Württemberg, Friedrich Eugen, Herzog 

Geburtsdatum/-ort: 21.01.1732;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 22.12.1797;  Hohenheim bei Stuttgart; begr. in der Gruft (Katholische Abteilung) der Schlosskirche Ludwigsburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: katholisch
Verheiratet: 1753 Friederike Sophie Dorothea, geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt
Eltern: Vater: Herzog Carl Alexander von Württemberg (24.1.1684-12.3.1737)
Mutter: Maria Augusta, geb. Prinzessin von Thurn und Taxis (11.8.1706-1.2.1756)
Geschwister: Carl Eugen (11.2.1728-24.10.1793)
Ludwig Eugen (6.1.1731-20.5.1795)
Augusta Elisabeth (30.10.1734-4.6.1787)
Kinder: 12; Friedrich II./I. (6.11.1754-30.10.1816), Ludwig (Louis) (30.8.1756-20.9.1817), Eugen (I.) Friedrich Heinrich (21.11.1758-20.6.1822), Sophie Dorothee (Maria Feodorowna) (23.10.1759-5.11.1828), Wilhelm (27.12.1761-10.8.1830), Ferdinand (21.10.1763-20.1.1834), Friederike Elisabeth Amalie Auguste (27.7.1765-24.11.1785), Elisabeth Wilhelmine Luise (21.4.1767-18.2.1790), Wilhelmine (3.6.1768-22.10.1768), Carl Friedrich Heinrich (3.5.1770-22.8.1791), Alexander (I.) (24.4.1771-4.7.1833), Heinrich Friedrich Karl (3.7.1772-28.7.1838)
GND-ID: GND/117753416

Biografie: Gabriele Haug-Moritz (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg S. 284-287

Als Friedrich Eugen in Stuttgart das Licht der Welt erblickte, war nicht mehr daran zu zweifeln, daß sein Vater die Regierungsnachfolge Eberhard Ludwigs antreten würde. Trotz dieser vorteilhaften familiären Aussichten entschlossen sich die Eltern, die Optionen, die ihnen ihre katholische Konfessionszugehörigkeit und ihre enge Verbindung zum kaiserlichen Hof boten, zu nutzen, und ihrem drittgeborenen Sohn eine kirchliche Karriere zu eröffnen. Im Alter von 8 Jahren wurde ihm die Tonsur erteilt. Doch als er sich 1749 gezwungen sah, seinen weiteren Lebensweg zu gestalten, ließen es weder Neigung noch politische Konstellation angeraten erscheinen, den an seiner Wiege vorgegebenen Lebensplan in die Tat umzusetzen.
Statt dessen suchte und fand er im Preußen Friedrichs II. militärische Dienste – als Chef des in Treptow stationierten Dragonerregiments Alt-Württemberg. Zwar gelang es ihm, in das königliche Haus einzuheiraten und auch Ritter des preußischen Schwarzen Adlerordens zu werden, doch – wie sein älterer Bruder Ludwig Eugen in Paris – trug er sich, da er bei Beförderungen übergangen worden war, 1755 mit der Absicht, die preußischen Dienste zu verlassen. Dem Eintreten Carl Eugens bei König Friedrich II. für seinen jüngsten Bruder hatte er seine nachträgliche Beförderung zu danken. So verblieb er in preußischen Diensten, die ihn aber je länger, desto weniger befriedigen konnten. Ihm werde, so kolportierte man in Wien Äußerungen Friedrich Eugens, vom Preußenkönig zu wenig Respekt gezollt. Tatsächlich hatte sich nach dem reichspolitischen Kurswechsel seines ältesten Bruders seine Berliner Position dramatisch verschlechtert. Denn nun, da er die politische Einbindung Württembergs in das preußische politische System nicht mehr gewährleistete, entfiel für den König der wichtigste Beweggrund, ihn zu beschäftigen. Erst als sich Ludwig Eugen 1763 bereitfand, die Sukzessionsunfähigkeit seiner Kinder zu bescheinigen, verbesserte sich seine Position sowohl im preußischen als auch im dynastischen Gefüge des Hauses Württemberg wieder. Denn nun war die Wahrscheinlichkeit, daß einer der zahlreichen Söhne Friedrich Eugens die Regierungsnachfolge in Württemberg antreten würde, deutlich gestiegen und bewegte insbesondere die württembergische Landschaft, sich seiner anzunehmen. Aufs engste mit der landständischen Opposition gegen seinen ältesten Bruder kooperierend, gelang es ihm, zumindest seine materielle Existenz und die seiner Familie zufriedenstellender zu gestalten: 1767 gewährten ihm die Stände einen Kredit von 120.000 Gulden, 1769 fanden sie sich bereit, gegen die Zusicherung, die Kinder evangelisch erziehen zu lassen, die Apanage um 20.000 Gulden zu erhöhen. Die Klage Ludwig Eugens gegen Carl Eugen wegen unpünktlicher Auszahlung der Apanagegelder vor dem kaiserlichen Gericht 1768 bot ihm schließlich die willkommene Gelegenheit, das gestörte Einvernehmen mit dem regierenden Herzog zu bereinigen und die preußischen Dienste zu verlassen. Um zu verhindern, daß sich Friedrich Eugen der Klage seines älteren Bruders anschloß, gestand ihm Carl Eugen 1769 zu, sich in Mömpelgard niederzulassen. An seiner schwierigen finanziellen Lage änderte dies freilich nichts, und noch 1785 bat er in bewegenden Worten Zarin Katharina, sich für eine Verbesserung seiner materiellen Existenz einzusetzen.
Als er 1786, wenn auch nicht ohne Einschränkungen, die Mömpelgarder Statthalterschaft übertragen bekam, verfügte er zum ersten Mal in seinem Leben über ein seiner Herkunft entsprechendes erkleckliches finanzielles Auskommen. „Écumante de rage“, vor Wut schäumend, seien er, vor allem aber seine Gemahlin gewesen, so berichtet 1794 ein französischer Agent, durch die Revolutionsereignisse Mömpelgard verloren zu haben. Im Alter von 60 Jahren hatte er Mömpelgard verlassen müssen und war erneut gezwungen, nachdem er sich mit seinem ältesten Bruder wegen dessen Eheschließung wieder überworfen hatte, um auswärtige Dienste anzusuchen. König Friedrich Wilhelm II. von Preußen verlieh ihm, denn nun war an seiner oder seiner Kinder Sukzession in Württemberg nicht mehr zu zweifeln, die Statthalterschaft der 1792 der Kurlinie zugefallenen fränkischen Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth.
Nach dem plötzlichen Tod Ludwig Eugens 1795 zur Regierung gelangt, war seine zweieinhalbjährige Regierungszeit, die mit einer schweren Erkrankung begann, von Anfang an eine Zeit des Übergangs. Anders als bei seinem Bruder Ludwig Eugen hatte ihn sein gesamter Lebensweg immer wieder auf Preußen und die württembergischen Landstände verwiesen. Daran sollte sich auch in seinen letzten Lebensjahren nichts mehr ändern. Als „erklärter Anhänger des preußischen Friedenssystems“ (Hölzle) stimmte er nach einem französischen Einfall am Oberrhein im Sommer 1796 einem von den Landständen lange gewünschten, allerdings wenig vorteilhaften Sonderfrieden zu. Württemberg wurden in diesem Friedensschluß – neben anderem – nicht nur erhebliche Kontributionen auferlegt, sondern auch die in Süddeutschland stationierten kaiserlichen Truppen nahmen ihn zum Anlaß, auf württembergische Interessen keine Rücksicht mehr zu nehmen. Innenpolitisch fiel seine Regierungszeit mit dem Höhepunkt landständischer Machtstellung zusammen. Die Landschaft bestimmte die Geschicke Württembergs in den inneren wie äußeren Belangen. So beschäftigte sich der vom Landesherrn erstmals nach siebenundzwanzig Jahren wiedereinberufene Landtag, der sogenannte Reformlandtag, weniger mit der herzoglichen Proposition als mit selbstgewählten Tagesordnungspunkten, und auch die auswärtige Politik war fest in ständischer Hand. Die politischen Gegebenheiten richtig deutend, d.i. die Hinwendung Napoleons zu den deutschen Mittelstaaten und der Rückzug Preußens auf seine norddeutsche Hegemonialzone, bemühten sich die Stände, das französische Direktorium zum Schutz ihrer Privilegien zu bewegen. Folgerichtig waren sie es, die Württemberg auf dem über die Entschädigungsfrage für die linksrheinischen Gebiete verhandelnden Friedenskongreß zu Rastatt vertraten, der im Dezember 1797 eröffnet worden war. Als Friedrich Eugen im selben Monat einem zweiten Schlaganfall erlag, war nur eines sicher – daß mit ihm der letzte Regent Württembergs im Ancien Régime ins Grab sank.
Quellen: HStA Stutgart, A-Bestände, Bestände G 232, 236.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Robert Uhland, Herzog Friedrich Eugen (1795–1797), in: ders. (Hrsg.), 900 Jahre Haus Württemberg, Stuttgart u.a. 1985, S. 267–279.
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