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Der erste König von Württemberg

 König Friedrich I. von Württemberg um 1806 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg]
König Friedrich I. von Württemberg um 1806, aufgrund seiner Leibesfülle wurde er von Zeitgenossen gerne auch als "Der Dicke Friedrich" bezeichnet [Quelle: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg]

Friedrich Wilhelm Karl von Württemberg, der am 6. November 1754 in einer kleinen Stadt in Pommern geboren wurde, war ab 1797 als Friedrich II. der fünfzehnte regierende Herzog von Württemberg, von 1803 bis 1806 Kurfürst und von 1806 bis 1816 als Friedrich I. der erste König von Württemberg.

Er gilt als Schöpfer des modernen Württemberg, das durch seine Politik unter schwierigsten politischen und materiellen Umständen in den Kreis der bedeutenden Mittelstaaten Deutschlands im 19. Jahrhundert emporwuchs. Erfüllt von den Maximen des aufgeklärten Reformabsolutismus und dem Vorbild französischer Verwaltungsprinzipien, sicherte er den Aufstieg Württembergs vom Herzogtum zum Königreich und in die staatliche Souveränität.

Aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 konnte er das württembergische Territorium im Süden und Osten fast verdoppeln. Sein Bündnis mit dem französischen Kaiser Napoleon brachte ihm 1806 die Erhebung zum König. Mit dessen Hilfe gelang es ihm bereits 1805 die Macht der Landstände zu zerschlagen und die alte Verfassung abzuschaffen. Friedrichs konsequente Bündnistreue gegenüber Napoleon sicherte ihm freie Hand für seine Politik im Innern. Seine scharfe Kontrolle der inneren Verhältnisse schuf den Handlungsspielraum für die Beseitigung des in Alt- und Neuwürttemberg gespaltenen Ständestaats; zu den Reformmaßnahmen gehörten im einzelnen: die Organisation der Zentralbehörden als Ministerien, die weitgehende Trennung von Justiz und Verwaltung, die geographische Gliederung des Landes in Kreise und Oberämter, die Einheit des Rechts, die Reform des Schulwesens, die Anerkennung der drei Konfessionen als gleichberechtigt – unabdingbar in dem nunmehr konfessionell gemischten Gesamtstaat und die Verbesserung der Lage der jüdischen Bürgerinnen und Bürger. Für wirtschaftliche Reformen blieb angesichts der Finanznot des Staates und der versperrten Exportwege seit den napoleonischen Kriegen wenig Raum. Die Agrarreform blieb in Ansätzen stecken, die eigentlich von Friedrich gewünschte „Aufhebung der Zünfte im Allgemeinen“ blieb aufgeschoben. Die staatliche Eisenindustrie hingegen erlebte wegen militärischer Bedürfnisse eine Scheinblüte. Die Wirtschaftseinheit wurde durch die Beseitigung der Binnenzölle 1808 immerhin durchgeführt.

Friedrich orientierte sich zwar an französischen Vorbildern, doch war er stets bestrebt, sich die größtmögliche Unabhängigkeit des Staates zu bewahren, soweit es die politischen Umstände überhaupt zuließen. Nur widerstrebend schloß er sich dem Verteidigungs- und Angriffspakt Napoleons an, der in Gestalt des Rheinbundes ursprünglich auch eine Gesamtverfassung der Mitgliedsstaaten mit dem Sitz einer Bundesversammlung in Frankfurt bringen sollte. Friedrich widersetzte sich Verfassungstendenzen, wie er auch – gemeinsam mit Bayern – auf dem Wiener Kongreß verhinderte, daß das neu zu konstituierende Deutschland eine zu starke Bundesverfassung, etwa mit einem Bundesgericht, erhielt. Dem Deutschen Bund trat er erst nachträglich und als letzter der beteiligten Fürsten am 1. September 1815 bei, nachdem alle Versuche, Reservatrechte zu formulieren, an Metternich gescheitert waren. Die Verhandlungen des Wiener Kongresses veranlaßten den König, einer Vorschrift des bevorstehenden Bundes durch eine eigene Verfassungsgebung zuvorzukommen. Einem zum 15. März 1815 einberufenen gesamtwürttembergischen Landtag legte er ein Staatsgrundgesetz vor, das auf erbitterten Widerstand der Stände traf. Diese verlangten ihr „gutes altes Recht“, nicht aber das vorgeschlagene Repräsentativsystem. Die Hartnäckigkeit des Landtags, unterstützt durch eine allgemeine Volksbewegung, verhinderte, daß Württemberg noch zu Lebzeiten ihres ehemals absolutistischen Herrschers eine moderne Repräsentativverfassung erhielt. Erst dem Nachfolger gelang dies nach dem Tode Friedrichs: König Wilhelm I. oktroyierte keine Verfassung, sondern er unterzeichnete – einzigartig in der Geschichte des deutschen Konstitutionalismus – am 25. September 1819 einen gemeinsam mit den Ständen ausgehandelten Vertrag.

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