Schühly, Alfred Egon 

Geburtsdatum/-ort: 14.02.1889;  Karlsruhe
Sterbedatum/-ort: 09.03.1977;  Freiburg
Beruf/Funktion:
  • Verwaltungsjurist, badischer Innenminister, Rechtslehrer
Kurzbiografie: 1898-1907 Gymnasium Karlsruhe mit Abitur (Note I)
1907-1911 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg (1907-1908), Leipzig und Heidelberg; militärfrei
1911 Erste, 1917 Zweite Juristische Staatsprüfung
1912 Promotion in Heidelberg, Dr.-Vater Prof. K. von Lilienthal, Thema der Dissertation: „Die Strafen und sichernden Maßnahmen des Vorentwurfs zu einem deutschen Strafgesetzbuch“
1918 (24.07.) Regierungsassessor im badischen Innenministerium
1919 (12.05.) beurlaubt zur probeweisen Übernahme einer Stelle als Stadtrechtsrat in Karlsruhe
1919 (12.08.) verwendet, 01.10.1919 planmäßiger Sekretär, Oktober 1920 Regierungsrat im Sekretariat des Innenministeriums
1920 (15.10.) Regierungsrat am Bezirksamt Waldshut
1925 verwendet, 1926 Regierungsrat im Innenministerium (Wohlfahrtsabteilung)
1929 Oberregierungsrat im Innenministerium (Polizeiabteilung)
1932 Dez.-1933 Ministerialrat und Leiter der Landwirtschaftsabteilung im Innenministerium mit Wirkung vom 01.05.1933; widerrufen aufgrund einer Verordnung des Beauftragten des Reiches (NSDAP-Gauleiter Robert Wagner) vom 28.03.1933
1933 (18.09. mit Wirkung vom 02.11.) abgeordnet zum Badischen Verwaltungsgerichtshof in Karlsruhe, 1936 dort Oberverwaltungsgerichtsrat (politische Strafversetzung)
1940 (11.05.) verwendet im Innenministerium als stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung
1945 (13.08. mit Wirkung vom 01.07.) Ministerialrat im badischen Innenministerium, Freiburg
1946 (01.10.) Präsident, 15.01.1947 stellvertretender Präsident des Badischen Verwaltungsgerichtshofes für das französische Besatzungsgebiet, Freiburg; weiter verwendet im Innenministerium
1946 Lehrbeauftragter, 1951 Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 1957 Ehrensenator, 1955-1961 auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
1947 (29.07. mit Wirkung vom 06.08.) (süd-)badischer Innenminister (aus dem Staatsdienst beurlaubt); 11.02.1952 zugleich Stellvertreter des Staatspräsidenten Wohleb, 09.06.1952 Leiter der Abwicklungsstelle des badischen Innenministeriums, 22.09.1952 Wartestand
1950 planmäßiger Ministerialdirektor im badischen Innenministerium, Freiburg (weiter beurlaubt als Ressortchef)
1952 (03.10.) Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Freiburg, 31.05.1955 Ruhestand
1954 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern, 1964 Goldene Verfassungsmedaille Baden-Württemberg
Weitere Angaben zur Person: Religion: römisch-katholisch
Verheiratet: 1920 Karlsruhe, Marie Anna, geb. Halbich (1896-1989), Tochter des Kaufmanns Karl Halbich
Eltern: Franz Schühly (1854-1918), Ingenieur, Baurat an der badischen Wasser- und Straßendirektion
Karoline Mathilde, geb. Graf (1867-1960)
Geschwister: Dr. Franz (1887-1961), zuletzt Landrat in Freiburg
Sigmar Karl Erwin (1891-1963), zuletzt Oberregierungsrat am Landratsamt Konstanz
Kinder: Alfred Franz Karl Sigmar (geb. 1921), Dipl.-Chemiker
Dr. Klaus Gerold (geb. 1924)
GND-ID: GND/1012304280

Biografie: Michael Ruck (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 421-424

„Heute wird Alt-Innenminister Dr. Alfred Schühly hier in Freiburg 80 Jahre alt. Unser grundgütiges, liebenswürdiges, ewig hilfsbereites ‚Fräulein Schüchterle‘; das badische Gewissen der Nachkriegsjahre hier im südlichen Teil des Landes. Beamtentyp bester badisch-staatlicher Schule und Tradition, von lauterem Charakter und untadeliger Gesinnung.“ Ludwig Seiterichs Tagebucheintrag ist keine Floskel. Zwar gehörten rituelle Beschwörungen „bester Verwaltungstradition“ (Staatsanzeiger) bis in die 1970er Jahre hinein zu den Stereotypen einschlägiger Ehrungen südwestdeutscher Ruhestandsbeamter. Doch am 14. Februar 1969 brachte der langjährige Landrat in Konstanz, Vizepräsident und Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg das einhellige und ernstgemeinte Urteil all derjenigen zu Papier, die Schühly aus seinem beruflichen, wissenschaftlichen und politischen Wirken kannten. Ohne Zweifel gehörte Schühly sowohl „in fachlich/intellektueller“ als auch „in persönlicher Hinsicht zu den Glanzlichtern [...]der badischen Innenverwaltung“ des 20. Jahrhunderts (Kirchberg).
Das hatte sich bereits frühzeitig abgezeichnet. Der junge Schühly brachte offensichtlich – abgesehen von seiner Konfessionszugehörigkeit – alle Voraussetzungen für eine außerordentliche Verwaltungskarriere im Großherzogtum mit. Zunächst wuchs er in der Landeshauptstadt auf, wo sein Vater als höherer Staatsbeamter tätig war. Dann absolvierte er ein glanzvolles Jurastudium an den beiden Landesuniversitäten. Im Studienjahr 1910/11 errang Schühly mit einer Abhandlung, aus der seine Dissertation hervorging, die goldene Preismedaille der Universität Heidelberg; die Erste juristische Staatsprüfung absolvierte er kurz darauf als Bester von 37 Kandidaten. Doch der Nachwuchsjurist Schühly brillierte nicht bloß als Theoretiker, sondern auch in der Rechts- und Verwaltungspraxis: Die Zweite juristische Staatsprüfung sah ihn 1917 wiederum an der Spitze vor 39 Mitbewerbern.
Obwohl er selbst keinen Militärdienst zu leisten vermochte, verzögerten die kriegsbedingten Störungen des Ausbildungsbetriebs den Beginn von Schühlys Berufslaufbahn empfindlich. Allerdings schien das kein dauerhafter Nachteil zu sein. Denn bald nach der Revolution nahm die Zentrumspartei eine stabile Schlüsselposition in Parlament und Regierung ein. Doch ungeachtet dessen weckte die Personalpolitik gerade im Innenressort zunächst noch manche Reminiszenz an die Großblockära der Vorkriegszeit. Erst seit Mitte der zwanziger Jahre brachte die politische Vertretung der katholischen Bevölkerungsmehrheit ihre Belange auch dort energischer zur Geltung. Schühly kam das zugute. Trotz durchweg hervorragender Beurteilung hatte sich seine Laufbahn im ersten Jahrzehnt eher schleppend entwickelt. Immerhin schon 40 Jahre alt, wurde Schühly Mitte 1929 endlich zum Oberregierungsrat in der wichtigen Polizeiabteilung des Innenressorts befördert. Augenscheinlich hatte sich das Zentrum, dem Schühly seit 1927 auch formell angehörte, für seinen befähigten Parteigänger eingesetzt.
Aufgrund einer Absprache des Zentrums mit der Volkspartei wurde Schühly Ende Dezember 1932 zum Ministerialrat befördert, obwohl er sich noch nicht als Landrat bewährt hatte; am 1.5.1933 sollte er die Leitung der Landwirtschaftsabteilung von Dr. Ernst Klotz übernehmen. Der Karlsruher DVP-Vorsitzende war im Zuge dieses Revirements zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt worden. Als Kompensation hatte seine Partei den Oberregierungsrat Dr. Hugo Freiherr von Babo für die freiwerdende Ministerialratsstelle an der Spitze der Gesundheits- und Fürsorgeabteilung nominiert. Zusammen mit Schühly wurde von Babo ebenfalls zum 1.5.1933 ernannt. Doch daraus wurde nichts. Nachdem die beiden Regierungsparteien Anfang März von der „Nationalen Revolution“ überrollt worden waren, annullierten die neuen Machthaber kurzerhand die Ernennungen. Schühly und von Babo folgten Klotz zum Verwaltungsgerichtshof (VGH). Einmal mehr mußte diese renommierte Institution als gehobener Abschiebeplatz herhalten.
In den Jahren 1933-1945 unternahm Schühly keinerlei erkennbare Anstalten, durch mehr als die unerläßlichen Zugeständnisse an die Herrschaftsansprüche des NS-Regimes aus seinem beruflichen Abseits herauszukommen. Zwar machte er Ende 1933 den Kollektivübertritt des Vereins der höheren Verwaltungsbeamten Badens zum Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) mit, und 1935 erwarb er die obligatorische Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Im übrigen hielt sich Schühly jedoch von der NS-Staatspartei und ihren Gliederungen beharrlich fern. Statt dessen blieb er dem Katholischen Akademikerverband demonstrativ treu, bis ihn Ende 1938 ein Erlaß des Reichsinnenministers zum Austritt zwang.
Unbestreitbar war Schühly ein strikt rechtsstaatlicher Verwaltungsjurist; gleichwohl konnte es auch ihm nicht gelingen, „die Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft in völliger Integrität zu überstehen“ (Hollerbach). Immerhin war er „an verschiedenen, heutigem Rechtsempfinden zuwiderlaufenden Urteilen des VGH“ beteiligt (Kirchberg). Und auch mit seinen juristischen Publikationen – u. a. kommentierte er die badischen Polizeiverordnungen (1936) und das „Irrenfürsorgegesetz“ (1940) – wirkte selbst dieser kaltgestellte Beamte wider Willen daran mit, dem terroristischen Maßnahmenstaat (E. Fraenkel) die Fassade rechtsstaatlicher Kontinuität zu bewahren. Während des Krieges schließlich trug Schühly an der Heimatfront, freilich in wenig exponierter Stellung, ebenfalls seinen Teil mit dazu bei, daß Hitlers Unrechtsregime bis zur totalen militärischen Niederwerfung durchhalten konnte, ohne zuvor an seinen inneren Widersprüchen zerbrochen zu sein. Gänzlich „unpolitische“ Nischen hatte der Staatsdienst unter den Bedingungen der totalitären NS-Diktatur eben nicht zu bieten.
Seit dem Frühjahr 1945 rückten in den amerikanisch wie in den französisch besetzten Teilen Südwestdeutschlands einige Beamte in Spitzenpositionen der Innenverwaltung ein, die aus rassischen oder politischen Gründen benachteiligt, gemaßregelt oder gar verfolgt worden waren. Zu ihnen gehörte Schühly. Zunächst kümmerte er sich im Freiburger Innenministerium maßgeblich um die Neuordnung der südbadischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, an deren Spitze er zum Abschluß seiner wechselvollen Laufbahn stehen sollte. Als Angehöriger des Zentrumsmilieus stieß Schühly selbstverständlich zur BCSV/CDU, ohne dort als Aktivist hervorzutreten. In das Kabinett Wohleb wurde er 1947 zuvörderst als Verwaltungsfachmann berufen. Als solcher lenkte er ein Jahrfünft mit ruhiger Hand die Reorganisation der Innen- und Bezirksverwaltung im äußersten Südwesten. Die menschlichen und administrativen Qualitäten, welche Schühly während dieser schwierigen Zeit oftmals unter Beweis stellte, sind vielfach bezeugt worden. Allerdings bleibt anzumerken, daß in Südbaden ausgerechnet unter der Ägide dieses NS-Geschädigten eine besonders hohe Anzahl früherer Beamter zu – damals noch staatlichen – Landräten ernannt wurde, welche sich dem NS-Regime aktiv angedient hatten. Ihnen kam erstens der notorisch auf Ausgleich bedachte Charakter ihres Ressortchefs zugute; zweitens wog auch für Schühly der überwölbende Korpsgeist der badischen Innenverwaltung allemal schwerer als politisches Fehlverhalten während des „Dritten Reiches“; und drittens begriff er die Staatsverwaltung der ersten Nachkriegsjahre ausdrücklich als eine „durch das gemeinsame Ziel der Wiederherstellung von Ordnung und Wohlfahrt verbundene Gemeinschaft“, aus der möglichst kein einsatzwilliger Berufskollege ausgegrenzt werden sollte.
Schühly war viel zu sehr ein Repräsentant der traditionellen Verwaltungseliten Südwestdeutschlands, als daß er daran hätte mitwirken mögen, deren Stellung und Einfluß zu beschädigen. Erst die Fusion dreier Landesverwaltungen nach der Gründung des Südweststaats, die offenere Politisierung der administrativen Spitzenpositionen durch die demokratischen Parteien, die funktional-institutionelle Ausdifferenzierung des Verwaltungsapparates wie die Kommunalisierung der landrätlichen Verwaltung, schließlich der durchgreifende Generationenwechsel der späten sechziger Jahre haben die strukturelle und personelle Kontinuität der badischen Verwaltungstraditionen des 19./20. Jahrhunderts unterbrochen. Als hochangesehener Pensionär und als vielgefragter Lehrender hat Schühly stets vor unerwünschten Auswirkungen dieses „Modernisierungsprozesses“ gewarnt, ohne dabei jemals in rückwärtsgewandte Bitterkeit zu verfallen.
Quellen: HStAS, EA 2/150, Nr. 1. 562 (Haupt-Personalakte); GLAK, 239, Nr. 11211 (Personalakte); GLAK, 465c, in Nr. 933 (NS-Rechtswahrerbund); StAF, D 180/2, Nr. 5415 (Entnazifizierungsakten; inklusvie NS-Unterlagen); NSDAP, Gauleitung Baden, Gauamt für Beamte, 28.07.1937: Verzeichnis der Beamten, die aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Baden gemaßregelt wurden, S. 34, Nr. 238 (GLAK, 236, Nr. 23773 und 465c, 1206/1484); StAF, Nachlass Ludwig Seiterich, Nr. 21, S. 21
Werke: Schriftenverzeichnis in: Alexander Hollerbach, Zum Gedenken an Alfred Schühly, in: Baden-Württembergische Verwaltungspraxis 4 (1977), 250 f.
Nachweis: Bildnachweise: GLAK, 465c, Nr. 933; Rößler 1949; Weik 1988, 50

Literatur: Karl J. Rößler, Der Badische Landtag 1947, 1949, 96; Minister a. D. Alfred Schühly 70 Jahre, in: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, 14.02.1959, 2; Hans Gerber, Prof. Dr. Alfred Schühly zum 80. Geburtstag, in: Freiburger Universitätsblätter 8 (1973), H. 23, 15 f.; Kürschners Deutscher Gelehrtenkalender 12 (1976), 2910; Hollerbach 1977; Christian Kirchberg, Der Badische Verwaltungsgerichtshof im Dritten Reich, 1982, 46-48 und 122; Josef Weik, Der Landtag von Baden-Württemberg und seine Abgeordneten von 1952-1988, 4. Aufl., 1988, 270, 277 und 280 f.; Michael Ruck, Administrative Eliten in Demokratie und Diktatur. Beamtenkarrieren in Baden und Württemberg von den zwanziger Jahren bis in die Nachkriegszeit, in: Cornelia Rauh-Kühne/Michael Ruck (Hg.), Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie. Baden und Württemberg 1930-1952, 1993, 34, 52, 59, 62; ders., Kollaboration – Loyalität – Resistenz. Administrative Eliten und NS-Regime am Beispiel der südwestdeutschen Innenverwaltung, in: Thomas Schnabel/Angelika Hauser-Hauswirth (Hg.), Formen des Widerstandes im Südwesten 1933-1945, 1994, 130 und 146; ders., Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972, 1996, 138, 140, 172, 232, 255
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