Ruine Ebersteinburg (Alteberstein) - Wohnplatz
Bischof Heinrich von Speyer beurkundet, dass Konrad von Enzberg und seine Neffen, die Söhne Heinrichs von Enzberg, nach vielfacher Beschädigung des Klosters Maulbronn durch alle diese Glieder der Familie feierlich auf die Vogtei über das Kloster und dessen Bauhöfe, Orte und sonstigen Besitzungen verzichtet haben und dass denselben ihre Ansprüche an die Höfe zu Elfingen und Füllmenbach, sowie die Orte Tiefenbach und Ölbronn durch seine richterliche Entscheidung abgesprochen worden sind. / Zur Detailseite
Ritter Berthold, genannt Göler von Ravensburg, entsagt der ihm von Liutfried von Helmsheim zu Lehen gegebenen Vogtei in Oberderdingen und dem Bauhofe der Mönche von Herrenalb daselbst, worauf Albert von Rastatt und Johannes von Durmersheim statt seiner Namens des genannten Klosters mit dieser Vogtei belehnt werden. / Zur Detailseite
Graf Simon von Eberstein und Zweibrücken (de Eberstein et de Gemino Ponte) gestattet aus Verehrung für das von seinen Voreltern gegründete Kloster Herrenalb (in Alba) die durch seinen Getreuen, Ritter Ludwig von Liebenzell (Liebencelle), um seines Seelenheils willen beschlossene Schenkung des Patronatrechts der Kirche zu Merklingen (Merkelingen), Speyrer Diözese, samt allen Zehnten und Zugehörden, insbesondere dem Vorzehnten (Vorcehende), an das genannte Kloster, da diese Schenkung ohne seine als des Lehensherrn Zustimmung nicht zur Ausführung kommen kann (recognoscens, id sine nostro consensu nec posse fieri nec debere, eo quod ipsum ius patronatus eiusdem ecclesie a nobis tenebat tytulo feodali et fidelitatis nobis astrictus homagio tenebatur); er überträgt nach vorhergegangener Resignation des Lehens in seine Hand gemeinsam mit Ludwig am selben Ort und zur selben Zeit das Patronatrecht in die Hand des Abts Konrad (C.) als Stellvertreters seines Klosters und verzichtet für sich und seine Erben auf alle seine Ansprüche an dieses Recht mit seinen Zugehörden. Siegler: Der Aussteller. Datum et actum anno domini MCC septuagesimo secundo, mense Septembri, mediantibus ac presentibus domino C[unrado] abbate predicto, H[einrico] de Dagersheim et C[unrado] de Winsberg monachis, Ber[toldo] milite de Remichingen, Diemone et Reinhardo de Novo Castro fratribus cum aliis fide dignis. / Zur Detailseite
Abt Volland von Hirsau und Prior Dietrich von Reichenbach beurkunden, dass das Kloster Reichenbach auf seine Ansprüche an einige Wiesen im Bann des Örtchens Sulzbach zu Gunsten des Klosters Herrenalb verzichtet hat, wogegen der Abt von Herrenalb dem Prior von Reichenbach jährlich an Martini ein Paar neue Stiefel und ein Paar neue Schuhe zu liefern und ohne Zustimmung des Klosters Reichenbach seinen Besitz in Sulzbach nicht auszudehnen verspricht. / Zur Detailseite
Vier Gebrüder von Elchesheim befreien in ihrem Bezirk gelegene Wiesen des Klosters Herrenalb gegen den Erlass einer Weingült von allen Diensten. / Zur Detailseite
Bischof Konrad von Speyer, Abt Eberhard von Herrenalb und Eberhard und Otto von Eberstein beurkunden die Schenkung eines Allods zu Bretten durch den Pforzheimer Stadtbürger Werner an das Kloster Herrenalb und die zum Danke dafür Seitens des Klosters geschehene Aufnahme Werners und seiner Frau Judela in den Zisterzienserorden. / Zur Detailseite
Die Grafen Ulrich von Württemberg und Heinrich von Fürstenberg verpflichten sich, den Grafen Berthold von Urach und dessen Gemahlin Agathe hinsichtlich der Burg Urach und ihres sonstigen Besitzes nicht zu stören, der Gräfin im Falle ihrer Wittwenschaft 100 Mark zu zahlen, sie einen beliebigen Wohnsitz in der Herrschaft Urach wählen zu lassen und sie im Besitz ihres Leibgedinges zu schützen. / Zur Detailseite
Graf Heinrich von Eberstein beurkundet, dass sein Ministeriale Albert genannt Wilde im Einverständnis mit ihm seine Erbgüter im Dorf Hohebach (Hobach) dem Frauenkloster in Gnadental geschenkt hat. Siegler: Der Aussteller. Actum et datum in castro Crutheim, anno domini MCCLXXXVII., sexto kalendas Maii. / Zur Detailseite
Dietrich von Hohenstein übergibt dem Kloster Herrenalb Besitzungen in Derdingen. / Zur Detailseite
Graf Otto von Eberstein überlässt dem Kloster Bebenhausen das Eigentum an einem Gute in Salzstetten, das der Ritter Konrad von Ihlingen von ihm zu Lehen getragen und dem genannten Kloster unter der Bedingung seiner Zustimmung übergeben. / Zur Detailseite
Berthold von Straubenhardt verkauft einen Wald bei Dobel an Gernsbacher und Loffenauer Bürger. / Zur Detailseite
Berthold von Remchingen beurkundet, dass er Schulden halber die von Otto von Eberstein zu Lehen gehende Vogtei zu Neusatz an Abt Walter und Konvent von Herrenalb verkauft und dass Friedrich Leise und Werner von Rotenfels die Belehnung für das Kloster empfangen haben. / Zur Detailseite
Graf Wolfrad von Eberstein bestätigt die Schenkung des Dorfs Bahnbrücken (Banbrucken) durch seinen verstorbenen Vater Otto an Kloster Herrenalb. Datum apud Genresbach, anno domini MCCLXX nono, in vigilia beate Marie Magdalene. / Zur Detailseite
Graf Otto der Ältere von Eberstein entschädigt das Kloster Herrenalb für die eigenmächtige Erbauung eines Jagdhauses und Grabung eines Fischweihers auf dessen Hofgut zu Moosbronn durch verschiedene Nutzungen, insbesondere die Hälfte von Freiolsheim. / Zur Detailseite
Ritter Berthold, genannt Göler von Ravensburg, trägt Liutfried von Helmsheim, als Ersatz der ihm seither von diesem zu Lehen gegebenen Vogtei in Oberderdingen und auf dem Bauhofe des Klosters Herrenalb daselbst, einen Hof zu Zaisenhausen und zwei zu Rohrbach zu Lehen auf und leistet ihm Lehenspflicht. / Zur Detailseite
Elisabeth von Eberstein trifft testamentarische Verfügungen zu Gunsten einer Reihe von Klöstern und Kirchen, in erster Linie der Klöster Frauenalb, Herrenalb und Lichtental, zum Zweck einer Jahrzeitstiftung für sich und ihren Gemahl Otto den Jüngeren von Eberstein. / Zur Detailseite
Graf Otto der Ältere von Eberstein verkündet wiederholt das den Bauern des Klosters Herrenalb auf dessen Gütern zu Ottersweier verliehene Hofrecht. / Zur Detailseite
Der edle Mann Otto von Eberstein beurkundet, dass er die durch das Kloster Herrenalb erkaufte und durch seine Dienstleute Friederich genannt Leise und Werner von Rotenfels für dasselbe zu Lehen empfangene und ihm selbst wieder verpfändete Vogtei über Neusatz nur zur Erhaltung des klösterlichen Besitzes, nicht zu eigener Benützung zu Handen genommen habe. / Zur Detailseite
König Friedrich II. tauscht von dem Bischofe von Regensburg die Städte Nördlingen und Öhringen, mit der Propstei daselbst, gegen das dem Reiche gehörige obere und niedere Münster in Regensburg ein. / Zur Detailseite
Albert von Rastatt und Johannes von Durmersheim, welche die Vogtei in Oberdertingen und auf dem Bauhofe daselbst Namens des Klosters Herrenalb von Berthold, genannt Göler von Ravensburg, zu Lehen erhalten haben, verpflichten sich für den Fall einer Störung des Klosters zur Erlegung von 500 Mark Silber an die edeln Herren Eberhard und Otto von Eberstein. / Zur Detailseite
Der edle Liutfried von Helmsheim und Ritter Berthold, genannt Göler von Ravensburg, verkaufen alles was sie an Gütern und Rechten in Oberderdingen, dem Bauhofe der Mönche daselbst und in der Mark beider Derdingen, namentlich in Bernhardsweiler besitzen, an das Kloster Herrenalb um 500 Pfund Heller. / Zur Detailseite
Die Grafen Alwig und Berthold von Sulz treten das zwischen ihrem Vater Hermann und Albert von Steinheim streitig gewesene Patronatrecht der Kirche zu Steinheim an Elisabeth, die Tochter Alberts, ab. / Zur Detailseite
Billung von Gernsbach, einst Vogt von Kuppenheim, und Adelheid seine Ehefrau stiften zur Haltung ihrer Jahrtage eine ewige Weingült aus drei Jaucherten Weinberg über dem Igelbach an das Kloster Herrenalb. / Zur Detailseite
Ritter Heinrich von Enzberg bekennt, dass er, ohne irgend ein Recht auf die Vogtei über das Kloster Maulbronn und seine Besitzungen zu haben, im Auftrage des Bischofs Heinrich von Speyer und in Übereinstimmung mit dem Kloster den Schutz des letzteren für das laufende Jahr übernommen habe, und verspricht diesen getreulich auszuüben. / Zur Detailseite
Graf Simon von Zweibrücken und seine Vettern (patrueles) . . von Eberstein vertragen sich mit Abt und Konvent von Herrenalb wegen eines Walds und wegen Wiesen bei Burgbach (prope Burgbach). Actum hoc est in Castro Rotenfels, anno domini MCCLXXVI., in die sancti Germani confessoris. / Zur Detailseite
Bischof Konrad von Speyer beurkundet, dass die Gebrüder Hermann (VI.) und Rudolf (I.), Söhne des Markgrafen Hermann (V.) von Baden im Anschluss an Abmachungen ihres verstorbenen Vaters und in Verbindung mit dem Gemahl ihrer Schwester Eberhard von Eberstein in seiner Gegenwart zu Spöck auf ein Gut in Löchgau in die Hände des Abts Siegfried von Maulbronn verzichtet haben und dass der letztere die Feier des Jahrestags ihres Vaters im Kloster am 15. September angeordnet habe. / Zur Detailseite
Graf Simon von Zweibrücken und Eberstein befreit das Kloster Herrenalb von allem Zoll und Umgeld in Bretten und seiner ganzen Herrschaft und erneuert die von seinem Oheim Otto von Eberstein und ihm selbst verliehenen Freiheiten desselben. / Zur Detailseite
Elisabeth die Tochter des Pfalzgrafen Konrad von Tübingen und Witwe Ottos von Eberstein verzichtet auf eine Gült, die sie und ihre Vorfahren seither von der Kirche in Oberkirch oder Poltringen bezogen haben, und freit die Kirche von allen Dienstbarkeiten. / Zur Detailseite
Die Markgrafen Rudolf (II.) und Friedrich (II.) von Baden beurkunden ihre Pflichten und Rechte als Schirmvögte des Klosters Herrenalb. / Zur Detailseite
Otto von Eberstein übergibt teils um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen teils im Kaufwege Leibeigene zu Rudmersbach und Kislau an das Kloster Frauenalb. / Zur Detailseite
| Regionalauswahl: | |
|---|---|
| Typauswahl: | Ortsteil – Historisches Ortslexikon |
| Typ: | Wohnplatz |
| Liegt auf Gemarkung: | Ebersteinburg |
Ortsgeschichte
| Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Auf dem Nordsporn des Schlossberges. Vgl. auch Ebersteinburg. |
|---|
Burgen und Schlösser
| Name: | Alteberstein |
|---|---|
| Datum der Ersterwähnung: | 1197 |
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