Peter, Josef Ignaz 

Geburtsdatum/-ort: 15.04.1789;  Achern
Sterbedatum/-ort: 19.09.1872;  Achern
Beruf/Funktion:
  • Jurist, Abgeordneter der Paulskirche, Revolutionär
Kurzbiografie:

1801–1806 nach der Volksschule in Achern Gymnasium des Prämonstratenserstifts Allerheiligen, nach dessen Auflösung 1803 ein Jahr in Baden-Baden, dann Mittelschule in Straßburg

1806–1808 Studium der Philosophie in Freiburg bei Rotteck

1808–1811 Jurastudium in Heidelberg, Freiburg und an der Académie de Droit in Straßburg, anschließend. I. jur. Staatsexamen, unbezahlter Staatsdienst

1813 II. jur. Staatsexamen, beide am Oberhofgericht in Rastatt, danach Rechtspraktikant

1818–1830 Bezahlter Rechtspraktikant, Assessor, 1822 Amtmann,

1828 Oberamtmann in den Bezirksämtern Achern, Offenburg, Weinheim und Mosbach

1830–1833 Ministerialrat im badischen Innenministerium

1833–1842 Oberhofgerichtsrat in Mannheim; 1839 Felddienstmedaille

1841–1842 Abgeordneter der II. Kammer der badischen Landstände; aufgrund Verweigerung des Urlaubs durch die Regierung jedoch an der Ausübung des Mandates gehindert, schließlich Rückgabe des Mandats

1842–1845 Obervogt und Amtsvorstand des Bezirksamtes Adelsheim; anschließend auf eigenen Wunsch beurlaubt bzw. in den Zustand der „Disponibilität“ versetzt

1845–1849 Abgeordneter der II. Kammer der badischen Landstände

1847–1848 Mitglied der Regierung des Mittelrheinkreises

1848 14.III. Regierungsdirektor der Regierung des Seekreises

1848 17.IV. „Statthalter“ Heckers in Konstanz; nach dem Scheitern des Aufstands Suspendierung Peters; Hochverratsverfahren durch die badische Regierung

1848–1849 Mitglied der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt; während der Mairevolution Mitglied des Landesausschusses der Volksvereine; zeitweilig Justizminister der revolutionären Regierung

1849–1862 Exil in Frankreich und der Schweiz; anschließend Amnestie und Rückkehr nach Achern

Weitere Angaben zur Person: Religion: römisch-katholisch
Verheiratet:

1823 (Offenburg) Maria Theresia, geb. Kirn


Eltern:

Vater: Franz (1759–1815), Landwirt und Kaufmann

Mutter: Maria Barbara, geb. Sartori (1759–1824), Hausfrau


Geschwister:

2


Kinder:

3; Franz, Emma und Marie

GND-ID: GND/116095024

Biografie: Michael Kitzing (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 7 (2019), 424-428

Die katholische Familie Peters gehörte in Achern zur lokalen Oberschicht und war immer kaisertreu gesinnt. Sein Vater war Landwirt mit Handelsbeziehungen nicht nur nach Straßburg sondern bis Frankfurt am Main. Die Mutter stammte aus einer Schultheißenfamilie in Herbolzheim.

Peter besuchte die Acherner Volksschule, bevor er 1801 bis 1803 ins Klostergymnasium des Prämonstratenserstifts Allerheiligen im Schwarzwald ging. Mit der Säkularisation der Klöster wurde Ende des Schuljahres 1803 auch diese Schule geschlossen, so dass Peter für ein Jahr auf das Lyzeum nach Baden-Baden wechselte. Ein ehemaliger Konventuale des Stifts Allerheiligen riet den Eltern Peters, ihren Sohn auf die neu geschaffene Mittelschule in Straßburg zu schicken, die streng militärisch organisiert war. Insgesamt 200 Schüler bildeten ein Bataillon, das in Kompanien unterteilt war. Die Schüler trugen Uniformen. Der gesamte Schulalltag war entsprechend, vom Weg ins Klassenzimmer, in die Speisesäle bis in die Schlafsäle wurde im Gleichschritt marschiert. Französisch war Unterrichtssprache. Peter fiel es besonders wegen der fehlenden Sprachpraxis zunächst schwer, sich einzugewöhnen. Er floh sogar aus der Schule nach Hause. Nach dem Wunsch der Eltern ist ihm in Straßburg dann doch noch ein erfolgreicher Schulabschluss gelungen. Er sprach nun fließend Französisch und war vom Gedankengut der Aufklärung und der Französischen Revolution geprägt. Auf Anregung des Präfekten des Unterelsasses, Vater eines Schulfreundes, sollte Peter sogar die französische Staatsbürgerschaft annehmen, was die Eltern aber verhinderten.

Ab 1806 studierte Peter dann Geschichte bei Karl von Rotteck (1775–1840) in Freiburg. 1808 wechselte er nach Heidelberg und studierte Jura. 1809 kehrte Peter nach Freiburg zurück. Ab 1810 studierte er an der Académie de Droit in Straßburg. Nachdem 1809 der Code Civil mit nur geringfügigen Änderungen als badisches Landrecht im jungen Großherzogtum eingeführt worden war, erschien es sinnvoll, das neue Recht in Frankreich zu studieren. Die beiden Staatsexamina legte Peter 1811 und 1813 beim Oberhofgericht Rastatt ab. Dann absolvierte er den unbesoldeten Vorbereitungsdienst. Während der Befreiungskriege 1814/1815 meldete Peter sich freiwillig zum Dienst in der badischen Landwehr und nahm an den Belagerungen Straßburgs teil, zuletzt als Stabskapitän.

Seine erste Stelle trat Peter 1818 als besoldeter Praktikant beim Bezirksamt Achern an, weitere Stationen waren 1819 Assessor, dann Amtmann beim Oberamt Offenburg. Schon damals erhielt Peter herausragende Beurteilungen, sodass er 1825 die Leitung des Bezirksamtes Weinheim übernehmen konnte, ab 1826 als Oberamtmann. Zwischen 1828 und 1830 bewährte er sich als Leiter des Bezirksamtes in Mosbach, wo „er eine Gemeinde beim Eisgang des Neckars und eine andere bei einer Feuersbrunst durch umsichtige und tatkräftige Hilfe vor größerem Schaden bewahrte“ (H. Schneider, Josef Ignaz Peter, 1986, S. 431). Mit gerade 41 Jahren wurde Peter 1830 Rat im badischen Innenministerium.

Die Pariser Julirevolution 1830 wirkte auch auf die badische Innenpolitik: Großherzog Leopold (1790–1852), der im gleichen Jahr seinem Vetter Ludwig I. (1763–1830) nachgefolgt war, entließ dessen konservatives Ministerium und ernannte Ludwig Georg Winter (1778–1838) zum Innenminister, der einen vorsichtig liberalen Kurs einschlug. Peter gehörte schon bald zum engsten Mitarbeiterkreis Winters und war u. a. an der Ausarbeitung einer neuen Gemeindeordnung beteiligt, die staatliche Aufsichtsrechte beschränkte und die Gemeindeautonomie stärkte. Er arbeitete auch an der neuen Zivilprozessordnung mit der Trennung von Justiz und Verwaltung und öffentlichen Verhandlungen. Vor allem aber steht der Name Peters 1832 mit der kurzen Phase der Pressefreiheit in Baden in Verbindung. Zwar garantierte die badische Verfassung von 1818 Pressefreiheit, tatsächlich aber wurden die entsprechenden Paragraphen auf der Grundlage der Karlsbader Beschlüsse von 1819 sistiert und seither fand auch in Baden eine Vorzensur für Druckerzeugnisse unter 20 Bogen statt.

Unter dem Eindruck der Julirevolution kam Innenminister Winter dann dem Wunsch der Kammer nach und erließ zum 1. März 1832 ein Pressegesetz, das die Zensur für alle Belange der badischen Innenpolitik abschaffte. Nach dem Hambacher Fest im Mai 1832 setzte jedoch im Umschwung eine neue Repressionswelle ein und der Deutsche Bund zwang das Großherzogtum, das gerade erlassene Pressegesetz wieder aufzuheben, wogegen Peter innerhalb der Verwaltung opponierte und sich am Ende weigerte, eine „Vollzugsordnung für ein von Grund auf verändertes Pressegesetz“ (F.-X. Vollmer, Josef Ignaz Peter, 1994, S. 237) zu entwerfen. Daraufhin wurde Peter bei unveränderten Bezügen ans Oberhofgericht Mannheim versetzt.

Da Peter so entschieden für die Pressefreiheit eingetreten war, hatte er den Ruf eines entschiedenen Liberalen und eines Vorkämpfers der Volksrechte erworben. Dies veranlasste die Wahlmänner des Bezirkes Kenzingen-Endingen, Peter die Nachfolge des 1840 gestorbenen Karl von Rotteck anzutragen. Peter wurde auch gewählt, die Regierung aber versagte ihm den Urlaub für die Teilnahme an den Verhandlungen des Landtages. Maßgebliche Persönlichkeit des Ministeriums war seit dem Tode Winters 1838 Friedrich Landolin von Blittersdorff (1792–1861), der an Peter und dem Freiburger Hofgerichtsrat Gerhard Adolf Aschbach (1793–1842) ein Exempel statuieren wollte und beiden den Urlaub für die Parlamentstätigkeit 1841/1842 versagte, was diese einschüchtern und auf die politische Linie der Regierung bringen sollte.

Darauf erklärte die Mehrheit der II. Kammer, sie könne der Regierung nicht zugestehen, Beamten als Abgeordneten den Urlaub zu verweigern. Es sei sogar Aufgabe der Regierung, Hindernisse zu beseitigen, die einer Teilnahme Aschbachs und Peters am Landtag entgegenstünden. Die bereits angesetzten Neuwahlen in den entsprechenden Wahlkreisen sollten unterbleiben. Die Kammer wünschte auch, die Wahlakten Peters zu prüfen. Diese Entschließung wies die Regierung mit dem Hinweis zurück, die Urlaubsverweigerung sei „Folge einer höchsten Entschließung“ gewesen. Zwar bemühte sich die II. Kammer daraufhin um eine Beschwerde über das Verhalten der Regierung beim Großherzog, scheiterte aber am Widerspruch der I. Kammer.

Es gab zwar eine weitere Debatte zur „Urlaubsfrage“, die Thematik trat aber während des Frühsommers 1841 in den Hintergrund. Tatsächlich kam es in den Wochen danach sogar zur Zusammenarbeit mit der Regierung. Am 5. August 1841 schlug die Situation wieder um, nachdem der Landtag vertagt worden war und der Großherzog in einem Manifest das ungebührliche Verhalten der Kammer in der Urlaubsfrage rügte und ausdrücklich die Regierungshaltung billigte. Anders als in der Verfassung geregelt war dieses Manifest aber nur durch den Großherzog firmiert und nicht durch einen verantwortlichen Minister gegengezeichnet.

Auch Peter trug dazu bei, dass sich der Urlaubsstreit wieder verschärfte. Im Dezember 1841 hatte ihn der Bürgermeister von Kenzingen aufgefordert, sein Mandat mit Rücksicht auf den Wahlkreis niederzulegen. Es gehe nicht an, dass der Wahlkreis Kenzingen-Endingen weiterhin nicht im Karlsruher Ständehaus repräsentiert sei. Peter trat daraufhin von seinem Mandat zurück, veröffentlichte aber den Schriftwechsel und beklagte in seinem Antwortschreiben an den Bürgermeister, dass es der Bevölkerung des Wahlbezirks an Prinzipientreue und „an Kraft, an Gemeinsinn und am politischen Takt“ (zit. nach A. Diesbach, Josef Ignaz Peter, 1985, S. 81) mangele, um in einer Auseinandersetzung um die Meinungsfreiheit der Beamten-Abgeordneten zum treuen und beharrlichen Verteidiger der Staatsgrundgesetzte zu werden. Wegen der Veröffentlichung des Schriftverkehrs wurde Peter erneut strafversetzt, dieses Mal als Obervogt nach Adelsheim, einem peripheren Bezirk des badischen Hinterlandes also. Auch die Amtsbezeichnung Obervogt war nach den Worten Peters „vergilbt“ (H. Schneider, Josef. Ignaz Peter, 1986, S. 436).

In der Kammer führte die Versetzung Peters erneut zu einer erregten Debatte, wobei die Liberalen die fehlende Unabhängigkeit der Staatsdiener, besonders der Justizbeamten, beklagten. Die Kammer verabschiedete eine Resolution, die das großherzogliche Manifest vom 5. August 1841 als verfassungswidrig bezeichnete, woraufhin Freiherr von Blittersdorff die Kammer auflöste und Neuwahlen ausschrieb. Statt der konservativen Mehrheit, die von Blittersdorff bezwecken wollte, dominierten aber die Liberalen danach noch deutlicher das Karlsruher Rondell. Bis 1845 blieb Peter als Obervogt in Adelsheim, übrigens mit unverändert hervorragenden dienstlichen Beurteilungen: sein Auftreten sei musterhaft, er genieße das Vertrauen der Bevölkerung. Dennoch wurde ihm verweigert, an eine leitende Stelle zurückzukehren. Erst 1845 erhielt er sechs Monate Urlaub, schließlich wurde er in den Zustand der „Disponibilität“ versetzt. Zwei Jahre später gehörte er endlich wieder der Regierung des Mittelrheinkreises in Rastatt an. Seit 1845 vertrat Peter außerdem den Wahlkreis Heidelberg im Rondell. Nach dem liberalen Wahlsieg 1842 trat von Blittersdorff zurück, wodurch auch die Urlaubsfrage erledigt war.

In der Kammer gehörte Peter zum linken Flügel der Liberalen. Er pflegte persönlichen Kontakt mit Friedrich Hecker (1811–1881) und unterstütze ihn auch beim Ausbruch der Märzrevolution, als dieser wünschte, dass die Märzforderungen sofort im Landtag diskutiert und beschlossen werden sollten.

Trotz dieser klaren Profilierung Peters entsandte ihn die Regierung Mitte März 1848 als Regierungsdirektor nach Konstanz in den unruhigen Seekreis. Der tüchtige Beamte sollte ausgleichend wirken, wofür die zur Verfügung stehende Zeit allerdings zu kurz war. Außerdem entfaltete Peter gleichzeitig parlamentarische Aktivitäten und nahm im März/April 1848 an der Versammlung von 51 überwiegend südwestdeutschen Liberalen in Heidelberg und anschließend am Frankfurter Vorparlament teil.

Als Friedrich Hecker und Gustav Struve (1805–1870) im Vorparlament mit ihren weiterreichenden demokratischen Forderungen nicht durchdrangen und beide nicht in den Fünfzigerausschuss zur Vorbereitung der Nationalversammlung gewählt wurden, entschlossen sie sich zur bewaffneten Aktion. Am 12. April 1848 verkündete Hecker in Konstanz die Republik, wovon ihn Peter vergeblich hatte abhalten wollen. Hecker indes ernannte ihn einen Tag später mit einem in Stockach erlassenen Dekret zu seinem Statthalter im Seekreis, was Peter erst abzulehnen versuchte. Auf Druck von Bürgermeistern und Gemeinderäten des Seekreises übernahm er am 17. März doch die Funktion, die nur einen Tag währte. Vor anrückenden bayerischen Truppen flüchtete Peter am Tag darauf ins Exil nach Kreuzlingen und mit der Niederlage Heckers bei Kandern am 20. März 1848 wurde nicht nur Hecker selbst, sondern auch Peter Gegenstand des öffentlichen Spotts. Eine Strophe des „Guckkastenlieds vom großen Hecker“ ist dem Statthalter Peter gewidmet.

Bis zum Mai 1849 hat die badische Regierung versucht, gegen Peter ein Gerichtsverfahren anzustrengen, was an dessen Immunität als Abgeordneter der Paulskirche für den Wahlkreis Überlingen letztlich scheiterte; denn das Parlament der Paulskirche war nicht bereit, dessen Immunität aufzuheben. Vorsichtshalber hielt sich Peter meist in der Schweiz oder in Straßburg auf und nahm an Sitzungen der Nationalversammlung nur selten teil, bekannte sich aber auch dort zur weit linksstehenden Fraktion Donnersberg. Anfang 1849 erkrankte Peter für mehrere Wochen an einem Nervenfieber und fiel aus. Während der Reichsverfassungskampagne hat er ganz auf sein Mandat zu Gunsten Joseph Ficklers (1808–1865) verzichtet.

Am 11. Mai begann der Aufstand von 1849 mit einer Versammlung des Landesausschusses der Volksvereine in Offenburg und der Meuterei in der Festung Rastatt. Der Landesausschuss sandte einen umfangreichen Forderungskatalog an den Großherzog: Freilassung der politischen Gefangenen, Auflösung der Kammer und Wahl einer Verfassunggebenden Versammlung. An die Spitze eines neuen Kabinetts sollten der Bruchsaler Anwalt Lorenz Brentano (1813–1891) und Peter treten. Beide Persönlichkeiten galten als Kompromisskandidaten, die sowohl für den Großherzog wie auch für den Landesausschuss der Volksvereine akzeptabel schienen. Der Großherzog floh jedoch aus Karlsruhe. Zwei Tage später kam es zur Bildung eines revolutionären Exekutivkomitees, in dem Peter wie später auch in der am 1. Juni 1849 gebildeten provisorischen Regierung die Leitung des Justizministeriums übernahm.

Am 6. Juni 1849 kam es zu Auseinandersetzungen unter den revolutionären Führern. Gustav Struve und sein „Club des entschiedenen Fortschritts“ revoltierte gegen Regierungschef Brentano, der sich dank der Karlsruher Bürgerwehr letztlich durchsetzte. Peter hatte versucht, im Konflikt zu vermitteln. Struve war überzeugt, Peter habe auf seiner Seite gestanden und nur nach außen Brentano unterstützt und damit zum Scheitern seines Aufbegehrens beigetragen. Als am 15. Juni die dritte revolutionäre Regierung gebildet wurde, gehörte Peter ihr nicht mehr an, war aber noch Mitglied der gerade erst gewählten Verfassunggebenden Versammlung. Dort wollte er einen Antrag einbringen, dass die monarchische Regierungsform abgeschafft sei und Baden offiziell zum Freistaat erklärt werde, wozu es wegen der preußischen Invasion nicht mehr kam.

Im Juli 1849 floh Peter zunächst nach Zürich, im Jahr darauf nach Straßburg und schließlich nach Paris, wo er vier Jahre verbrachte und u. a. junge deutsche Damen in französischer Konversation unterrichtete. Damals begann er auch, seine Jugenderlebnisse niederzuschreiben.

In Baden wurde Peter vom Hofgericht des Mittelrheinkreises in Bruchsal im April 1850 wegen Hochverrats zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt, ersatzweise zur Einzelhaft von sechs Jahren und elf Jahren gemeinen Zuchthauses. Schwerwiegender jedoch war eine Geldstrafe in Höhe von knapp 9 500 Gulden. Dieses Geld hatte sich Peter als Justizminister selbst bewilligt, wobei die Summe seinem Gehalt als Regierungsdirektor des Seekreises für die Zeit vom April 1848 bis Mai 1849 entsprach. Als Justizminister hatte Peter vorsorglich sein ganzes Vermögen seiner Frau überschrieben, was der badische Staat erst nicht anerkannte, sich aber dann doch mit Peters Frau auf die Rückzahlung von 3 000 Gulden einigte.

1854 zog Peter nach Frauenfeld zu seiner Tochter Emma, die dort einen Arzt geheiratet hatte. Dort war er vor der Auslieferung an Baden sicher. Mit Beginn der neuen Ära 1862 wurde er endlich amnestiert und konnte in seine Heimat zurückkehren. Er ersuchte nun darum, nachträglich in den Ruhestand versetzt zu werden, um zu einer Pension zu gelangen, was Baden anfangs ablehnte. Ab 1864 erhielt er dann ein Sustentationsgeld von jährlich 1 456 Gulden, was der Hälfte seines Ruhestandsgehaltes entsprach.

Im Urteil über Peter spalten sich die verschiedenen liberalen Richtungen ein weiteres Mal. Die nationalliberale Geschichtsschreibung hat Peter negativ bewertet: er sei so eitel wie unfähig gewesen. Zumindest Peters berufliche Beurteilungen sprechen da eine deutlich andere Sprache. Ludwig Häusser (1818–1867) meinte, Peter sei zu Unrecht zum Märtyrer stilisiert worden; denn er habe sich im April 1848 in gewissenloser Weise Hecker angeschlossen. Das Urteil von Peters Kabinettskollegen Amand Goegg (1820–1897) erscheint differenzierter. Goegg legt den Akzent auf seine hervorragenden fachlichen Kenntnisse und die unbestechliche Rechtstreue Peters, die ihn als Justizminister geeignet erschienen ließen. Allerdings habe es Peter wegen einer gerade überwundenen Erkrankung an revolutionärem Elan gefehlt, um Widerstände bei den Beamten seines Hauses zu brechen.

Die Historiographie hat lange Zeit das Wirken Peters aus den Augen verloren. Anders als Hecker wurden ihm keine Denkmäler gesetzt; sein Grabstein wurde bald abgeräumt und ist heute Teil der Friedhofsmauer in Achern-Fautenbach. Erst im Zusammenhang mit dem Gedenken an die 150. Wiederkehr der Revolution von 1848/49 hat sich die Historiographie intensiver mit Peter befasst. Seither wurde deutlich, dass Peters Prägung schon während seiner Schul- und Studienzeit in Straßburg durch das Gedankengut der Aufklärung geschah. Als Beamter in den ihm unterstellten Bezirksämtern und im Innenministerium war er durch umsichtige Geschäftsführung hervorgetreten. Zugleich fällt sein hohes Maß an Gerechtigkeitsliebe als Charakterzug auf. Neben der in der Jugend erworbenen fortschrittlichen Grundüberzeugung führten dann die wiederholt erfahrenen Zurücksetzungen im Amt dazu – hierin mag nationalliberale Kritik gegründet haben – dass er zum Revolutionär wurde. Mit 60 war er der mit Abstand Älteste in der Führungsriege der badischen Revolutionäre. Peter war kein Heißsporn, auch wenn er immer weit links stand, sondern gehörte mit Brentano zu den eher auf Ausgleich bedachten Kräften, womit er manchen radikaleren Mitstreiter enttäuscht hat. Unter den Vertretern des äußerst linken Flügels der Revolutionsriege mag er also als der gemäßigtste gelten.

Quellen:

GLA Karlsruhe 76/5817–5827, Personalakten Peter – Übersicht aller Archivalien zu Peter im GLA Karlsruhe und im StA Freiburg bei Heinrich Raab, Revolutionäre in Baden 1848/49, 1998, 698 f.

Werke: Jugend-Erlebnisse, Frauenfeld 1859, handschriftl. Manuskript, 3 Bde., in: StA Freiburg U 104.
Nachweis: Bildnachweise: Lithographie (1848) S. 422, Rosgartenmuseum Konstanz.

Literatur:

(Auswahl) Friedrich Hecker, Die Erhebung des Volkes in Baden für die deutsche Republik im Frühjahr 1848, 1848; Gustav Struve, Geschichte der drei Volkserhebungen in Baden, 1849; Ludwig Häusser, Denkwürdigkeiten zur Geschichte der badischen Revolution, 1851; Amand Goegg, Nachträgliche authentische Aufschlüsse über die badische Revolution von 1849, deren Entstehung, politischen und militärischen Verlauf, 1876; Karl Schriever, Zur Geschichte der Familie Peter in Achern und Bühl, 1915; Eugen Beck, Die Revolution 1848/49 und das Acherner Geschlecht Peter, in: Die Ortenau 35, 1955, 9–17; Karl Jörger, Schicksale ehemaliger Achtundvierziger, in: Die Ortenau 43, 1963, 235–262; Wolfgang von Hippel, Friedrich Landolin Karl von Blittersdorff, 1791–1861, 1967; Alfred Diesbach, Josef Ignaz Peter – eine Episode aus einem an Wechselfällen reichen Leben, in: Konstanzer Almanach 26, 1980, 62–70; ders., Josef Ignaz Peter : 1789–1872; ein Opfer des badischen Urlaubsstreits 1840, in: Ekkhart 1985, 73–85; Hans-Peter Becht, Die badische II. Kammer und ihre Mitglieder 1819 bis 1841/1842, 1985, 487; Hugo Schneider, Die Klosterschule von Allerheiligen: aus den Jugenderinnerungen des ehemaligen Regierungsdirektors von Konstanz Josef Ignaz Peter, in: Die Ortenau 66, 1986, 348–356; ders., Josef I. Peter, ein Achtundvierziger aus Achern, in: Die Ortenau 66,1986, 427–453; Manfred Hörner, Die Wahlen zur badischen II. Kammer im Vormärz 1819–1947, 1987; Franz-Xaver Vollmer, Josef I. Peter: Regierungsbeamter und Revolutionär, in: Lebensbilder aus Baden-Württemberg 18, 1994, 224–249; Wolfram Angerbauer (Red.), Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden und Württemberg 1810 bis 1972, 1996, 438 f.; Reiner Haehling von Lanzenauer, Frühe Jahre eines späten Revolutionärs: aus der Jugendzeit von Josef Ignaz Peter, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt und des Kurortes Baden-Baden 30, 1997, 9–22; Gerhard Lötsch, Bis dass die Freiheit aufersteht, Vormärz und Revolution in Stadt und Amt Achern, 1998; Reiner Haehling von Lanzenauer, Josef Ignaz Peter, Regierungsdirektor und Revolutionär, 1998; Wolfgang von Hippel, Revolution im deutschen Südwesten, 1998; Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Archivare im Städtetag Baden-Württemberg (Hg.), Revolution im Südwesten. Stätten der Demokratiebewegung 1848/49 in Baden-Württemberg, 1998, 45 f.; Gerhard Lötsch, Der Briefnachlass Josef Ignaz Peters, Justizministers der badischen Revolutionsregierung, in: ZGO 148, 2000, 319–332; Hans-Peter Becht, Bad. Parlamentarismus 1819 bis 1870, 2010; http://www.bad-bad.de/gesch/i_peter.htm (eingesehen am 23.10.2018).

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