Inhalt: | - 193 beschriftete Blätter, Herzog Friedrichs Ordination
- Einband
- Titelblatt
- 1-3, "Wir Friderich von Gottes Gnaden Hertzog [...]"
- 3-7, I. Von Rechter, Reiner und allein seeligmachenden Religion.
- 8-13, II. Von den zur Universität-Geschäfften Verordneten Commissarien.
- 13-24, III. Von dem Probst und Cancellario bey der Universität.
- 24-27, IV. Von der Universität gantzem Corpore, und desselben zugehörigen Gliedern.
- 27-31, V. Von gemeiner Universität Senatu.
- 31-36, VI. Von dem Rectore und seiner Verrichtung.
- 37-40, VII. Von den Decanis der Vier Facultäten bey der Universität.
- 40-47, VIII. Von der Universität Consistorio und Gerichtlichem Process.
- 47-54, IX. Wie und von wem die Professores bey der Universität angenommen werden sollen.
- 54-55, X. Von Aufkündigung und Resignation der Lecturen und Diensten bey der Universität.
- 55-60, XI. Von der Universität Professoribus, Ihren Lectionibus, derselben neglecten und Verraysen.
- 60-65, XII. Von den Orationibus und Disputationibus Professorum.
- 65-67, XIII. Von den Studiosis und Universitätsverwanten, wie dieselben bey der Universität aufgenommen werden sollen.
- 67-69, XIV. Von den Promotionibus bey der Universität.
- 69-71, XV. Von der Universität Notario.
- 71-72, XVI. Von der Universität Pedello.
- 72-93, XVII. Von Buchdrukern, Buchführern, Buchbindern, Mahlern, Illuminarern und Ihren Gesellen.
- 94-96, XVIII. Von den Jenigen UniversitätsVerwannten, die weder Professores noch Studenten seyen.
- 96-103, XIX. Von der Univesität Fisco und der zu gehörigen Deputatis, Syndico und Pflegern.
- 103-107, XX. Von der Burst [Burse], sammt den Habitationibus und Tischderinne.
- 107-109, XXI. Von Austellung Erhaltung und Fortpflanzung guter Policey und Disciplin der Universität.
- 109-116, XXII. Wie es bey den ordentlichen Tischen und den Kostgängern gehalten werden solle.
- 117-121, XXIII. Von Haus- und Stubenzins.
- 121-123, XXIV. Wie sich die Handels- und Handwerck-Leuth gegen den Studenten verhalten sollen.
- 123-126, XXV. Von Geigern und Spielleuthen.
- 126-129, XXVI. Von den Hochzeiten und heimlichen Eheverlöbnißen.
- 129-130, XXVII. Von den Nächtlichen Gassen lauffen.
- 131-132, XXVIII. Von der Studenten Kleidung.
- 133-135, XXIX. Von gemeinem Aufsehen auff der Studiosen Fleiß und Leben.
- 135-153, XXX. Von der Universität-Verwannten hinterlassenen Witiben und Waysen, auch derselben Pflegern und Vormünder.
- 153-155, XXXI. Von der Universität-Verwannten und Ihrer Kinder Burger-Recht.
- 155, XXXII. Von den Vier und Erstlich der Theologischen Facultät.
- 158-160, Officium und Eyd des Probst und Cancellarii.
- 160-162, Officium und Eyd des Decani Ecclesia.
- 162-163, Des Pfarrherrn Officium und Eyd.
- 163-168, Von Verordnung des Vierten Theologi.
- 168-173, XXXIII. Von der Juristen Facultät.
- 173-179, XXXIV. Von der Artzney Facultät.
- 177-179, Von den Apothekern zu Tübingen und im Land, wie auch derselben Jährlichen Visitationen.
- 179-193, XXXV. Von der Artisten Facultät. Paedagogii Constitutio.
- Index Capitum Ordinationis.
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- Farbkeil
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