Knittlingen - Altgemeinde~Teilort
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| Typauswahl: | Ortsteil – Historisches Ortslexikon |
| Typ: | Teilort |
| Ersterwähnung: | 0843 |
Ortsgeschichte
| Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Der unregelmäßig ovale, teilweise noch ummauerte Stadtkern liegt auf flachem Bergrücken an einem westlichen Ausläufer des Strombergs. Einzelne, meist entlang der Ausfallstraßen entstandene Wachstumsspitzen seit Ende des 19. Jahrhunderts sind in jüngeren Neubaugebieten aufgegangen, die im Norden, Оsten und Süden der Stadt hangaufwärts ziehen. Das Gewerbegebiet im Süden wird noch erweitert werden. |
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| Historische Namensformen: |
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| Geschichte: | 843 (Кор. 12. Jahrhundert) Cnudelingen, von Personenname Cnudilo. Ein Reihengräberfriedhof im Bergfeld (1 km nordwestlich) bestätigt den Bestand der Siedlung seit der frühen fränkischen Zeit. Ursprünglich locker gestreute Siedlung. 1250 und 1259 ein unteres, mittleres und oberes Dorf unterschieden. Lorscher, besonders aber Weißenburger Grundbesitz. Dieser als Lehen wohl aus dem Erbe der Kraichgaugrafen und über die Grafen von Eberstein an die Markgrafen von Baden gekommen, zum Teil an die Herren von Roßwag weiterverlehnt. Anfang des 12. Jahrhunderts 3 1/2 Huben an Hirsau geschenkt. Um 1150 örtliche Ministeriale genannt. Ab 1148 Maulbronner Besitz, 1156 Grangie. Der Grundbesitz durch Maulbronn im 13. Jahrhundert erweitert und die Herrschaft über den Ort erworben. Heute noch der einstige Maulbronner Pfleghof in der Stadt. 1360 wurde Knittlingen durch den Pfalzgrafen zerstört. Anschließend unter pfälzischer Schirmherrschaft. Damals die Siedlung auf den Bereich der Befestigung - 2 Tore, nasser Graben, teilweise zum See geweitet - konzentriert. 1504 durch die Württemberger belagert und erobert, dabei erstmals als Städtchen bezeichnet, seither württembergisch. In der Folgezeit wechselten die Bezeichnungen Stadt, Städtlein und Marktflecken bis ins 18. Jahrhundert hinein. 1632 und nach totaler Zerstörung 1692 erfolgte der Wiederaufbau ohne große Veränderung. 1840 offiziell das Stadtrecht verliehen. Knittlingen gehörte bis 1806 zum Klosteramt, bis 1938 zum Oberamt Maulbronn, dann zum Landkreis Vaihingen. 1973 Großvillars ganz an Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe) abgegeben. |
| Ersterwähnung als Stadt: | 1504 [1504 und 1804] |
Kirche und Religion
| Ersterwähnung: | 1148 |
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| Kirche und Schule: | Wohl frühe Pfarrei. Zum Sprengel gehörten ursprünglich auch Diefenbach und Freudenstein sowie Maulbronn. Kirche 1148 erstmals erwähnt, Patrozinium St. Georg (1422), außerhalb des Städtchens gelegen. Das Patronatsrecht 1178 an Maulbronn, zunächst mit den Herren von Roßwag umstritten, 1289 dem Kloster inkorporiert. Nach den Zerstörungen die Kirche im 18. Jahrhundert zerfallen und abgetragen. Im Flecken selbst Kapelle der Muttergottes, Johannes dem Täufer und Johannes Evangelist geweiht (1378). Sie wurde zur spätmittelalterlichen und seit der Reformationszeit zur evangelischen Pfarrkirche. Kirchenschiff und Turm aus dem 13. Jahrhundert, spätgotischer Chor. 1947 katholische Seelsorgestelle eingerichtet, 1959 Heiliggeistkirche, 1964 zur Pfarrei erhoben. Ihr Sprengel umfaßt die ganze politische Gemeinde und Ölbronn. |
| Patrozinium: | St. Georg / Muttergottes, Johannes der Täufer und Johannes Evangelist (Kapelle) / Heilig Geist |
| Ersterwähnung: | 1422 |






















![Vor den Speyerer Richtern bekunden die Äbte Rudolf von Neuburg (Novi Castri) und Konrad von Maulbronn, dass weiland Abt Eberhard und der Konvent von Maulbronn mit Zustimmung weiland Abt Gottfrieds von Neuburg ihres Obern (superioris) dem Speyerer Bürger Heinrich genannt an der Ekken eine jährliche und ewige Gült von 100 Malter Roggen für sich und seine Erben (centum maldra siliginis annue et perpetue pensionis – – – in nativitate beate virginis und zu liefern in Reno ubi civitas Spirensis potest navigio vicinius applicari vel ante domum in civitate Spirensi, quam ipse Heinricus et sui heredes pro tempore ducerent assignanda cum mensura Spirensi vulgariter dicta burgmeiz et talis annone cum qua mercator mercatori satisfacere potest seu alium pagare mercatorem sub pena census duplicati iuxta ius et consuetudinem civitatis Spirensis hactenus habitam et obtentam, si ipsam pensionem non solverint in die ipsius nativitatis) gegen Bezahlung von 450 Pfund Heller verschrieben haben, wofür sie ihrem Kloster die Zehnten und Güter in Knittlingen (Knuttlingin) von Diemo von Bretten (Breteheim) gekauft haben. Da nun von diesen 100 Maltern Bertha der Witwe des genannten Heinrich de Fine 20 als Erbe [von ihrem Mann] und 20 durch den Tod Wernhers des Sohnes seines Bruders genannt de Rorhus zugefallen sind, versprechen Abt und Konvent diese 40 Malter an Bertha oder die, denen sie sie vermacht oder überlässt, jährlich auf Nativitatis Marie, und wenn der Termin nicht eingehalten wird, am folgenden Tag den doppelten Betrag zu liefern, indem sie zugleich das Zugeständnis machen, dass im Fall einer Säumnis der Bischof von Speyer oder sein Stellvertreter (eius ordinarius), quorum iurisdictioni se sponte submiserunt, sie nach vorangegangener Mahnung (monitione octo dierum premissa) mit kirchlicher Strafe zur Bezahlung anhalten darf. Abt Konrad bekennt nun seinerseits für sich und seinen Konvent ihre Verpflichtung zu der Lieferung und erneuert das Versprechen. Siegler: Die Aussteller und die beiden Äbte. Datum anno domini MCCLXXXXIIII., in crastino Andree apostoli.](/media/labw_wub/current/delivered/jpg/wub-5561.jpg)





























![Vor den Speyerer Richtern bekunden die Äbte Rudolf von Neuburg (Novi Castri) und Konrad von Maulbronn, dass weiland Abt Eberhard und der Konvent von Maulbronn mit Zustimmung weiland Abt Gottfrieds von Neuburg ihres Obern (superioris) dem Speyerer Bürger Heinrich genannt an der Ekken eine jährliche und ewige Gült von 100 Malter Roggen für sich und seine Erben (centum maldra siliginis annue et perpetue pensionis – – – in nativitate beate virginis und zu liefern in Reno ubi civitas Spirensis potest navigio vicinius applicari vel ante domum in civitate Spirensi, quam ipse Heinricus et sui heredes pro tempore ducerent assignanda cum mensura Spirensi vulgariter dicta burgmeiz et talis annone cum qua mercator mercatori satisfacere potest seu alium pagare mercatorem sub pena census duplicati iuxta ius et consuetudinem civitatis Spirensis hactenus habitam et obtentam, si ipsam pensionem non solverint in die ipsius nativitatis) gegen Bezahlung von 450 Pfund Heller verschrieben haben, wofür sie ihrem Kloster die Zehnten und Güter in Knittlingen (Knuttlingin) von Diemo von Bretten (Breteheim) gekauft haben. Da nun von diesen 100 Maltern Bertha der Witwe des genannten Heinrich de Fine 20 als Erbe [von ihrem Mann] und 20 durch den Tod Wernhers des Sohnes seines Bruders genannt de Rorhus zugefallen sind, versprechen Abt und Konvent diese 40 Malter an Bertha oder die, denen sie sie vermacht oder überlässt, jährlich auf Nativitatis Marie, und wenn der Termin nicht eingehalten wird, am folgenden Tag den doppelten Betrag zu liefern, indem sie zugleich das Zugeständnis machen, dass im Fall einer Säumnis der Bischof von Speyer oder sein Stellvertreter (eius ordinarius), quorum iurisdictioni se sponte submiserunt, sie nach vorangegangener Mahnung (monitione octo dierum premissa) mit kirchlicher Strafe zur Bezahlung anhalten darf. Abt Konrad bekennt nun seinerseits für sich und seinen Konvent ihre Verpflichtung zu der Lieferung und erneuert das Versprechen. Siegler: Die Aussteller und die beiden Äbte. Datum anno domini MCCLXXXXIIII., in crastino Andree apostoli.](/media/labw_wub/current/generated/jpg/wub-5561.jpg.tm.png)































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