Prior V. und Kapitel von Reichenbach beurkunden, dass der Ritter Konrad von Hausen sein Erblehen von ihrem Kloster ihnen aufgelassen und mit seiner Frau Agnes gegen einen Zins von 4 Schilling auf Lebenszeit wieder erhalten habe, mit der Abmachung, dass nach beider Tod das erledigte Lehen vom Kloster niemals wieder veräußert und zum Jahrtag des Ritters jedem Bruder des Klosters 1 Maß Wein gereicht werden solle. Siegler: Der Abt von Alpirsbach und die Aussteller.
Erstellt (Anfang): | 1280 [Ohne Zeitangabe. Um 1280.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VIII., Nr. 2932, Seite 202-203 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=3774 |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |