Kaufmann, Theophil 

Geburtsdatum/-ort: 15.12.1888; Frankfurt am Main
Sterbedatum/-ort: 22.08.1961;  Ettlingen
Beruf/Funktion:
  • Bürgermeister, Mitglied des Parlamentarischen Rats, Deutscher Generalkonsul in Basel
Kurzbiografie: 1905–1907 Abitur in Karlsruhe, dann kaufmännische Ausbildung
1908–1913 Studium d. Theologie, Philosophie u. Geschichte in Tübingen, Madison, New York u. Göttingen
1913–1916 Journalist; Tätigkeit in Göttingen u. Hannover
1916–1919 Kriegsdienst, u.a. als vereid. Gerichtsschreiber, zuletzt Unteroffizier des Landsturms, eingesetzt um Hannover, Meppen u. Lathen
1919–1921 Abteilungsleiter des Arbeitsamts Niedersachsen
1921–1933 Tätigkeit im Gewerkschaftsbund d. Angestellten
1924–1927 Eintritt in die DDP, bis 1927 Abgeordneter d. Bremischen Bürgerschaft
1928–1933 Abgeordneter d. Hamburgischen Bürgerschaft
1945 Mitgründer d. CDU in Karlsruhe
1946–1953 Mitglied d. Verfassunggebenden Landesversammlung von Württemberg-Baden (1946), Bürgermeister von Ettlingen bis 1948, Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Karlsruhe bis 1950 u. bis 1953 Mitglied des Kreistags von Karlsruhe
1947–1949 Mitglied des Frankfurter Wirtschaftsrats u. 1948 bis 1949 Mitglied des Parlamentarischen Rats
1951–1952 Referent im Auswärtigen Amt
1952–1954 Generalkonsul in Basel
1958 Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens d. Bundesrepublik Deutschland
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: Unverheiratet
Eltern: Vater: Jakob, ev.-freikirchl. Pastor
Mutter: Margarethe, geb. Rausch
Kinder: keine
GND-ID: GND/1012801195

Biografie: Günter Buchstab (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 5 (2013), 213-217

Nach der Gymnasialzeit in Darmstadt, Pforzheim und dem Abitur in Karlsruhe absolvierte Kaufmann 1905 in einer Pforzheimer Schmuckfabrik eine kaufmännische Ausbildung, die er schon nach zwei Jahren dank besonderer Leistungen abschließen konnte. Einige Monate betätigte er sich dann als Hilfsprediger der bischöflichen Methodisten in Freudenstadt, bevor er im Wintersemester 1908 das Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte in Tübingen aufnahm, das er von 1909 bis 1912 in den USA an der Drew University, Madison, sowie der Columbia University New York fortsetzte. Im Sommersemester 1913 schloss er das Studium an der Universität Göttingen ab. Er betätigte sich dann vorwiegend als Journalist in Göttingen und Hannover. Im September 1916 wurde er zum Kriegsdienst einberufen. Von 1919 bis 1921 wirkte er als Abteilungsleiter des Arbeitsamts Niedersachsen.
1921 trat Kaufmann in den Gewerkschaftsbund der Angestellten ein, einer parteipolitisch unabhängigen Organisation mit 1926 rund 275000 Mitgliedern, in deren Satzung standespolitische Vorstellungen, eine anti-sozialistische Position und der mittelständische Charakter der Angestellten betont wurden. Kaufmann wurde zunächst Geschäftsführer im Bezirk Hannover, dann Gaugeschäftsführer für Nordwestdeutschland in Bremen, ab 1927 in Hamburg. In Bremen schloss er sich 1924 der linksliberalen DDP an und war bis 1927 Abgeordneter der Bürgerschaft. Daneben übernahm er eine Vielzahl von lokalen und regionalen Ämtern und Funktionen und übte das Amt des Schriftleiters der Zeitschrift „Unterweser“ aus.
Die Vielfalt seiner Tätigkeiten setzte der Unverheiratete nach seinem Wechsel nach Hamburg mit gleicher Tatkraft fort und gehörte bis März 1933 wieder als DDP-Abgeordneter in der Bürgerschaft dem DDP-Fraktions- und Parteivorstand an. Publizistisch betätigte er sich als Hauptschriftleiter der Zeitschrift „Der Handelsstand“, Hamburg, und veröffentlichte zahlreiche Beiträge in der „Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialpolitik“, Berlin. Weit über seine lokale und regionale Verankerung hinaus reichten seine Aufgaben als Mitglied des Reichsparteiausschusses der DDP und als Präsident des freiheitlich nationalen Gewerkschaftsrings deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände für Norddeutschland.
Nach der NS-„Machtübernahme“ und damit einer politischen Richtung, die er von Anfang an bekämpft hatte, wurde Kaufmann als „politisch untragbar“ im März 1933 all seiner Funktionen enthoben und ohne Altersversorgung entlassen. Er zog 1935 nach Ettlingen in das Haus seines Vaters und fristete sein Leben unter kärglichsten Umständen. Der politisch gänzlich unbelastete Kaufmann wurde schon 1945 von der amerikanischen Besatzungsmacht mit ehrenamtlichen Tätigkeiten betraut und widmete sich fortan dem demokratischen Neuaufbau. Im Januar 1946 wurde er in den Stadtrat in Ettlingen berufen, einen Monat später Bürgermeister dieser Stadt. Seine Amtszeit dauerte, wie von der Besatzungsmacht vorgeschrieben, nur zwei Jahre; gleichwohl entwickelte Kaufmann zahlreiche Projekte, die erst Jahre nach seinem Ausscheiden verwirklicht werden konnten. Nach den ersten Kreistagswahlen im Mai 1946 gehörte Kaufmann bis 1953 dem Kreistag an. In der CDU, die er 1945 mitgegründet hatte, war er bis 1950 Orts- und Kreisvorsitzender und saß auch im nordbadischen Landesvorstand seiner Partei, 1949/50 als stellvertretender Landesvorsitzender.
Am 30. Juni 1946 wurde Kaufmann in die Verfassunggebende Landesversammlung von Württemberg- Baden gewählt, gehörte dem Verfassungsausschuss an und war stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses, des politischen Gremiums der Landesversammlung, das deren Rechte gegenüber der Regierung wahren sollte. Schon in seiner ersten großen Rede in diesem Ausschuss skizzierte Kaufmann die wesentlichen Grundsätze, die er und seine Partei in der Verfassung verwirklicht wissen wollten: „Herausstellung des Christentums als höchste Kulturquelle unseres Volkslebens“, Herstellung der deutschen Einheit und eines Südweststaats – was ihm im Parlamentarischen Rat die erbitterte Gegnerschaft der südbadischen Vertreter, Hermann Fecht und seines Nachfolgers Anton Hilbert eintrug –, schließlich eine wehrhafte Demokratie mit einem zu Mehrheiten führenden Wahlrecht. Kaufmann trat für die Einrichtung einer II. Kammer ein, in der Sachverständige die soziologischen Gruppen des Landes repräsentieren sollten, eine privat-, nicht „profit-wirtschaftliche“ Wirtschaftsordnung, eine Wirtschaftsdemokratie mit Beteiligung der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Geschehen und eine gerechte Sozialordnung. Das Staat-Kirche-Verhältnis wollte er in Anlehnung an die Weimarer Verfassung gestalten, das Elternrecht gesetzlich verankern. Mit beharrlicher Zähigkeit setzte Kaufmann sich mit seinen Fraktionskollegen, unter denen er besonders Felix Walter verbunden war, für die Verwirklichung dieser Ziele ein.
In der Auseinandersetzung mit den politischen Gegnern argumentierte Kaufmann in der Sache hart, blieb aber im Ton stets verbindlich, was ihm bald allgemeine Wertschätzung und hohes Renommee einbrachte, auch in den Besprechungen und Verhandlungen mit der US-Militärregierung, in denen er standhaft die Interessen der Landesversammlung verfocht.
Noch während seiner Amtszeit als Bürgermeister von Ettlingen wurde Kaufmann in den bizonalen Wirtschaftsrat in Frankfurt berufen, wirkte dort als Mitglied des Vorstands seiner Fraktion und in verschiedensten Ausschüssen. Im zweiten Wirtschaftsrat übernahm er den Vorsitz des Sonderkomitees für Bau- und Bodenrecht. Zudem galt er als Verbindungsmann zur FDP und nach dem Zusammentritt des Parlamentarischen Rats als Koordinator zwischen den beiden Gremien in Bonn und Frankfurt. Gleichzeitig arbeitete er im Verfassungsausschuss der CDU unter dem Vorsitz von Heinrich von Brentano mit.
Aufgrund seiner allgemein anerkannten Kompetenz war es fast selbstverständlich, dass Kaufmann vom Landtag von Württemberg-Baden, dem er nicht angehörte, von der CDU nominiert und am 17. August 1948 für den Parlamentarischen Rat in Bonn gewählt wurde. Gemeinsam mit Heinrich von Brentano „weiterer“ Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion stürzte sich Kaufmann mit unermüdlichem Fleiß in die Verfassungsarbeit. Entscheidende Bedeutung erlangte er als Vorsitzender des zentralen Fünfer-Ausschusses, einer Redaktionskommission, deren Augenmerk auf die Einheitlichkeit und die sprachliche Gestaltung der Verfassung gerichtet war, und – nach den Einreden der Alliierten vom 2. März 1949 – des zum Siebener-Ausschuss erweiterten Gremiums, das das Verfassungswerk zustande bringen musste. Schließlich wurde Kaufmann nach Paul Binder Vorsitzender des Finanzausschusses. Die Arbeitsintensität Kaufmanns war in den neun Monaten der Beratungen des Parlamentarischen Rats so groß, dass er, wie er später beklagte, keine Zeit für eine einzige Privatstunde gefunden habe.
Politische Erfahrung, gründliche Sachkenntnis und besonders seine Fähigkeit zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessen waren die persönlichen Vorzüge Kaufmanns. Den Streit um die Sache, um Formulierungen, betrachtete er zwar als zeitraubend, aber notwendig, tragfähiger Ergebnisse wegen. Sein oberstes Ziel aber blieb, die Verfassung für ein freies Deutschland für alle Deutsche, in West und Ost, zur „demokratisch bestimmten Heimat“ zu gestalten. Eine Brückenfunktion Deutschlands zwischen Ost und West lehnte er vehement ab und sprach sich wie Konrad Adenauer für eine enge Kooperation mit den Westalliierten aus.
Kaufmann betrachtete es Ende 1948 als großen Erfolg, dass die SPD von ihrer ursprünglichen Absicht, ein provisorisches Verfassungsstatut für Westdeutschland zu schaffen, abgegangen war und aktiv an einer „Vollverfassung“ mitgearbeitet hatte. Empört wies er deshalb auch den Ende April 1949 eingebrachten gekürzten SPD-Entwurf zurück, der letztlich den Verfassungskompromiss in Frage stellte. Er war auch nicht bereit, Veränderungen in zentralistischer Hinsicht vorzunehmen, wie sie Kurt Schumacher forderte.
Ein Kernproblem bei den Verhandlungen des Parlamentarischen Rats war die Kräfteverteilung zwischen Bund und Ländern. SPD und FDP sowie die norddeutschen Länder waren generell eher zentralistisch orientiert als die anderen demokratischen Parteien und als Süddeutschland; die Einschätzungen dieses Problems allerdings gingen quer durch alle Parteien. Kernfrage und Belastungsprobe blieb die Regelung des Finanzwesens mit dem „nervus rerum“ der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern. Daran rieb sich Paul Binder als Vorsitzender des Finanzausschusses auf. Kaufmann war wie Binder überzeugt, dass eine klare Steuerzuteilung und eine Bundes- wie Länderfinanzverwaltung geschaffen werden müssten, wobei ein Bundesfinanzausgleich und ein Länderausgleich zwischen Finanzstarken bzw. -schwachen stattfinden sollten. In gleiche Richtung gingen die Vorstellungen der Alliierten. Aufgrund seiner Erfahrungen trat Kaufmann für einen Bundesstaat ein, weil der nicht nur dem Frieden nach innen und außen diene, sondern auch die unerlässliche europäische Gemeinschaft fördern werde, ohne die Deutschland und Europa verloren seien. Hier traf die Union auf den harten Widerstand von SPD und auch der FDP (Höpker-Aschoff). Tatsächlich hatte die SPD kaum einen wirklichen Verfechter des Föderalismus in ihren Reihen. Die Wende trat endlich am 25. Januar 1949 ein. Auf Vorschlag Adenauers ergriff der Fünfer-Ausschuss die Initiative, die unterschiedlichen Standpunkte auf einen Nenner zu bringen. Dem Kompromiss, der nach der Denkschrift der Alliierten vom 2. März 1949 und den darin enthaltenen Empfehlungen vom Siebener-Ausschuss erneut überarbeitet wurde, schloss sich die Union trotz großer Bedenken an. Kaufmann hatte sich nachdrücklich für die Annahme des veränderten Entwurfs eingesetzt, weil die CDU es nicht verantworten könne, die Verfassung an der Finanzverwaltung scheitern zu lassen.
In der ebenfalls das Bund-Länder-Verhältnis tangierenden Frage einer II. Kammer plädierte Kaufmann zunächst für einen Senat aus von den Landtagen für sechs Jahre gewählten Politikern und Personen des öffentlichen Lebens. Um der Einheit der Fraktion willen rang er sich mit seinen CDU-Kollegen schließlich aber dazu durch, einem Bundesrat mit weitreichenden Rechten zuzustimmen, dessen Mitglieder durch die Landesregierungen aus deren Mitte ernannt werden sollten. Noch 1957 geißelte er den „Überföderalismus“ der Bayern, deren Ministerpräsident Hans Ehard (CSU) in Verhandlungen mit der SPD den Bundesrat hinter dem Rücken der Fraktion durchgesetzt hatte. Im Streit um das Wahlrecht trat Kaufmann für ein Mehrheitswahlrecht ein, um klare Mehrheiten zu begünstigen; ein reines Verhältniswahlrecht lehnte er ab. An seiner Prämisse hielt er fest, blieb aber kompromissbereit, weil keine Regelung ein Allheilmittel gegen undemokratisches Verhalten sei. In der Frage der Bundeshauptstadt schließlich wollte Kaufmann die endgültige Regelung erst dann treffen, wenn Berlin wieder frei sei. Im Streit um Bonn, Bamberg oder Frankfurt plädierte er für Bonn als Interimshauptstadt. Was für alle Mitwirkenden bei der Entstehung des Grundgesetzes gilt, trifft auch für Kaufmann zu, trotz seiner Omnipräsenz bei den Beratungen, in den Ausschüssen, im Hauptausschuss und vor allem im Fünfer- bzw. Siebener-Ausschuss, bei interfraktionellen Besprechungen und Verhandlungen mit den Alliierten: Es ist kaum nachzuvollziehen, in welcher Frage und in welcher Formulierung sein konkreter Anteil an den Texten liegt. Dass er sie mitgeprägt hat, ist unbestreitbar. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes freilich dürfte direkt auf Kaufmanns Anregung zurückgehen: die Festlegung auf einen Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat. Dem Fünfer-Ausschuss hatte er den Vorschlag unterbreitet, einen Ausschuss zu schaffen, vergleichbar dem Konklave bei der Papstwahl, der bei Differenzbeschlüssen obligatorisch zusammentreten müsse.
Nach Abschluss der Beratungen war Kaufmann klar, dass mit dem Grundgesetz kein leicht lesbares, gar begeisterndes Dokument entstanden war. Die einzelnen Verfassungsbestimmungen seien viel zu kompliziert, so seine Einschätzung, um sie zum Gegenstand von Volksversammlungen oder Wahlkämpfen zu machen. Deshalb plädierte er für die Ratifizierung durch die Landtage. An der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 konnte Kaufmann nicht teilnehmen, da er sich am 12. Mai nach seiner Teilnahme am Festakt in Frankfurt zur Überreichung des Besatzungsstatuts und der Genehmigung des Grundgesetzes durch die westlichen Militärgouverneure bei einem Unfall schwer verletzt hatte.
Nachdem Adenauer erfahren hatte, dass Kaufmann – offiziell wegen seines Gesundheitszustands – von der nordbadischen CDU nicht als Kandidat für den Bundestag aufgestellt worden war, teilte er ihm mit, er werde nach der Wahl alles tun, Kaufmanns Arbeitskraft, Erfahrung, Kenntnis und Zuverlässigkeit innerhalb der Bundesregierung zu nutzen. Der erste Versuch, Kaufmann zum Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium zu machen, scheiterte zwar – Kaufmann musste sich einstweilen mühsam als Journalist über Wasser halten –, im August 1951 aber wurde er Referent in der Länderabteilung des Auswärtigen Amts, eine Aufgabe, in der er aber keineswegs glücklich wurde. Im März 1952 schließlich wurde Kaufmann deutscher Generalkonsul in Basel, eine Ernennung nicht ohne Schwierigkeiten, meinte doch Bundespräsident Heuss, sie werde von der Öffentlichkeit sicher als reine Parteipatronage angesehen. Adenauer beharrte aber darauf, weil Kaufmann sich Verdienste erworben habe und in seiner schwierigen finanziellen Lage unbedingt versorgt werden müsse. Wegen Erreichens der Altersgrenze, die eigens für ihn um ein Jahr hinausgeschoben worden war, schied Kaufmann nach zwei Jahren wieder aus. In der Presse, die sein großes Einfühlungsvermögen in die Schweizer Mentalität hervorhob, wurde sein Ausscheiden lebhaft bedauert. Kaufmann starb im 73. Lebensjahr nach längerer Krankheit.
Quellen: A für Christlich Demokratische Politik, Sankt Augustin, Nachlass Theophil Kaufmann.
Nachweis: Bildnachweise: Buchstab, 2008, 193 (vgl. Literatur).

Literatur: Udo Wengst, Staatsaufbau u. Regierungspraxis 1948–1953. Zur Geschichte d. Verfassungsorgane d. Bundesrepublik Deutschland, 1984, 152; Die Kabinettsprotokolle 1951, bearb. von Ursula Hüllbüsch, 1988, 816. Günter Buchstab, Theophil Kaufmann (1888–1961), in: In Verantwortung vor Gott u. den Menschen. Christliche Demokraten im Parlamentarischen Rat 1948/49, 2008, 193-206.
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