Rutschke, Wolfgang Otto Martin 

Geburtsdatum/-ort: 27.11.1919; Heegermühle, Landkreis Oberbarnim
Sterbedatum/-ort: 12.08.1996; Sankt Augustin
Beruf/Funktion:
  • Verwaltungsjurist, MdB-FDP, Staatssekretär, Vorsitzender des Vorstands der Lastenausgleichsbank
Kurzbiografie: 1925-1939 Grundschule
1929-1937 Reformrealgymnasium Königs Wusterhausen, dann Köllnisches Gymnasium Berlin, Abitur
1939 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Berlin, (15.11) Soldat, 1940-1941 Studienurlaub, Fortsetzung des Jurastudiums an der Universität Breslau
1941 I. juristisches Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht in Breslau, Gerichtsreferendar
1941-1942 Flaksoldat, nach einer Verwundung Schwerkriegsbeschädigter, 1943 Entlassung aus der Wehrmacht wegen Dienstunfähigkeit
1943-1945 Referendarausbildung in Stuttgart, Karlsruhe und Liegnitz (Schlesien), 1945 (01.02.) Große Staatsprüfung für den höheren Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung vor dem Reichsprüfungsamt in Berlin, Regierungsassessor
1945 III.24. Landratsamt Halle/Saale, 1945-1946 Bezirkspräsidium Merseburg
1946 II.01. Regierungsassessor in der Landesdirektion des Innern in Karlsruhe, (18.03.) Vertreter des Landrats in Sinsheim/Elsenz, 1947 (01.08.) Landratsamt des Landkreises Mannheim in Weinheim
1948 Regierungsrat, Abordnung zur Stadtverwaltung Mannheim, Leiter des Wohnungs- und Gewerbeamtes
1948 Dr. jur. an der Universität Heidelberg (Dissertation: „Das Wahlmanöver in rechtlicher Beleuchtung“) bei Walter Jellinek; im gleichen Jahr Versetzung zum Landratsamt Mosbach
1948-1949 Stellvertretender Leiter des Württemberg-Badischen Landesamtes für Soforthilfe in Karlsruhe, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses beim Landesausgleichsamt, zeitweilige Abordnung zum Verwaltungsgerichtshof Württemberg-Baden, Außenstelle Karlsruhe (wissenschaftlicher Hilfsarbeiter)
1950-1957 Referent im Landesamt für Soforthilfe, ab 1953 in der Lastenausgleichsverwaltung in Karlsruhe; September 1950-Mai 1951 Studienaufenthalt in Los Angeles (USA)
1951 Eintritt in die FDP/DVP, 1953 Vorsitzender des FDP-Kreisverbands Karlsruhe-Land, 1963-1971 Vorsitzender des FDP-Stadtverbands Karlsruhe, Mitglied des FDP-Landesvorstands Baden-Württemberg, Mitglied des FDP-Bundesvorstands
1957-1971 FDP-MdB, Mitglied in den Ausschüssen für den Lastenausgleich, für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, für Atomenergie und Wasserwirtschaft, Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt, stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuß (1962, Fibag), Mitglied des Fraktionsvorstands und des Bundestagsvorstands, 1964-1971 Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarats (Straßburg) und der Versammlung der Westeuropäischen Union (Paris), stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses der Beratenden Versammlung, stellvertretender Vorsitzender der Liberalen Fraktion der WEU-Versammlung
1966-1970 Präsident des Zentralverbands der Fliegergeschädigten, Evakuierten und Währungsgeschädigten
1971 Ministerialdirektor im Bundesministerium des Innern in Bonn, Leiter der Abteilung Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
1971-1974 Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
1974-1984 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Lastenausgleichsbank in Bonn; 1980 Präsident des West-Ost-Kulturwerkes
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Auszeichnungen: 1966 Goldenes Versehrtensportabzeichen
1971 Goldene Ehrennadel des VdK
1979 Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1984 mit Stern
Verheiratet: 1. 1949 Karlsruhe, Elfriede, geb. Martin, gesch.
2. 1952 Karlsruhe, Ruth, geb. Lindovsky
Eltern: Paul (1889-1951), Rektor der Stadtschule in Königs Wusterhausen
Margarete, geb. Wetzke (1882-1984)
Geschwister: 4
Kinder: 1 aus 1. Ehe
2 aus 2. Ehe
GND-ID: GND/106488112

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 3 (2002), 333-336

Als Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum 1979 Rutschke das Große Verdienstkreuz überreichte, wies er darauf hin, daß sich durch die verschiedensten Ämter in dessen Laufbahn das Engagement für die Belange der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten wie ein roter Faden ziehe. In der Tat war dieser „rote Faden“ das Charakteristikum der in mancher Hinsicht ungewöhnlichen Laufbahn des geborenen Preußen und nachmaligen Wahlbadeners Rutschke. Daß die Hinwendung zu den vom Schicksal besonders Verfolgten und Geschlagenen auf eigenem persönlichen Erleben beruhte, darf vermutet werden: Der 22jährige Unteroffizier war nach einer schweren Verwundung gehbehindert, schwerkriegsgeschädigt. Dies hatte die für ihn positive Folge, daß er sein schon vor dem Krieg in Berlin begonnenes juristisches Studium in Breslau zu Ende führen konnte; nach der Rekordstudienzeit von 6 Trimestern, d. h. zwei Jahren, bestand er die erste Staatsprüfung und meldete sich wegen des Vorbereitungsdienstes für das große Staatsexamen nach Stuttgart um, da er dort Verwandte hatte. Nach Zerstörung der Ausbildungsbehörde in Stuttgart wurde er zur weiteren Ausbildung an das Innenministerium in Karlsruhe versetzt, und als dieses zerstört wurde, wurde er in das Regierungspräsidium nach Liegnitz (Schlesien) geschickt. Das zweite Examen legte er im Februar 1945 vor dem Reichsprüfungsamt in Berlin ab, in jenen Tagen, als die Rote Armee an der Oder stand und zum Sturm auf die Reichshauptstadt ansetzte. Aber auch in dieser letzten Phase des „Dritten Reiches“ funktionierte dessen Ministerialbürokratie: das Reichsministerium des Innern sandte den neuen Assessor Ende März als juristischen Sachbearbeiter in das Landratsamt Halle/Saale. In Merseburg sammelte er als stellvertretender Landrat erste und nachhaltige Erfahrungen mit der Nachkriegsnot. Süddeutschland blieb aber so etwas wie sein Traumziel, und seinem Gesuch vom 16. Oktober 1945 um Versetzung nach Karlsruhe, aus der sowjetischen in die amerikanische Besatzungszone, wurde entsprochen. Auch so etwas kam im vier- oder fünfgeteilten Nachkriegsdeutschland vor. Am 1. Februar 1946 trat er in der Landesdirektion des Innern in Karlsruhe seinen Dienst an und wurde zunächst mit Wahl- und Standesamtsangelegenheiten befaßt. Nach verschiedenen Stationen in den Landratsämtern Sinsheim/Elsenz, Weinheim, später Mosbach – zeitweise, infolge des damals häufigen Wechsels der Landräte wegen der Entnazifizierung, als Amtsleiter – und in der Stadtverwaltung Mannheim war 1948 ein zweiter Rekord in seiner Laufbahn fällig. Er wurde mit 29 Jahren zum Regierungsrat befördert und war der jüngste Inhaber dieses Amtes in Württemberg-Baden. Im gleichen Jahr promovierte er an der Universität Heidelberg, und das Examensergebnis „cum laude“ bei dem strengen akademischen Lehrer Walter Jellinek spricht für die Qualität der vorgelegten Dissertation, deren Titel „Das Wahlmanöver in rechtlicher Beleuchtung“ geradenwegs in eine Zukunft weist, die mit dem Eintritt in die FDP/DVP 1951 augenfällig werden sollte. Die beruflichen Erfahrungen in der folgenden Dekade, im Landesamt für Soforthilfe und dem Beschwerdeausschuß beim Landesausgleichsamt, von 1953 an in der Lastenausgleichsverwaltung in Karlsruhe, verschafften dem jungen Beamten jene genaue Kenntnis der komplizierten Materie, die ihn zum allseits anerkannten Experten, aber später auch zum respektierten Diskussionsredner im Bundestag machte. Dem Vertrauen seiner Parteifreunde verdankte er Berufungen in Leitungsämter der örtlichen, der Landes- und Bundesparteihierarchie. Als der FDP-Kreisvorsitzende Karlsruhe-Land – er wohnte mit seiner Familie in diesen Jahren in Karlsruhe, später in Burbach bei Marxzell im Albtal – und stellvertretende Bezirksvorsitzende Nordbaden 1957 fast einstimmig zum Bundestagskandidaten gewählt wurde, war dies die erste von vier Vertrauenskundgebungen – 1961, 1965 und 1969 folgten ähnliche –; bei allen vier Wahlen, in denen er kandidierte, erhielt er sichere Plätze auf der FDP-Landesliste.
Im Hohen Hause wurde Rutschke als Sprecher seiner Fraktion für alle sozialen Kriegsfolgefragen schnell bekannt. Die seinerzeit im Vordergrund stehenden Fragen des Lastenausgleichs, des Kriegsopferrechts, der Heimatvertriebenen, der Fliegergeschädigten und der DDR-Flüchtlinge kannte er aus langjähriger Befassung und setzte sich in den entsprechenden Ausschüssen und im Plenum kenntnisreich und mit Leidenschaft für gerechte Regelungen in allen Bereichen der Kriegsfolgengesetzgebung ein. Besonders trat er für die Gleichstellung der Kriegssachgeschädigten, der Vertriebenen und der Flüchtlinge ein. Er war bei vielen Verbesserungen des Lastenausgleichsgesetzes führend beteiligt, vor allem bei Verbesserungen der Hauptentschädigung und der Unterhaltshilfe, die in den jeweils nach harter Diskussion verabschiedeten Novellen des Gesetzes festgeschrieben wurden. In der Versorgung der drei Millionen Kriegsopfer stritt er mit Erfolg für die Angleichung der Renten an die Sätze des Unfallversicherungsgesetzes; in der ungerechten Behandlung der Kriegsopfer sah er eine Diffamierung des Soldatentums. Man müsse von der „wohlfahrtsmäßigen Armenfürsorge zu einem gerechten Entschädigungsprinzip kommen“, sagte er. Mit den Geschädigtenverbänden arbeitete er viele Jahre eng zusammen; schon 1958 wurde er in den Lastenausgleichsausschuß des Bundes der Vertriebenen berufen, und den Zentralverband der Fliegergeschädigten, Flüchtlinge und Währungsgeschädigten leitete er als Präsident bis 1970. Eine seiner besonderen Domänen war die Fragestunde des Bundestages, in der er „aus dem Stand“ (Lieselotte Funcke) mehr als einmal die Vertreter der Exekutive auf Grund seiner detaillierten Sachkenntnis in Verlegenheit brachte. Griffige Formulierungen standen ihm in der politischen Diskussion immer zu Gebote, und seine Eloquenz, die seiner eleganten Erscheinung entsprach, setzte er geschickt und zielbewußt ein. Das Sprechregister des Bundestags nennt z. B. in der 5. Wahlperiode 142 Interventionen des Abgeordneten Rutschke auf den verschiedensten Gebieten. Verschiedentlich wurde sein Name bundesweit genannt, so 1960 bei einem ebenso unglaublichen wie skandalösen Ereignis: ein vom Bundesernährungsministerium in die Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim bei Karlsruhe entsandter Wissenschaftler stellte dort, inmitten des größten deutschen Tabakanbaugebiets, Versuche mit dem sich schnell ausbreitenden Blauschimmelpilz an, und als ihm diese Experimente in der Anstalt selbst untersagt wurden, züchtete er solche Pilzkulturen auf dem Balkon seiner Karlsruher Privatwohnung. Erfolg: Die halbe Tabakernte des Jahres wurde unbrauchbar, Schaden: 30 Millionen DM. Nach einer erregten Debatte im Bundestagsplenum setzte sich Rutschke energisch und mit Erfolg für die Entschädigung der betroffenen Landwirte ein. Noch spektakulärer war die Rolle, die Rutschke im sogenannten Fibag-Ausschuß des Bundestages spielte. Dieser Untersuchungsausschuß befaßte sich mit angeblichen Dienstpflichtverletzungen des Bundesverteidigungsministers Franz Josef Strauß im Rahmen eines Wohnungsbauprojekts für die US-Armee. Die Ausschußmehrheit – CDU/CSU und FDP – beabsichtigte, die Beratungen in einem Zeitpunkt abzuschließen, als die gegen Strauß erhobenen Vorwürfe nach Rutschkes Meinung noch nicht ausreichend geprüft waren. In einem zwölfseitigen Exposé legte er dar, daß Bestimmungen der Strafprozeßordnung bei den Verhandlungen des Ausschusses ignoriert worden seien. Er überzeugte nicht nur seine Fraktion davon, daß nicht in dieser Weise verfahren werden könne, sondern auch die oppositionelle SPD-Fraktion, während der Koalitionspartner CDU/-CSU darauf beharrte, den schon vorliegenden Abschlußbericht des Ausschusses anzunehmen. Dagegen beantragte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ewald Bucher in der Bundestagssitzung vom 28. Juni 1962, den Bericht an den Ausschuß zurückzuverweisen; die Angelegenheit müsse völlig aufgeklärt werden. Der Bundestag stimmte mit 226:224 Stimmen Buchers Antrag zu; vier Parlamentarier enthielten sich. Nach langen Nachverhandlungen bescheinigte der Bundestag am 24. Oktober 1962 dem Verteidigungsminister mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, aber gegen die Stimmen der SPD, daß er seine Dienstpflichten nicht verletzt habe. Auch bei anderen Gelegenheiten stellte Rutschke die Unabhängigkeit seines Denkens unter Beweis. Als etwa ein interfraktionelles Gremium die Altersversorgung der Abgeordneten diskutierte, sprach er sich gegen eine „Staatsrente“ aus und wurde daraufhin zu weiteren Sitzungen des Gremiums nicht mehr eingeladen. Bekannt wurde seine Definition der Verfassung als „kodifiziertes Mißtrauen gegen die Inhaber der Macht“.
Rutschke war ein überzeugter „Europäer“. In der Beratenden Versammlung des Europarates und in der WEU-Versammlung arbeitete er intensiv mit. Dort rückte er bald, auch dank seiner Sprachkenntnisse, in leitende Funktionen ein. Gegenüber seinen internationalen Kollegen betonte er oft, daß auch nach den Ostverträgen die Wiedervereinigung das Hauptziel der deutschen Politik sei.
Viele waren überrascht, als Rutschke 1971 dem Angebot des Freundes und Bundesinnenministers Hans-Dietrich Genscher folgte, die Abteilung Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsgeschädigte seines Ministeriums zu übernehmen; aber Rutschke hatte schon bei Beginn seiner vierten Legislaturperiode erklärt, daß 16 Jahre im Bundestag genug seien. In der neuen Funktion auf Seiten der Exekutive fand er sich schnell zurecht, bewegte er sich doch auf vertrautem Gebiet und handelte es sich bei der Flüchtlingsabteilung des Bundesinnenministeriums praktisch um das frühere Bundesministerium für Flüchtlinge. Anders war es, als ihn das Bundeskabinett ein halbes Jahr später zum beamteten Staatssekretär im Bundesinnenministerium ernannte. Natürlich waren ihm auch die Bereiche Zentralabteilung, Verfassungsabteilung, Öffentliche Sicherheit, Bundesgrenzschutz, für die er damit zuständig wurde, gut bekannt; aber als sich zwei Jahre später die Gelegenheit bot, den Vorstandsvorsitz der Lastenausgleichsbank – einer Anstalt des öffentlichen Rechts – zu übernehmen, nahm er den eingangs zitierten roten Faden gern wieder auf und widmete sich im letzten Jahrzehnt seiner Laufbahn von neuem der wirtschaftlichen Eingliederung der durch den Krieg und seine Folgen Betroffenen. Die Lastenausgleichsbank habe diese Aufgabe „mit Bravour gelöst“, erklärte Bundesinnenminister Baum am 27. Juni 1979. In der Amtszeit Rutschkes wurde die Aufgabenstellung der Bank erheblich erweitert: neue Programme für Auswanderer und Zusiedler aus den osteuropäischen Staaten wurden entwickelt, ebenso für die langjährig auslandsansässigen Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrten. Insbesondere kümmerte sich Rutschke um die Förderung des Wohnungsbaus für kinderreiche Spätaussiedlerfamilien. Die Unabhängigkeit seines Instituts verteidigte er mit Erfolg. Die Lastenausgleichsbank leistete mit ihrer unbürokratischen Arbeitsweise und der Originalität ihrer Programme, aber auch dank der Sachkenntnis und Initiative ihres Vorstandsvorsitzenden wesentliche Beiträge zur Beseitigung vieler Kriegsfolgen und zur Integrierung der Vertriebenen und Flüchtlinge. Verläßlichkeit, Geradlinigkeit und Fairneß waren die bestimmenden Charakterzüge Rutschkes. Im Zentrum seines Lebenswerks standen die Menschen in Not.
Quellen: Politisches Archiv Wolfgang Rutschke (enthält u. a. sämtliche Bundestagsreden) im Besitz von Frau Ruth Rutschke, Sankt Augustin
Werke: (Auswahl) Gerechte Kriegsopferversorgung, in: Das freie Wort, Juli 1969; Dr. Georg Anders †, in: Die öffentliche Verwaltung, H. 12, Juli 1972; Auswirkungen der Ostverträge auf Individualrechte, in: Der Fachberater für Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte, Juli/August 1972; Vermögensrechtliche Auswirkungen der Ostverträge, in: A. Wolfgang Rutschke (Association for the Study of the Word Refugee Problem) – Bulletin, Vierteljahresschrift für Flüchtlingsfragen, September 1972; Aktuelle Probleme der Politik für die Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten, in: Der Fachberater, November 1972; von 1951-1971 viele Artikel in der Tages- und Parteipresse
Nachweis: Bildnachweise: in: Who’s who (Deutsche Ausgabe) 1987; Handbücher des Deutschen Bundestages von 1957, 1961, 1965, 1969, hg. von der Bundestagsverwaltung

Literatur: (Auswahl) Strauß – Kalt genießen, in: Der Spiegel vom 04.07.1962; Bundestagsabgeordneter Dr. Rutschke im Innenministerium, in: Schlesischer Gebirgsbote vom 01.10.1970; Wolfgang Rutschke neuer Staatssekretär, in: Süddeutsche Zeitung vom 21.05.1971; Tatkräftiger Einsatz für die Vertriebenen – Dr. Rutschke erhielt Großes Verdienstkreuz, in: Bonner Rundschau vom 28.11.1979; Staatssekretär a. D. Dr. Wolfgang Rutschke 60 Jahre, in: Der Schlesier vom 03.12.1979; Gerhart Rudolf Baum, Bundesminister des Innern, Aktuelle Aufgaben der Eingliederung von Flüchtlingen und Aussiedlern, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 01.12.1979; Großes Verdienstkreuz für Wolfgang Rutschke, in: Selbsthilfe, Organ der Fliegergeschädigten, Evakuierten, Währungsgeschädigten vom Februar 1980; zahlreiche Erwähnungen in der örtlichen und überregionalen Tagespresse zwischen 1951 und 1971
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