Inhalt: | - 146 gezählte Seiten, Ordinatio Fridericiana
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- Archivstempel und Archivsignatur
- 1-3, "Wir Friderich von Gottes Gnaden Hertzog [...]" [Inhaltsangaben laufend am linken Rand]
- 3-6, I. Von Rechten reiner und allein seeligmachenden Religion.
- 6-11, II. Von den zur Universität Geschäfften Verordneten Com[m]issarien.
- 11-21, III. Von dem Probst und Cancellario bey der Universität.
- 22-24, IV. Von der Universität gantzem Corpore, und desselben zugehörigen Gliedern.
- 24-28, V. Von gemeiner Universität Senatu.
- 28-35, VI. Von dem Rectore und seiner Verrichtung.
- 35-38, VII. Von den Decanis der Vier Facultäten bey der Universität.
- 38-45, VIII. Von der Universität Consistorio und Gerichtlichem Process.
- 45-52, IX. Wie und von wem die Professores bey der Universität angenom[m]en werden sollen.
- 52-53, X. Von Auffkündigung und Resignation der Lecturen und diensten bey der Universität.
- 53-56, XI. Von der Universität Professoribus, ihren Lectionibus, derselben neglecten und Verreisen.
- 57-60, XII. Von den Orationibus und Disputationibus Professorum.
- 60-62, XIII. Von den Studiosis und Universitäts-Verwanten, wie dieselben bey der Universität aufgenom[m]en werden sollen.
- 62-63, XIV. Von den Promotionibus bey der Universität.
- 63-65, XV. Von der Universität Notario.
- 65-66, XVI. Von der Universität Pedello.
- 66-80, XVII. Von Buchdrukern, Buchführern, Buchbindern, Mahlern, Illuminirern und ihren Gesellen.
- 80-82, XVIII. Von den Jenigen Universitäts-Verwannten, die weder Professores, noch Studenten seyn.
- 82-87, XIX. Von der Univesität Fisco und darzu gehörigen Deputatis, Syndico und Pflegern.
- 87-90, XX. Von der Burst [Burse], sam[m]t den Habitationibus und Tisch darinnen.
- 90-92, XXI. Von Austellung, Erhaltung und Fortpflantzung guter Policey und Disciplin bey der Universität.
- 92-98, XXII. Wie es bey den Ordentlichen Tischen und den Kostgängern gehalten werden solle.
- 98-101, XXIII. Von Haus- und Stuben-Zins.
- 101-103, XXIV. Wie sich die Handels- und Handwercks-Leuth gegen den Studenten verhalten sollen.
- 103-104, XXV. Von Geigern und Spielleuthen.
- 105-107, XXVI. Von den Hochzeiten und heimlichen Eheverlöbnissen.
- 107-108, XXVII. Von den Nächtlichen Gassen lauffen.
- 108-110, XXVIII. Von der Studenten Kleidung.
- 110-112, XXIX. Von gemeinem Aufsehen auf der Studiosen Fleiß und Leben.
- 112-126, XXX. Von der Universitäts-Verwannten hinterlassenen Wittiben und Waysen, auch derselben Pflegern und Vormündern.
- 126-127, XXXI. Von der Universität-Verwannten und Ihrer Kinder Burgerrecht.
- 128-138, XXXII. Von den Vier, und Erstlich der Theologischen Facultät.
- 130-131, Officium und Ayd des Probsts und Cancellarii.
- 131-133, Officium und Ayd des Decani Ecclesiae.
- 133, Des Pfarrherrn Officium und Ayd.
- 133-138, Von Verordnung des Vierten Theologi.
- 138-142, XXXIII. Von der Juristen Facultät.
- 142-146, XXXIV. Von der Artzney Facultät.
- 145-146, Von den Apothekern zu Tübingen und im Land, wie auch derselben Jährlichen Visitationen.
- 147-159, XXXV. Von der Artisten Facultät Paedagogii Constitutio.
- 161-164, Index Capitum Ordinationis.
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