Brüder- und Schwesternkonvent am Hl. Geist-Spital Ulm
Ortsbezüge: |
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Baujahr/Gründung: | 1215 [nach 1215] |
Zerstörung/Aufhebung: | 1419 [vor 1419] |
Beschreibung: | Bei der Gründung des Spitals und Augustiner-Chorherrenstiftes St. Michael 1183 schloss der Stifter Witegow von Albeck die Aufnahme von Schwestern ("congregatio mulierum") ausdrücklich aus. Mit der Verlegung des Stifts 1215 auf die Blauinsel endete die Spitaltätigkeit der Augustiner-Chorherren. Die Betreuung von Kranken und Pilgern übernahm das von Bürgern gegründete Heiliggeistspital, das durch den Schutzbrief Konrads IV. von 1240 verbürgt ist. Die kirchenrechtliche Stellung regelte Papst Alexander 1255. Geistliche, Laienschwestern und -brüder lebten nach der Augustinerregel. Der Hospitalmeister war Prälat und oberster Herr der Spitalgemeinde. Für Pflege und Hauswirtschaft war eine Meisterin zuständig. Der Doppelkonvent von Augustiner-Brüdern und -Schwestern "so ein rotes Kreuz nach ihrer Ordnung von Rom tragen", ist im Heiliggeistspital von 1308 bis ins 15. Jh. nachweisbar. Nach der Reformation übernahm die Stadt, die sich schon 1419 mit Billigung von Papst Martin V. Einfluss auf die Verwaltung gesichert hatte, das Spital. Autor: ILSE SCHULZ |
Objekttyp: | Kloster |
Ordensregel: |
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Sonstiges: | Bistum: Konstanz, ab 1821 Rottenburg-Stuttgart |
Weiter im Partnersystem: | http://www.kloester-bw.de/?nr=1002 |
Adresse + Kontakt
Adresse | Ulm |
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Literatur + Links
Literatur: |
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