[Urkunde] 

Datierung :
  • 17.01.1586
Ortsbezüge (Werk):
  • [Heidelberg?] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Der Heidelberger Bürger und Röller Konrad Weinlin und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie von den Heidelberger Almosenpflegern (Valentin Koúnen [?], Franz Steinacher, Martin Heberlin, Martin Stürtzer, Christoffel Bender, Adam Bilger und Jakob Öchslin) mit Datum der Urkunde 30 Gulden, den Gulden zu 26 Albus gerechnet, erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Anthonistag (17. Januar) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 1½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie Dreiviertel ihres Ackers am Diebsweg in Kirchheim und ihr Haus an der Ecke der Simlinsgassse ein, das an die Anwesen von Hans Hermann und Wendel Kraft grenzt. Weinlin und seine Frau bestätigen, dass das Anwesen bereits mehrfach belastet ist: So werden jährlich fällig 11 Gulden für Hans Hamburger sowie 5 Gulden für Hans Kolb (Kólben) und Erhard Rohr (Rhoren), die gemeinsam als Vormünder der Kinder des verstorbenen Friedrich Weihrauch auftreten. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten die genannten Almosenpfleger oder deren Nachfolger in ihre Rechte ein und dürfen Haus und Acker nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet; sie kann jährlich, egal zu welcher Zeit erfolgen. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Almosenpfleger gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus und der Acker fallen an Weinlin und seine Frau oder deren Erben zurück und die Kapitalgeber haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Johann Holzmeier und Johann Bemmer angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-120915 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth208
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