Below, Georg Anton Hugo von 

Geburtsdatum/-ort: 19.01.1858; Königsberg (Preußen)
Sterbedatum/-ort: 20.10.1927;  Badenweiler
Beruf/Funktion:
  • Historiker
Kurzbiografie: 1869-1878 Humanistisches Gymnasium in Gumbinnen
1878-1883 Studium in Königsberg (1878/79), Bonn (1879/80 und 1881/83) und Berlin (1880) in den Fächern Geschichte (u. a. bei Wilhelm Maurenbrecher, Moriz Ritter, Karl Menzel, Karl Lamprecht, Heinrich von Treitschke), Rechtsgeschichte (August Johann von Stintzing, Heinrich Brunner), Nationalökonomie (Erwin Nasse), Landwirtschaft (Theodor von der Goltz) und Germanistik
1883 Dr. phil. in Bonn bei M. Ritter über „Die Entstehung des ausschließlichen Wahlrechts der Domkapitel“
1884 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Bonn, betraut mit der Herausgabe der Landtagsakten von Jülich-Berg
1885 Arbeit im Düsseldorfer Staatsarchiv
1886 Habilitation im Fach Geschichte in Marburg (Thema der Habilitationsschrift „Das bergische Rechtsbuch und die landständische Verfassung in Berg zur Zeit der Abfassung derselben“; Betreuer: Conrad Varrentrapp und Max Lenz)
1886-1888 Privatdozent in Marburg
1888 Umhabilitation nach Königsberg auf Veranlassung des preußischen Kultusministers und des zuständigen Referenten Friedrich Althoff
1889 außerordentlicher Prof. in Königsberg
1891 ordentlicher Prof. für Mittlere und Neuere Geschichte an der Akademie in Münster
1897 ordentlicher Prof. in Marburg, Mitglied der Historischen Kommission für Hessen
1901 ordentlicher Prof. in Tübingen
1902-1905 Mitglied der Württembergischen Kommission für Landesgeschichte
1903 Mitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München, betraut mit der Leitung der „Städtechroniken“, der „Jahrbücher des Deutschen Reiches“ und, zusammen mit Aloys Schulte, der wirtschaftsgeschichtlichen Abteilung; Dr. jur. h. c. Universität Heidelberg
1904 Korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
1905 Dekan der Philosophischen Fakultät
1905-1924 ordentlicher Prof. in Freiburg i. Br.
1905-1927 Mitglied der Badischen Historischen Kommission
1906 Vorsitzender des Historikertages in Heidelberg
1909 außerordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
1916 Korrespondierendes Mitglied der Wiener Akademie der Wissenschaften; Rektor der Universität Freiburg
1917 Dr. theol. h. c. Universität Erlangen
1922 Korrespondierendes Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften
1927 Dr. rer. pol. h. c. Universität Marburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: 1889 Minna (Minnie), geb. Wiebel (1865-1937), Kaufmannstochter aus Elberfeld
Eltern: Vater: Friedrich Karl Bogislaw von Below (1825-1875), Offizier und Gutsbesitzer auf Serpenten/Kreis Gumbinnen, Sohn des Gustav Friedrich Eugen von Below (1791-1852; 1840-1850 Flügeladjutant König Friedrich Wilhelms IV., zuletzt Generalleutnant, 1849-1852 Mitglied der 1. preußischen Kammer) und der Emma Gräfin von Keyserlingk (1800-1856)
Mutter: Maria Elisabeth (1835-1905), Tochter des Ferdinand Freiherr von der Goltz und der Karoline von Götzen
Geschwister: Ernst Ferdinand Gustav von Below (1854-1906, Offizier und Gutsbesitzer)
Konrad Ernst von Below (1856-1857)
Karl Friedrich Otto von Below (1860-1940, Rittmeister, Gutsbesitzer)
Reinhold Otto Ferdinand von Below (1865-1949, Inhaber einer Pension in Bad Godesberg)
Kinder: Gerd Karl Ferdinand (1893-1945, Dr. phil., Oberst, gest. im russischen Gefangenenlager Tscherepowitz)
Ernst Siegfried Waldemar (1896-1915, gefallen als Leutnant bei Neuve Chapelle)
Werner Bernhard Friedrich (1899-1918, gefallen als Leutnant bei Dormans)
Herta Emmy Adelheid (geb. 1891, verheiratet mit Dr. jur. Alfred Schmidt, 1880-1957, Major und Oberbürgermeister außer Dienst)
GND-ID: GND/118658085

Biografie: Volker Dotterweich (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 3 (1990), 31-35

Below gehörte zu den streitbarsten Vertretern der deutschen Geschichtswissenschaft im späten Kaiserreich und in der Weimarer Zeit. Hart in der Sache, zuweilen subjektiv im Urteil, meist polemisch im Ton, trug er als scharfer, stets nach begrifflicher Präzision und methodischer Klarheit strebender Kritiker auf dem Felde der Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte wie kaum ein anderer literarische Fehden aus. Sein unbestechlicher, an allem rüttelnder Kritizismus – Werner Sombart warf ihm wegen seiner Detailkritik „Beckmesserei“ vor – war ebenso Ausdruck eines ausgeprägten wissenschaftlichen Verantwortungsbewußtseins wie der ihm eigenen „Kämpfernatur“ (Friedrich Meinecke). Überhaupt entwickelte sich Belows wissenschaftliche Produktion in der Hauptsache aus dem Protest und in Antithese gegen das, was ihm sachlich oder von den methodologischen Voraussetzungen her als falsch oder verworren erschien. Positive, epochenübergreifende Darstellungen waren weniger nach seinem Sinn. Stattdessen hat er mit Vorliebe seine kritisch-polemischen Abhandlungen und Auseinandersetzungen zu einem größeren Ganzen verbunden, so in den Bänden „Territorium und Stadt“ (1900, 2. Auflage 1923) und „Probleme der Wirtschaftsgeschichte“ (1920, 2. Auflage 1926), und auch sein Torso gebliebenes Hauptwerk „Der deutsche Staat des Mittelalters“ (1914, 2. Auflage 1925) stellt im Kern eine kritische Auseinandersetzung mit älteren und zeitgenössischen Anschauungen dar, die der politischen Ordnung des Mittelalters den öffentlich-rechtlichen, d. h. staatlichen Charakter absprachen. Aufs Ganze gesehen entfaltete sich Belows wissenschaftliches Werk in drei ineinander übergreifenden thematischen Kreisen. Sie umschließen seine rechts- und verfassungsgeschichtlichen Forschungen, seine Untersuchungen zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und seine methodologischen bzw. geschichtstheoretischen Auseinandersetzungen, einschließlich seiner Bemühungen um die Geschichte der deutschen Historiographie im 19. Jahrhundert.
Below entstammte einem alten märkisch-pommerschen Adelsgeschlecht. Als Sohn eines Offiziers geboren und auf ostpreußischen Gütern aufgewachsen, verfügte er zeitlebens über die sichere protestantische Religiosität und den politischen Konservativismus seines Elternhauses, obgleich er den größten Teil seines Lebens im deutschen Westen und Südwesten zubrachte. So wie der ostelbische Landadel seit Jahrhunderten in Beamtentum und Offiziersdienst aufging, so war es Below, der vorübergehend auch preußischer Landrat werden wollte, selbstverständlich, den (monarchischen) Staatsgedanken in den Mittelpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit zu stellen. In den späteren Auseinandersetzungen um die Staatlichkeit der mittelalterlichen Herrschaftsordnung etwa, um die seine rechtshistorischen Forschungen aus immer neuen Perspektiven kreisten, verfolgte er letztendlich das Ziel, den öffentlich-rechtlichen Charakter auch der Feudalordnung nachzuweisen, um das historische Königtum gegen die restaurative Staatslehre (Karl Ludwig von Haller) und zugleich gegen das Verdikt des Liberalismus über seine „patrimonialen“ Anfänge in Schutz zu nehmen. Sein über Preußen hinausreichendes nationales Bewußtsein, das indes das Bekenntnis zum preußischen Klassenstaat mit einschloß, formte sich dann in den ersten Jahrzehnten des Bismarckreiches, die mit seinen wichtigsten Entwicklungsjahren zusammenfielen. Damals gewannen der Historiker Heinrich von Treitschke, der Nationalökonom Adolph Wagner und der Berliner Hofprediger Adolf Stöcker auf seine kleindeutsch-preußische Staatsgesinnung und sein christlich-konservatives Weltbild bleibenden Einfluß. Und wenn Below in den historisch-politischen Schriften seiner letzten Lebensjahre über die italienische Kaiserpolitik des Mittelalters nach Vorbild Heinrich von Sybels den Stab brach, folgte er noch immer der politischen Erziehung, die ihm nach 1870 zuteil wurde.
Gegenwartspolitische Impulse und romantisches Interesse an der Geschichte – die „bezaubernde Wirkung der geschichtlichen Tatsachen“ – bewirkten, von theologischen, germanistischen, juristischen und nationalökonomischen Neigungen begleitet, einen Studiengang von ungewöhnlicher Breite und Tiefe. In der Wertschätzung der politischen Geschichte wurde Leopold von Ranke zum Vorbild; methodische Disziplin übten Moriz Ritter in Bonn und der Berliner Rechtshistoriker Heinrich Brunner ein; die Forschungsrichtung, die der junge Historiker schließlich einschlug, vermittelte nach seinen eigenen Worten die Lektüre von Rudolph Sohms „Fränkischer Reichs- und Gerichtsverfassung“ (1871); später war es vor allem Heinrich Rickerts Begriff der „Kulturwissenschaften“, von dem sein romantischer Idealismus die philosophische Legitimation bezog.
Nach seiner Promotion übernahm Below die Edition der Landtagsakten von Jülich-Berg (Band I 1895, Band II 1907), eine langjährige Erschließungsarbeit lokal- und territorialgeschichtlicher Urkunden und Akten, aus deren Fülle ihm das Material für seine künftigen rechtshistorischen Problemstellungen zuströmen sollte: für die Frage nach dem Ursprung der Landeshoheit (auch der Land- und Stadtgemeinden), nach der Rezeption und Bedeutung des Römischen Rechts für die territorialstaatliche Rechtsentwicklung, nach den Beziehungen zwischen dem modernen Staat und dem Territorialstaat des ausgehenden Mittelalters. In ihrer Summe zielten diese Einzelforschungen darauf ab, den grundsätzlich staatlichen Charakter mittelalterlicher Herrschaftsformen seit der fränkischen Zeit gegen privatrechtliche und genossenschaftliche Überlagerungen zur Anerkennung zu bringen und nachzuweisen, daß die Landeshoheit aus dem ursprünglichen Erwerb von Gerichtsbezirken und Grafenrechten herzuleiten sei. Dreh- und Angelpunkt aller Beweisführung war dabei die gegen Otto von Gierke vertretene Auffassung der „Bede“ als einer gerichtsherrlichen (nicht grundherrlichen) Abgabe, d. h. einer auf gräflicher Gewalt beruhenden „Steuer“. Sodann wurde die karolingische Verfassung als einheitlicher Untertanenverband mit zentralisierter Herrschaftsgewalt und ausgebildeter Ämter- und Gerichtsorganisation vorausgesetzt, den nach Below das mittelalterliche Lehenswesen jedoch nicht aufgelöst, sondern lediglich „durchbrochen“ habe, ohne daß die verliehenen Herrschaftsbefugnisse ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion verlustig gegangen wären – eine Konstruktion, die schließlich die Annahme eines kontinuierlichen Zusammenhangs zwischen den Verfassungsverhältnissen des fränkischen Reichs und dem Territorialstaat des Spätmittelalters zuließ. In vergleichbarer Weise hat sich Below mit der Entstehung des frühen Ständestaates auseinandergesetzt („Die landständische Verfassung in Jülich-Berg bis zum Jahre 1511“, 1885-1891). Auch hier wird ein einheitlicher, in sozialständische „Klassen“ gegliederter Untertanenverband der staatlichen Gewalt des Landesherrn gegenüber per definitionem vorausgesetzt und den Ständen repräsentativer Charakter zugesprochen. Die 1892 erschienene Untersuchung über den „Ursprung der deutschen Stadtverfassung“ provozierte dann eine jahrzehntelange Kontroverse über die Gilde-, Hofrechts- und Marktrechtstheorie vor allem mit Karl Wilhelm Nitzsch, Gustav Schmoller, Karl Lamprecht und Rudolph Sohm.
In Belows Studienprogramm hatten nationalökonomische Vorlesungen (u. a. bei Erwin Nasse) einen festen Platz eingenommen. Nun zogen ihn die rechtshistorischen Streitfragen in die wirtschaftsgeschichtlichen Kontroversen des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts hinein. Vor allem die mittelalterliche Agrar- und Wirtschaftsgeschichte verdankt ihm wesentliche Anstöße. Daß er auch auf diesem Felde schon bald als Autorität galt, belegen zahlreiche Artikel, die er seit 1892 für das „Handwörterbuch der Staatswissenschaften“ und für das 1898 erschienene „Wörterbuch der Volkswirtschaft“ verfaßte. 1903 übernahm er die Mitherausgabe der „Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“, seit 1913 deren Leitung. Sein Hauptaugenmerk richtete sich auf die mittelalterliche Agrarverfassung, die Entwicklung des städtischen Gewerbes und die Wirtschaftspolitik des frühmodernen Staates. Below wies u. a. nach, daß der Hörige im Mittelalter nur in gewissen Grenzen unfrei und durchaus in der Lage gewesen war, für den Markt zu produzieren. Er relativierte damit die übersteigerte Vorstellung von der ökonomischen Geschlossenheit der Grundherrschaft (Hauswirtschaft) und zeigte wichtige Bedingungsfaktoren für die Entstehung der Marktwirtschaft auf. Zu übergreifenden historischen Erkenntnissen fand er auch hier in der kritischen Auseinandersetzung mit den Forschungsergebnissen namhafter Fachgelehrter, so mit Werner Sombarts „Modernem Kapitalismus“ (1902), Gustav Schmollers allgemeiner Volkswirtschaftslehre (1900-1904) und Karl Büchers „Entstehung der Volkswirtschaft“ (1918). Dabei lehnte er die Stufentheorien der historischen Schulen, der Nationalökonomie als Erklärungsmodelle für die Entstehung des Handwerks, der mittelalterlichen Zunftverfassung und des Handels kategorisch ab.
Seit dem Ende der 1870er Jahre wirkten Nationalökonomen und Historiker zusammen, um die Wirtschaftsgeschichte auf der Grundlage der älteren rechtsgeschichtlichen Forschung als wissenschaftliche Disziplin zu verselbständigen. Below war neben Karl Lamprecht einer der ersten Fachhistoriker in Deutschland, der die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte als eigenen Zweig der Kulturgeschichte anerkannte. Doch im Widerspruch zu Lamprecht wollte er diese der politischen Geschichte nicht etwa entgegenstellen oder gar überordnen, sondern lediglich als Teil der allgemeinen Geschichte verstanden wissen. Hauptinhalt und Bezugsgröße der allgemeinen Geschichte blieb für ihn nach wie vor der Staat. Insofern betrachtete er sich als „politischen Historiker“. Da er nun aber die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte als eine eigene Teildisziplin der Geschichtswissenschaft anerkannte, forderte er für sie auch die ausschließliche Geltung der historischen Methode: streng quellenmäßige Unterbauung, philologische Einzelkritik, historische Skepsis, induktives Forschen. Analogiebeweise, Geschichtstheorien, allgemeingültige Entwicklungsschemata und jede Erklärung des historischen Prozesses, die nach zwingenden Gesetzmäßigkeiten strebte, lehnte er mit aller Entschiedenheit ab. Wo er positivistische oder materialistische Einbrüche in die Geschichtswissenschaft vermutete, warf er sich ihnen mit polemischer Schärfe entgegen und fühlte sich im Methodenstreit der Jahrhundertwende, als Wilhelm Windelband und Heinrich Rickert für die Unterscheidung zwischen Kultur- und Naturwissenschaften das philosophische und wissenschaftstheoretische Rüstzeug lieferten, nachgerade dazu berufen, in eigenen Abhandlungen und kritischen Rezensionen die exklusive Gültigkeit der historischen Methode auch in den Spezialdisziplinen der Geschichtswissenschaft anhand konkreter Problemstellungen unter Beweis zu stellen. Er hat damit die Weiterentwicklung der sozialhistorischen Methode in Deutschland nachhaltig blockiert.
Freilich forderte auch Below scharfe Begriffsbildung und logische Entwicklung umfassender historischer Zusammenhänge. Er bediente sich hierbei des begrifflichen Instrumentariums der Rechtswissenschaft. Auch wußte er ökonomische Theorien und idealtypische Durchschnittserscheinungen als heuristische Hypothesen für die historische Forschung zu schätzen. An Max Webers Versuchen, einen Ausgleich zwischen der abstrakttheoretischen und empirischen Methode zu finden und die Sozialwissenschaft als „historische Geisteswissenschaft“ zu begründen, nahm er lebhaft Anteil. Aber von seinem idealistischen, exklusiv historischen Standpunkt aus, der stets die Mannigfaltigkeit der individuellen Erscheinungen und die Bedeutung der Persönlichkeit in der Geschichte betonte, hat er die Methodik des Idealtypus – bei aller Nähe zur juristischen Begriffsbildung – nie voll rezipiert. Diese Grundhaltung wird auch in seinem Verhältnis zur Soziologie deutlich. Eben weil diese junge, in Programmen und Richtungen noch widerspruchsvolle Wissenschaft in der Nachfolge Auguste Comtes die Tendenz erkennen ließ, ihre kausalgesetzliche und deduktive Betrachtungsweise auf den Geschichtsablauf anzuwenden, führte Below gegen ihre Etablierung an den deutschen Universitäten einen erbitterten Kampf. Aber auch seine im politischen Konservativismus wurzelnde Wertschätzung des Staates als der zentralen Integrations- und Bezugsgröße aller Geschichtsschreibung hat ihm den Blick auf die neue Wissenschaft von der Gesellschaft verstellt. Der aktiven Politik hat sich Below in Freiburg zugewandt, wo er 1907 eine Ortsgruppe der freikonservativen Reichspartei gründete. Am Ersten Weltkrieg, in dem er zwei Söhne verlor, konnte er wegen eines verkrüppelten Armes nicht teilnehmen. Umso intensiver kämpfte er als Mitglied des Alldeutschen Verbandes und der Vaterlandspartei an der „inneren Front“. Er rief in Freiburg eine überparteiliche Vereinigung zur Erörterung der Kriegsziele ins Leben und von hier aus organisierte er zusammen mit seiner Frau die Badische Ostpreußenhilfe. Der „Burgfrieden“ war für ihn jedoch schon 1915 zu Ende. Vor allem die Friedensresolution von 1917 machte ihn zum propagandistischen Trommler gegen jeden „Verzichtfrieden“, gegen jede Abweichung von den offiziellen Durchhalteparolen, gegen die „Kapitulation vor der Sozialdemokratie“ und für eine annexionistische, am nationalen Machtstaatsgedanken orientierte Politik. Nach dem deutschen Zusammenbruch und der Revolution richtete sich Below auf die permanente Konfrontation mit dem „Weimarer System“ ein. Die Niederlage schien ihm, wie der Mehrzahl der renommierten Historiker seiner Zeit, ein Ansporn zu sein für die Verteidigung der geistigen und politischen Traditionen des Bismarckreiches. Below beteiligte sich maßgeblich am Aufbau der DNVP in Baden und vertrat in zahlreichen publizistischen Artikeln (u. a. in der völkisch-nationalen Kulturzeitschrift „Deutschlands Erneuerung“, die er mit H. St. Chamberlain herausgab) das Programm der politischen Rechten. Seine besondere Abneigung galt der Demokratisierung Deutschlands. Schon vor dem Krieg hatte er im preußischen Dreiklassenwahlrecht ein unverzichtbares Korrektiv zum demokratischen Reichstagswahlrecht gesehen („Das parlamentarische Wahlrecht in Deutschland“, 1909). Nun lehnte er die Weimarer Demokratie als „Sieg der nationalen Dekomposition“ ab: „An dem durch die Revolution hervorgebrachten politischen System stirbt entweder die Nation oder (es stirbt) dieses System.“ Neben der Sozialdemokratie machte er – wenn auch in vergleichsweise moderatem Ton – die Juden für das nationale Unglück verantwortlich („Das Judentum trägt dazu bei, die Demokratie gefährlich zu machen. Denn je weniger national sie ist, desto gefährlicher wird sie für den Staat“). „Dolchstoß“ und „Versailler Diktat“ bestätigten nach seiner Auffassung die schon während des Krieges geargwöhnte Verbindung des „inneren und äußeren Feindes“. Im egalisierenden Parlamentarismus sah Below nun vollends ein den Deutschen von außen und im Interesse der Siegermächte aufgezwungenes System. Von hier aus nahm er zusammen mit dem Wiener Staatsrechtler Othmar Spann (mit ihm begründete er die völkisch-konservative Schriftenreihe „Herdflamme“) den Gedanken einer ständisch gegliederten Gesellschaft und einer berufsständischen Volksvertretung als konservative Gegenposition zur Weimarer Demokratie auf.
Gleich anderen Historikern der neurankeanischen Schule, wie Dietrich Schäfer, Erich Marcks oder Max Lenz, sah sich Below durch den Ersten Weltkrieg weder zu einer Revision seines politischen Standorts noch seines Geschichtsbildes veranlaßt. 1924 wurde er nach vorhergehender Gehaltskürzung im Alter von 66 Jahren emeritiert. Sein Antrag auf Wiederherstellung seiner Bezüge scheiterte im Badischen Landtag an den Stimmen der Linksparteien, der Demokraten und des Zentrums. Below hat den aufsehenerregenden Vorfall umso tiefer als Unrecht empfunden, als er die Freiburger Universität nach Aloys Schulte und Alfred Dove und neben Heinrich Finke, Friedrich Meinecke und Felix Rachfahl zu einem überregional bedeutsamen Zentrum der historischen Studien gemacht hatte. Damals fanden der Historismus, verstanden als eine für alle Bereiche der „Kulturwissenschaften“ verbindliche Methode und Zielstellung, und das Prinzip der Differenzierung der Geschichtswissenschaft in Spezialdisziplinen, in Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, in Below geradezu ihre Verkörperung. Anderseits hat Below aber auch wesentlich dazu beigetragen, daß die Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Wilhelminischen und der Weimarer Zeit weitgehend innerhalb des engen idealistischen Rahmens der traditionellen deutschen Geschichtswissenschaft verharrte.
Werke: Schriftenverzeichnis: Ludwig Klaiber, G. v. Below, Verzeichnis seiner Schriften (Beihefte zur VSWG 14), Stuttgart 1929 (mit Dissertationsverzeichnis); Auswahl: Die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde, Düsseldorf 1889; Die neue historische Methode, HZ 81 (1898) 193-273; Die Ursachen der Rezeption des Römischen Rechts in Deutschland, München 1905; Die politische Lage im Reich und in Baden, Heidelberg 1910; Die Ursachen der Reformation, Freiburg i. Br. 1916, (erweitert) München 1917; Die deutsche Geschichtsschreibung von den Befreiungskriegen bis zu unseren Tagen, Leipzig 1916, 2. Aufl. München 1924; Mittelalterliche Stadtwirtschaft und gegenwärtige Kriegswirtschaft, Tübingen 1917; Kriegs- und Friedensfragen, Dresden 1917; Soziologie als Lehrfach, München 1920; Die parteiamtliche neue Geschichtsauffassung, Langensalza 1920; Deutsche Reichspolitik einst und jetzt, Tübingen 1922; Einleben in die Verfassung oder Verfassungsänderung, Langensalza 1926; Die italienische Kaiserpolitik des deutschen Mittelalters, München 1927; Die Entstehung der Soziologie, hg. von Othmar Spann, Jena 1928; Geschichte der deutschen Landwirtschaft des Mittelalters, hg. von Friedrich Lütge, Jena 1937, 2. Aufl. Stuttgart 1966.
Nachweis: Bildnachweise: Pusch, Tafel XXVII (ferner der Eltern und des Großvaters Gustav v. Below sowie eine Abb. von Gut Serpenten Tafeln XXVIII-XIX); Steinberg, vor 1; Vorsatzblatt in den Gedächtnisschriften: Aus Politik und Geschichte, Berlin 1928 und Aus Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Stuttgart 1928; Minnie von Below, Vorsatzblatt.

Literatur: (Auswahl) Autobiographie, in: Die Geschichtswissenschaft der Gegenwart in Selbstdarstellungen 1, hg. von Sigfrid Steinberg, Leipzig 1925, 1-49; Walter Merk, in; Deutschlands Erneuerung 12 (1928) 132-137; Hermann Aubin, G. v. Below als Sozial- und Wirtschaftshistoriker, in: VSWG 21 (1928) 1-32, ferner in: HdSW 1 (1957) 751-753, und NDB 2 (1971) 32 f.; Alfred Schultze, in: ZSRG Germ. Abt. 48 (1928)XI-XXV; Theodor Mayer, in: Nationalwirtschaft 2 (1928) 183-181; F.-L. Ganshof, in: Revue belge de Philologie et d'Histoire 7 (1928) 397f.; Arnold Berney, in: Hist. Vjschr. 24 (1929) 525-528; Hermann Baier, ZGO 82 (1929/30) 599-609); Minnie von Below, G. v. Below. Ein Lebensbild, Stuttgart 1930; Ludwig Schemann, G. v. Below vaterländisches Wirken, in: Deutschlands Erneuerung 14 (1930) 337-342; Marc Block, in: Annales 3 (1931) 553-559; Clemens Bauer, Die Geschichtswissenschaft in Freiburg vom letzten Jahrzehnt des 19. Jhs. bis zum ersten Viertel des 20. Jhs., in: Ders. u. a., Beiträge zur Geschichte der Freiburger Philosophischen Fakultät, Freiburg i. B. 1957, 183-202; Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die deutsche verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jh., Berlin 1961, 202-209; Gerhard Oestreich, Die Fachhistorie und die Anfänge der sozialgeschichtlichen Forschung in Deutschland, in: HZ 208 (1969) 320-369; Klaus Schwabe, Wissenschaft und Kriegsmoral, Göttingen 1969; Kurt Töpner, Gelehrte Politiker und politische Gelehrte, Göttingen 1970, 178-193; Oskar Pusch, von Below. Ein deutsches Geschlecht aus dem Ostseeraum, Dortmund 1974; Hans Schleier, Die bürgerliche deutsche Geschichtsschreibung der Weimarer Republik, Berlin 1975; Jürgen Fröchling, G. v. Below – Stadtgeschichte zwischen Wissenschaft und Ideologie, in: Die Alte Stadt 6 (1979) 54-85; Bernd Faulenbach, Ideologie des deutschen Weges, München 1980; Luise Schorn-Schütte, Karl Lamprecht, Göttingen 1984. Otto Gerhard Oexle, Ein politischer Historiker: G. v. Below (1858-1927), in: Deutsche Geschichtswissenschaft um 1900, hg. von Notker Hammerstein, Stuttgart 1988, 283-312.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)