Pfalz, Karl III. Philipp; Kurfürst von der

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem es Seiner Göttlichen Allmacht Dero ohnerforschlichen Willen nach gefallen hat, weyland Unseres in Gott ruhenden vielgeliebten Bruderen des Herrn Churfürsten zu Mayntz Lbdn. Höchstseeligsten Andenckens den 18. dieses aus diesem zeitlichem in das ewige Leben abzuforderen ...: [Düsseldorff den 29. Aprilis 1732] / Zur Detailseite

Bildnis Kurfürst Karl (III.) Philipp von der Pfalz; Pierre Gaudréau, Mannheim um 1730 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Bildnis Kurfürst Karl (III.) Philipp von der Pfalz, von J. Ph. van der Schlichten (1729) [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Medaille mit Bildnis Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz, 1742 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite

Schloss Mannheim [Copyright: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg Foto: Arnim Weischer] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ...Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir wegen deren zu hiesigem Unserem Hoff-Rath, und Hoff-Gericht sowohl als denen Unter-Gerichtern und ersten Instantien gehöriger Process-Sachen und deren Instruirung mitkommendes Edictum ergehen zu lassen gnädigst bewogen worden ...: Düsseldorff den 22 Aprilis 1732 / Zur Detailseite

Bildnis Karl Philipp von der Pfalz, wohl von Johann Philipp van der Schlichten, 18. Jh. [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg; 2016:04:20 19:11:14+02:00] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Uns höchstmißfällig zu vernehmen vorkommen, was gestalten so wenig denen in hieniedrigen Unseren beyden Hertzogthumben und Landen nach und nach gnädigst erlassenen und poenalisirten General- als denen Erben Büschen zum Besten errichteten auch bestättigten Particulair-Busch-Ordnungen nachgelebet werde ...: [Düsseldorff den 13. Martii 1732] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Thuen kund, und fügen hiemit Unserem Cantzlern, Praesidenten ... zu wissen: Nachdem Uns nicht allein der unterthänigster Bericht geschehen, und sonstige Klagden vorgekommen, sonderen auch die Erfahrnüß bezeuget hat, mithin Uns zu sonderbahrem Mißvergnügen gereichig gewesen, daß wider die hiebevorn ausgegangene gnädigste Verordnungen schier alle Sachen, ohne Unterscheid, sie betreffen Erb- oder Erb-Zahl, oder nicht, bey denen Ambts-Verhören, und Unserem Hoff-Rath, auch gar mit Vorbeygehung ersterer Instantz, zur Extrajudicial-Cognition angebracht, eingeführet, und gezogen worden, dadurch dan böse Verwirrungen und Nullitäten zu mercklichem Beschwer der Partheyen erwachsen ...: Geben Mannheim den 7. Aprilis 1732 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Uns ist abermahl klagend vorgestelt worden, wie daß ungeachtet Unserer successive erlassener gnädigster Verordnungen dahier und auffm Land nicht nur mit Einsteigung der Garten das Gemüß und Obst-Werck denen Eigenthumbere vielfältig entfrembdet, sonderen auch Weyer, Teich, Felder, Wiesen und Büsche vom Diebstahl nicht frey bleiben, annebens das Feder- und anderes Viehe durch allerhand diebisches Gesindel, oder auch vagirende Soldaten fast täglich weggeraubet werden ...: [Düsseldorff den 12. Martii 1732] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir zur Einstellung des in Unseren hiesigen Hertzogthumben eingerissenen Wildprett-Schiesens, und durch die Wildpretts-Schützen ausgeübter grosser Ubelthaten, hiebey verwahrtes geschärfftes Edictum verfassen zu lassen, für nöthig befunden haben ...: Düsseldorff den 14. Julii 1732 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Liebe Getreue; Uns ist annoch gnädigst erinnerlich, was Wir euch wegen bey letzterem Frantzösischen Krieg zum Besten Unseres Hertzogthumbs Gülich zu bezahlen gewesener Contributionen, und derenthalb Unserem Hoff-Cammerrathen Dhamen als dahemahligem Contributions-Empfängeren annoch abzuführen seyenden Ruckstands unterm 8. Novembris 1731. gnädigst anbefohlen haben, nachdeme nun von besagtem Dhamen der unterthänigster Bericht erstattet, und dabey unter anderen mit angezeigt, daß von euch darauff die schuldigste Befolgung biß anhero nicht geleistet worden, solche aber umb Abwendung der im widrigen verursachender und Unseren Landen ferner zu Last fallender Interesse ohne den mindesten weiteren Anstand unvermeitlich erfordert wird: Düsseldorff den 9. May 1732 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir gnädigst verordnet haben und wollen, daß die von Ihro Kayserl. Majestät wegen Abstellung der bey den Handwerckern und Zünfften eingeschlichener Mißbräuchen erlassene allergnädigste Verordnung in hiesigen Unseren Landen zu derselben gehorsambster Befolgung gleichfalls kund gemachet werden solle: Düsseldorff den 20. May 1732 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Haben annoch in gnädigstem Andencken, was Wir zu besserer Beybehaltung der, in Unserem Hertzogthumb Berg am Rhein und übriger Wasser-Flüssen annoch befindlicher Uferen nicht nur zum mercklichen Besten der darauff mit Erbschafften anschiesender Particulair-Eingesessener, sondern auch zum mercklichen Vortheil des hiebey haubtsächlich mit interessirten allgemeinen Land-Wesens offters gnädigst und ernstlich zu verordtnen bewogen worden seynd ...: Düsseldorff den 5. Martii 1731 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zu vor: Liebe Getreue; Nachdem Wir auff allmögliche Beybehaltung der an denen in Unserem Hertzogthumb Berg befindlichen Wasser-Flüssen, absonderlich aber dem Rhein-Strohm annoch vorseyender Uferen best thunlichst zugedencken, und Unsere hierumb führende gnädigst und ernstliche Intention, vermittelst Wiederhohlung der dieserthalb mehrmahl erlassener Edicten und General-Verordnungen, zu eröffnen, gnädigst bewogen worden ...: Düsseldorff den 5. Martii 1731 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Uns bey hiesigem Unserem geheimen Rath von zeitlichem Brudermeister und Zunfft-Genossenen des Wullen-Handwercks in Unserer Bergischer Haupt-Stadt Lennep unterthänigst klagend zu erkennen gegeben worden, was gestalten einige Kauffleuthe sich unterstehen, auff denen in hiesigen Unseren Hertzogthumben und Landen jährlichs hindurch haltenden Jahr-Märcken die so genante Silesier Lacken, welche zwarn äusserlich wohl scheinen, ihrer Art nach aber untüchtig und betrieglich seyen, unterm Vorwand, als ob allsolche Silesier Lacken in hiesigen Unseren Landen und in specie zu obgedachtem Lennep fabriciret, zu verkauffen und durch allsolche falsche Verdebitirung sothaner untüchtiger Silesier Lacken obgedachten Wullen-Handwercks Zunfft-Genossenen einen unersetzlichen Schaden zuzufügen ...: Düsseldorff den 24. Januarii 1731 / Zur Detailseite

Serenissimus Elector. Demnach Ihro Churfürstl. Durchl. mehrmahlen mißfälligst vorgekommen, welcher gestalten Deroselben Bürger, Kauffleuth, Crämer, Wirth, und gemeine Handwercksleuthe, in Städten, Flecken, und Dörfferen, worinnen Dero Kriegs-Trouppen einquartiret seynd, oder sonsten darvon sich einige auffhalten, denen Soldaten ... sowohl an Wahren, als an Speiß und Tranck, zuweilen auch mit Vorlehnung baaren Gelds, ein mehrers creditiren, als dieselbe zu bezahlen vermögen, wodurch so dan nichts, als allerhand Streit, Process, Kösten, und sonstige wider den Herrschafftlichen Dienst lauffende Unordnungen entstehen ...: Mannheim den 25. Januarii 1731 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zu vor: Liebe Getreue; Dahe Wir gnädigst verordnet haben und wollen, daß, damit denen jüngsthin angeschienenen, auch ferners sich äusseren mögenden Unordnungen, welche aus dem in hiesigem Vestungs-orth abgängigem Roggen-Vorrath leicht erwachsen können, auff alle Weiß mögte vorgebogen werden, ein jeder Unserer Räthen, Subalternen und Bedienten sich auff ein Jahr mit nöthigem Roggen versehen solle ...: Düsseldorff den 20. Sept. 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Thuen kund und fügen Unseren Gülich- und Bergischen Beambten, fort Burgermeister und Rath in denen Städten, wie imgleichen Scheffen und Vorsteheren, Land- und Gerichts-Botten und gemeinen Lands Unterthanen hiemit gnädigst zu wissen; Demnach Wir den zwischen Uns und Ihro Königl. Majestät in Schweden, als dermahlig- auch regierenden Herren Land-Graffen zu Hessen-Cassel, zu mutueler Ausliefferung deren sich in Unseren und erwehnter Ihrer Königl. Majestät in Schweden ... Landen und Provintzien von beyderseiths Trouppen auffhaltender Deserteuren beliebten Vertrag zum öffentlichen Truck beförderen lassen, wie solcher von Wort zu Wort gleich hernach inserirt also lautet ...: Düsseldorff den 31. Octobris 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Uns Höchstmißfälligst zu vernehmen vorkommen, auch in der That selbst verspühret haben, daß auff Veranlassung ein- und anderen Zancksüchtigen Gemüths Unsere Beambte durch die von diesen pro & contra ertheilende Recessus in allerhand Conflictus Jurisdictionis eingeführet, und dardurch allerhand böse Folgerungen excitiret worden seyen, Wir aber diese zur Schmählerung der Justitz gereichende Unternehmungen gäntzlichen abgestellet gnädigst wissen ... wollen ...: Düsseldorff den 5. Augusti 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Uns Höchstmißfälligst zu vernehmen vorkommen, auch in der That selbst verspühret haben, daß auff Veranlassung ein- und anderen Zancksüchtigen Gemüths Unsere Beambte durch die von diesen pro & contra ertheilende Recessus in allerhand Conflictus Jurisdictionis eingeführet, und dardurch allerhand böse Folgerungen excitiret worden seyen, Wir aber diese zur Schmählerung der Justitz gereichende Unternehmungen gäntzlichen abgestellet gnädigst wissen ... wollen ...: Düsseldorff den 12. Augusti 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir zu Unserem nicht geringen Mißvergnügen biß anhero wahrnehmen müssen, daß wider den deutlichen Inhalt deren, mehrmahlen desfalß ergangenen gnädigsten Verordnungen bey denen ad Manus sowohl als bey hiesigen Unseren Dicasterien übergebenen Memorialien auff denen Rubriquen der Substantial-Inhalt nicht kürtzlich bemercket worden, noch auch selbige von einem immatriculirtem Advocato unterschrieben seyn, forth verschiedene unterm Nahmen sambtlicher Gemeinden gestelte Memorialien, ohne einiger mit gnugsamer Vollmacht versehener Particular-Personen eigenhändiger Unterschrifft einlangen ...: Düsseldorff den 28. Junii 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Lieber Getreuer; Aus dem von hieraus an euch sub Clausulis concernentibus gelangten Früchten-Admodiations-Contract erinneret ihr euch annoch unterthänigst, welcher gestalt solche Admodiations-Jahren ultima Octobris negst künfftig nicht allein expiriren, sonderen auch in welcher Zeit, Maaß, und Deuchtigkeit ihr allinge dahesiger Unser Kellnerey-Früchten (Negst Abzug des gewöhnlich und Reglementsmässigen Abgang) denen Admodiatoren Emanuel und Lazarus von Gelderen a prima Novembris 1728. biß letzten Octobris 1730. zu liefferen ...: [Düsseldorff den 1. Julii 1730] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem Wir auff unterthänigstes Suppliciren Johann Georgen Frick demselben die Gnade gethan, und die durch Absterben Philipp Wilhelmen Hochstein vacant gewordene General-Landmessers-Stelle, in Gnaden conferiret haben ...: Düsseldorff den 23. Junii 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Aus Unserer an euch unterm 9. Novembris vorigen Jahrs erloffener Verordnung habt ihr des mehreren zu vernehmen gehabt, wie daß Unser Hoff-Cammer-Rath Dhamen, wegen bey vorherigen Kriegs-Zeiten zum Besten Unseren Hertzogthumbs Gülich bezahlten Frantzösischen Contributionen, annoch der Gebühr nicht indemnisirt seye ...: Düsseldorff den 29. Novembris 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Ihr errinnert euch annoch unterthänigst, was wir euch wegen zwischen Ihro Röm. Kayserl. Majestät, so dan Ihro Königl. Majest. in Preussen, wie auch denen Hochmögenden Herren Staaten-Generalen deren vereinigten Niederlanden, so dan Uns über mutuele Ausliefferung beyderseitiger Deserteuren allergnädigst und gnädigst beliebter Convention, und derselben in gesambten Unseren Landen erforderter Publication anzubefehlen gnädigst bewogen worden ...: Düsseldorff den 31. Octobris 1730 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Euch ist des mehreren bekant, was gestalten Wir vor nunmehro abgeloffenen jüngeren Jahr-Gang gnädigst bewogen worden, zu fürdersambster Besorgung der Kriegs- und anderen gemeinen Lands-Fordernüssen für das Jahr 1730. in 1731. Unsere getreue liebe Gülich- und Bergische Land-Stände von Räthen, Ritterschafft und Städten gegen den 18ten nechst abgewichenen Monaths Septembris nach hiesiger Unserer Residentz-Stadt Düsseldorff zum gemeinen Land-Tag zu beschreiben: [Düsseldorff den 14. Novembris 1730] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Nachdem die bißherige Erfahrnüß zu Unserem ungnädigsten Mißvergnügen bezeuget, was Gestalten die aus Unseren hiesigen Geheimen- und Hoff-Raths-Dicasteriis in Hoheits- Justitz- und anderen Sachen Unseren Beambten aufftragende Verrichtungen offt und vielmahlen verzögert, und hierdurch Unseres Herrschafftliches Interesse sowohl als die umb die heylsame Justitz seuffzende Partheyen nahmhafft vernachtheiliget werden ...: [Düsseldorff den 10. Decembris 1731] / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Liebe Getreue; Euch ist annoch unterthänigst erinnerlich, was Wir zu Vorkommung der in Unseren Landen häuffig vorgekommenen Preussischen Werbungs-Excessen, und von denen Königlich-Preussischen Werberen verübter Gewaltthätiger Entführungen Unserer Unterthanen und Soldaten, zu derenselben Sicherstellung, für nachtrückliche Edicta und General-Verordnungen wiederholter ergehen zu lassen Uns gemüssiget gesehen haben ...: Mannheim den 11. Februarii 1732 / Zur Detailseite

Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister, und Churfürst, ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getreue; Euch ist vorab bekent, wie daß Wir etliche Jahren her zu Bestand-mässiger Aufferbauung der binnen Opladen über dortigen Wüpper-Fluß unvermeidtlich erforderlicher Brücken all hinlängliche Vorsorge getragen haben ...: Düsseldorff den 8. Novembris 1731 / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 04.11.1661; Neuburg a.D. |
Sterbedatum/-ort: | 31.12.1742; Mannheim |
Kurzbiografie: | (1716-1742), 1661-1742 |
GND-ID: | GND/118720953 |
Weiter im Partnersystem: | https://www.statistik-bw.de/LABI/PDB.asp?ID=88792 |
Biografie
Nachweis: | Lt 1/2(199-203),3(103),7(76); ADB 15; NDB 11; M/Reg. |
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