Gründlicher Beweis daß in Sachen des hochwürdigen Domcapitels zu Speier gegen des Hern Marggraven zu Baden-Durlach ... I. die Gerichtsbarkeit des hochpreislich kaiserlichen und des Reiches Cammergerichtes, in erster Instanz nicht gegründet, sondern die Klage vor die Austräge zu verweisen seie: auch II. wohlgedachtes Domcapitel einen gedeihlichen Erfolg seiner vermeinten Klage, sich nirgends mit Rechte versprechen könne; wohl aber III. das hochfürstliche Haus Baden-Durlach vielfältige Ursache habe, über Eingriffe des klagenden Theiles, sich zu beschweren
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Autor/Urheber: | |
Ortsbezüge (Werk): |
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Objekttyp: | Digitalisiertes Werk |
Weitere Angaben zum Werk: | Einbändiges Werk Deutsch [Sprache] |
Kurzbeschreibung: | Nachweis in: Holzschuher/Siebenkees: Deductions-Bibliothek von Teutschland: nebst dazu gehörigen Nachrichten (Erster Band), Frankfurt am Main, Leipzig, 1778, Seite 26 [→http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/holzschuher1778-1/0056] |
Inhalt: |
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Quelle/Sammlung: | Freiburger historische Bestände - digital : Deduktionenbibliothek |
Weiter im Partnersystem: | http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/reinhard1757 |