Württemberg, Wilhelm I., König
Geburtsdatum/-ort: | 27.09.1781; Lüben/Schlesien |
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Sterbedatum/-ort: | 25.06.1864; Schloss Rosenstein bei Stuttgart; begr. in der Grabkapelle auf dem Rotenberg bei Stuttgart |
Weitere Angaben zur Person: | Religion: evangelisch-lutherisch Verheiratet: 8.6.1808 Charlotte Auguste (Caroline), geb. Prinzessin von Bayern 24.1.1816 Katharina Pawlowna, geb. von Russland 19.4.1820 Pauline Therese Luise, geb. von Württemberg Eltern: Vater: Herzog/König/Kurfürst Friedrich I. von Württemberg (6.11.1754-30.10.1816) Mutter: Auguste Karoline, geb. Prinzessin von Braunschweig-Lüneburg (3.8.1764-27.9.1788) Geschwister: Katharina (21.2.1783-28.11.1835), Paul Friedrich Karl August (19.1.1785-16.4.1852) Kinder: 7; Marie Friederike Charlotte (30.10.1816-4.1.1887), Sophie Friederike Mathilde (17.6.1818-3.6.1877), Katharina (24.8.1821-6.12.1898), Karl Friedrich Alexander (6.3.1823-6.10.1891), Auguste Wilhelmine Henriette (4.10.1826-3.12.1898) + 2 früh verstorbene, uneheliche Kinder |
GND-ID: | GND/118633058 |
Biografie
Biografie: | Otto-Heinrich Elias (Autor) Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 302-306. Als ältestes von vier Geschwistern geboren, wuchs der Prinz nach der Trennung der Eltern zunächst an verschiedenen Orten, dann in Stuttgart mutterlos auf. Der Umgang des Vaters mit dem Sohn war hart, zur Stiefmutter entstand keine engere Beziehung. Der Prinz wurde solide, aber pedantisch erzogen. Eine Jugendliebe zu Therese Abel, der Tochter eines ehemaligen württembergischen Landschaftskonsulenten, anfangs eher Trotzreaktion und Ausdruck emotionaler Mangelsituation, dann Leidenschaft, gipfelte 1805 in der offenen Auflehnung gegen den Vater und der Flucht des Paares nach Paris – aber nicht in der Ehe. Die der Verbindung entstammenden Zwillinge starben bald nach der Geburt. Erst 1807 kam es zur kühlen Verständigung zwischen Vater und Sohn. Eine 1808 geschlossene erste Ehe mit Prinzessin Charlotte von Bayern wurde 1815 wegen Nichtvollzugs geschieden. In diese Jahre fällt die Teilnahme an einigen Feldzügen, an denen sich das junge Königreich Württemberg wegen seines Bündnisses mit dem Napoleonischen Frankreich beteiligen mußte. Eine Krankheit bewahrte Wilhelm davor, das Schicksal des württembergischen Kontingents im Rußlandfeldzug von 1812 bis zum bitteren Ende zu teilen. Die Feldzüge gegen Napoleon an der Seite der verbündeten Armeen von 1813 bis 1815 trugen ihm den Ruhm eines tapferen und risikofreudigen Truppenführers ein, der sein Selbstverständnis lebenslang prägte. Auf dem Wiener Kongreß vertrat der Prinz temperamentvoll seine eigenen und die Interessen Württembergs, aber er konnte weder einen eigenen Herrschaftsbereich noch weiteren Gebietszuwachs für das Königreich erlangen. Eine politisch außerordentlich wichtige Eroberung gelang ihm in Wien gleichwohl: Am 21. Januar 1816 heiratete er in zweiter Ehe die Großfürstin Katharina von Rußland die Schwester des Zaren Alexander I. Am 30. Oktober 1816 bestieg das junge Paar den Thron des Königreichs. Katharina gebar ihrem Gatten in den fast drei Jahren einer nicht spannungsfreien Ehe zwei Töchter. Sie war eine politisch hochbegabte, ehrgeizige Frau; das Reformprogramm König Wilhelms hat sie nicht nur mitkonzipiert, sondern auch aktiv mitgetragen. Die so ideal angelegte Verbindung endete durch Katharinas plötzlichen Tod im Januar 1819. Am 15. April 1820 verband sich Wilhelm in dritter Ehe mit seiner neunzehn Jahre jüngeren Cousine Pauline von Württemberg, die ihm drei Kinder schenkte, darunter den ersehnten Thronerben Karl Friedrich Alexander. Die Ehe war nicht glücklich. Einen dauerhaften Ausgleich fand Wilhelm in der Verbindung mit der begabten Hofschauspielerin Amalia von Stubenrauch. Wilhelm residierte meist in Stuttgart oder in Ludwigsburg; in den Sommermonaten, wenn er sie nicht auf Reisen nach Italien oder Frankreich verbrachte, wurde der Aufenthalt in Friedrichshafen (Schloß Hofen) üblich. Sein Regierungsantritt bedeutete für das Königreich den Beginn einer neuen Epoche. Der traditionelle Dualismus, das Neben- und Gegeneinander zwischen Regent und Ständen, vom Vater durch absolutistische Diktatur ersetzt, wandelte sich nunmehr zum Konstitutionalismus: Die monarchische Gewalt wurde durch verfassungsrechtlich festgelegte Mitspracherechte des durch gewählte Honoratioren vertretenen Volkes ergänzt. Von nun an bestand ein Dualismus anderer Art. Das „monarchische Prinzip“ wurde sogar noch gestärkt, obwohl oder vielmehr weil der König in einigen Kernbereichen der Staatlichkeit, bei der Gesetzgebung und beim Etat, darauf verzichtete, unter allen Umständen seinen Willen durchzusetzen. Notstandsrechte verblieben ihm noch zur Genüge. Folgerichtig enthielt die Verfassung, der die Volksvertreter am 25. September 1819 zustimmten, beides: die Berufung auf das Gottesgnadentum des Regenten einerseits, und den Charakter eines Vertragsabschlusses zwischen Monarch und Volk andererseits. Wilhelm selbst hat das Zustandekommen der Verfassung durch kluges Taktieren wesentlich gefördert. Die Verfassung und das sich auf ihrer Basis entfaltende politische Leben wurde zur Klammer zwischen den alten und den neuen Landesteilen, obwohl sich nicht alle auf sie gesetzten Hoffnungen erfüllten. Die altständische Opposition, an deren Verweigerungshaltung mancher württembergische Regent gescheitert war, löste sich auf, aber dafür entstand eine nicht minder streitbare liberale, später auch demokratische Opposition. Obwohl dem mediatisierten Adel durch das Zweikammersystem eine hervorgehobene Stellung im politischen Leben eingeräumt worden war, traten nur wenige seiner Angehörigen wie der mit dem Monarchen persönlich befreundete Fürst Heinrich von Hohenlohe-Kirchberg in den Dienst des Königreichs. Auch die Kirchen, in denen Wilhelm wenig mehr sah als Verwaltungsobjekte, waren mit der ihnen zugewiesenen Stellung nicht durchweg zufrieden. Obwohl in Württemberg fast alle Ansätze politischen Konflikts ebenso vorhanden waren wie im benachbarten Baden, kam es hier weder zur offenen Revolution noch zum Kirchenkampf. Der Schluß liegt nahe, daß der überzeugende, zwar autoritäre, aber Kompromisse nicht ausschließende Regierungsstil des Monarchen als stabilisierender Faktor eine wesentliche Rolle spielte. Gewiß gab es mehrere Fälle, in denen Wilhelm auf Kritik mit persönlicher Brüskierung, ja mit Disziplinierungsmaßnahmen reagierte, aber vor dem Hintergrund einer überwiegend maßvollen öffentlichen Diskussion und – bis auf wenige Ausnahmen – streng rechtlichen Verfahrens können sie als Ausnahmen bezeichnet werden. Eine in den ersten Regierungsjahren durchgesetzte Verwaltungsreorganisation knüpfte an die vom Vater entwickelten Strukturen an. Wesentliche Neuerungen waren die Wiederherstellung der Gemeindeselbstverwaltung und die Trennung von Verwaltung und Justiz. Der bürokratische Apparat wurde gestrafft und transparenter gemacht, Ausbildung, Besoldung und rechtliche Stellung der Beamten verbessert. Die dem Staat und der Person des Monarchen verpflichteten Beamten entwickelten sich schnell zu einer Art Stand und, politisch gesehen, zum Kern einer „Regierungspartei“. Die aus nur sechs Fachressorts bestehende Regierung war auf einen Staatschef zugeschnitten, der alle Fäden selbst in seinen Händen hielt. Als zusätzliches Beratungsorgan fungierte der wiederbelebte „Geheime Rat“. Wilhelm war ein fleißiger Monarch, der viel Zeit auf Aktenstudium verwendete und sich auch um Detailfragen kümmerte, andererseits aber auch delegieren konnte. Er legte Wert auf die öffentliche Meinung und schrieb gelegentlich selbst Zeitungsartikel. Die im Rahmen der neuen Verfassung gewährte Pressefreiheit wurde allerdings bald durch Bundeseingriff wieder hinfällig. Beim Regierungsantritt des Königs betrug die Staatsverschuldung etwa das Dreifache eines Jahreshaushalts von 10 Millionen Gulden. Diese Schulden wurden in zwei Jahrzehnten so nachhaltig abgebaut, daß Steuersenkungen möglich waren. Erst der Eisenbahnbau führte vorübergehend wieder zu neuen Schulden. Besonderer Schwerpunkt der Innenpolitik war die Entwicklung der Landwirtschaft: Die Bauernbefreiung (1817) und die freilich sehr langwierige, stufenweise Ablösung der feudalen Grundlasten, die Gründung des Landwirtschaftlichen Instituts (heute Universität) Hohenheim, die Stiftung der Cannstatter Leistungsschau (beide 1818), nicht zuletzt des Königs persönliches Interesse an der Pferdezucht zeugen davon. Eine entschiedenere Förderung industrieller Ansätze im Sinne der Gewerbefreiheit und des beruflichen Bildungswesens fällt jedoch erst in seine letzte Regierungsphase. Die Strafrechtsreform von 1839, die unter anderem an relativ schweren Strafen für politische Vergehen festhielt, blieb weit hinter den allgemeinen Erwartungen zurück. Der König lehnte insbesondere die Abschaffung der Todesstrafe ab, machte aber oft von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch. Wilhelm war in Religionsfragen persönlich indifferent, so konnte er den Ausgleich zwischen den großen Konfessionen unparteiisch vorantreiben; daß dieser, wenn auch relativ spät (1862), gesetzlich fixiert werden konnte, war sein persönliches Verdienst. Das Heer, anfangs Wilhelms ganzer Stolz, wurde nach 1848 fast vernachlässigt, eine Folge des Wandels der außenpolitischen Lage. Im Gegensatz zu seiner überwiegend konservativen Innenpolitik verfolgte Wilhelm in seiner Außenpolitik eine Veränderung des vom Wiener Kongreß geschaffenen Systems. Die Einbindung seines Landes in den aus vielen ungleich großen Staaten und Städten bestehenden, von den beiden Großmächten Österreich und Preußen dominierten Deutschen Bund hielt er für eine Fehlentwicklung. In den von Napoleon geschaffenen Königreichen Württemberg, Bayern und Sachsen, zu denen ab 1814 Hannover trat, sah er Kristallisationskerne einer weiterzuführenden deutschen Flurbereinigung, an deren Ende ein Sechs-Staaten-System von fünf Königreichen, Preußen eingeschlossen, und dem Kaisertum Österreich stehen würde. Preußen und Österreich, deren Bedeutung nicht zuletzt auf ihren außerdeutschen Territorien und Interessen beruhte, die also als „europäische Mächte“ anzusprechen seien, würde dann ein geschlossener Block von vier „reindeutschen“ Königreichen mit völlig andersgearteten Interessen gegenüberstehen. In der Einigung dieser Länder zu einer an Fläche und Bevölkerungszahl vor Preußen und Österreich rangierenden dritten deutschen Großmacht erblickte Wilhelm eine lohnende Aufgabe für einen militärisch kompetenten, durch innenpolitische Regententugenden ausgewiesenen und zum taktischen Bündnis mit dem liberalen Zeitgeist bereiten Staatsmann. Ein entsprechendes bundesstaatliches Arrangement könnte im Laufe der Zeit sogar die deutschsprachigen Territorien Preußens und Österreichs einschließen. Nicht bei Wilhelm selbst, aber bei einigen seiner Mitarbeiter sind bonapartistische Denkansätze nachweisbar. Das von Friedrich Ludwig Lindner im Auftrag des Königs verfaßte, pseudonym erschienene „Manuscript aus Süddeutschland“ (1820) ist die bekannteste Ausformung dieser sogenannten Trias-Konzeption. Aus dieser theoretischen Position ergaben sich folgende konkrete Ziele: Die Vergrößerung Württembergs durch Mediatisierung Badens, Hohenzollerns und, wenn möglich, der Erwerb des Elsaß; die Reform des Deutschen Bundes und die Einrichtung eines Direktoriums aus nur wenigen, politisch aufgewerteten Bundesfürsten; innerhalb dieses neu zu etablierenden Systems die Vermehrung des Einflusses des württembergischen Monarchen als Bundesfeldherr, deutscher König oder gar Kaiser. Derartig weitgespannte Ziele wären freilich nicht mit den bescheidenen Kräften Württembergs allein zu erreichen gewesen, sondern nur mit der Unterstützung des der Dynastie durch Heiratsbande verbundenen Russischen Reiches. Durch den Tod Königin Katharinas änderte sich diese Voraussetzung. Trotzdem hat Wilhelm diese – noch zusammen mit Katharina entwickelte – Konzeption mehr oder minder intensiv lebenslang verfolgt; die konnubiale Verbindung mit Rußland wurde 1846 durch die Ehe des Thronfolgers Karl mit der Großfürstin Olga erneuert. Unter die Triaspläne lassen sich fast alle wichtigeren außenpolitischen Aktionen Württembergs während der Regierungszeit König Wilhelms subsumieren, so der oppositionelle Alleingang des Königreichs am Bundestag, der 1824 in einem diplomatischen Fiasko endete, die Initiativen für eine süddeutsche Zolleinigung ab 1828, schließlich die Versuche zur Schaffung eines süddeutschen Systems bewaffneter Neutralität als Reaktion auf die französische Julirevolution 1830. Die Revolutionsjahre 1848/49 offenbarten Wilhelms ambivalentes, „bonapartistisches“ Verhältnis zum Liberalismus, den er als Steigbügelhalter seiner persönlichen Machterweiterung gern benutzt, als mitgestaltende politische Kraft aber nur in von ihm selbst gesetzten Grenzen akzeptiert hätte. Der König erkannte nicht nur die von der Paulskirche verkündeten Grundrechte, sondern schließlich sogar die Reichsverfassung an; eine Wahl zum Deutschen Kaiser hätte er sicher angenommen. Auch in Württemberg stimmte er – vorübergehend – einer Liberalisierung der Verfassung zu. Andererseits spielte er stets mit der Möglichkeit militärischer Gewaltanwendung: Nur wenige Stunden, in denen er an der Zuverlässigkeit der eigenen Armee zweifelte, sahen ihn ratlos. Als sich das Frankfurter Rumpfparlament in die Hauptstadt des als liberal geltenden Königs von Württemberg flüchtete, ließ er es durch Militär auflösen. In der folgenden Phase des sich zuspitzenden Antagonismus zwischen Preußen und Österreich verfolgte Wilhelm eine Strategie wechselnder Bündnisse, die auf die Schwächung der jeweils stärkeren Macht gerichtet war. Seine Möglichkeiten hatten durch die Restauration der Dynastie Bonaparte in Frankreich, der Württemberg seit Rheinbundzeiten verwandtschaftlich verbunden war, noch verstärkt. Höhepunkt seiner Aktivitäten war 1857 die „Entrevue de Stuttgart“, ein gegen Österreich gerichtetes Treffen zwischen dem Zaren Alexander II. und Napoleon III. An der Bundesreformbewegung der 1850er und 60er Jahre, dem „Würzburger Bund“, hatte der König maßgeblichen Anteil. Sein eigenes Modell mußte allerdings anderen Vorstellungen weichen. Das antipreußische, von Österreich dominierte „Vierkönigsbündnis“ von 1850, das keine praktische Geltung erlangte, kam ihm noch am nächsten. Als 1863 durch die Frankfurter Reformakte tatsächlich ein sechsstimmiges Bundesdirektorium als echte Exekutive geschaffen wurde, erhielten nur Preußen (das der Reform nicht zustimmte), Österreich und Bayern volles Stimmrecht; Württemberg, das seit dem Wiener Kongreß keinen Gebietszuwachs hatte erzielen können, mußte sich mit Hannover und Sachsen die vierte Stimme teilen. Immerhin schien das der erste Schritt einer Erneuerung des Deutschen Bundes im Sinne König Wilhelms zu sein. Erst nach seinem Tod, im preußisch-österreichischen Krieg von 1866, erlebte nicht nur das württembergische Heer, sondem auch seine Außenpolitik die entscheidende Niederlage. Als Bauherr schmückte der König seine Residenzstadt mit klassizistischen Regierungsbauten; privat leistete er sich ein maurisches Schlößchen (die Wilhelma). Das 1838 bis 1843 in Stuttgart errichtete Museum der Bildenden Künste wies gleichwohl stattliche Sammlungen auf, zum Teil vom König auf seinen Reisen selbst zusammengetragen. Das Stuttgarter Hoftheater galt als mittelmäßig: Hier regierte Wilhelms Freundin, Frau von Stubenrauch. In der Musik zog der König das leichte Genre vor (Spielopern), in der bildenden Kunst, vor allem für seinen privaten Gebrauch, die Darstellung unverhüllter weiblicher Schönheit. Im übrigen war er vielseitig interessiert und durch Lektüre und Reisen über den Durchschnitt seiner Standesgenossen hinaus gebildet. Bereits in den ersten Regierungsjahren Wilhelms wurden, veranlaßt durch eine von Mißernten ausgelöste Hungersnot, neue Sozialfürsorgeeinrichtungen geschaffen. Maßgeblichen Anteil, auch durch Einsatz ihres eigenen Vermögens, hatte die tatkräftige Königin Katharina. Die behördennahe „Zenralleitung“ des allgemeinen Wohltätigkeitsvereins koordinierte staatliche, kirchliche und private Stiftungen und richtete fallweise Suppenküchen und Industrieschulen ein. Den Vorrang vor milden Gaben hatte „Hilfe zur Selbsthilfe“ durch subventionierte Arbeit, niedrigverzinste Darlehen und Förderung beruflicher Ausbildung. Wegen seines kühlen, distanzierten Wesens wurde Wilhelm von seinen Untertanen mehr geachtet als geliebt. Auch von Gegnern wurde die Solidität seiner Innenpolitik anerkannt, nicht zuletzt wegen seines demonstrativen Verzichts auf übertriebene Repräsentation und seiner Verläßlichkeit in finanzieller Hinsicht. Seine Außenpolitik wurde von den Zeitgenossen kaum verstanden. Später ist sie von preußisch orientierten Historikern als Intrigantentum verunglimpft worden. Sie kann heute als Vision eines aus annähernd gleichgewichtigen Bundesländern bestehenden, föderal verfaßten Deutschlands gerechter gewürdigt werden. |
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Quellen: | HStA Stuttgart, E-Bestände, Bestand G 268. |
Nachweis: | Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997; Bildnachweise: Haus Württemberg |
Literatur + Links
Literatur: | Otto-Heinrich Elias, Die Außenpolitik König Wilhelms I. von Württemberg, in: Württemberg um 1840, Beiträge zum 150jährigen Bestehen des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins, Stuttgart 1994. Karl-Johannes Grauer, Wilhelm I., König von Württemberg. Ein Bild seines Lebens und seiner Zeit, Stuttgart 1960. Theoder Mästle, Württemberg und die Großmächte vom Wiener Kongreß bis zum Tode Wilhelms I., Tübingen 1951. Franz Mögle-Hofacker, Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der „Parlamentarismus der Krone“ unter Wilhelm I., Stuttgart 1991. Karl Moersch, Sperrige Landsleute. Wilhelm I. und der Weg zum modernen Württemberg, Stuttgart 1996. David Friedrich Strauß, König Wilhelm von Württemberg, 1864, in: Gesammelte Schriften Bd. 1, Bonn 1876. |
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