Huber, Ernst Rudolf 

Geburtsdatum/-ort: 08.06.1903; Oberstein an d. Nahe (heute: Idar- Oberstein)
Sterbedatum/-ort: 28.10.1990;  Freiburg im Breisgau
Beruf/Funktion:
  • Staatsrechtler und Verfassungshistoriker
Kurzbiografie: 1921 IV Abitur in Oberstein, dann Studium d. Geschichte, Philosophie u. Literaturwissenschaft in Tübingen, ab WS 1922/23 d. Nationalökonomie u. Rechtswissenschaft in München u. 1924 bis 1926 in Bonn, Abschluss mit Staatsexamen
1926 I 10 Promotion zum Dr. iur. bei Carl Schmitt (1888–1985): „Die Garantie d. kirchlichen Vermögensrechte in d. Weimarer Verfassung“
1930 III 18 nach juristischem Vorbereitungsdienst mit Stationen in Oberstein, Birkenfeld, Koblenz, Bonn u. Köln Assessorexamen in Oldenburg, Beamter auf Widerruf
1931 VII 22 Habilitation bei Heinrich Göppert (1867–1937): „Wirtschaftsverwaltungsrecht“, Privatdozent mit Venia legendi für Staats- u. Verwaltungsrecht, Staatskirchenrecht, Arbeits- u. Wirtschaftsrecht in Bonn
1933 IV u. V Lehrstuhlvertretung in Kiel; NSDAP Mitglied-Nr. 3. 144.494
1933 X rückwirkend zum 1.August Lehrstuhl für Öffentliches Recht an d. Univ. Kiel
1937 X Lehrstuhl für Öffentliches Recht an d. Univ. Leipzig
1941 VI Lehrstuhl für Verfassungs- u. Verwaltungsrecht an d. Reichsuniv. Straßburg
1944/45 Lehrstuhlvertretung an d. Univ. Heidelberg
1952 Lehrauftrag an d. Univ. Freiburg, zunächst nur für Verfassungsgeschichte, später auch für Wirtschaftsrecht u. Völkerrecht
1957 IV Lehrstuhl für Öffentliches Recht an d. Hochschule für Sozialwissenschaften Wilhelmshaven
1962 IV Lehrstuhl für Öffentliches Recht an d. Univ. Göttingen (nach Überführung d. Hochschule in Wilhelmshaven)
1968 IX Emeritierung
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.-luth.
Auszeichnungen: Ehrungen: Honorarprofessor an d. Univ. Freiburg (1956); Mitglied d. Akad. d. Wissenschaften zu Göttingen (1967)
Verheiratet: 1933 (Berlin) Tula, geb. Simons (1905–2000), Dr. iur., Rechtsanwältin
Eltern: Vater: August Rudolf (1868–1943), Kaufmann
Mutter: Helene, geb. Wild (1874–1955)
Geschwister: 3; Otto (1905–1987), Max (1908–1944) u. Heinz (1914–1945)
Kinder: 5;
Konrad (1934–2006), Dr. iur., Rechtsanwalt,
Ulrich (geboren 1936), Prof. Dr. iur., Zivilrechtler an d. Univ. Bonn,
Albrecht (geboren 1938), Priv.-Doz. Dr. rer. nat., Physiker an d. Univ. Kiel,
Gerhard (geboren 1939), Dr. iur., Syndikusanwalt,
Wolfgang (geboren 1942), Prof. Dr. theol., Theologe an den Univ. Marburg u. Heidelberg, Landesbischof von Berlin-Brandenburg (1994–2009) u. Vorsitzender d. Rates d. EKD (2003–2009)
GND-ID: GND/118707450

Biografie: Ewald Grothe (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 6 (2016), 192-195

Huber zählte zur sogenannten Kriegsjugendgeneration, die den I. Weltkrieg miterlebt hatte, aber nicht mehr für den Fronteinsatz herangezogen wurde. Die durch Krieg und Revolution tief verunsicherten Angehörigen dieser Alterskohorte suchten für ihre Lebensplanung nach politischer Orientierung, wirtschaftlicher Sicherheit und gesellschaftlicher Anerkennung, die ihnen die politisch zerklüfteten und ökonomisch prekären Verhältnisse der Weimarer Republik nicht bieten konnten. Huber schloss sich einem Zweig der Jugendbewegung an, dem Nerother Wandervogel. Der hier gepflegte Gemeinschaftsgedanke blieb für ihn zeitlebens prägend. Politisch enttäuscht von den permanenten Krisen der jungen Demokratie, gehörte Huber gegen Ende der 1920er-Jahre zu den nationalkonservativ-ständestaatlichen Kritikern der Weimarer Republik, die unter der Bezeichnung „Konservative Revolutionäre“ zusammengefasst werden. Er veröffentlichte zahlreiche Besprechungen, Aufsätze und Essays in Zeitschriften wie dem „Ring“ oder dem „Deutschen Volkstum“, in denen er mit politischen und juristischen Zeitdiagnosen hervortrat. Seine Bonner Dissertation und die ersten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bis 1930 waren dem Staatskirchenrecht gewidmet. Mit dem Wechsel ins Bonner Industrierechtliche Seminar von Heinrich Göppert (1867–1937) verbanden sich eine Verlagerung seines Forschungsschwerpunktes und die Wahl seines Habilitationsthemas, einer überblicksartigen Darstellung eines noch jungen Rechtsgebiets: des „Wirtschaftsverwaltungsrechts“. Zur gleichen Zeit variierte er im Rahmen einer Sammelbesprechung den Verfassungsbegriff seines Doktorvaters Carl Schmitt. Zugleich intensivierte sich der persönliche und briefliche Kontakt zwischen akademischem Lehrer und Schüler. Nach dem „Preußenschlag“ der Regierung von Papen vom Juli 1932 unterstützte Huber Schmitt im Prozess Preußens gegen das Reich vor dem Leipziger Staatsgerichtshof. Durch den in Berlin lehrenden Schmitt kam Huber zudem in Kontakt mit politisch einflussreichen Kreisen im Umfeld der Weimarer Präsidialregime von Papen und Schleicher. Im November 1932 beriet Huber als Adlatus von Schmitt führende Militärs in Berlin zur Frage eines möglichen Staatsstreichs. Außerdem zählte der Bonner Privatdozent nach seinen staats- und wirtschaftsrechtlichen Forschungen zum engen Favoritenkreis für eine Berufung auf die nächste freiwerdende Professur im Öffentlichen Recht.
Das Jahr 1933 brachte für Huber gleich in mehrfacher Hinsicht private, politische und berufliche Veränderungen. Der Regimewechsel zum Nationalsozialismus motivierte ihn, an der „Erneuerung“ von Staat und Rechtsordnung aktiv mitzuwirken. Er erhielt im Mai eine Vertretung und im Oktober endgültig den Lehrstuhl an der „Stoßtrupp-Fakultät“ der „Grenzland-Universität“ Kiel, war zum 1. Mai der NSDAP beigetreten und hatte im Juli mit Tula Simons die einstige Mitarbeiterin seines Doktorvaters und Tochter des früheren Reichsaußenministers und Reichsgerichtspräsidenten Walter Simons (1861–1937) geheiratet. Zwischen 1934 und 1942 gingen aus der Ehe, die Martin Niemöller (1892–1984) in der Dahlemer Dorfkirche getraut hatte, fünf Söhne hervor.
In seinen Kieler Jahren bis 1937 entfaltete Huber rege wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Aktivitäten, sei es als Reformer der juristischen Studienordnung und Initiator einer neuen Lehrbuchreihe, sei es als Erneuerer der Rechtswissenschaft aus dem Geist des Nationalsozialismus, der sogenannten „Kieler Schule“, oder bis 1944 als Hauptherausgeber der traditionsreichen „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft“. Er legte mehrere programmatische Broschüren und Aufsätze vor, die zur Etablierung einer „Neuen Rechtswissenschaft“ beitragen sollten. Durch sein 1937 erschienenes Lehrbuch zum Verfassungsrecht („Verfassung“), das er 1939 deutlich erweitert publizierte, etablierte Huber sich als einer der „Kronjuristen“ des „Dritten Reiches“ und trat zugleich aus dem Schatten von Carl Schmitt heraus. Er unterschied sich von seinem Doktorvater vor allem darin, dass er als Neuhegelianer dem Staat eine wichtige Rolle zumaß, die Verfassung anders definierte und Schmitts ausgeprägten Antisemitismus nicht teilte. Gleichwohl versuchte er mit seiner Darlegung dem Regime eine Art ungeschriebene Verfassung zu geben und es damit staatsrechtlich zu stabilisieren und zu legitimieren.
Der Wechsel an die Universität Leipzig und in die Stadt der obersten Reichsgerichte bedeutete eine erneute Verlagerung von Hubers Forschungsschwerpunkten. Jetzt traten seine historischen Interessen stärker zutage, indem 1938 eine Monographie zur Militärverfassungsgeschichte („Heer und Staat in d. dt. Geschichte“) erschien, der eine Reihe von ideengeschichtlichen Aufsätzen folgte. Huber entwarf in diesen Jahren zudem erste Grundgedanken einer umfassenden Darstellung zur deutschen Verfassungsgeschichte, welche die verschiedenen Teilgebiete der Staats-, Wirtschafts-, Kirchen- und Ideengeschichte überwölben sollte. Hubers Wechsel an die 1941 neugegründete Reichsuniversität Straßburg im eroberten Elsass muss auch als Zeichen ungebrochener Loyalität gegenüber dem Nationalsozialismus gewertet werden. Es war für ihn aber auch eine Rückkehr in die rheinische Region und in ein „reichsdeutsches Kernland“. Huber baute die dortige Juristische Fakultät maßgeblich auf, wobei er aber weniger auf die NS-Gläubigkeit seiner neuen Kollegen als auf deren fachliche Qualität achtete. Außerdem beteiligte er sich am „Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften“ und gab 1942/43 zwei Bände mit dem Titel „Idee und Ordnung des Reiches“ zum Staats- und Völkerrecht heraus. Seine ideengeschichtlichen Aufsätze fasste er in einem umfangreichen, aber ungedruckt gebliebenen Manuskript zur Geschichte des „deutschen Staatsdenkens von Leibniz bis Hegel“ zusammen. Die Kriegsentwicklung verfolgte Huber jedoch mit Sorge. Auch aus rechtstheoretischer Sicht ging er auf vorsichtige Distanz zum „Maßnahmenstaat“ des Nationalsozialismus. Ohne seine Zustimmung zum Regime grundsätzlich in Frage zu stellen, erkannte er Deformationen der Jurisprudenz und pflegte persönlichen Umgang mit regimekritischen oder zum NS-Widerstand zählenden Gelehrten. Vor den heranrückenden amerikanischen Truppen flüchtete Huber Ende November 1944 aus Straßburg und kam mit einer von seinem Freund, dem Staatsrechtler Ernst Forsthoff (1902–1974), vermittelten Lehrstuhlvertretung für das WS 1944/45 an der Universität Heidelberg unter.
Im März 1945 traf Huber bei seiner Familie im Hochschwarzwalddorf Falkau ein, wo sie wenige Monate vor und in den ersten Jahren nach Kriegs - ende im Haus des Leipziger und Straßburger Historikerkollegen Hermann Heimpel (1901–1988) wohnten, bevor sie 1949 nach Freiburg umzogen. Durch die Schließung der Straßburger Universität hatte Huber seinen Lehrstuhl verloren. Die aus der gravierenden NS-Belastung resultierenden zwölf Jahre bis zur Rückkehr in die universitäre Welt deutete Huber in seinen Briefen als „Karenzzeit“. In den unmittelbaren Nachkriegsjahren sorgte seine Frau als Rechtsanwältin in Freiburg für das Familieneinkommen. Währenddessen ging Huber kleinen Tätigkeiten wie der Redaktionsarbeit beim „Archiv des öffentlichen Rechts“ nach, setzte seine verfassungsgeschichtlichen Studien fort und kümmerte sich um die beiden jüngsten Söhne. Seine exponierte Stellung als einer der wichtigsten Staatsrechtslehrer der NS-Zeit führte nicht nur zu einem aufreibenden Entnazifizierungsverfahren, das allerdings mit der Einstufung als „Mitläufer“ relativ milde endete, sondern auch zu einer vergleichsweise langen Wartezeit bis zur endgültigen Rückkehr auf einen universitären Lehrstuhl. Aus der Staatsrechtslehrervereinigung blieb er bis 1956 ausgeschlossen. Nach beruflichen Zwischenstationen wie einem Lehrauftrag und einer Honorarprofessur an der Universität seines Wohnortes Freiburg wurde er erst 1957 an die winzige Hochschule für Sozialwissenschaften in Wilhelmshaven-Rüstersiel berufen. Durch die Schließung dieses Standortes und die Überleitung der Hochschule an die Universität Göttingen 1962 verbrachte Huber die letzten Jahre als Hochschullehrer bis zu seiner Emeritierung 1968 an einer renommierten Fakultät, in der er etlichen früheren Kollegen aus Kiel und Leipzig begegnete.
Von staatsrechtlichen Publikationen hielt sich Huber nach 1945 nahezu fern. Er konzentrierte sich in den frühen 1950er-Jahren auf die Überarbeitung und Ergänzung seines „Wirtschaftsverwaltungsrechts“ sowie auf einige wirtschaftsrechtliche Gutachten und Schriften zum Kulturstaat. Sein Hauptaugenmerk lag jedoch auf der Ausarbeitung und Veröffentlichung von sieben voluminösen Textbänden zur „Deutschen Verfassungsgeschichte seit 1789“, die – von mehrbändigen Dokumentationen zur Verfassungsgeschichte und zum Staatskirchenrecht im 19. und 20. Jahrhundert begleitet – zwischen 1957 und 1984 erschienen. Mit diesem Mammutwerk von über 7700 Seiten Umfang erwarb sich Huber allgemeine Anerkennung bei Juristen und noch mehr bei Historikern. Gleichwohl war die enzyklopädisch ausgearbeitete und auf den monarchischen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts fixierte Deutung der deutschen Verfassungsgeschichte umstritten. In den 1960er-Jahren entstand daraus eine die deutsche Geschichtswissenschaft über Jahrzehnte beschäftigende Kontroverse mit dem Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde (geboren 1930), der seinerseits auf die Konstitutionalismus-These Carl Schmitts aus den 1930er-Jahren zurückgriff. Hubers Darstellung schloss bezeichnenderweise mit dem Jahr 1933. Seine „Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789“ wurde als Büßerwerk angesichts des NS-Engagements ihres Verfassers gedeutet.
Huber war mit seiner Familie seit 1949 in Freiburg zu Hause und pendelte in den Semesterzeiten nach Wilhelmshaven und Göttingen. In den letzten Jahrzehnten wohnte er im Freiburger Stadtteil Zähringen, wo er 1990 auch beerdigt wurde.
Quellen: BA Koblenz N 1505, Nachlass Huber.
Werke: Bibliographie in: T. Huber-Simons/A. Huber, Bibliographie d. Veröffentlichungen von Ernst Rudolf Huber, in: E. Forsthoff/W. Weber/ F. Wieacker (Hgg.), Fs. für Ernst Rudolf Huber zum 70. Geburtstag am 8. Juni 1973, 1973, 385-416, Ergänzungen in: E. Grothe (Hg.): Carl Schmitt – Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel 1926–981. Mit ergänzenden Materialien, 2014, 590-592 (Bibliographie d. Veröffentlichungen seit 1973). – (Auswahl): Die Garantie d. kirchlichen Vermögensrechte in d. Weimarer Verfassung. Zwei Abhandlungen zum Problem d. Auseinandersetzung von Staat u. Kirche, 1927; Verträge zwischen Staat u. Kirche im Dt. Reich. 1930; Das Dt. Reich als Wirtschaftsstaat, 1931; Reichsgewalt u. Staatsgerichtshof, 1932; Wirtschaftsverwaltungsrecht. Institutionen d. öffentlichen Arbeits- u. Unternehmensrechts, 1932/2. Aufl. 2 Bde. 1953/54; Die Gestalt d. dt. Sozialismus, 1934; Vom Sinn d. Verfassung, 1935; Wesen u. Inhalt d. politischen Verfassung, 1935; Friedrich Christoph Dahlmann u. d. dt. Verfassungsbewegung, 1937; Verfassung, 1937, 2. Aufl. als Verfassungsrecht d. Großdeutschen Reiches, 1939; Heer u. Staat in d. dt. Geschichte, 1938/2. Aufl. 1943; Verfassungskrisen d. Zweiten Reiches, 1940; Bau u. Gefüge d. Reiches, 1941; Aufstieg u. Entfaltung d. dt. Volksbewusstseins, 1942; (Hg.) Idee u. Ordnung d. Reiches, 2 Bde., 1942/43; Goethe u. d. Staat, 1944; (Hg.) Quellen zum Staatsrecht d. Neuzeit. 2 Bde., 1949–1951; Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, 8 Bde., 1957–1991; (Hg.) Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. 3 Bde., 1961–1966/5 Bde., 3. Aufl. 1978–1992/1997; Selbstverwaltung d. Wirtschaft, 1958; Zur Problematik d. Kulturstaats, 1958; Nationalstaat u. Verfassungsstaat. Studien zur Geschichte d. modernen Staatsidee, 1965; mit Wolfgang Huber (Hg.), Staat u. Kirche im 19. u. 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte d. dt. Staatskirchenrechts. 5 Bde., 1973–1995; Bewahrung u. Wandlung. Studien zur dt. Staatstheorie u. Verfassungsgeschichte, 1975.
Nachweis: Bildnachweise: Foto (1972), in: Baden-Württembergische Biographien 6, S. 185, PrivatA Dr. Gerhard Huber (Freiburg).

Literatur: E. Grothe, Über d. Umgang mit Zeitenwenden. Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber u. seine Auseinandersetzung mit Geschichte u. Gegenwart 1933 u. 1945. In: Zs. für Geschichtswissenschaft 53, 2005, 216-235; ders., Zwischen Geschichte u. Recht. Dt. Verfassungsgeschichtsschreibung 1900–1970, 2005; ders., „Strengste Zurückhaltung u. unbedingter Takt“. Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber u. d. NS-Vergangenheit. In: E. Schumann (Hg.), Kontinuitäten u. Zäsuren. Rechtswissenschaft u. Justiz im ‚Dritten Reich‘ u. in d. Nachkriegszeit, 2008, 327-348; ders., Ernst Rudolf Huber (1903–1990). Rechtswissenschaftler. In: Landschaftsverband Rheinland (Hg.), Internetportal Rheinische Geschichte. Rheinische Köpfe, 2010. Unter: www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/H/Seiten/ErnstRudolfHuber.aspx; ders. (Hg.), Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, 2015; C. Gusy, Ernst Rudolf Huber (1903–1990) – vom neohegelianischen Staatsdenken zur etatistischen Verfassungsgeschichte. In: P. Häberle u.a. (Hgg.), Staatsrechtslehrer d. 20. Jh.s. Deutschland, Österreich, Schweiz, 2015, 641-653; M. Jürgens, Staat u. Reich bei Ernst Rudolf Huber. Sein Leben u. Werk bis 1945 aus rechtsgeschichtlicher Sicht, 2005; M. Maetschke, Ernst Rudolf Huber. Im Schatten Carl Schmitts – Ernst Rudolf Hubers Bonner Jahre 1924–1933. In: M. Schmoeckel (Hg.), Die Juristen d. Univ. Bonn im Dritten Reich, 2004, 368-386; U. Morgenstern, Die riskante „Rückkehr in d. gesegnete rheinische Land“. Über Ernst Rudolf Hubers sächsische u. elsässische Jahre u. deren Darstellung in seinen „Straßburger Erinnerungen“. In: ders. R. Lambrecht (Hgg.), „Kräftig vorangetriebene Detailforschungen“. Fs. für Ulrich von Hehl zum 65. Geburtstag, 2012, 243-273; R. Walkenhaus, Konservatives Staatsdenken. Eine wissenssoziologische Studie zu Ernst Rudolf Huber, 1997.
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