Teilbd. 3: Gebietsartikel, Einleitungsartikel u. Indices, 1350–1519, hg. von Arye Maimon/Mordechai Breuer/Yacov Guggenheim, Tübingen 2003.
  • Hödl, Sabine/Rauscher, Peter/Staudinger, Barbara (Hgg.), Hofjuden und Landjuden. Jüdisches Leben in der Frühen Neuzeit, Berlin/Wien 2004.
  • Kießling, Rolf, Im Spannungsfeld von Kaiser, Territorien und Ortsherrschaft. Die Entstehung der jüdischen Landgemeinden im deutschen Südwesten im 16. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF 125 = 164 (2016), S. 153-171.
  • Kießling, Rolf, Judengemeinden in Schwaben im Kontext des Alten Reiches, Berlin 1995.
  • Kießling, Rolf/Ullmann, Sabine (Hgg.), Landjudentum im deutschen Südwesten während der Frühen Neuzeit, Berlin 1999.
  • Lang, Stefan, Ausgrenzung und Koexistenz. Judenpolitik und jüdisches Leben in Württemberg und im Land zu Schwaben (1492–1650), in: Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde, Bd. 63, hg. von dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen, Ostfildern 2008.
  • Lang, Stefan, Die Ausweisung der Juden aus Tübingen und Württemberg 1477 bis 1498, in: Tubingensia. Impulse zur Stadt- und Universitätsgeschichte. Festschrift für Wilfried Setzler zum 65. Geburtstag, hg. von Sönke Lorenz/Volker Schäfer, Ostfildern 2008, S. 111–132.
  • Lang, Stefan, Die Judenpolitik des Herzogtums Württemberg, in: Räume und Wege. Jüdische Geschichte im Alten Reich 1300–1800, hg. von Martha Keil/Rolf Kießling/Stefan Rohrbacher, Berlin 2007, S. 121–145.
  • Lang, Stefan, Die Ravensburger Ritualmordbeschuldigung von 1429/30 und ihre Auswirkungen, in: Kaftan, Kreuz und Kopftuch. Religiöse Koexistenz im urbanen Raum (15.–20. Jahrhundert), Bd. 35: Stadt in der Geschichte, hg. von Andreas Schmauder/Jan-Friedrich Mißfelder,Ostfildern 2010, S. 21–64.
  • Lang, Stefan, Kredit, Handel und Gericht. Rahmenbedingungen jüdischen Wirtschafts- und Soziallebens in Oberschwaben (1300-1600), in: Herrschaft, Markt und Umwelt. Wirtschaft in Oberschwaben 1300-1600, hg. von Sigrid Hirbodian/Rolf Kießling/Edwin Ernst Weber (Hgg.), Stuttgart 2019.
  • Lang, Stefan, Zwischen Reich und Territorien. Innen- und Außenperspektiven jüdischen Lebens im "Land zu Schwaben" in der Frühen Neuzeit, in: Die Juden in Schwaben, München 2013, S. 115-131.
  • Mordstein, Johannes, Selbstbewusste Untertänigkeit. Obrigkeit und Judengemeinden im Spiegel der Judenschutzbriefe der Grafschaft Oettingen 1637–1806, Epfendorf 2005.
  • Overdick, Renate, Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Juden in Südwestdeutschland im 15. und 16. Jahrhundert. Dargestellt an den Reichsstädten Konstanz und Esslingen und an der Markgrafschaft Baden, in: Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen, Bd. XV, hg. vom Stadtarchiv Konstanz, Konstanz 1965.
  • Rohrbacher, Stefan, Die jüdischen Gemeinden in den Medinot Aschkenas zwischen Spätmittelalter und Dreißigjährigem Krieg, in: Jüdische Gemeinden und ihr christlicher Kontext in kulturräumlich vergleichender Betrachtung von der Spätantike bis zum 18. Jahrhundert, Bd. 13, hg. von Christoph Cluse/Alfred Haverkamp/Israel J. Yuval, Hannover 2003, S. 451–463.
  • Rohrbacher, Stefan, Medinat Schwaben. Jüdisches Leben in einer süddeutschen Landschaft in der Frühneuzeit, in: Judengemeinden in Schwaben im Kontext des Alten Reiches, hg. von Rolf Kießling, Berlin 1995, S. 80–109.
  • Rohrbacher, Stefan, Organisationsformen der süddeutschen Juden in der Frühneuzeit, in: Jüdische Gemeinden und Organisationsformen von der Antike bis zur Gegenwart, hg. von Robert Jütte/Abraham P. Kustermann, Wien/Köln/Weimar 1996, S. 137–149.
  • Sauer, Paul, Die jüdischen Gemeinden in Württemberg und Hohenzollern. Denkmale, Geschichte, Schicksale, Stuttgart 1966.
  • Taddey, Gerhard (Hg.), ...geschützt, geduldet, gleichberechtigt... Die Juden im baden-württembergischen Franken vom 17. Jahrhundert bis zum Ende des Kaiserreichs (1918), Ostfildern 2005.
  • Ullmann, Sabine, Nachbarschaft und Konkurrenz. Juden und Christen in den Dörfern der Markgrafschaft Burgau 1650 bis 1750, Göttingen 1999.
  • Ullmann, Sabine, Zwischen Pragmatismus und Ideologie – Entwicklungslinien der Judenpolitik des Schwäbischen Reichskreises, in: Reichskreis und Territorium. Die Herrschaft über der Herrschaft?. Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise, hg. von Wolfgang Wüst, Stuttgart 2000, S. 211–231.
  • Veitshans, Helmut, Die Judensiedlungen der schwäbischen Reichsstädte und der württembergischen Landstädte im Mittelalter. Arbeiten zum historischen Atlas von Südwestdeutschland, Heft 5, Stuttgart 1970.
  • Wenninger, Markus J., Man bedarf keiner Juden mehr. Ursachen und Hintergründe ihrer Vertreibung aus den deutschen Reichsstädten im 15. Jahrhundert, Wien-Köln-Graz 1981.
  • Ziwes, Franz-Joeseph, Territoriale Judenvertreibungen im Südwesten und Süden Deutschlands im 14. und 15. Jahrhundert, in: Judenvertreibungen im Mittelalter und früher Neuzeit, hg. von Friedhelm Burgard/Alfred Haverkamp/Gerd Mentgen, Hannover 1999, S. 165–187.

Zitierhinweis: Stefan Lang, Jüdisches Leben im Schwaben der Frühen Neuzeit (circa 1500-1806) – Ein Überblick, in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.02.2023.

Suche