Gengler, Karl 

Geburtsdatum/-ort: 08.10.1886; Hagenau (Elsaß)
Sterbedatum/-ort: 09.10.1974;  Rottweil
Beruf/Funktion:
  • Gewerkschafter, MdL Z/CDU, MdB-CDU, Verfolgter des NS-Systems
Kurzbiografie: 1893-1901 Volksschule in Hagenau
1901-1902 Klempnerlehre in Hagenau, 1902-1904 in Baden-Baden
1904 Klempnergeselle, Eintritt in den Windthorstbund, den Gesellenverein Kolping, die Zentrumspartei und den Christlichen Metallarbeiterverband
1904-1908 Klempner in Baden-Baden, Hagenau und Mainz
1908-1910 Militärdienst im I. Großherzoglich Hessischen Leibgarderegiment in Darmstadt
1910 Sekretär des Christlichen Metallarbeiterverbandes in Duisburg, 1911 in Pforzheim, 1911-1933 Bezirksleiter des Verbandes für Südwestdeutschland in Stuttgart
1914-1916 Kriegsdienst an der Westfront, ab 1916 Fortsetzung der gewerkschaftlichen Tätigkeit
1919 Mitglied der Württembergischen Verfassunggebenden Landesversammlung
1920-1933 Mitglied des Württembergischen Landtags
1921-1933 Vertreter der Versicherten im Vorstand der Landesversicherungsanstalt Württemberg und im Ständigen Ausschuß der Deutschen Invalidenversicherung
1933-1945 Fristlose Entlassung, arbeitslos, 1936 Syndikus eines Unfallschutzverbandes in Köln, danach Gründung einer privaten Harmonikaschule in Köln, 1944 Zerstörung durch Bombenangriff, 1944-1945 Angestellter der Firma Matth. Hohner AG, Trossingen
1945-1947 Geschäftsführer der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Rottweil, 1946 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaften in der französischen Besatzungszone Württembergs, im gleichen Jahr Mitgründer der CDU in Württemberg-Hohenzollern
1946-1947 Präsident der Beratenden (Verfassunggebenden) Landesversammlung Württemberg-Hohenzollern in Bebenhausen
1947-1952 Präsident des dortigen Landtags
1947-1949 Präsident des Landesarbeitsamtes
1949-1957 Mitglied des 1. und 2. Deutschen Bundestages
1952 Verdienstkreuz I. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1955 Großes Verdienstkreuz, 1966 mit Stern
1957-1960 Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Rottweil, 1960 Ehrenvorsitzender
1958-1974 Vorsitzender des Landeskuratoriums Unteilbares Deutschland
1961-1974 Landesvorsitzender der Sozialausschüsse der christlich-demokratischen Arbeitnehmer
Weitere Angaben zur Person: Religion: römisch-katholisch
Verheiratet: 1913 Donaueschingen, Annie, geb. Meder (Trauung durch Pfarrer Heinrich Feurstein)
Eltern: Johann, Klempner
Barbara, geb. Gangloff
Geschwister: 1 jüngerer Bruder
Kinder: 2
GND-ID: GND/1012378551

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 3 (2002), 96-100

Zu der Zeit, als der siebenjährige Gengler eingeschult wurde, schrieb Gerhart Hauptmann im fernen Schlesien seine „Weber“, jene flammende soziale Anklage gegen Gewinnsucht und Skrupellosigkeit profitgieriger Fabrikherren, und als Gengler sechzig Jahre nach dem Weberaufstand von 1844 seine Gesellenprüfung ablegte, waren die sozialen Verhältnisse im Deutschen Reich zwar nicht mehr wie in der Mitte des 19. Jahrhundert durch schreiendes Unrecht gekennzeichnet, aber wieviel es an erniedrigender Abhängigkeit und Rechtlosigkeit noch gab, hatte der heranwachsende Sohn eines lohnabhängigen Klempners und einer Näherin schon im Elternhaus erfahren müssen. Nicht zuletzt diese Eindrücke mögen es gewesen sein, die den Klempnergesellen nach einem knappen Jahrzehnt beruflicher Tätigkeit im erlernten Handwerk veranlaßten, seine Lebensaufgabe auf sozialem Gebiet, im Eintreten und im Dienst für andere zu sehen. Seine Gewerkschaftskollegen erkannten seine organisatorische und rhetorische Begabung und wählten ihn im Jahre 1910 in eine hauptamtliche Gewerkschaftsfunktion, die des Sekretärs und später Bezirksleiters der Metallarbeitergewerkschaft. Zu Fuß besuchte der Verbandssekretär, im Winter wie im Sommer, seine Kollegen und die Heimarbeiter in den Betrieben und Filialen der Harmonika- und Uhrenindustrie im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb und versuchte, ein Klima der Solidarität unter den Arbeitnehmern zu schaffen und dadurch auf die Verbesserung der meist erbärmlichen Entlohnung einzuwirken, Versuche, die in Zeiten des rigorosen Herr-im-Haus-Standpunktes, aber auch des sich nur langsam entwickelnden Zusammengehörigkeitsgefühls der Arbeiter oft erfolglos blieben.
Mit der Übernahme des Gewerkschaftsamtes verbunden war die definitive Übersiedlung vom heimatlichen Elsaß nach Württemberg, was aber für Gengler problemlos war. Er fühlte sich immer – wie nicht alle seine elsässischen Landsleute – als „Reichsdeutscher“: „Ich bin ein Hohenstaufe, mein Heimatland war staufisch“. Akklimatisierungsschwierigkeiten bei seinen neuen Landsleuten in Württemberg gab es schon gar nicht, Grundsatztreue, Mannesstolz vor Königsthronen und natürlich Sparsamkeit mit der landesüblichen ideologischen Komponente waren die ihn mit den Schwaben aufs engste verbindenden Eigenschaften.
Von der Position des hauptamtlichen Gewerkschaftssekretärs aus war der Weg in die Politik nicht weit. 1919 wurde Gengler, nachdem er den Weltkrieg im Verband eines württembergischen Regiments glücklich überstanden hatte, in die Verfassunggebende Versammlung Württembergs gewählt, die die erste republikanische Staatsverfassung ausarbeitete, und von 1920-1933 war er Mitglied der Zentrumsfraktion des Württembergischen Landtags als Abgeordneter des Wahlkreises Aalen-Schwäbisch Gmünd. 1924 wurde er Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verwaltung und fungierte als Sprecher seiner Fraktion in Fragen der Wirtschafte- und Sozialpolitik. Es ging in jenen Jahren um grundlegende Fragen: um die neue Gemeindeordnung, um das Betriebsrätegesetz, den Achtstundentag, die Tarifverträge, das Schlichtungswesen und die Anerkennung der Gewerkschaftsarbeit in Staat und Gesellschaft überhaupt. Seine Mitgliedschaft im Vorstand der Landesversicherungsanstalt Württemberg, im Vorstand des Ständigen Ausschusses der Deutschen Invalidenversicherung und der geschäftsführende Vorsitz des Landeskartells der Christlichen Gewerkschaften ergänzten die ausschließlich dem schaffenden Menschen in der Welt der Arbeit gewidmeten parlamentarischen Aktivitäten Genglers. Es waren die Jahre, in denen er sich in Württemberg einen Namen als kompetenter Sozialpolitiker schuf.
1933 wurden die Gewerkschaften verboten. Gengler lehnte ein Angebot, seine Tätigkeit in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) fortzusetzen, ab und wurde daraufhin fristlos aus allen seinen Ämtern entlassen. Seine Pensionsansprüche gegenüber der DAF als Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaften wurden erst 1941, und nur zu 70 % anerkannt; von da an erhielt er eine kleine Rente. 1933 wurde er arbeitslos, lebte von der Wohlfahrtsunterstützung und stand unter Gestapoaufsicht. Ein Ortswechsel schien ratsam. Ein Versuch, sich als freier Versicherungssachverständiger in München niederzulassen, schlug fehl. 1936 fand er eine Beschäftigung als Syndikus eines Unfallschutzverbandes in Köln, und einige Zeit danach eröffnete er dort mit Hilfe der Firma Matth. Hohner AG in Trossingen eine private Harmonikaschule, mit der er die Familie einigermaßen über Wasser halten konnte. 1944 vernichteten die Bomben das Familienheim und die Schule, und die Firma Hohner bot ihm einen Unterschlupf als Sachbearbeiter für Betriebsstatistik. In Trossingen erlebte er das Kriegsende und den Einmarsch der französischen Besatzungstruppen.
Selbstverständlich gehörte Gengler nach der Katastrophe des Jahres 1945 zu den viel zitierten Männern der ersten Stunde. Er übernahm zunächst die Leitung der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Rottweil und bemühte sich mit Erfolg um den Neuaufbau der Gewerkschaften, zunächst auf örtlicher und regionaler Ebene. Mit anderen gründete er die Christlich-Demokratische Union in Württemberg-Hohenzollern. Eine Wiederbelebung des Zentrums lehnte er ab. Als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Gewerkschaften in der französischen Besatzungszone setzte er sich für den Aufbau einer starken Einheitsgewerkschaft ein; seine ständige Sorge dabei blieb die parteipolitische Neutralität des späteren DGB.
Ein zweites Mal wurde Gengler im Jahre 1946, nach einer noch schlimmeren Katastrophe als der des Jahres 1918, Mitglied einer verfassunggebenden Landesversammlung, die unter seinem Vorsitz die Verfassung des durch Besatzungsdekret entstandenen Landes Württemberg-Hohenzollern vorzubereiten hatte. Sie wurde am 21. April 1947 verabschiedet. Auch der neugewählte Landtag, der in Bebenhausen zusammentrat, wählte Gengler am 3. Juni 1947 zu seinem Präsidenten. Es waren schlimme Jahre. Die Besatzungsmacht herrschte unumschränkt. Die Ernährungsschwierigkeiten in der französischen Zone waren wegen des von den Franzosen betriebenen Raubbaus auf allen Gebieten der Wirtschaft noch drückender als in den anderen Zonen. Rücksichtslose und lebensbedrohende Demontagen und Waldabholzungen vergrößerten die allgemeine Not ins fast Unerträgliche. Die Diskussion von Wirtschaftsfragen – Demontagen, Abholzungen usw. – war dem Landtag verboten; der Landtagspräsident mußte die jeweilige Tagesordnung der Besatzungsmacht zur Genehmigung vorlegen. Auf dem Gebiet der Wirtschaft behielten sich die Franzosen alle Entscheidungen vor. Als der Landtag trotzdem diese Fragen diskutieren wollte, aber ein formelles Verbot von Seiten der Besatzungsmacht erging, ereignete sich etwas in der deutschen Parlamentsgeschichte Ungewöhnliches: es gab einen parlamentarischen Streik. Der Abgeordnete Gebhard Müller kündigte auf das Verbot hin an, daß die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder ihr Mandat niederlegen würden, wenn das Verbot nicht aufgehoben und die Demontageliste nicht geändert würde. Daraufhin bestellte der französische Gouverneur Widmer den Württemberg-Hohenzollernschen Staatspräsidenten Lorenz Bock und den Landtagspräsidenten Gengler zum Rapport ein und eröffnete ihnen, der Landtag sei „offensichtlich zur Demokratie noch nicht reif“. Gengler: Wenn der Landtag in dieser Situation schweige, müßten die Abgeordneten ihr Gewissen belasten und die Achtung des Volkes einbüßen. Das Diskussionsverbot wurde nach einiger Zeit aufgehoben – wohl auch auf entsprechenden Druck der Amerikaner auf die Franzosen hin –, und der Landtag ging nach diesem Sieg über die Militärregierung wieder an die Arbeit. Aber eine wirkliche Entspannung auf dem Gebiet der Wirtschaft trat erst nach der Währungsreform und der Bildung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 ein.
In diesem Jahr berief das Vertrauen seiner Parteifreunde den erfahrenen Parlamentarier und Sozialpolitiker Gengler in das für den staatlichen Neuaufbau wichtigste Gremium, den am 14. August 1949 erstmals gewählten Deutschen Bundestag. Gengler errang im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen 50,5 % der Stimmen – bei der ersten Bundestagswahl hatte jeder Wähler nur eine Stimme –, im 2. Bundestag verbesserte er das Ergebnis auf 56,6 Erst- und 59,8 % Zweitstimmen. Sein Entree in Bonn begann allerdings mit einem Mißklang. Vor der vieles entscheidenden ersten Fraktionssitzung der CDU/CSU im September 1949 im Bonner Bürgerverein hatte er nämlich eine Zusammenkunft der württembergischen CDU-Abgeordneten nach Bebenhausen einberufen, in der darüber beraten wurde, wie man verhindern könne, daß die wichtigen Positionen in Parlament und Regierung ausschließlich an die „Norddeutschen“ vergeben würden. Adenauer, der davon gehört hatte, rügte dies mit herben Worten als „Sonderbündelei“, wie Eugen Gerstenmaier berichtet, „die Stärke der Fraktion und der Partei sei ihre Einheit“. Aber Gengler, der diese Zurechtweisung mit Schweigen hinnahm, ließ sich nicht beirren und widmete sich mit großer Intensität den drängenden sozialen Fragen der Zeit. Sein Wort, das eines prominenten Vertreters des früheren linken Flügels des Zentrums, hatte in Bonn Gewicht, und dies kam in den ihm übertragenden Bundestagsämtern zum Ausdruck. Als Mitglied des mächtigsten Bundestagsausschusses, des Haushaltsausschusses, übernahm er die Berichterstattung für den fast die Hälfte des damaligen Etats ausmachenden Ausgabeposten „Soziale Kriegsfolgelasten“ und wirkte an herausgehobener Stelle bei dem Jahrhundertwerk der Neuordnung der Rentenversicherung in den Jahren 1956/57 mit. Besondere Verdienste erwarb er sich als stellvertretender Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses in den beiden ersten Wahlperioden des Bundestages bei der Schaffung der neuen Geschäftsordnung. Er wußte wohl, welche ausschlaggebende Bedeutung dieses die Zusammensetzung und die Verfahren der Gremien des Bundestages regelnde Instrument für eine erfolgreiche Arbeit des Parlaments besitzt. Welch vorzügliche Arbeit damals geleistet wurde, beweist die Tatsache, daß die Geschäftsordnung von 1949 in ihrer Grundstruktur die Jahrzehnte über erhalten geblieben ist und daß lediglich eine Reihe von Anpassungen an neue Aufgaben des Parlaments erfolgten.
Von großem Einfluß war Genglers Mitwirkung bei der Entstehung des Südweststaates. Als die in Art. 118 des Grundgesetzes vorgesehenen Verhandlungen unter den unmittelbaren Kontrahenten in den drei südwestdeutschen Ländern gescheitert waren und der Bundestag, wie vorgesehen, die Entscheidung über die Zukunft der drei Länder zu treffen hatte, stellte der Antrag Bundestagsdrucksache 1/1849 vom 26. Januar 1951 die alles entscheidende Weiche: in diesem Antrag der „Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Gen.“ – zu den „Genossen“ gehörte auch der Abgeordnete Gerstenmaier – wurde vorgeschlagen, vier Wahlbezirke zu bilden – Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern, (Süd-)Baden –, und bei einer Mehrheit in drei Wahlbezirken sollte das neue Bundesland gebildet werden. Dagegen beantragten die Abgeordneten Hilbert, Strauss und Genossen im Januar 1951, die Stimmen innerhalb der alten Länder Baden und Württemberg auszuzählen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, und am 25. April 1951 nahm der Bundestag Genglers Antrag mit großer Mehrheit an. Das neue Bundesland Baden-Württemberg kam zustande, da in drei der vier Abstimmungsbezirke eine Mehrheit für den Südweststaat erzielt wurde. Das Bundesverfassungsgericht stellte freilich fünf Jahre später fest, daß mit dem von Gengler und seinen Freunden gewählten und vom Bundestag angenommenen Abstimmungsverfahren „der Wille des badischen Volkes durch die Besonderheit der geschichtlich-politischen Entwicklung überspielt worden“ sei. Doch da waren die Würfel schon gefallen, wie die dann folgende kunstvolle Hinauszögerung des vom Verfassungsgericht vorgeschriebenen Plebiszits bis zum Jahr 1970 klarmachte.
Am 30. Mai 1952 hielt der Landtag von Württemberg-Hohenzollern seine letzte Sitzung ab, und von diesem Zeitpunkt an konnte sich Gengler bis zum Jahre 1957 voll und ganz seinen Bundestagsaufgaben widmen. Mit besonderer Erleichterung begrüßte der gebürtige Elsässer in jenen Jahren die von Adenauer angebahnte Aussöhnung mit dem französischen Volk.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Jahre 1957 gab es für Gengler keinen Ruhestand. Von 1957 bis 1960 leitete er den CDU-Kreisverband Rottweil, und 1958 übernahm der Patriot Gengler, dem das Bekenntnis zur Wiedervereinigung nie nur ein Lippenbekenntnis war, den Vorsitz im Landeskuratorium „Unteilbares Deutschland“. Welches Ansehen Gengler über die Parteigrenzen hinweg genoß, zeigte sich dadurch, daß der ehemalige sozialdemokratische Innenminister Viktor Renner eine Laudatio zu Genglers 80. Geburtstag im Rundfunk vortrug. „Diese Hochachtung“, sagte Landtagspräsident Camill Würz in seiner Gedenkrede am 10. Oktober 1974, „die führende Politiker aller Parteien, füreinander hegten, war der Garant für eine gedeihliche politische Entwicklung“.
Quellen: Nachlaß Karl Gengler im Archiv für Christlich-Demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin; Mitteilungen der Stadtverwaltung Hagenau/Elsaß (Musées, Bibliothèque, Archives)
Nachweis: Bildnachweise: in: Paul Sauer, Demokratischer Neubeginn in Not und Elend; Werner Kessl, Karl Gengler, passim (Literatur); Büste Karl Gengler von David Fahrner im Foyer des Landtags von Baden-Württemberg in Stuttgart

Literatur: Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag, 1457-1957, 1957; Theodor Eschenburg, Landeskunde von Baden-Württemberg, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1975; Paul Sauer, Demokratischer Neubeginn in Not und Elend. Das Land Baden-Württemberg 1945-1952, 1978; Eugen Gerstenmaier, Streit und Friede hat seine Zeit. Ein Lebensbericht, 1981; Gert Friedrich Nüske, Der Landtag von Württemberg-Hohenzollern, in: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksversammlungen in Baden-Württemberg, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Red.: Günther Bradler, Franz Quarthal, 1982; Rudolf Reinhardt, Die Christlichen Gewerkschaften und die Nationalsozialisten, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte, Bd. 2, 1983; Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, 1983; Hermann Bausinger, Theodor Eschenburg u. a., Baden-Württemberg, eine politische Landeskunde, 3. Aufl. 1985; Werner Kessl, Karl Gengler (1886-1974), Christlich-Demokratische Politik aus sozialer Verantwortung. Ein Lebensbild, 1986; Paul-Ludwig Weinacht/Paul Sauer, Die politische Nachkriegsentwicklung und die Auseinandersetzungen um den Südweststaat, in: Badische Geschichte. Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1987; Paul-Ludwig Weinacht, Leo Wohleb, in: Walter Mühlhausen/Cornelia Regin (Hg.), Treuhänder des deutschen Volkes, Die Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen nach den ersten freien Landtagswahlen. Politische Porträts, Kasseler Forschungen zur Zeitgeschichte, 1991; ders., Gebhard Müller (1900-1990), in: Geschichte im Westen, Halbjahres-Zeitschrift für Landes- und Zeitgeschichte, hg. von Walter Fürst u. a., 1991; Paul-Ludwig Weinacht, Der Weg in den Südweststaat, in: Der Weg zum Südweststaat, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Bearbeitung und Red.: Jörg Thierfelder, Uwe Uffelmann, 1991; Amtliches Handbuch des Deutschen Bundestages, 1949 und 1953, hg. von der Bundestagsverwaltung; Munzinger Archiv 49/1974
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)