Es wird bekundet: Zwischen Jonas Weiß, Doktor der Heiligen Schrift und Pfarrer zu Sigmaringen, einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft daselbst andererseits sind wegen des kleinen Zehnten Streitigkeiten entstanden. Der Pfarrer will den kleinen Zehnten nicht nur von etlichen Privatgütern, welche von den Bürgern für sich selbst genutzt werden und ihnen gehören, sondern auch von den der Stadt eigentümlichen Wiesmahden und Gärten, die der Stadt allein zinsbar sind und dem Hofgesinde und der Bürgerschaft um Zins verliehen werden. Karl Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reichs Erbkämmerer, hat beide Parteien gütlich verglichen: Obwohl die Privatgüter der Bürgerschaft den kleinen Zehnten bisher nicht gereicht haben, muss jeder seine Exemption und Befreiung mit glaubwürdigen Dokumenten bezeugen, sonst den Zehnten entrichten. Die Wiesmahden und Gärtlein der Stadt sollen vom kleinen Zehnten weiterhin frei sein. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt.
Es wird bekundet: Zwischen Jonas Weiß, Doktor der Heiligen Schrift und Pfarrer zu Sigmaringen, einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft daselbst andererseits sind wegen des kleinen Zehnten Streitigkeiten entstanden. Der Pfarrer will den kleinen Zehnten nicht nur von etlichen Privatgütern, welche von den Bürgern für sich selbst genutzt werden und ihnen gehören, sondern auch von den der Stadt eigentümlichen Wiesmahden und Gärten, die der Stadt allein zinsbar sind und dem Hofgesinde und der Bürgerschaft um Zins verliehen werden. Karl Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reichs Erbkämmerer, hat beide Parteien gütlich verglichen: Obwohl die Privatgüter der Bürgerschaft den kleinen Zehnten bisher nicht gereicht haben, muss jeder seine Exemption und Befreiung mit glaubwürdigen Dokumenten bezeugen, sonst den Zehnten entrichten. Die Wiesmahden und Gärtlein der Stadt sollen vom kleinen Zehnten weiterhin frei sein. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Es wird bekundet: Zwischen Jonas Weiß, Doktor der Heiligen Schrift und Pfarrer zu Sigmaringen, einerseits und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft daselbst andererseits sind wegen des kleinen Zehnten Streitigkeiten entstanden. Der Pfarrer will den kleinen Zehnten nicht nur von etlichen Privatgütern, welche von den Bürgern für sich selbst genutzt werden und ihnen gehören, sondern auch von den der Stadt eigentümlichen Wiesmahden und Gärten, die der Stadt allein zinsbar sind und dem Hofgesinde und der Bürgerschaft um Zins verliehen werden. Karl Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, des Heiligen Römischen Reichs Erbkämmerer, hat beide Parteien gütlich verglichen: Obwohl die Privatgüter der Bürgerschaft den kleinen Zehnten bisher nicht gereicht haben, muss jeder seine Exemption und Befreiung mit glaubwürdigen Dokumenten bezeugen, sonst den Zehnten entrichten. Die Wiesmahden und Gärtlein der Stadt sollen vom kleinen Zehnten weiterhin frei sein. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
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Beteiligte: | - Graf Karl II. von Hohenzollern-Sigmaringen [Siegler]
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Erstellt (Anfang): | 1593 [25. August 1593] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 2 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | Dep. 1 T 1 Nr. 61 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-563975 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: auf dem Rathaus zu Sigmaringen Vermerke: Rückvermerk: No 4 Siegelbeschreibung: Siegelrest des Kanzleisekretsiegels in offener Holzkapsel |