Kaufmann, Arthur 

Geburtsdatum/-ort: 10.05.1923;  Singen (Hohentwiel)
Sterbedatum/-ort: 11.04.2001; München
Beruf/Funktion:
  • Strafrechtslehrer und Rechtsphilosoph
Kurzbiografie:

1940/1941 Kriegsabitur, d. h. Abgangszeugnis mit Reifevermerk, am altsprachl. Gymnasium in Mainz; anschließend Reichsarbeitsdienst und kurzzeitig Studium der Physik und Mathematik an der Universität Frankfurt am Main

1941–1945 Kriegsdienst bei der Luftwaffe; im März 1945 Kopfverwundung bei einem Flugzeugabsturz

1945 Begegnung mit Gustav Radbruch (1878-1949), daraufhin Studium der Rechtswissenschaft

1949 Promotion bei Radbruch: „Das Unrechtsbewusstsein in der Schuldlehre des Strafrechts“

1952–1957 Richter am Landgericht Karlsruhe

1957–1960 Wissenschaftlicher Rat an der Universität Heidelberg

1960 Habilitation: „Das Schuldprinzip“

1960–1969 ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität des Saarlandes

1969–1989 IV. 1 ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität München

Weitere Angaben zur Person: Religion: römisch-katholisch
Auszeichnungen: Ehrungen (Auswahl): Dr. iur. h. c. der Keio Universität Tokio (1970); ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (1980); Dr. iur. h. c. der Universität Athen (1987); Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (1991); Dr. phil. h. c. der Yeshiva Universität New York (1998); Dr. phil. h. c. der Universität Sydney (1998); Dr. theol. h. c. der Katholischen Universität Lublin (1998); Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2000).
Verheiratet:

1949 (Heidelberg) Dorothea, geb. Helffrich (1925–2018)


Eltern:

Vater: Edmund (1893-1953), Politiker

Mutter: Elisabeth, geb. Gsell (1895–1942)


Geschwister:

4; Josefa (geb. 1921), Karl-Rudolf (geb. 1925, vermisst seit 1944), Elisabeth (geb. 1929) und Fritz-Joachim (1934–1985); außerdem aus II. Ehe des Vaters 2 Halbgeschwister: Veronika (1944–1962) und Christian (geb. 1946)


Kinder:

4; Thomas (geb. 1950), Gabriele (geb. 1952), Mechthild (geb. 1954) und Judith (geb. 1962)

GND-ID: GND/118721267

Biografie: Stefan Grote (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 7 (2019), 280-284

Die Strafrechtswissenschaft ist traditionell sehr eng mit der philosophischen Reflexion verwoben, und Kaufmann repräsentiert diese Verbindung in besonderer Weise. Vornehmlich wegen seiner Leistungen im Bereich der Rechtsphilosophie gehört dieser Denker, der in einem Nachruf als „Wissenschaftler von Weltgeltung“ gewürdigt wurde (Hassemer, NJW 2001, 1701), zu den herausragenden Persönlichkeiten der deutschen Jurisprudenz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Seit dem Abklingen der „Naturrechtsrenaissance“ hat Kaufmann die Entwicklung der Rechtsphilosophie maßgeblich mitgestaltet und geprägt.

Sein vielseitiges Werk umfasst hunderte von Veröffentlichungen, die auch in zahlreiche Fremdsprachen übersetzt wurden, vor allem ins Japanische. Ein vollendetes Theoriegebäude hat der Gelehrte aber nicht hinterlassen. In seinem wissenschaftlichen Oeuvre zeigt sich vielmehr ein langer Denkweg, der einige Wendungen aufweist; denn Kaufmann war stets bereit, die geistigen Strömungen der Zeit zu berücksichtigen, neue Gedanken aufzunehmen und bisherige Positionen zu revidieren. Ein Sammelband trägt daher den bezeichnenden Titel „Rechtsphilosophie im Wandel“.

Essenzielle Einsichten vermochte Kaufmann aphoristisch auf den Punkt zu bringen. In seiner Gedächtnisrede für den ermordeten Bürgerrechtler Martin Luther King findet sich z. B. die Sentenz: „Das Wesen des Rechts ist Widerstand gegen das Unrecht.“ (Rechtsphilosophie im Wandel, 2. Aufl. 1984, S. 256) Dieser Satz enthält in nuce Kaufmanns Lehre vom legitimen Ungehorsam, und hier klingt auch der biographische Hintergrund seines Lebenswerkes an: Wegen der frühen Erfahrungen in einer Diktatur wurde sein Philosophieren von der Frage geleitet, wie der Prozess der Rechtsverwirklichung gedacht werden muss, um Willkür zu verhindern.

Im Jahr seiner Geburt in Singen am Hohentwiel wurde der Vater zum Bürgermeister dieser Stadt gewählt, und seit 1929 gehörte der Volkswirt auch dem Badischen Landtag an. Aus diesen Ämtern wurde der Zentrumspolitiker 1933 vom NS-Regime verdrängt. Der Verfemte zog mit seiner Familie nach Mainz, wo er ein neues Auskommen als Buchhändler finden konnte. Für den kath. Widerstand verfasste er heimlich Flugschriften.

Nach der Grundschule in Singen besuchte Kaufmann in Mainz das humanistische Gymnasium. Als der Primaner im Dezember 1940 zum Reichsarbeitsdienst eingezogen wurde, erhielt er ein Abschlusszeugnis mit Reifevermerk. Im Frühjahr 1941 schrieb sich Kaufmann an der Universität Frankfurt am Main für die Fächer Physik und Mathematik ein, aber schon im August wurde er zur Luftwaffe einberufen. Anfang 1942 verstarb seine Mutter, und im Oktober 1944 verlor sich die Spur seines Bruders Karl-Rudolf für immer in den Wirren des Krieges. Im März 1945 erlitt Kaufmann bei einem Flugzeugabsturz über Dänemark eine schwere Kopfverletzung, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes führte.

Als Kaufmann aus britischer Kriegsgefangenschaft entlassen wurde, konnte er das Physik-Studium nicht mehr fortsetzen, da seine Verwundung instrumentelles Beobachten unmöglich machte. Um ein neues Studienfach zu finden, das seinen Neigungen entsprechen könnte, besuchte der bildungshungrige Kriegsheimkehrer im Herbst 1945 einige Universitätsstädte. In Freiburg traf er auf den Meisterdenker Martin Heidegger, der ihn aber nicht sonderlich beeindruckte. Die Begegnung mit Gustav Radbruch, der zu dieser Zeit Dekan der Juristischen Fakultät in Heidelberg war, hinterließ dagegen einen nachhaltigen Eindruck. Kaufmann hörte dessen Vorlesung, und dieses rechtsphilosophische Kolleg wurde für ihn zu einem „wissenschaftlichen Urerlebnis“ (Über Gerechtigkeit, 1993, S. 482).

1948 absolvierte Kaufmann als Landesbester das I. Staatsexamen, und bereits im folgenden Jahr erhielt er die Doktorwürde für seine von Radbruch betreute Dissertation. Dem Erstlingswerk sollte nun eine Habilitationsschrift über die Denkfigur der „Natur der Sache“ in Ciceros Traktat „De officiis“ folgen, doch der Tod seines Lehrers im November 1949 setzte den Plänen für eine akademische Laufbahn (zunächst) ein jähes Ende. Daher schlug Kaufmann nach dem Referendariat und der II. Staatsprüfung, die er wiederum als Landesbester abgelegt hatte, den Weg in die Justiz ein: 1952 wurde er Richter am Landgericht Karlsruhe. Diese Berufswahl bedeutete jedoch keinen endgültigen Abschied von der Universität, denn neben seinem Richteramt vertrat Kaufmann den erkrankten Professor Karl Engisch (1899–1990) in dessen Lehrveranstaltungen. 1957 kehrte er schließlich als Wissenschaftlicher Rat an seine Alma Mater zurück. Er nahm ein neues Habilitationsprojekt in Angriff und widmete sich jetzt intensiv dem Studium der Philosophie. In seinen ersten Heidelberger Semestern hatte Kaufmann noch Karl Jaspers erleben können, nun hörte er Vorlesungen von Hans-Georg Gadamer und Karl Löwith.

1957 war auch das Jahr, in dem Kaufmann erstmals eine rechtsphilosophische Publikation vorlegen konnte, und zwar die kleine Abhandlung „Naturrecht und Geschichtlichkeit“, die auf einem Referat vor der Görres-Gesellschaft beruhte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das Recht seiner ontologischen Struktur nach geschichtlich ist, verwarf Kaufmann die Vorstellung eines unveränderlichen, überzeitlichen Naturrechts. Zugleich erteilte er der positivistischen Doktrin eine klare Absage, indem er betonte, der wandelbare Inhalt des Rechts stehe keineswegs zur beliebigen Disposition. Kaufmann ging es darum, die Idee des richtigen Rechts mit der geschichtlichen Bedingtheit in Einklang zu bringen. Den Gesetzgeber und den Richter sah er vor die immerwährende Aufgabe gestellt, nach Maßgabe der historischen Umstände das „zeitgerechte Recht“ (Rechtsphilosophie im Wandel, 2. Aufl. 1984, S. 21) zu verwirklichen.

Diese programmatischen Überlegungen wurden in späteren Arbeiten fortgeführt und mündeten in den Versuch, einen „dritten Weg“ jenseits von Naturrecht und Positivismus zu finden. In seiner ersten rechtsphilosophischen Schrift waren außerdem schon zwei Grundzüge erkennbar, die ein gesamtes Frühwerk prägen sollten: der Rückgriff auf die Metaphysik des Thomas von Aquin sowie der ontologische Objektivismus, dem zufolge das Recht dem Sein entstammt und daher ein feststehender Faktor ist.

Der philosophische Impetus, der sein Denken in dieser Phase vorantrieb, bekundete sich dann auch in der Habilitationsschrift, die noch stark metaphysisch ausgerichtet war und darauf abzielte, das Schuldprinzip ontologisch zu verankern. Von dem Vorhaben, in den Grundstrukturen des Seins – in der Polarität von Essenz und Existenz – Gewissheiten über das Recht zu finden, nahm Kaufmann später Abstand; als Aufgabe der Ontologie erachtete er nun die Beschäftigung mit dem „Unverfügbaren“, das menschlicher Willkür entzogen ist.

1960 wurde Kaufmann die Venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie erteilt, und noch im selben Jahr wurde er ordentlicher Professor für diese Fächer an der jungen Universität des Saarlandes. Gemeinsam mit Werner Maihofer (1918–2009) übernahm er auch die Leitung des dortigen Instituts für Rechts- und Sozialphilosophie. An seiner neuen Wirkungsstätte entfaltete Kaufmann eine rege Publikationstätigkeit zu zahlreichen Themen des Strafrechts. Er beteiligte sich zudem am kriminalpolitischen Arbeitskreis der „Alternativprofessoren“ und war Koautor beim Gesetzentwurf für eine Reform des StGB. Sein eigentliches Interesse galt aber unverändert den fundamentalen Fragen, die das Wesen des Rechts betreffen; deshalb beschritt er – nach und nach – den Weg vom Strafrecht zur Rechtsphilosophie.

Einen bedeutsamen Beitrag zur Grundlagenforschung leistete Kaufmann 1965 mit seiner Abhandlung „Analogie und Natur der Sache“. In der Monographie, die aus einem Vortrag vor der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe hervorgegangen war, wurde das Recht als etwas Relationales gekennzeichnet, und zwar als die Entsprechung von Sollen und Sein. In dieser Schrift kündigte sich zugleich eine Neuausrichtung seines Denkens an, denn ab Mitte der 1960er Jahre rezipierte Kaufmann die philosophische Hermeneutik. Da Gadamer in „Wahrheit und Methode“ aufgezeigt hatte, dass dem Verstehen von Sinn stets ein schöpferisches Moment innewohnt, gab Kaufmann den objektivistischen Standpunkt auf. Seinen Überlegungen lag nunmehr die Auffassung zugrunde, das Recht werde erst durch einen gestaltenden Akt – durch die Assimilation von Sachverhalt und Gesetzesnorm – konkret hervorgebracht.

Schon während seiner Zeit in Saarbrücken bildete sich um Kaufmann ein wachsender Kreis von Freunden und Mitstreitern. Winfried Hassemer (1940–2014), der spätere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, war seit 1964 sein Assistent. Auch in der Scientific Community knüpfte Kaufmann Kontakte, und 1965 erhielt er die Möglichkeit, als Gastprofessor in Tokio und Sydney zu dozieren. Rufe nach Münster, Kiel und Frankfurt am Main konnten Kaufmann nicht dazu bewegen, die Universität des Saarlandes zu verlassen. 1969 folgte er jedoch einer Berufung nach München. In der Nachfolge von Karl Engisch übernahm er dessen Lehrstuhl sowie die Leitung des Instituts für Rechtsphilosophie, das er später um den Bereich Rechtsinformatik erweiterte. Unter seiner Ägide gewann diese Forschungsstätte internationales Renommee, und für viele junge Wissenschaftler aus dem In- und Ausland wurde Kaufmann – obwohl die Gründung einer Schule nicht in seiner Absicht lag – zum akademischen Mentor. Zusammen mit den Mitarbeitern seines Instituts verfasste er das Sammelwerk „Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart“; dieses erfolgreiche Kompendium liegt inzwischen schon in 9. Auflage vor.

Der Münchner Universität, an der er fast zwei Jahrzehnte lang lehrte und forschte, blieb Kaufmann bis zu seiner Emeritierung treu. In dieser Zeit verlagerte sich der Schwerpunkt seines Nachdenkens allmählich von der Hermeneutik in das Feld der materialen Rechtsethik. Unter Berufung auf Kants Erkenntniskritik vertrat Kaufmann zwar die Ansicht, eine normativ gehaltvolle Gerechtigkeitslehre könne nur mit vorläufigen Einsichten aufwarten; gleichwohl betonte er die Notwendigkeit, inhaltliche Fragen zu erörtern. Um zu klären, ob ein Verfahren richtige Inhalte generieren kann, setzte sich Kaufmann mit der Systemtheorie, mit der Gerechtigkeitstheorie von Rawls und mit dem diskursethischen Modell auseinander. Ähnlich wie Habermas hob auch Kaufmann die Bedeutung rationaler Kommunikation hervor; er plädierte aber nicht für einen idealen, sondern für einen realen Diskurs zur Erzielung konvergierender Erkenntnisse. In Umrissen skizzierte Kaufmann eine „personal fundierte prozedurale Theorie der Gerechtigkeit“. Demnach bildet der Mensch, der in einem Geflecht von Beziehungen zu anderen Menschen und zu den Dingen steht, das Fundament für den erfahrungsbezogenen Diskurs. Das Ensemble personaler Beziehungen stellte Kaufmann überdies in den Fokus ontologischer Betrachtungen: Anknüpfend an Überlegungen des amerikanischen Denkers Charles S. Peirce konzipierte er eine Ontologie der Relationen, um die Idee unverfügbarer Menschenrechte philosophisch zu begründen.

Kaufmann war davon überzeugt, dass der Rechtsphilosophie auch die praktische Aufgabe zukommt, zur Verwirklichung politischer und sozialer Gerechtigkeit beizutragen. Ab Mitte der 1980er Jahre wandte er sich daher an die allgemeine Öffentlichkeit und bezog engagiert Stellung zu Themen einer fairen und humanen Gesellschaftsordnung: Atomwaffen, Sterbehilfe, Reproduktionsmedizin.

Seine Lehrtätigkeit beendete Kaufmann am 27. Juli 1988 mit einer Abschiedsvorlesung über „Rechtsphilosophie in der Nach-Neuzeit“; 1989 wurde er emeritiert. Kleinere Symposiumsbände hatten akademische Weggefährten schon anlässlich seines 60. und seines 65. Geburtstages vorgelegt, die Breite seines Schaffens spiegelte sich dann in der großen Festschrift „Strafgerechtigkeit“, die ihm 1993 zur Vollendung seines 70. Lebensjahres zugeeignet wurde.

Obwohl sich die schmerzhafte Kriegsverletzung im Alter fortlaufend verschlimmerte, blieb der Emeritus, der längst als Nestor seines Faches galt, ein aktiver Autor. Zuletzt publizierte er die Bücher „Rechtsphilosophie“ (1997) und „Das Verfahren der Rechtsgewinnung“ (1999).

Kaufmann hinterlässt ein reiches wissenschaftliches Erbe. Seine Bemühungen, Ontologie und Hermeneutik für das juristische Denken fruchtbar zu machen, riefen bisweilen Kritik hervor, sie führten aber zu einer vertieften Einsicht in die dynamische Grundstruktur des Rechts, und dieser Erkenntnisgewinn verleiht seinen Studien einen bleibenden Wert für die Rechtsphilosophie. Ein wichtiges Vermächtnis für die Zukunft sind außerdem seine ethischen Reflexionen zum Stellenwert von Verantwortung und Toleranz in der pluralistischen Risikogesellschaft. Zur Lebensleistung Kaufmanns gehört nicht zuletzt auch ein Vorhaben, das erst postum zum Abschluss kam: Kaufmann sah es als seine Verpflichtung an, das Andenken Gustav Radbruchs zu bewahren; daher gab er dessen Schriften in einer 20 Bände umfassenden Gesamtausgabe heraus. Diesem Projekt widmete er einen beträchtlichen Teil seiner Arbeitskraft, und mit der imposanten Edition hat Kaufmann nicht nur seinem bewunderten Vorbild, sondern auch sich selbst ein Denkmal gesetzt.

Quellen:

UA München E-II–4657, Personalakte; Auskünfte der Tochter Mechthild Kaufmann zu den biografischen Daten; Schreiben der Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes vom 19. Juni 2017.

Werke: Bibliographie (bis 1993) in: F. Haft/W. Hassemer/U. Neumann/W. Schild/U. Schroth (Hgg.), Strafgerechtigkeit. FS für Arthur Kaufmann zum 70. Geburtstag, 1993, 855–878; Bibliographie (1993–2001) in: Gustav Radbruch-Gesamtausgabe, Bd. 20 (Nachtrag und Gesamtregister), 2003, 453–460. – (Auswahl): Das Schuldprinzip, 1961, 2. Aufl. 1976; Analogie und „Natur der Sache“, 1965, 2. Aufl. 1982; Schuld und Strafe, 1966, 2. Aufl. 1983; Rechtsphilosophie im Wandel, 1972, 2. Aufl. 1984; Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart (hgg. mit W. Hassemer), 1977, 9. Aufl. 2016; Strafrecht zwischen Gestern und Morgen, 1983; Beiträge zur Juristischen Hermeneutik, 1984; Gerechtigkeit – der vergessene Weg zum Frieden, 1986; Gustav Radbruch, 1987; Gustav Radbruch-Gesamtausgabe, 20 Bde., 1987–2003; Vom Ungehorsam gegen die Obrigkeit, 1991; Über Gerechtigkeit, 1993; Rechtsphilosophie, 1997; Das Verfahren der Rechtsgewinnung, 1999.
Nachweis: Bildnachweise: Foto (o.J.) S. 278 aus: FS „Strafgerechtigkeit“, 1993, Frontispiz, Abdruck mit Genehmigung des Verlages C. F. Müller.

Literatur:

(Auswahl): W. Hassemer (Hg.), Dimensionen der Hermeneutik. Arthur Kaufmann zum 60. Geburtstag, 1984; L. Philipps/H. Scholler (Hgg.), Jenseits des Funktionalismus. Arthur Kaufmann zum 65. Geburtstag, 1989; F. Haft et al. (Hgg.), Strafgerechtigkeit. FS für Arthur Kaufmann zum 70. Geburtstag, 1993; M. Piechowiak, Artikel „Arthur Kaufmann“, in: C. B. Gray (Hg.) The Philosophy of Law. An Encyclopedia, Volume II, 1999, 475 f.; Kürschners Dt. Gelehrten-Kalender 2001, Bd. II, 1501 f.; F. Haft, Arthur Kaufmann †, in: Juristenzeitung 2001, 869; W. Hassemer, Arthur Kaufmann †, in: NJW 2001, 1700 f.; K. Kühl, Arthur Kaufmann zum Gedächtnis, in: Zeitschrift. für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 113. Bd., 2001, 641–649; und Neumann, Nachruf auf Arthur Kaufmann, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Bd. 87, 2001, 419–423; H. Prantl, Zum Tod des großen Rechtsphilosophen Arthur Kaufmann, Süddt. Zeitung vom 17. April 2001, 19; G. Roellecke, Wider das Staatsunrecht. Zum Tod des Rechtsphilosophen Arthur Kaufmann, FAZ vom 23. April 2001, 53; P. Landau, Nachruf auf Arthur Kaufmann, in: Jahrbuch der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2001, 2002, 316–320; H.F.Z. (H. F. Zacher), Arthur Kaufmann †, in: Gustav Radbruch-Gesamtausgabe, Bd. 20, 2003, 443–452; S. Liu (Hg.), Value Pluralism, Tolerance and Law. In memoriam of Prof. Arthur Kaufmann, 2003; und Neumann/W. Hassemer/U. Schroth (Hgg.), Verantwortetes Recht. Die Rechtsphilosophie Arthur Kaufmanns, 2005; S. Grote, Auf der Suche nach einem „dritten Weg“. Die Rechtsphilosophie Arthur Kaufmanns, 2006 (japan. Übersetzung in: The Doshisha Law Review 2007), 2. Aufl. 2008; J. A. Santos, Arthur Kaufmann en la encrucijada de la filosofía jurídica alemana de la posguerra, 2008; der von der Pfordten, Arthur Kaufmanns Auffassungswandel zu einer Ontologie der Relationen und ihre Berechtigung, in: F. Saliger (Hg.), Rechtsstaatl. Strafrecht. FS für U. Neumann zum 70. Geburtstag, 2017, 309–321.

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