Allgemeine Zunft-Ordnungen Für Samtliche, in denen Hochfürstlich-Baden-Badischen Landen angesessene Künstlere, Profeßionisten und Handwerkere : nebst Beygefügten besonderen Satzungen Für die, in dem Amt Baden angestellte Zunft deren Seiler-Meisteren 

Beteiligte (Werk):
Körperschaft: Badische Landesbibliothek [Verlag]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: einbändiges Werk
[4] Bl., 134 S., [3] Bl.Ill.
Kurzbeschreibung: In Fraktur. - Die beigefügte Seiler-Verordnung regelt in erster Linie die Beförderung des Gesellen zum Meister
Inhalt:
  • Erste Abtheilung. Von der Zunft-Versammlung / dem Zunftmeister, auch Zunft-Vorsteheren.
    Zweyte Abtheilung. Von der Zunft-Rechnung / auch Anweisung, nach welcher sich bey Verwalt-und Verrechnung deren = denen Handwerks-Zünften zustehenden Einkünften geachtet werden solle.
    Dritte Abtheilung. Was bey allgemeinen Zunft-Tag weiter zu beobachten seye.
    Vierte Abtheilung. Von Belohnung deren Zunft-Vorgesetzten.
    Fünfte Abtheilung. Von Meister werden / Meister-Stuck unde Meister Geld.
    Sechste Abtheilung. Wie sich die Meistere überhaupt und ins besondere zu verhalten haben.
    Siebende Abtheilung. Von Aufding und Ledigsprechung derer Jungen, und wie sich überhaupt wegen denenselben zu verhalten seye.
    Achte Abtheilung. Von Gesellen / und wie sich selbe zu verhalten haben.
    Neunte Abtheilung. Von denen Handwercks-Mißbräuchen.
    Nachwort.
    Leere Seiten
Quelle/Sammlung: Drucke
Justiz, Verwaltung und Politik
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:31-51086 [URN]
112 B 71241 [Signatur]
Weiter im Partnersystem: https://digital.blb-karlsruhe.de/id/2949519

Sprache:
  • Deutsch
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