Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein
Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Kompromissarische Verhandlungen und Entscheid des Bischofs Marquard in Speyer in Sachen des Bischofs Erasmus von Straßburg contra Albrecht von Seldeneck, nachher Jacob von Seldeneck, vermöge dessen der von Seldeneck in der Großweirer Mark und zwischen in den oberen und unteren Hochwäldern über der Landstraße zu jagen, hägen, Holz hauen und verkaufen, Frevel, Einung und Bußen einzunehmen nicht befugt sei, sondern sich solcher Gerechtigkeiten enthalten, sofort den Bischof in Straßburg in posessione vel quasi desselbigen ohngehindert bleiben lassen solle; doch was der von Seldeneck neben anderen Markgenossen in den oberen Markwäldern über die Landstraßen mit Einschlagung der Schweine zu Äckeritszeiten, Holznießung etc. für Rechte bisher gehabt, das soll ihm unbenommen sein, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
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Erstellt (Anfang): | 1567 [27. November 1567] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 167 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) Urkunden Größere Territorien Baden-Baden Baden-Baden / 712-1803 Großweier, Stadt Achern, Ortenaukreis Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 37 Nr. 2168 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1330327 |
Ortsbezüge: | - Großweier : Achern OG; Markgrafschaft Baden-Baden, Urkunden (1356-1745)
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Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Siegelbeschreibung: 1 Siegel |