[Urkunde] 

Datierung :
  • 19.08.1589
Ortsbezüge (Werk):
  • o.O. [Heidelberg?] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • (1) Der Heidelberger Bürger und Schneider Melchior Becker und seine Ehefrau Elisabetha beurkunden, dass sie von den hiesigen Almosenpflegern (Johann Bemmer, Mathis Maisen, Simon Wolf, Michel Rumetsch [?], Barthel Holzapfel, Hans Augsburger, Jörg Gerlach, und Franz Nollert) 200 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Johannestag (24. Juni) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 10 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Simlinsgasse ein, gelegen zwischen dem Anwesen des Nators Gabriel Reuss und dem des Peter Hartmann. Becker und seine Frau geben an, dass auf dem Anwesen bereits folgende Zinslasten liegen: 1 Heller vf die stegen sowie 2 Kappaunen an das Heiliggeiststift; darüber hinaus bestehen keine weiteren Gültforderungen mehr. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder ihre Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Anwesen wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Heinrich Eckardt und Veltin Lieb angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.(2) Rückseite: Wisselius Freye, der Heidelberger Stadtschreiber, beurkundet, dass das als Unterpfand eingesetzte Haus versteigert wurde, damit Daniel Baur seine Schulden begleichen konnte. Dies wird durch die pfälzische Kanzlei in Heidelberg bestätigt; darauf hin wird die vorliegende Urkunde durch Schnitte getötet und damit ungültig gemacht (hihraúff der gűldbrieff getőtet worden).
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121034 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth219
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