Kurtze, Doch In Facto & Jure Wohlgegründete Deduction: Welcher massen Nach Absterben Herrn Jacoben, des Letsteren Männlichen Namens und Stammens der Herren zu Hohen-Geroltzeck und Sultz, desselben verlassene sam[b]tliche Eigenthum[b]liche Gütere, in specie die ... Vogteyen und Dorffschafften, Seelbach mit Steinbach und Kubach, Schutterthal, und der halbe Stab Reichenbach, sam[b]t dem ... Hauß Neuen Dautenstein, ... dessen hinderlassener Eintzigen Tochter, und Erbin, der Hochgebohrnen Frauen Annae Mariae ... damahligen Grävin zu Solms, Erbs- und Eigenthum[b]sweiß angefallen, und nachgehends per Testamentum ipsius auf das Hoch-Fürstliche Hauß Baden-Durlach legitime zwar devolvirt, gleich anfangs aber, gedachter Frau Grävin ... in besagter Herrschafft gewaltthätig und wider-rechtlich entzogen, von dem Grävlichen Hauß Cronenburg etlich und Fünffzig Jahr also usurpirt und vorenthalten ... 

Datierung :
  • 1698 [Erscheinungsdatum]
Beteiligte (Werk):
Ortsbezüge (Werk):
  • [s. l.] [Erscheinungsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Einbändiges Werk
Deutsch [Sprache]
Kurzbeschreibung: Nachweis in: Holzschuher/Siebenkees: Deductions-Bibliothek von Teutschland: nebst dazu gehörigen Nachrichten (Erster Band) Frankfurt am Main, Leipzig, 1778, Seite 24 [→http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/holzschuher1778-1/0054]
Inhalt:
  • Deckel
    Titelblatt
    Wohlgegründete Deduction
    Beylagen
    Deckel
Quelle/Sammlung: Freiburger historische Bestände - digital : Deduktionenbibliothek
Weiter im Partnersystem: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/deduction1698
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