Gesetz über die Großherzoglich Badische Feuerversicherungsanstalt für Gebäude vom 30. Juli 1840 nebst den dazu gehörigen Vollzugsverordnungen und Instructionen : [gegeben zu Carlsruhe in Unserem Staatsministerium den 30. Juli 1840] / [Leopold. Frhr. von Rüdt] 

Beteiligte (Werk):
Körperschaft: Braun [Verlag]
Ortsbezüge (Werk):
  • Karlsruhe [Erscheinungsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: einbändiges Werk
54 S., [6] Faltbl.
Kurzbeschreibung: [Leopold. Frhr. von Rüdt]
In Fraktur
Inhalt:
  • Titelblatt
    I. Allgemeine Bestimmungen
    II. Von der Aufnahme in die Anstalt und der Werthbestimmung der Gebäude für die Versicherung
    III. Von der Abschätzung des Feuerschadens und von der Entschädigungsfestsetzung
    IV. Von der Auszahlung und Verwendung der Entschädigungsgelder
    V. Von der Repartition der Brandschäden und den Beiträgen zur Anstalt
    VI. Von der Verwaltung der Anstalt und ihrer Fonds
    VII. Von dem Vollzug dieses Gesetzes, und von dem Uebergang in den neu gesetzlichen Zustand
    Verordnung
    I. Instruction für die Taxatoren bei Abschätzung der Gebäude zur Aufnahme in die Feuerversicherung
    II. Instruction für die Taxatoren bei Abschätzung des Feuerschadens
    III. Instruktion für die Gemeinderäthe und Amtsrevisorate zum Gesetz vom 30. Juli 1840 über die Feuer-Versicherung der Gebäude
    Schlußbestimmung
    Verordnung, den Vollzug der Generaleinschätzung sämmtlicher Gebäude zur Feuerversicherung betreffend
    Verordnung, zu §. 16. Abs. 2. des Gesetzes vom 30. Juli 1840 über die Feuerversicherung der Gebäude
Quelle/Sammlung: Drucke
Justiz, Verwaltung und Politik
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:31-14614 [URN]
O42 B 62,20,8 [Signatur]
Weiter im Partnersystem: https://digital.blb-karlsruhe.de/id/207534

Sprache:
  • Deutsch
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)