Gleichwie Seine Hochfürstliche Gnaden auf den Clerum Regularem Ihro Bistums Wirtzburg das gnädigste Vertrauen jederzeit gesetzet haben, derselbe werde sich höchst-Dero Dioecesan-Verordnungen schuldigstermassen in allem gleichförmig zu betragen, und gehorsamlich nachzuleben, sonderheitlich bey gnädigst gestattender aushülflicher Seelsorge das widerspenstige mit unrichtigen Vorurtheilen eingenommene Volck in Gemäsheit der Canonisch- und Hierarchischen Subordination zum geziemenden Gehorsam anzumahnen nicht entstehen: Also ist höchstbesagter Seine Hochfürstliche Gnaden aus glaubhaften Anzeigen um so misliebiger wahrzunehmen gewesen, daß ein- und andere aus dessen Mittel in dermahligen Umständen gegen vorhin erlassene Dioecesan-Verfügungen, die gnädigst bewilligte Feyertägen Reduction betreffend, ... selbige in verschiedenen Gelegenheiten, sogar mit offentlichen Discoursen anzutasten keinen Scheu tragen ... Decretum Wirtzburg den 14. Decembris 1770. Hochfürstl. Geistliche Regierung
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
Beteiligte: | |
Körperschaft: | Hochstift Würzburg |
Umfang: | [1] Bl 2o |
Nebentitel: | Würzburg gesetzt Diözesanverordnungen bei aushilflicher vorurteilen volk gemäßheit kanonisch kanonischen canonischen dezember |
Anmerkungen: | Befehl an den Diözesanklerus, die bischöflichen Verordnungen zur Reduzierung der Feiertage ohne Widerstand umzusetzen |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1542018307 [PPN] |
URL: | http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/adam_friedrich1770 |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1542018307 |