Steinmauern 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.steinmauern.de
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Einwohner: 2989
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 241.0
Max. Höhe ü. NN (m): 122.47
Min. Höhe ü. NN (m): 106.56
PLZ: 76479

Die Gemeinde Steinmauern liegt in der Nördlichen Oberrheinniederung; ihre Gemarkung grenzt im Westen an die Murgmündung und den Rhein. Die Siedlungsentwicklung folgt dem Verlauf eines Prallhanges eines Mäanders der Altmurg, das Relief zeigt entsprechend nur Höhenlagen zwischen 106 m und 122 m über NN. Auf dem Gemeindegebiet liegen die teils auf Nachbargemeinden hinüberreichenden Naturschutzgebiete Rastatter Rheinaue, Rastatter Ried und Silberweidenwald Steinmauern. Die Gemeinde gelangte im 13. Jahrhundert an Baden. Zunächst war sie dem Amt Kuppenheim zugeordnet, später kam sie dann zum Oberamt Rastatt und mit der Kreisreform 1973 zum gleichnamigen Landkreis. Die Entstehung des Ortes aus einem Straßendorf ist im Ortsgrundriss erkennbar. Insgesamt hat die Gemeinde nur eine langsame Entwicklung genommen und der Baubestand von 1861 blieb lange bestimmend. Bis etwa 1960 wurden überwiegend vorhandene Baulücken aufgefüllt, bis dann östlich und nördlich der Siedlungsachse kleinere Neusiedlungen entstanden. Zu dieser Zeit wurde auch erstmals die Alt-Murg übersprungen, die bis dahin die südliche Siedlungsgrenze definiert hatte, und jenseits ein neues Siedlungs- sowie ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Dieser Bereich blieb fortan das Hauptentwicklungsgebiet, wenngleich nach 1984 nordöstlich des Ortes eine weitere Fläche besiedelt wurde. Die Lage abseits der großen Verkehrswege und der Eisenbahn hat eine ruhige Entwicklung zur Folge. Der Murgkanal zum Rhein ist seit dem Ende der Flößerei bedeutungslos. An den öffentlichen Verkehr ist die Gemeinde über Buslinien angeschlossen.

Die im Westen an die Murgmündung und den Rhein angrenzende Gemarkung liegt ganz in der Rhein- und Murgniederung, die im Westen und Süden von alten Flußschlingen des Rheins und der Murg durchzogen wird.

Wappen von Steinmauern

In Silber (Weiß) das rote Ortszeichen (Wagendeichsel mit zwei Vorderrädern).

Beschreibung Wappen

Schon das 1560 erwähnte, ab 1563 in Abdrucken erhaltene, aber wohl einige Jahrzehnte ältere Siegel des Gerichts Steinmauern zeigte in einem Halbrundschild eine nicht eindeutig bestimmbare geometrische Figur, die als stilisierte Wagendeichsel mit zwei Rädern interpretiert werden könnte und sicher als Fleckenzeichen anzusehen ist. Spätere Siegel bringen das Zeichen, zum Teil von fünf oder zwei Sternen begleitet, in Form einer 8 oder in veränderter, schließlich einer gestürzten, geschlossenen Schere ähnelnden Gestalt. Das Generallandesarchiv regte an, das Wappen nach dem Siegel des 16. Jahrhunderts neu zu gestalten, womit sich der Gemeinderat im Sommer 1901 einverstanden erklärte. Die zunächst „natürliche" Farbe (braun) des Ortszeichens wurde später in heraldisch korrekte Tinktur umgewandelt, die Flagge vom Landratsamt Rastatt am 6. April 1988 verliehen.

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