Gleichwie Seine Hochfürstliche Gnaden auf den Clerum Regularem Ihro Bistums Wirtzburg das gnädigste Vertrauen jederzeit gesetzet haben, derselbe werde sich höchst-Dero Dioecesan-Verordnungen schuldigstermassen in allem gleichförmig zu betragen, und gehorsamlich nachzuleben, sonderheitlich bey gnädigst gestattender aushülflicher Seelsorge das widerspenstige mit unrichtigen Vorurtheilen eingenommene Volck in Gemäsheit der Canonisch- und Hierarchischen Subordination zum geziemenden Gehorsam anzumahnen nicht entstehen: Also ist höchstbesagter Seine Hochfürstliche Gnaden aus glaubhaften Anzeigen um so misliebiger wahrzunehmen gewesen, daß ein- und andere aus dessen Mittel in dermahligen Umständen gegen vorhin erlassene Dioecesan-Verfügungen, die gnädigst bewilligte Feyertägen Reduction betreffend, ... selbige in verschiedenen Gelegenheiten, sogar mit offentlichen Discoursen anzutasten keinen Scheu tragen ... Decretum Wirtzburg den 14. Decembris 1770. Hochfürstl. Geistliche Regierung 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Hochstift Würzburg
Umfang: [1] Bl 2o
Nebentitel: Würzburg gesetzt Diözesanverordnungen bei aushilflicher vorurteilen volk gemäßheit kanonisch kanonischen canonischen dezember
Anmerkungen: Befehl an den Diözesanklerus, die bischöflichen Verordnungen zur Reduzierung der Feiertage ohne Widerstand umzusetzen
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1348390417 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348390417
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