[Urkunde] 

Datierung :
  • 23.04.1529
Autor/Urheber:
  • Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, V.>
Ortsbezüge (Werk):
  • Speyer [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Kaiser Karl V. erneuert das am 4. Januar 1528 erlassene Mandat gegen die Wiedertäufer und verbietet die Wiedertaufe, einzig die Säuglingstaufe nach der christlichen Ordnung ist erlaubt: Solche, die die Wiedertaufe praktizieren oder an sich vollziehen lassen, seien es Männer oder Frauen, sind mit dem Tode zu bestrafen. Verschont werden sollen nur jene Anhänger der Täuferbewegung, die sich von ihrer wiedertäuferischen Lehre und Praxis öffentlich distanzieren und zu einer Sühneleistung bereit sind. Für die Anführer der Täufer darf es jedoch unter keinen Umständen einen Gnadenerlass geben. Auch sollen jene, die nach einem Widerruf ihrer Überzeugungen rückfällig werden, ohne Zögern mit dem Tode bestraft werden. Darüber hinaus sollen jene Eltern, die ihren neu geborenen Kindern die Säuglingstaufe vorenthalten, hingerichtet werden. Beamte, die sich den kaiserlichen Anordnungen widersetzen, fallen in Ungnade und müssen mit schweren Bestrafungen rechnen.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-93515 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm36

Ortsbezüge:
  • Speyer
Personenbezüge:
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