Schultheiß und Räte zu Sigmaringen bekunden: Ihr Frühmesshaus ist so baufällig, dass sie und ihr Frühmesser den Einsturz befürchten. Es ist ein Steinhaus, das überall baufällig und nicht zu bessern ist. Nötig ist ein Neubau von Grund auf, wozu der Frühmesser derzeit nicht in der Lage ist. Sie wollen die Frühmesse wegen der armen Leute, die die Frühmesse brauchen und darnach an ihre Arbeit gehen, nicht eingehen lassen. Sie haben beraten und einhellig beschlossen, dass ihr bestellter Frühmesser Wernher Knapp von Rommelsbach (Rummelspach) (Rommelsbach, Kreis Reutlingen) auf eigene Kosten ein Haus zwischen Cu(o)man Pfender und Heinz Lando(e)s unter der Bedingung kaufen soll, dass das Haus von jetzt an von Steuern und Diensten frei sein soll. Sie befreien das Haus von Steuer, allem Dienst und Wacht, solange Knapp ihr Frühmesser ist. Er kann es verkaufen und ein anderes dafür kaufen oder gegen ein anderes tauschen. Die anderen Häuser sollen dann ebenso gefreit sein. Der Frühmesser soll aber von dem jeweiligen Haus den Hofstattzins seinen Herren entrichten. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • der A. (Stadtsiegel) [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1455  [Jörg]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 1
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen
Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007
Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999
Sigmaringen
Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: Dep. 1 T 1 Nr. 12 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-563926

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Rommelsbach, Reutlingen RT
Personenbezüge:
  • Knapp, Werner; Rommelsbach
  • Landös, Heinz
  • Pfender, Cuman
Sonstiges: Siegelbeschreibung: Siegel (Springender Hirsch) besch.
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