Diemer-Nicolaus, Emilie Sophie 

Geburtsdatum/-ort: 31.01.1910; Gießen
Sterbedatum/-ort: 01.01.2008;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Juristin, MdL und MdB-FDP
Kurzbiografie:

19161927 Besuch der Höheren Töchterschule in Gießen

1933 Abitur als Externe am Lyzeum in Gießen

19331936 Studium der Jurisprudenz, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und Finanzwissenschaft

1935 Diplomprüfung für Versicherungstechniker des Verwaltungsfaches

1936 I. Examen am Oberlandesgericht Darmstadt, anschließend Vorbereitungsdienst als Gerichtsreferendarin

1937/1938 Promotion bei Erich Bley (1890–1953) und Rudolf Dietz in Gießen: „Der Grundbuchberichtigungszwang“

19381940 Tätigkeit in der Vertragszentrale der IG-Farben in Mannheim

19401945 Juristin bei der Württembergischen Feuerversicherung in Stuttgart

1945 X Zulassung zur Rechtsanwältin

1946 II. Eintritt in die FPD/DVP

1946 Mitglied im Gemeinderat Stuttgart – DVP

19501957 MdL Württemberg-Baden, Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung, des Landtages von Baden-Württemberg, und der Beratenden Versammlung des Europarats

19571972 MdB; Mitglied der Großen Strafrechtskommission, der Eherechtskommission und des Finanzausschusses

1961 Mitglied der interparlamentarischen Union

1962 Mitglied im Bundesfrauenausschuss der FDP

19631965 stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Auszeichnungen: Ehrungen (Auswahl): Großes Bundesverdienstkreuz und Verdienstmedaille des Europarats (1972); Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg (1982)
Verheiratet:

I. 1930 (Gießen) Wilhelm Wallenfels (1897–1932), Dr. phil., Studienassessor

II. 1939 (Heidelberg) (VN?) Diemer; gesch. 1950


Eltern:

Vater: Philipp (1876–1958) Nicolaus, Architekt

Mutter: Flora, geb. Kunz (geb. 1878), Hausfrau


Geschwister:

Flora Helene Thekla (1908–1992)


Kinder:

3, aus I. Helga (geb. 1930); aus II. ein Sohn (geb. 1940) und Hans-Werner (1945–2017)

GND-ID: GND/140771867

Biografie: Birgit Meyer (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 7 (2019), 104-107

Diemer-Nicolaus wurde zu einer Zeit geboren, in der das Bürgerliche Gesetzbuch mit seinem patriarchalen Ehe- und Familienrecht gerade zehn Jahren in Kraft war. Erst seit 1908 war Frauen, Jugendlichen und Lehrlingen die Teilnahme an politischen Versammlungen und die Mitgliedschaft in politischen Organisationen und Vereinen erlaubt. Die Forderungen der Frauenbewegung lauteten damals: Zugang zu verbesserten Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten, juristische und politische Gleichstellung, aktives und passives Wahlrecht sowie Arbeiterinnenschutz. Themen wie Prostitution, Sexualität und bürgerliche Doppelmoral bestimmten bald die Debatten.

Diemer-Nicolaus Familie lebte in Gießen. Der Vater arbeitete als Architekt und war Anhänger Gustav Stresemanns. Bis 1933 war er Stadtverordneter und Fraktionsführer eines „Bürgerblocks“ im Gießener Stadtrat. Er erwog, in den 1920er Jahren für den Landtag zu kandidieren, unterließ es aber, weil er fürchtete, seinen Beruf dann nicht mehr ausüben zu können – ein Konflikt, den seine Tochter später anders entschied.

Diemer-Nicolaus zeigte für das politische Engagement ihres Vaters früh großes Interesse. Die Mutter versuchte noch, ihre zwei Jahre ältere Tochter und auch Diemer-Nicolaus zu „höheren Töchtern“ zu erziehen. Diemer-Nicolaus besuchte die Höhere Töchterschule. Mit 16 Jahren verlobte sie sich und brach diese Schule ab, und wechselte auf eine Hauswirtschaftsschule. Nach dem frühen Unfalltod ihres Mannes 1932 stand sie mit ihrer Tochter mittellos da.

Um finanziell nicht von ihrem Vater abhängig zu sein, holte Diemer-Nicolaus 1933 als Externe in Giessen das Abitur nach und begann im selben Jahr Jura zu studieren. Dieses Studium wurde ihr vom Vater finanziert. Ihr Berufswunsch war Anwältin. Erst seit 1922 war Frauen die Zulassung zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege erlaubt. Da die Aussichten auf eine Anstellung als Juristin sich nach der NS-„Machtergreifung“ verschlechterten, weil die Nationalsozialisten ab 1934 für Frauen keine neuen Zulassungen als Anwältinnen und Richterinnen gewährten, belegte Diemer-Nicolaus neben Jura noch die Fächer Volks- und Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik sowie Finanzwissenschaft. 1936 schloss sie ihr Studium mit dem seltenen Diplom eines „Versicherungstechnikers der Verwaltungsklasse 1“ ab. 1937 promovierte sie und arbeitete danach bis 1940 bei der Vertragszentrale der IG Farben in Mannheim.

Ihr zweiter Ehemann war zum Militär eingezogen; Diemer-Nicolaus musste den Lebensunterhalt für sich und bald drei kleine Kinder verdienen. Dennoch gelang ihr 1944 ihr zweites juristisches Staatsexamen. Bereits im Oktober 1945 bekam sie als Unbelastete eine der ersten Anwaltszulassungen in Stuttgart, wo sie mit ihrem zweiten Ehemann eine gemeinsame Kanzlei eröffnet hatte. Diese Zeit bezeichnete sie als die glücklichste in ihrem Berufsleben. Trotz ihrer späteren Mandate im Gemeinderat, Landtag und Bundestag wollte Diemer-Nicolaus  unbedingt als Rechtsanwältin tätig bleiben. „Als Anwältin bekommt man die ganzen Sorgen und Nöte der Menschen mit […]. Sie erfahren, wie sich die Gesetze im täglichen Leben auswirken. Diese Verbindung zu dem realen Leben ist für Politiker unbedingt notwendig.“ (Meyer, 1997, S. 167) Unmittelbar nach dem Krieg war sie in Stuttgart eine der wenigen Anwälte und sehr gefragt, weil sie zu ihren Mandanten nicht nur ein routiniertes, professionelles Verhältnis pflegte. Herausfordernd für sie gestalteten sich besonders die Prozesse gegen ehemalige Nationalsozialisten, die sie vertrat.

Die mit hohem bürokratischem Aufwand betriebene serienmäßige Produktion von Unschuld durch eine schematische Entnazifizierung empfanden damals große Teile der Bevölkerung in den Westzonen als ungerecht. Diemer-Nicolaus wandte sich besonders gegen die These einer Kollektivschuld aller Deutschen, auch gegen eine Generalbeschuldigung allein aufgrund der Parteimitgliedschaft und trat aus liberaler Überzeugung dafür ein, Schuld oder Unschuld am Einzelfall zu prüfen. So verfuhr sie selbst mit ihren Mandanten. Pauschal entschuldigte sie deren Taten nicht; erst nach sorgfältiger Prüfung entschied sie über Annahme oder Ablehnung eines Mandats und plädierte keineswegs in jedem Falle für Freispruch. Ihre anwaltliche Tätigkeit hielt Diemer-Nicolaus lange aufrecht, obwohl die Arbeitsbelastung durch Beruf und Politik groß war. Dazu kamen ihre drei Kinder, die Diemer-Nicolaus nach der Scheidung quasi allein großzog. Anfang der 1960er Jahre sah sie sich wegen einer Änderung des Sitzungswochen-Rhythmus im Bonner Parlament dann zur Aufgabe ihrer Kanzlei gezwungen.

Seit 1946 war Diemer-Nicolaus bereits Mitglied der FDP/DVP. Die Liberalen im deutschen Südwesten konzentrierten sich damals besonders auf die Erneuerung von Kultur- und Bildungspolitik, die stark von Theodor Heuss geprägt war, auch im Parlamentarischen Rat 1948/49. Vor allem aber die Persönlichkeit Wolfgang Haußmanns, des späteren Landes-Justizministers, habe Diemer-Nicolaus motiviert. (Meyer, 1997, S. 171)

Das Bekenntnis der Liberalen zur freien Marktwirtschaft war damals inhaltlich offen gestaltet. Auf praktisch-politischer Ebene trug die Partei alle Arten von Regierungen mit: Allparteien-Regierungen, Koalitionen mit der CDU und der SPD. Bereits zwei Monate nach ihrem Beitritt war Diemer-Nicolaus in den Stadtrat von Stuttgart gewählt worden, dem sie bis 1950 angehörte. Sie war Mitglied im einzigen Landtag von Württemberg- Baden, 1952/53 in der Verfassunggebenden Landesversammlung und vom 19. November 1953 bis zum 8. Februar 1957 im Landtag von Baden-Württemberg. Diemer-Nicolaus war seit die Frage aufgekommen war für die Gründung des Südweststaates eingetreten.

1957 zog Diemer-Nicolaus über die Landesliste in den dritten Deutschen Bundestag ein. Sie war nach dem Austritt von Margarete Hütter (1909–2003; MdB 1949–1957), die ihr in einer Kampfabstimmung unterlegen war, die einzige weibliche Abgeordnete der FDP-Fraktion aus Baden-Württemberg. Während ihrer 15-jährigen Mitgliedschaft in der liberalen Bundestagsfraktion gehörte Diemer-Nicolaus zu den führenden (Straf-) Rechtsexpertinnen und Finanzpolitikerinnen ihrer Partei. Sie wurde von den Freien Demokraten in verantwortungsvolle Positionen gewählt: 1963 bis 1965 war sie stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, zwischen 1969 und 1972 Mitglied des Sonderausschusses für die Verfassungsreform, der Großen Strafrechtskommission, der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, der Eherechtskommission, des Vermittlungsausschusses.

Diemer-Nicolaus setzte sich besonders für eine Resozialisierung von Strafgefangenen ein und forderte eine angemessene Bezahlung ihrer Beschäftigung im Gefängnis, um deren Familienunterhalt zu sichern, die Opfer ihrer Straftaten zu entschädigen und/oder eine Begleichung ihrer Schulden zu ermöglichen.

Diemer-Nicolaus vertrat eine im klassischen Sinne liberale Strafrechtsposition, in der es darum ging, die Grenzen des Strafrechts zu wahren und einer demokratischen Kontrolle zu unterwerfen. Die liberale Straftheorie wollte nur ein Minimum dessen, was für grundlegend und wertvoll in der Gesellschaft gehalten wird, zum Gegenstand strafrechtlicher Normierung machen. So wurde das Strafrecht begrenzt: auf fundamentale Normen und den Schutz elementarer Rechtsgüter. Diese Theorie unterschied zwischen schweren, mittelschweren und leichten Verstößen. Nur bei schweren Verstößen ist das Strafrecht gefragt, bei mittelschweren geht es um pragmatisch sinnvolle Regelungen, im dritten, einer Art Bagatell-Bereich, ist das Strafrecht gar nicht zuständig. Kern der Reform sollten die Abkehr vom vergeltenden Strafrecht und von der „Vielstraferei“ (Jürgen Baumann) sein, der Wegfall der Zuchthausstrafen, „die sich als resozialisierungsfeindlich erwiesen“ (Meyer, 1997, S. 177) hatten, und die kurzfristige Freiheitsstrafe, die damals vor allem Verkehrssünder traf. Der Staat solle nicht für alles verantwortlich sein, in Sonderheit nicht für die sittlichen oder religiösen Anschauungen seiner Bürger, die selbst Verantwortung übernehmen sollten, so Diemer-Nicolaus , womit sie vor allem auf den Bereich des Sexualstrafrechts zielte, in dem damals noch bereits antiquierte Normen wie die Strafbarkeit des Ehebruchs oder der Kuppeleiparagraph enthalten waren.

Diemer-Nicolaus machte während ihrer parlamentarischen Tätigkeit ihre rechtskritischen Positionen vor allem in folgenden Themenbereichen geltend: 1961 bei ihrer Kritik an der Verschärfung des Scheidungsrechts und später bei der Initiative zu seiner Reform, im Sonderausschuss für die Strafrechtsreform und bei der Beratung der Notstandsgesetze u. a. als stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses (1963–1965), ab 1967 dann bei der Reform des Nichtehelichenrechts und bei den zahlreichen Initiativen zur Änderung des § 218.

Sie hat in ihren Reden im Bundestag stets das liberale Grundprinzip vertreten, die Interessen des Einzelnen vor dem staatlichen Zugriff zu schützen, auch vor den Fängen der Strafprozessordnung. Viele wichtige Impulse gab sie bei der Reform des Ehe- und Scheidungsrechts, als das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst werden sollte, was erst 1976 geschah. Dabei hatte sie vor allem die Nöte des finanziell abhängigen Ehepartners – meist der Frau! – im Auge.

Diemer-Nicolaus nahm auch zu verschiedenen prinzipiellen Punkten Stellung, so zu der Abschaffung der Zuchthausstrafe, der Resozialisierung speziell von Jugendlichen und plädierte vehement für die Entkriminalisierung von „Gemeinlästigen“: Bettlern, Nichtsesshaften und sogenannten „leichten Mädchen“. Außerdem trat sie für die ethische Indikation nach einer Vergewaltigung ein. Sie kämpfte auch gegen die Strafbarkeit des Ehebruchs, gegen den § 175 und für eine Reform des politischen Strafrechts. Auch war sie strikt gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Immer wieder argumentierte sie, dass Verdächtige beim Verhör nicht gezwungen werden dürften, die Wahrheit zu sagen, besonders dann nicht, wenn sie sich damit belasteten. Wenn sie überhaupt nicht aussagten oder nicht die Wahrheit sagten, dürfe dies sich nicht strafverschärfend auswirken und nicht zum Nachteil der Verdächtigten ausgelegt werden, wenn sich dies später herausstellen sollte. Damit gab Diemer-Nicolaus  dem Vertrauensschutz der polizeilich Verdächtigten nach dem Prinzip „in dubio pro reo“ den entscheidenden Vorrang.

Bei den Diskussionen um die Notstandsgesetze 1967/68 legte Diemer-Nicolaus mehrfach im Plenum des Bundestages ihre kritisch-moderate Position dar. Sie trat ein für die überfällige Ablösung der Rechte der Alliierten. Der sogenannte „Notstand“ aber dürfe nicht zur „Stunde der Exekutive“ werden. Ohne die Notwendigkeit der Gesetze zur Gänze in Abrede zu stellen und sie abzulehnen, trat sie als scharfe Gegnerin einzelner Regelungen hervor. Vor allem die Einschränkung der Freizügigkeit, die Beschränkungen des Aufenthaltsrechts und die Definition des „Inneren Notstandes“ bereiteten ihr Sorge.

1972, im Alter von 62 Jahren, verzichtete Diemer-Nicolaus nach 26 Jahren aktiver parlamentarischer Arbeit auf eine weitere Nominierung für den Bundestag. Sie wäre zwar gerne Bundesverfassungsrichterin geworden, ihre Kandidatur aber scheiterte am Bundesrat. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag wurde Diemer-Nicolaus vor allem im Lande nicht nur zu Wahlkampfzeiten als Vortragsrednerin verschiedenster Organisationen eingeladen. 1980 nominierte die FDP die 70-jährige für die „Schiedskommission für einen fairen Wahlkampf“. Diemer-Nicolaus verstarb in Stuttgart kurz vor der Vollendung ihres 98. Lebensjahres.

Quellen:

A des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung, Gummersbach, Nachlass Emilie Diemer-Nicolaus; UA Gießen Jur Prom 884; HStA Stuttgart J 191 Diemer-Nicolaus, Emilie, Zeitungsausschnittsammlung zu. Emilie Diemer-Nicolaus; Verhandlungen des Württembergisch-Badischen Landtags 1950–1952; Verhandlungen der Verfassunggebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg 1952–1953; Verhandlungen des Landtags Baden-Württemberg, Protokollbände 1953–1957; Verhandlungen des deutschen Bundestages, Plenarprotokolle, Stenographische Berichte 1957–1972; Interview der Verfasserin mit Diemer-Nicolaus, unv. MS 1994; Auskünfte der Schwiegertochter Edith Diemer vom 27.7. 2018 und des StadtA Gießen vom 30.7.2018

Werke: (unter ihrem ersten Ehenamen Emilie Wallenfels), Der Grundbuchberichtigungszwang, Diss. iur. Gießen 1938; Zur Reform des Scheidungsrechts, 1970; Der Subventionsbetrug, in: Rainer Hamm (Hg.), FS für Erich Schmidt-Leichner zum 65. Geburtstag, 1977, 31–65; Professor Dr. Jürgen Baumann und die Strafrechtsreform, in: Gunter Arzt (Hg.), FS für Jürgen Baumann zum 70. Geburtstag am 22. Juni 1992, 1992, 445–454.
Nachweis: Bildnachweise: Foto aus FDP-Plakat, Bundestagswahl 1957, S. 94; A des Liberalismus, Friedrich-Naumann-Stiftung, Gummersbach, Audiovisuelle Medien, P1–116.

Literatur:

Orla-Maria Fels, Eine leidenschaftliche Verteidigerin des Rechtsstaats: Emmy Diemer-Nicolaus, in: Liselotte Funcke (Hg.), Die Liberalen. Frei sein um andere frei zu machen, Stuttgart 1984, 194–201; Ina Hochreuther, Frauen im Parlament. Südwestdeutsche Abgeordnete seit 1919, 1992; Birgit Meyer, Emmy Diemer-Nicolaus: Es gibt keine spezielle Politik für Frauen, in: Birgit Meyer, Frauen im Männerbund. Politikerinnen in Führungspositionen von der Nachkriegszeit bis heute. Frankfurt/New York 1997, S. 163–190; Martin Schumacher, M.d.B. Volksvertretung im Wiederaufbau 1946–1961, 2000, Nr. 995; Wenn die Feier vorbei ist, spielt die Zeugin Klavier, in: Stuttgarter Zeitung vom 24.2.2002; Marion Röwekamp, Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, 2005, 75–78; Ulrich Goll, Dr. Emilie Diemer-Nicolaus. Verantwortung in Stadt, Land, Bund, in: Irmgard Schwaetzer (Hg.), Die liberale Frauenbewegung – Lebensbilder, 2007,123–135; Renate Schmid, Dr. Emilie Diemer-Nicolaus, in: Ursula Schleicher-Fahrion (Hg.), Trümmerfrauen der Kommunalpolitik, Frauen im Stuttgarter Gemeinderat 1945–1960, 2013, 19–20; Jahn Havlik, Emilie Diemer-Nicolaus (1910–2008), in: Reinhold-Maier-Stiftung Baden-Württemberg (Hg.), Liberale und Demokraten der ersten Stunde, 2013, 55–58.

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