Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 3 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 4 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 5 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 6 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 8 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 9 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 10 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen, Bild 11 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]