Regelhaus "zur Turnerin" Freiburg
Ortsbezüge: |
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Baujahr/Gründung: | 1316 [1316] |
Zerstörung/Aufhebung: | 1460 [nach 1460] |
Beschreibung: | Dieses Beginenhaus weist die Besonderheit auf, dass die Stiftungsurkunde noch vorliegt. Margaretha Turnerin, Witwe des Rudolf Turner, stiftete, u.a. auch für das Seelenheil ihres verstorbenen Gatten, am 11. September 1316 ein Haus in der Schiffstraße für zwölf arme Schwestern. Sie schrieb für die Gemeinschaft eine eigene Regel, die sich leider nicht erhalten hat und unterstellte das Haus den Freiburger Dominikanern. Ob diese jedoch auch für die Seelsorge im Alltag zuständig waren, muss offen bleiben. Zusätzlich zu dem Haus stiftete Margaretha noch Zinseinkünfte zum Bestreiten des täglichen Lebensunterhaltes. Als Pflegerin wurde ihre gleichnamige Schwägerin eingesetzt. Damit eine Kontinuität in der äußeren Leitung gewährleistet blieb, sollte die jeweils amtierende Pflegerin schon zu ihren Lebzeiten eine Nachfolgerin auswählen. Die Wahl der Hausleitung wurde dagegen den Schwestern überlassen, diese hatte über die Einhaltung der Regel zu wachen. Damit keine wohlhabende Frau sich die Aufnahme erschlich, wurde eine Vermögensobergrenze festgelegt. Autor: MADLEN DOERR |
Objekttyp: | Kloster |
Ordensregel: |
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Sonstiges: | Bistum: Konstanz, ab 1821 Freiburg |
Weiter im Partnersystem: | http://www.kloester-bw.de/?nr=690 |
Adresse + Kontakt
Adresse | Freiburg im Breisgau |
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Literatur + Links
Literatur: |
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